ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wer muss eine Geschwindigkeitsbegrenzung nachweisen?

Wer muss eine Geschwindigkeitsbegrenzung nachweisen?

Themenstarteram 3. Oktober 2020 um 18:53

Besteht die Möglichkeit das ich wenn ich geblitzt wurde behaupte es läge kein Tempolimit vor?

Beste Antwort im Thema

Klar, behaupten kannst Du das....

87 weitere Antworten
Ähnliche Themen
87 Antworten

Klar, behaupten kannst Du das....

Die Möglichkeit der Behauptung besteht immer

Was für eine seltsame Frage. :rolleyes:

Fast so seltsam, wie deine anderen Fragen :D

Themenstarteram 3. Oktober 2020 um 19:02

Nehmen wir mal an ich fahre zu schnell und werde geblitzt. Jetzt ist die Frage ob ich sagen kann es gab kein Tempolimit. Wer muss jetzt nachweisen das ein Tempolimit bestand ich oder der Austeller des Bussgeldbescheids?

Ich vermute mal Du möchtest das Tempolimitschild rausreißen und dann behaupten da war keines gestanden, ja?

Probier es aus und Berichte wie das Ergebnis war.

Das Entfernen der Beschilderung ist sinnlos, da die Standorte und die Werte katalogisiert sind.

Beweispflichtig ist die Bußgeldbehörde. Die bezieht sich dann auf das entsprechende Mess-Protokoll. Da steht z.B. drin, dass vor dem Messen die Örtlichkeiten incl. Schilder überprüft wurden.

Zitat:

@Huas schrieb am 3. Oktober 2020 um 21:02:19 Uhr:

Nehmen wir mal an ich fahre zu schnell und werde geblitzt. Jetzt ist die Frage ob ich sagen kann es gab kein Tempolimit. Wer muss jetzt nachweisen das ein Tempolimit bestand ich oder der Austeller des Bussgeldbescheids?

Beim Aufstellen eines Blitzers wird ein Protokoll angefertigt, das die gültige Geschwindigkeitsbeschränkung beinhaltet, wo das Schild steht etc. Der Richter muss also nur ins Protokoll schauen, das ist für ihn Nachweis genug.

Ob diese Protokolle alle stimmen, steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:

@stero111 schrieb am 3. Oktober 2020 um 20:54:24 Uhr:

Klar, behaupten kannst Du das....

....und daraufhin schicken sie ihn (Korrektur: "sie") auch noch zum Sehtest und zur Nachschulung, weil er Schilder einfach übersieht/nicht erkennt....

Zitat:

@Huas schrieb am 3. Oktober 2020 um 21:02:19 Uhr:

Nehmen wir mal an ich fahre zu schnell und werde geblitzt. Jetzt ist die Frage ob ich sagen kann es gab kein Tempolimit. Wer muss jetzt nachweisen das ein Tempolimit bestand ich oder der Austeller des Bussgeldbescheids?

Wenn du deinen Wisch bekommst sollte alles seine Richtigkeit haben, wenn du meinst es war nicht richtig wirst du oder jemand dem du ein Mandat gibst beweisen müssen das es falsch war.

 

Was ist eigentlich der Hintergrund dieser Frage ?

Dann kann "er" dich gleich mitnehmen, denn "er" ist eine "sie". Themenstarterin.

Also ich bin schon mal an einer Stelle geblitz worden, wo 80 erlaubt waren und ich auch nur, mit dem Atego (7,5ter), 80km/h schnell war.

Es kam dann ein Brief in die Firma, von wegen, das nur 60km/h erlaubt wären.

Den halben Kilometer mit der 60er Begrenzung hatte ich aber schon hinter mir. Ergo, dem Chef das so erzählt, er hat es in der Erklärung reingeschrieben, das laut Aussage des Fahrers an jener Stelle 80 erlaubt sind, und er die 60km/h Begrenzung ca. 1km zuvor durchfahren hat.

Es kam danach kein weiterer Brief mehr.

Der Unterschied zur Eingangsfrage war/ist aber: Ich war an jener Stelle, wo ich geblitzt wurde, nicht zu schnell.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 3. Oktober 2020 um 21:47:13 Uhr:

Also ich bin schon mal an einer Stelle geblitz worden, wo 80 erlaubt waren und ich auch nur, mit dem Atego (7,5ter), 80km/h schnell war.

Es kam dann ein Brief in die Firma, von wegen, das nur 60km/h erlaubt wären.

Den halben Kilometer mit der 60er Begrenzung hatte ich aber schon hinter mir. Ergo, dem Chef das so erzählt, er hat es in der Erklärung reingeschrieben, das laut Aussage des Fahrers an jener Stelle 80 erlaubt sind, und er die 60km/h Begrenzung ca. 1km zuvor durchfahren hat.

Es kam danach kein weiterer Brief mehr.

Der Unterschied zur Eingangsfrage war/ist aber: Ich war an jener Stelle, wo ich geblitzt wurde, nicht zu schnell.

Hallo,

hier warscheinlich das Problem, dass der Blitzer den 7,5-Tonner als LKW über 7,5 Tonnen erkannt hat und darum auslöste. Normalerweise werden solche Fotos dann gelöscht. Hier hat der Sachbearbeiter dann wohl übersehen, dass es sich um einen 7,5-Tonner gehandelt hat.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@diezge schrieb am 3. Oktober 2020 um 21:50:57 Uhr:

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 3. Oktober 2020 um 21:47:13 Uhr:

Also ich bin schon mal an einer Stelle geblitz worden, wo 80 erlaubt waren und ich auch nur, mit dem Atego (7,5ter), 80km/h schnell war.

Es kam dann ein Brief in die Firma, von wegen, das nur 60km/h erlaubt wären.

Den halben Kilometer mit der 60er Begrenzung hatte ich aber schon hinter mir. Ergo, dem Chef das so erzählt, er hat es in der Erklärung reingeschrieben, das laut Aussage des Fahrers an jener Stelle 80 erlaubt sind, und er die 60km/h Begrenzung ca. 1km zuvor durchfahren hat.

Es kam danach kein weiterer Brief mehr.

Der Unterschied zur Eingangsfrage war/ist aber: Ich war an jener Stelle, wo ich geblitzt wurde, nicht zu schnell.

Hallo,

hier warscheinlich das Problem, dass der Blitzer den 7,5-Tonner als LKW über 7,5 Tonnen erkannt hat und darum auslöste. Normalerweise werden solche Fotos dann gelöscht. Hier hat der Sachbearbeiter dann wohl übersehen, dass es sich um einen 7,5-Tonner gehandelt hat.

 

Grüße,

diezge

Nein, es stand drin, das in diesem Abschnit nur 60km/h erlaubt sind.

Die standen einfach an der falschen Stelle. Eine Senke zuvor war die 60er Begrenzung.

Für einen Lkw über 7,5 t sind auch in der 80er-Zone nur 60 erlaubt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wer muss eine Geschwindigkeitsbegrenzung nachweisen?