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Wer legt in Baustellen eigentlich die Tempolimits fest?
Hallo zusammen,
Ich bin ja eigentlich jemand der sich FÜR Tempolimits in Baustellen ausspricht. Nur das, was ich gestern morgen auf meinem Arbeitsweg gesehen haben verschlägt mir fast die Sprache. Folgendes Szenario:
Breite Landstrasse mit Trennlinie, ca. 50 Meter daneben ein Fahrradweg, und ca. weitere 30 Meter entfernt die Bahnstrecke. Aufgrund von Bauarbeiten an der Bahnstrecke musste der Fahrradweg über eine Länge von ungefähr 3 Kilometern gesperrt werden und die Radler müssen auf die Strasse ausweichen. So weit so gut...
Was ich nicht verstehe: Es wurde auf den drei Kilometern wegen der Radfahrer ein Tempolimit von 30 Km/h (!!) eingerichtet. Und der Witz an der Sache ist, dass dieser Radweg sowieso so gut wie nicht genutzt wird (kein potentieller Schulweg, keine potentielle Ausflugsroute weil oberhalb der Bahn ein viel schönerer Radweg ist). Man zuckelt also aufgrund von nicht anwesenden Radlern drei Kilometer mit Tempo 30 über die Landstrasse
Müssten dann nicht auf ALLEN Landstrassen Tempo 30 herrschen die nicht schon von Haus aus einen Radweg parallel haben?
Wer richtet solche Limits eigentlich ein? Der Bauleiter? Das Ordnungsamt? Wem könnte man da mal ein liebes Email schreiben?
ciao
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16 Antworten
hehe... is ja geil...
noch besser als mein beitrag:
ein stück lärmschutzwand (ca. 5 Meter) war defekt.
an der stelle wurden dann 80 km/h Schilder aufgestellt und 20 Meter dahinter wieder aufgehoben. davor war und ist die geschwindigkeit nicht begrenzt.
man fährt also mit gut speed auf die stelle zu, sieht die schilder, bremst ab und ist noch nicht mal auf 80 wenn die begrenzung wieder aufgehoben wird...
Verglichen mit so manchem regulären Tempolimit wird in Baustellen grundsätzlich übertrieben. Wieso wird zum Beispiel eine vierspurigen Hauptstraße (zwei Spuren pro Richtung, in der Mitte Straßenbahnschienen), wo sonst 60 herrscht, auf 40 limitiert, sobald die linke Spur durch eine durchgezogene gelbe Linie zur Busspur erklärt wird? Ich meine, an der Spurbreite hat sich absolut nichts verändert und da links nur sporadisch Busse fahren, ist der Verkehr (bis auf die fehlende legale Überholmöglichkeit) sogar "harmloser" als auf einer zweispurigen Strecke.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Verglichen mit so manchem regulären Tempolimit wird in Baustellen grundsätzlich übertrieben. Wieso wird zum Beispiel eine vierspurigen Hauptstraße (zwei Spuren pro Richtung, in der Mitte Straßenbahnschienen), wo sonst 60 herrscht, auf 40 limitiert, sobald die linke Spur durch eine durchgezogene gelbe Linie zur Busspur erklärt wird? Ich meine, an der Spurbreite hat sich absolut nichts verändert und da links nur sporadisch Busse fahren, ist der Verkehr (bis auf die fehlende legale Überholmöglichkeit) sogar "harmloser" als auf einer zweispurigen Strecke.
Sicherlich ist in Baustellen nur ein generell niedriges Tempo um die dort arbeitenden Leute zu schützen. Und je näher die Leute am fliessenden Verkehr arbeiten müssen (gerade in der Stadt eher der Fall als an der Autobahn) desto niedriger das Tempolimit. Sicherlich bereitet die provisorische Streckenführung vielen keine Schwierigkeiten, aber wenn es doch zu einem Unfall kommt, läuft der bei 40 Sachen nicht so gravierend für das nähere Umfeld ab wie bei Tempo 60.
An der besagten Strecke arbeitet aber niemand, der eigentliche Grund für die geänderte Verkehrsführung findet sich 500 Meter weiter. Aber Hauptsache ein neues Schild aufgestellt.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
An der besagten Strecke arbeitet aber niemand, der eigentliche Grund für die geänderte Verkehrsführung findet sich 500 Meter weiter. Aber Hauptsache ein neues Schild aufgestellt.
Ja, so einen Fall gibts hier auf der Autobahn auch. Da herrscht für eine Strecke von rund 150 Metern Tempo 80 - angeblich weil da ne Baustelle ist. Das einzige was man sieht, ist eine Planierraupe die mitten auf dem angrenzenden Acker steht (und sich dort in die ganzen letzten 4 Wochen keinen Millimeter bewegt hat).
Wahrscheinlich ist die Lagerhaltung für Verkehrsschilder auf der Autobahn billiger als im Depot
ciao
Ja, und scheinbar ist es für die Verantwortlichen ein Zwang, gelbe Fahrbahnmarkierungen grundsätzlich mit um mindestens 20 km/h verringerten Tempolimits zu kombinieren, auch wenn anderenorts eine vergleichbare Verkehrsführung (natürlich ohne gelbe Markierungen, da regulär) seit Jahren ohne solche überzogenen Regulierungen auskommt.
