1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wer zahlt beim abgemeldeten Auto wenn Schaden?

Wer zahlt beim abgemeldeten Auto wenn Schaden?

Themenstarteram 17. September 2013 um 16:56

Hallo :)

Ich habe mir gestern Abend ein neues Auto bei einer Privatperson gekauft.

Bin dann mit 5- tages kennzeichn eines Freundes (er wollte sein Auto heute anmelden) Heim Gefahren.

Mein Auto ist also noch abgemeldet und auch noch nicht versichert. Dies wollte ich die nächsten Tage machen sobald ich mich für eine Versicherung entschieden habe !

Nun steht es auf dem Parkplatz ohne Kennzeichen.. Ich wohne im einem Mehrfamilienhaus.

Was passiert wenn heute Nacht ein Schaden an das Auto kommt?

Wie wird das dann geregelt?

Hab schließlich noch keine Versicherung!

HILFE!!

Habe verständlicherweise keine Lust im Auto zu schlafen und aufzupassen! :D

Danke schonmal für eure Antwort :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Bin dann mit 5- tages kennzeichn eines Freundes (er wollte sein Auto heute anmelden) Heim Gefahren.

Wobei die TE nie geschrieben hat das schon ein anderes Fzg. im Schein eingetragen war. Eventuell war er noch bis auf die Halterdaten blanko und dann wäre lediglich eine widerrechtliche Weitergabe gegeben.

Ja, zum Beispiel.

 

Kennt die Versicherung die Lisa ?

 

Nein, bestimmt nicht.

 

Hat die Versicherung die Möglichkeit gehabt zu erfahren, wer die Lisa -ihr angeblicher Vertragspartner- von dem Sie erst im Schadensfall erfährt wer er/Sie ist ?

 

Nein bestimmt nicht.

 

Einige hier begreifen ganz offensichtlich überhaupt nicht was für eine Tragweite das ganze haben kann........

 

 

 

 

41 weitere Antworten
Ähnliche Themen
41 Antworten

Hallo Lisa,

nur so nebenbei; wenn ich das richtig verstehe, dann hast Du das Auto unerlaubterweise mit einem fremden Kennzeichen gefahren :confused:

Sodann stellt sich mir die Frage, ob Du dort mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug stehen darfst.

Beim Kauf eines Fahrzeugs übernimmt man automatisch die Vorversicherung, zumindest sofern eine bestanden hat. Man hat dann aber ein Sonderkündigungsrecht.

Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehle ich Dir tatsächlich das Auto zu bewachen oder noch heute zu versuchen, von einen Versicherungsmakler schriftlich eine sofortige TK-Deckungszusage zu bekommen.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 17. September 2013 um 17:27

Ja das hast du leider richtig verstanden!

Es gab keine andere Möglichkeit und musste dieses Auto einfach haben! :-/

Na dann hab ich ja wohl voll die A-Karte :((

Vielen dank für deine Antwort :)

Moin,

 

und wenn Du Pech hast, dass Jemand vom Ortnungsamt oder Polizei vorbeikommt, dan gibt es ein Bußgeld, da ein abgemeldetes KFZ nicht auf öffentlichen Raum stehen darf.

Themenstarteram 17. September 2013 um 17:58

Ab morgen sind Kennzeichen dran :)

Bis dahin wird schon nix passiere! *hoff*

Zitat:

Original geschrieben von Lisa93

Ab morgen sind Kennzeichen dran :)

Bis dahin wird schon nix passiere! *hoff*

Hallo,

Fahrzeuge ohne Kennzeichen sind bevorzugte Objekte für Vandalismus und Teilediebe.

Ich würde das Auto nicht aus den Augen lassen und einige Freunde mit Baseballschläger oder Pit Bull Terriern parat halten.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Lisa93

Ab morgen sind Kennzeichen dran :)

Bis dahin wird schon nix passiere! *hoff*

Von einem anderen Freund???

