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Wer von einem Mercedes mit ProViDa2000 angehalten wurde:

Themenstarteram 14. Februar 2014 um 8:36

Eventuell war die Messung nicht gerichtsverwertbar …

http://www.sueddeutsche.de/.../...lagen-harmlose-raserjaeger-1.1888221

Beste Antwort im Thema
am 16. Februar 2014 um 3:51

Hauptsache ein paar Raser konnten sich wieder rausreden... :rolleyes:

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Da es wahrscheinlich nur ein Formfehler ist,

welcher keinerlei Einfluß auf die ermittelten Werte hat,

finde ich die richterliche Reaktion als unvernünftig.

Aber leider muß auch sowas hingenommen werden.

Kein Formfehler, sondern eine Messvorrichtung, die so keine Zulassung hat.

Dennoch kein technischer Fehler sondern ein rechtlicher.

Die Länge der Videoleitung hat keinen Einfluß auf die gemessenen Werte.

Ist der (erfolgreiche) Winkelzug eines Advokaten

um seinen Mandanten rauszuhauen.

Die gemessenen Daten sind korrekt, dürfen aber nicht

verwendet werden, weil "Systemeichung/Betriebserlaubnis" erloschen.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Kein Formfehler, ...

So sieht es aus!- Denn, wenn die techn. Ausstattung nicht den physikalischen Gegebenheiten bei den Eichmessungen der PTB entspricht, dann ist - bei nachtraeglichen Aenderungen am Messsystem (dazu zaehlen auch Laenge und Ausfuehrung der Signal- und Daten-Leitungen) - auch die dafuer zuvor erteilte Zulassung hinfaellig.

Aergerlich und teuer, sowohl fuer Hersteller, als auch Betreiber, aber lt. Eich-Gesetz dennoch voellig korrekt. - Ergo blieb den Gerichten keinerlei Entscheidungsspielraum in den genannten Faellen.

am 16. Februar 2014 um 3:51

Hauptsache ein paar Raser konnten sich wieder rausreden... :rolleyes:

Noe,

da ist der Gesetzgeber, samt seiner Vollzugsorgane, mal in eine selbst gestellte Falle getappt und der gemeine Buerger lacht sich jetzt eben eins, wenn er denn - wie in den bekannten Faellen - dann den "richtigen" Rechtsvertreter dazu gefunden hatte ...

am 16. Februar 2014 um 5:24

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i

...und der gemeine Buerger lacht sich jetzt eben eins,...

Dann muss der gemeine Bürger ganz schön dämlich sein, wenn er nicht merkt, dass es sein Geld ist was dort über die Wupper geht.

am 16. Februar 2014 um 7:44

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i

...und der gemeine Buerger lacht sich jetzt eben eins,...

Dann muss der gemeine Bürger ganz schön dämlich sein, wenn er nicht merkt, dass es sein Geld ist was dort über die Wupper geht.

Aufgrund dieser Erkenntnis könnte der "gemeine Bürger" doch sicherlich die Eigenbestimmung vorziehen was mit seinem Geld passiert, statt das  dieses Geld " fremdbestimmt" durch dritte  für Steuerverschwendungen * ausgegeben wird.

 

Link

 

http://www.google.de/imgres?...

Themenstarteram 16. Februar 2014 um 9:02

Zitat:

Original geschrieben von onzlaught

… Die Länge der Videoleitung hat keinen Einfluß auf die gemessenen Werte. … Die gemessenen Daten sind korrekt …

Kennst du das System und hast du es selbst konzipiert und getestet oder wie kommst du zu solchen Aussagen?

am 16. Februar 2014 um 9:13

*KlugscheißModus ON* DAS könnte dir z.B ein Elektriker erklären, dass sich mit der Länge des Kabels der Widerstand erhöht. Heißt: Je länger ein Kabel ist, je geringer ist die Stromstärke desto dicker müsste es sein damit am Ende noch die Gleiche Stromstärke ankommt wie vorne reingeschickt wurde.

Daten sind auch nichts anderes als Strom. Somit kann die sich durchaus verändern, wenn das Kabel länger ist. Heißt, die Daten können verfälscht ankommen. In welcher Form, und Höhe ...? Bin ich für die Eichung zuständig? NEIN! Nur ist es eine Erklärung warum die Eichung hinfällig ist. :p *KlugscheißModus OFF*

Nachdem das Problem jetzt erkannt und rechtlich bewertet wurde, ist's ohnehin Geschichte, da an der Fehlerbehebung gearbeitet wird, um wieder gültige Messungen zu erhalten.

Fehler können immer passieren. Entscheidend ist, wie man darauf reagiert.

am 16. Februar 2014 um 9:31

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

*KlugscheißModus ON* DAS könnte dir z.B ein Elektriker erklären, dass sich mit der Länge des Kabels der Widerstand erhöht...Somit kann die sich durchaus verändern, wenn das Kabel länger ist. Heißt, die Daten können verfälscht ankommen.

Zufällig haben wir einen Elektriker hier.

Wenn es tatsächlich die Leitung ist, über die die Messwerte übertragen werden, machen 2 Meter mehr oder weniger nichts aus. Rein gar nichts.

Über stinknormale Buskabel werden in der Industrie bis zu 100 Messwerte gleichzeitig übertragen bei einer maximalen Länge von bis zu 200m. Und das über zwei ganz normale Kupferleitungen. Nichts spezielles.

Also kannst du getrost glauben, dass die 2 Meter mehr keinerlei Einfluß auf die gemessene Geschwindigkeit haben.

am 16. Februar 2014 um 9:43

Hallo Kollege ... ;) Natürlich hat es keinen unmittelbaren Einfluss auf das Messergebnis. Nur hat das Eichamt eben 3 m vorgeschrieben und keine 5 und das sollte ja ein Grund sein.

Nur, wie Drahkke schon schrieb, können wir eh nichts daran machen und es kommt auf den Einsatzfall an, wird ja nicht nur die Geschwindigkeit gemessen. Zudem, als Anschauungsmateriel ist so'n Video allemal gut, egal ob es rechtlich zulässig ist.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Also kannst du getrost glauben, dass die 2 Meter mehr keinerlei Einfluß auf die gemessene Geschwindigkeit haben.

........ aber Vorschrift ist Vorschrift :D

Kein Computernetzwerk würde funktionieren wenn die Toleranzen für die Kabellänge so eng wären.

LG r.

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