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Wahrscheinlich ist die Lagerhaltung für Verkehrsschilder auf der Autobahn billiger als im Depot
DAS glaube ich allerdings auch, haben die auf der A1 auch geschafft
ende der baustelle, danach ein dreispuriges stück, dementsprechend eine beschilderung für dreispurig auf länge xyz. diese schilder wurden durchgestrichen und dahinter neue aufgestellt provisorisch und zwar - genau dieselbe kombination, nur ohne entfernungsangabe. warum dann nicht einfach bei den festen schildern dieses zusatzschild überklebt bleibt wohl ein rätsel
Mahlzeit Caravan,
was hast du dir denn bitteschön bei dem Thread gedacht? Hat dir der Radfahrer/ Autofahrer-Thread nicht gelangt? Was denkst du denn wie lange es jetzt dauert, bis die "Radfahrer-Hisbollah" hier wieder aufschlägt und vom Leder zieht?
topic: nach Aussage unseres OA ist für das Limit die Baufirma in Absprache mit demselben verantwortlich.
mfg
invisible_ghost
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
nach Aussage unseres OA ist für das Limit die Baufirma in Absprache mit demselben verantwortlich.
Na dann gute Nacht, ein Laie ruft an, meint kurz dass es bestimmt Sinn macht 30er Schilder aufzustellen und die Dame am Telefon segnet es per Ferndiagnose mal schnell ab.
Im besten Fall gibt’s noch eine Skizze per Fax.
Und dann erlauben die sich uns auf dieser Grundlage ein Strafzettel auszustellen? Ist das Recht und Ordnung? Eine pervertierte Definition.
Was ist ein OA? Wenn ich das bei google eingebe dann kommen die wildesten Dinge raus...
ciao
Wie wärs mit OrdnungsAmt ?
Das wäre eine mögliche Erklärung
Dann schreib ich denen mal
ciao
Vielleicht ein
Oberarzt?
Offiziersanwärter?
Ordnungsamt?
Zitat:
§45 StVO
(2) Zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße, die durch deren baulichen Zustand bedingt sind, können die Straßenbaubehörden - vorbehaltlich anderer Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden - Verkehrsverbote und -beschränkungen anordnen, den Verkehr umleiten und ihn durch Markierungen und Leiteinrichtungen lenken. Straßenbaubehörde im Sinne dieser Verordnung ist die Behörde, welche die Aufgaben des beteiligten Trägers der Straßenbaulast nach den gesetzlichen Vorschriften wahrnimmt. Für Bahnübergänge von Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs können nur die Bahnunternehmen durch Blinklicht- oder Lichtzeichenanlagen, durch rot-weiß gestreifte Schranken oder durch Aufstellung des Andreaskreuzes ein bestimmtes Verhalten der Verkehrsteilnehmer vorschreiben. Alle Gebote und Verbote sind durch Zeichen und Verkehrseinrichtungen nach dieser Verordnung anzuordnen.
(3) Im übrigen bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind, bei Straßennamensschildern nur darüber, wo diese so anzubringen sind, wie Zeichen 437 zeigt. Die Straßenbaubehörden bestimmen - vorbehaltlich anderer Anordnungen der Straßenverkehrsbehörden - die Art der Anbringung und der Ausgestaltung, wie Übergröße, Beleuchtung; ob Leitpfosten anzubringen sind, bestimmen sie allein. Sie können auch - vorbehaltlich anderer Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden - Gefahrzeichen anbringen, wenn die Sicherheit des Verkehrs durch den Zustand der Straße gefährdet wird.
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(5) Zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und zu deren Betrieb einschließlich ihrer Beleuchtung ist der Baulastträger verpflichtet, sonst der Eigentümer der Straße. Das gilt auch für die von der Straßenverkehrsbehörde angeordnete Beleuchtung von Fußgängerüberwegen. Werden Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen für eine Veranstaltung nach § 29 Abs. 2 erforderlich, so kann die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfindet, mit deren Einvernehmen die Verpflichtung nach Satz 1 übertragen.
(6) Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer - die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans - von der zuständigen Behörde Anordnungen nach Absatz 1 bis 3 darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben. Sie haben diese Anordnungen zu befolgen und Lichtzeichenanlagen zu bedienen.
(7) Sind Straßen als Vorfahrtstraßen oder als Verkehrsumleitungen gekennzeichnet, bedürfen Baumaßnahmen, durch welche die Fahrbahn eingeengt wird, der Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde; ausgenommen sind die laufende Straßenunterhaltung sowie Notmaßnahmen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn sich die Behörde nicht innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrags zu der Maßnahme geäußert hat.
War jetzt ein Riesenzitat, damit sollten aber erstmal ein paar fragen geklärt sein...
Es gibt Neuigkeiten
Keine Ahnung, ob das MEIN Email, oder möglicherweise die Masse an Beschwerden war, die die Verantwortlichen zum Nachdenken angeregt hat - aber das Tempolimit wurde gestern abend aufgehoben . Jetzt steht nur noch da "Achtung Radfahrer". Das runde Schild mit der "30" im roten Kreis ist nun verschwunden...
ciao