So viel Mut muss mal erst mal haben - nix zahlen - aber Rundumabsicherung verlangen...

Madamchen sollte lieber froh sein, dass bisher nix passiert ist.

 

Fahren ohne Versicherungschutz kann nämlich durchaus zu mehr als einer schlaflosen Nacht führen.

 

Aber egal, no risk no fun gelle?

 

Hi,

also wenn ich das richtig gelesen habe ist die mit einem 5 Tages Kennzeichen gefahren,da das kennzeichen wohl mehrfach benutzt wurde ist das zwar nicht korrekt aber es kommt wohl nicht gerade selten vor ;)

ich will das auch gar net gutheißen aber zumindest wäre in falle eines Unfalls das Unfallopfer nicht unbedingt leer ausgegangen.

Wenn der Parkplatz nicht öffentlich ist sondern auf dem Grundstück des Mehrfamilienhauses ist das auch nicht unbedingt öffentlicher Verkehrsraum.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von tomold

Von einem anderen Freund???

So viel Mut muss mal erst mal haben - nix zahlen - aber Rundumabsicherung verlangen...

Also ich sehe in der ganzen Aktion nicht wirklich was schlimmes.

So wie ich es lese wurde nur das 5 Tage Kennzeichen zusätzlich für Ihre heimfahrt verwendet.

Eigentlich darf das nur für ein Fahrzeug verwendet werden. Aber OK. Wie hier Turbotobi schon schrieb, wird das in der Praxis wohl öfters für mehrere Fahrzeuge verwendet.

Jetzt stellt sie halt gerade fest, dass jede Art der Kaskoversicherung für ihr Fahrzeug gerade fehlt.

Das ist natürlich der Fall, solange man das Fahrzeug nicht normal angemeldet hat.

Ob es auf einen öffentlichen Parkplatz steht, wissen wir ja nicht.

Wenn es ein privater Parkplatz ist, dann ist ja alles OK.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

 

Beim Kauf eines Fahrzeugs übernimmt man automatisch die Vorversicherung, zumindest sofern eine bestanden hat. Man hat dann aber ein Sonderkündigungsrecht.

 

Liebe Grüße

Herbert

Was ist denn das für eine komische Aussage?? Wenn ein Fahrzeug abgemeldet und verkauft ist, dann übernimmt man als Käufer doch nicht die Versicherung!!!

Es gibt sowas wie eine Ruheversicherung, die aber nur für den Versicherungsnehmer bzw sein Fahrzeug gilt, wenn das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt wird, aber im Besitz des VN bleibt.

In diesem Fall würde ich auch sagen: eine Nacht zittern, oder vorher die Deckungszusage des eigenen Versicherers über die EVB-Nummer einholen und direkt sagen, ob und welchen Kaskoschutz man haben möchte. Wenn das im Computer des Versicherers festgehalten ist gibt es auch beim Kaskoschaden keine Probleme.

Das mit dem Kurzzeitkennzeichen sehe ich jetzt auch nicht als Problem, die werden ja nicht für ein konkretes Fahrzeug, sondern auf eine Person ausgestellt, und wenn diese damit einverstanden ist, weil sie "das Kennzeichen nun doch nicht für ein eigenes Fahrzeug gebraucht hat"....

Anders wäre es, wenn nun mit 2 Fahrzeugen während der Nutzung des Kennzeichens Schäden entstanden wären, dann hätte der Versicherer mit Sicherheit im besten Fall nur einen Schaden bezahlt...

Gruß, Jens

Hallo Jens,

habe ich was überlesen oder woher weißt Du, daß das Fahrzeug abgemeldet war?

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

...

Das mit dem Kurzzeitkennzeichen sehe ich jetzt auch nicht als Problem, die werden ja nicht für ein konkretes Fahrzeug, sondern auf eine Person ausgestellt, und wenn diese damit einverstanden ist, weil sie "das Kennzeichen nun doch nicht für ein eigenes Fahrzeug gebraucht hat"....

