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Wer zahlt das Gutachten bei 50:50 Schuld?

Themenstarteram 9. September 2005 um 22:18

Die Suchfunktion habe ich schon benutzt, aber leider nichts gefunden.

Meine Frau (Halterin) hatte mit Ihrem Nissan Almera einen Unfall.

Ihr ist jemand drauf gefahren.

Ich (Versicherungsnehmer) bin dann nächsten Tag zur Werkstatt und da dort gleich ein DEKRA-Mensch war hat der ein Gutachten erstelt und das an die Gegnerische Versicherung geschickt.

Meine Versicherung hat mir heute geschrieben, dass es sich dabei wahrscheinlich um einen 50:50 Fall handelt.

Wer zahlt jetzt das Gutachten von der Dekra (immerhin 400,-Euro)?

Zahle ich 50% und die gegnerische Versicherung 50%, oder muss die gegnerische Versicherung dieses Gutachten ganz bezahlen?

Die gegnerische Versicherugn hat sich (nach 3Monaten) leider immer noch nicht gemeldet. Habe schon öfter nachgefragt was nun ist, aber es dauert wohl noch eine Woche weil die jetzt erst die Polizeiakten bekommen haben.

Alle weiteren Fragen (die ich hatte) wurden im Forum schon diskutiert.

Wenn die gegnerische Versicherung auch von 50:50 ausgeht werde ich die Sache an einen Anwalt übergeben.

Wer zahlt dann die Anwaltskosten (auch 50:50) ?

Wie hoch werden die wohl so ungefähr sein?

Die Reperaturkosten belaufen sich auf 1199,45EUR+Mwst.

Wenn ich mir die Reperaturkosten (50% davon ohne Mwst.) auszahlen lasse, bekomme ich dann auch Geld für die Ausfalltage (laut Gutachten 3 Tage)?

Im Gutachten steht einmal ein Widerbeschaffungswert von 2068,97EUR+Mwst.und einmal ein Widerbeschaffungswert bei Differenzbesteuerung von 2344,21EUR+Mwst.

Was hat das zu bedeuten?

Und letzte Frage:

Meine Frau war 1 Woche lang krankgeschrieben (Prellungen Brust, Hals, Hand...usw.)

Bekommt man bei 50:50 auch Schmerzensgeld? Was müssen wir dabei beachten?

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41 Antworten

Bei 50:50 trägt jeder die Hälfte des gegnerischen Schadens.

Der Schaden wird ganz normal erhoben und dann geteilt.

Bei einem Eigenschaden von 1.100 EUR würde ich kaum das volle Kostenprogramm fahren. Mit Rechtsschutzversicherung kann man das machen, wirtschaftlich sinnvoll ist das dann immer noch nicht. Aber das ist das Prob des RS.

Nutzungsausfall gibt es nur soweit die fachgerechte Reparatur nachgewiesen wird, für die aufgeführten Prellungen und eine Woche gelben Schein gibt es ca. 200 EUR (ist lokal verschieden).

Natürlich immer nur 50 Prozent.

Wiederbeschaffungs- und Restwert müssen höher liegen als der Reparaturaufwand. Daher werden beide aufgeführt.

 

Ungewöhnlich ist eine Teilschuld bei einem Auffahrunfall.

Da ist meist der Auffahrende Schuld.

Auf mich wirkt das ganze insgesamt wie ein hochgepuschter Bagatellunfall:

Kleine Bühne, großes Theater.

Liegt die Schadenssumme der Gegenseite ähnlich niedrig, so würde ich immer zu erreichen versuchen, dass jede Seite ihren Eigenschaden trägt.

So wird keiner hochgestuft - was meist preiswerter ist.

Themenstarteram 10. September 2005 um 10:31

Mir ist das auch neu, dass man bei einem Auffahrunfall Teilschuld bekommt.

Meine Frau stand am rechten Fahrbahnrand (im Gewerbegebiet) und der andere ist Ihr voll reingefahren.

Für uns war die Sache eindeutig.

Mein Frau hat nur den Fehler gemacht, dass Sie Ihr Auto dann an die Seite gefahren hat um die Strasse nicht zu blockieren und aus Schock.

