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Wer muss Zahlen wenn Zündkerzen vor dem Wartungsintervall defekt sind?

Citroën
Themenstarteram 11. Februar 2022 um 15:41

Hallo,

meine Frage wie im Titel, Grund ist das "angeblich" die Zündspulen undicht waren und Wasser an die Kerzen gekommen ist dies hat sich mit Rost an den Kerzen geäusert.

Nun wurde für über 400€ für Tausch der 4 Kerzen und 2 der Spulen und Fehlersuche berechnet.

Allerdings bin ich der Meinung das Verschleißteile welche laut Wartungsintervall noch nicht dran sind zur Garantie gehören zumal für das Fahrzeug eine Langzeitgarantie abgeschlossen wurde.

Liege ich da richtig?

Danke schonmal im voraus für hilfreiche antworten

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55 Antworten

Ein paar weitere Angaben (Modell, Motorisierung, Laufleistung, Erstzulassung etc.) sind immer hilfreich.

Zündspulen Undicht. Habe ich noch nie sowas gehört.

Es ist so, das Wasser und Elektronik von PSA Fahrzeugen keine Freunde sind.

Andere Hersteller haben da weniger oder gar keine Probleme.

Nun, wie ist das Wasser denn dort hingelangt?

Wurde eine Motorwäsche durchgeführt?

Echt jetzt? Da ist halt was defekt, der Preis in Ordnung.

Oder war es ein Neuwagen?

Denn ansonsten sind das Verschleißteile und je nach Einsatzbedingungen sind die Inspektionsintervalle anzupassen.

Mit Rost sind wahscheinlich Oxidationen an den Anschlüssen gemeint, vielleicht tatsächlich von einer Motorwäsche hervorgerufen.

Wie viel Zeit oder km gab der Intervall denn noch her?

4 Kerzen a 15 Euro, 2 Spulen a 60 Euro (Werkstattpreise) sind 180 Taler, 80 fürs Auslesen und der Rest halt Arbeitswerte.

Zitat:

@rangar schrieb am 11. Februar 2022 um 16:41:44 Uhr:

Hallo,

meine Frage wie im Titel, Grund ist das "angeblich" die Zündspulen undicht waren und Wasser an die Kerzen gekommen ist dies hat sich mit Rost an den Kerzen geäusert.

Nun wurde für über 400€ für Tausch der 4 Kerzen und 2 der Spulen und Fehlersuche berechnet.

Allerdings bin ich der Meinung das Verschleißteile welche laut Wartungsintervall noch nicht dran sind zur Garantie gehören zumal für das Fahrzeug eine Langzeitgarantie abgeschlossen wurde.

Liege ich da richtig?

Danke schonmal im voraus für hilfreiche antworten

Verschleißteile sind meistens ausgeschlossen von Erweiterung Garantien. Lies doch mal deine versicherungsbedingungen durch.

Zitat:

@rangar schrieb am 11. Februar 2022 um 16:41:44 Uhr:

..Liege ich da richtig?..

Nein.

was kann denn die Werkstatt dazu, dass Wasser eindringt und die Zündspulen zerstört. Auch wenn sie "einfach so" kaputt gegangen wären, wäre es auch nicht die Schuld der Werkstatt.

Es geht nicht um Schuld, sondern um die Frage, ob es ein Fall der gesetzlichen Gewährleistung bzw. der erwähnten Langzeitgarantie ist. Bei der Gewährleistung wäre der Fall einfacher, bei der Langzeitgarantie hängt es ganz einfach von den Garantiebedingungen ab. Jetzt müsste der TE also mal erklären, ob noch die gesetzl. Gewährleistung besteht oder ob diese schon abgelaufen ist. In dem Fall muss er die Garantiebedingungen studieren.

@rangar

Ein paar Daten zum Fahrzeug wären nicht schlecht.

Wozu? Es ist im Prinzip doch völlig egal, um welches Auto es geht, da es ja nicht um eine Diagnose, bzw. eine Reparatur geht, sondern nur um die Erstattung der Kosten.

Gab es noch Garantie oder Gewährleistung auf das Auto?

Garantieleistung möchte der TE ja in Anspruch nehmen, aber was sollten die ^^ an der Sach- und Rechtslage ändern?

Es greifen wohl die üblichen hier bereits genannten Garantie- und GewährleistungsAUSschlüsse > Verschleißteile > Undichtigkeiten usw. sh. "Kleingedrucktes".

Was ist eine Langzeitgarantie? Wenn ein Fahrzeug Vollgarantie (also Bumper to Bumper) hat dann werden Defekte bezahlt. Zündspulen sind keine Verschleißteile, Zündkerzen hingegen schon.

Ich gehe mal davon aus das "Langzeitgarantie" wohl eine Gebrauchtwagenzusatzversicherung ist ... und dazu sollte eine Beschreibung des Versicherungsumfangs vorliegen. Da kann es sogar vorkommen das Elektronische Bauteile wie Zündspülen ebenfalls ausgeklammert sind. Der Te hält sich seit seinem ersten und einzigen Posting aber sehr rar ...

@rangar

Zitat:

@4Takt schrieb am 14. Februar 2022 um 10:27:28 Uhr:

Wozu? Es ist im Prinzip doch völlig egal, um welches Auto es geht,

Eben nicht, denn die Garantiebedingungen verschiedener Hersteller bzw. Garantie-Versicherer unterscheiden sich im Detail doch recht erheblich. Wenn das Auto "noch Garantie hat", es also wohl im Zweifel um die Original Hersteller-Garantie geht, dann ist daher doch durchaus wichtig, was für ein Auto gemeint ist.

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