Anders wäre es, wenn nun mit 2 Fahrzeugen während der Nutzung des Kennzeichens Schäden entstanden wären, dann hätte der Versicherer mit Sicherheit im besten Fall nur einen Schaden bezahlt...

Hallo Jens,

jetzt kann ich es mir doch nicht verkneifen.

Was ist denn das für eine komische Aussage?? :D

Lies mal, was man für ein Kurzzeitkennzeichen benötigt:

•eine Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen

•einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass

•Fahrzeugpapiere - auch in Kopie möglich - (Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Fahrzeug-Identnummer)

•eine Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug bei der Anmeldung auf eine Firma (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor sind die Vollmachtserklärungen aller Vertretungsberechtigten vorzulegen)

•die Vollmachten und Personalausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll)

•eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der neue Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt)

Was sagst Du nun? ;)

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

...

Das mit dem Kurzzeitkennzeichen sehe ich jetzt auch nicht als Problem, die werden ja nicht für ein konkretes Fahrzeug, sondern auf eine Person ausgestellt, und wenn diese damit einverstanden ist, weil sie "das Kennzeichen nun doch nicht für ein eigenes Fahrzeug gebraucht hat"....

Anders wäre es, wenn nun mit 2 Fahrzeugen während der Nutzung des Kennzeichens Schäden entstanden wären, dann hätte der Versicherer mit Sicherheit im besten Fall nur einen Schaden bezahlt...

Hallo Jens,

jetzt kann ich es mir doch nicht verkneifen.

Was ist denn das für eine komische Aussage?? :D

Lies mal, was man für ein Kurzzeitkennzeichen benötigt:

•eine Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen

•einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass

•Fahrzeugpapiere - auch in Kopie möglich - (Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Fahrzeug-Identnummer)

•eine Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug bei der Anmeldung auf eine Firma (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor sind die Vollmachtserklärungen aller Vertretungsberechtigten vorzulegen)

•die Vollmachten und Personalausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll)

•eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der neue Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt)

Was sagst Du nun? ;)

Liebe Grüße

Herbert

Hi,

die Auflagen um an ein KZK zu kommen wurden in letzter Zeit wohl verschärft. Früher ist man auf die Zulassungsstelle mit Ausweis und EVB und hat gesagt einmal KZK.

Dann hat man ein kleines Heftchen bekommen in das man per Handdie Fahrzeugdaten eingetragen hat aber wohlgemerkt nicht in der Zulassungsstelle! Das war halt super wenn man am WE mehrere abgemeldete Auto´s angesehen hat und nicht wußte welches man kauft ;)

Darüber hinaus wurde mit den Kennzeichen aber extrem viel Schindluder getrieben so das in vielen Zulassungsstellen (aber wohl nicht in allen) die Auflagen um an die Kennzeichen zu kommen verschärft wurden. wenn man bei der Beantragung die Fahrzeugpapiere vorgelegt hat und die fest in den "papieren" drin stehen dann war die Fahrt von der TE natürlich eindeutig eine Schwarzfahrt und kennzeichenmißbrauch noch dazu.

Leider wurde die sehr großzüge und für deutsche Verhältnisse sehr unbürokratische Einrichtung durch den kriminellen Mißbrauch ziemlich wertlos.

Gruß Tobias

@ Oetteken

Woher hast du diese Informationen über das Kurzkennzeichen?

Ich habe jetzt mal ein bisschen gegoogelt und alles was ich so finde, ist ohne die Zulassungsbescheinigungen.

Denn wenn ich diese hätte, dann könnte ich das Auto ja auch richtig anmelden und bräuchte kein Kurzkennzeichen.

Als Beispiel mal hier München:

http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1064323/

oder Kreis Wesel spukt google auch aus:

http://www.kreis-wesel.de/.../267620F735DA6B67C12574BB00286F78

Deine Antwort
Ähnliche Themen