Nun schreibt die Versicherung:

"Ein Verschulden ist keinem der beiden Unfallbeteiligten nachzuweisen. Beide Unfallbeteiligten geben an, sich verkehrsgerecht verhalten zu haben. Da die Zeugenaussagen widersprüchlich sind, stehen keine sachdienliche Angaben zur Klärung des tatsächlichen Unfallherganges zur Verfügung. Die Fahrerin Ihres Fahrzeuges hatte leider auch die Unfallstelle geräumt, so dass die Endstellung der Fahrzeuge nach dem Unfall durch die Polizei nicht festgestellt werden konnte.

Gem. §§7, 17 Strassenverkehrsgesetz (StVG) ist daher von einer Haftungsverteilung im Verhältnis von 50:50 auszugegehn."

Es gab eine Zeugin, die den Unfall von der anderen Strassenseite beobachtet hat und hat diese genauso wie wir zu Protokoll gegeben. Der Unfallgegener hatte seine Freundin im Auto. Was die beiden ausgesagt haben wissen wir nicht, da wir ohne Anwalt keine Akteneinsicht bekommen.

Ich dachte immer, bei einem Auffahrunfall ist es eindeutig wer Schuld bekommt, aber anscheinent sehen die Versicherungen das anders weil der Unfallgegener und seine Freundin irgendwelche Unwahrheiten erzählt haben.

Ich dachte alleine vom Schaden her (unser Auto hinten kaputt / Unfallgegener-Auto vorne kaputt) und anhand der Bremsspuren des Unfallgegners sieht man wie sich der Unfall ereignet hat!

Was können wir da nun tun um zu unserem Recht zu kommen? Anwalt?

@madcruiser

Wir würden also ca. 600,-Euro Reperaturkosten + 200,-Euro fürs Gutachten + ca. 100,-Euro Schmerzensgeld bekommen!?

Zahlt die gegnerische Versicherung dann auch 50% der Anwaltskosten?

Ich denke ein Gericht wird zu 100% für uns entscheiden.

Werden wir hochgestuft, wenn der Gegner keine Ansprüche an meine Versicherung stellt?

Er hat sein Auto gleich am nächsten Tag wieder fertig gemacht und bis jetzt keinen Anspruch beí meiner Versicherung gestellt.

Jetzt kann r doch kein Gutachten mehr erstellen lassen, oder?

Des weiteren hat er den Schaden erst nach über einem Monat bei seiner Versicherung gemeldet, nachdem die Ihn angeschrieben hat.

Ich habe den Unfall gleich am nächsten Tag bei meiner und seiner Versicherung gemeldet.

Grundsätzlich ist der Auffahrende Schuld.

Stand Deine Frau im Halteverbot oder unmittelbar hinter einer nicht einsehbaren Ecke etc. so könnte man eine Mitschuld prüfen.

Hier spricht für Deine Frau:

1. Die neutrale (Weil zu keiner Partei gehörende) Zeugin.

Name und Anschrift sollten ja bekannt sein.

Die Freundin des Unfallgegners gilt dagegen als Partei, d.h. deren Aussage wird nicht besonders gewertet.

2. Der Unfallgegner hat bislang keine Ansprüche bei der Versicherung Deiner Frau geltend gemacht.

3. Der Unfall ist offensichtlich polizeilich aufgenommen worden. Sofern der Unfallgegner an 1 stand und verwarnt wurde und Deine Frau keine Verwarnung o.ä erhielt ist die Sache ebenfalls positiv zu bewerten.

Sofern die Sachlage klar ist würde ich hier durchaus einen RA einschalten.

Die Verzögerungstaktik der gegnerischen versicherung ist nicht in Ordnung.

wenn man sowas liesst bekommt man einen hals ,da verwundert es nicht wenn es zu viele anwälte gibt und die versicherungen ewig nicht zahlen wollen,bis jetzt hatte ich aber nie solche scherereien

wie soll die versicherung den schaden regulieren, wenn der versicherungsnehmer keine oder falsche angaben macht und die polizeiakte über wochen nicht vorlag?

So isses - unter Umständen ist der gegnerischen Versichrung nichtmal wirklich ein Vorwurf zu machen, wenn die Aussage des eignen VNs unklar oder gar unrichtig war - und die Polizeiakten dauern eben tatsächlich so lang.

Andererseits - auch der eigenen Versicherung Bescheid geben, die müssen dieser Quotierung ja überhaupt erst zustimmen.

Dort rechtzeitig Alarm schlagen.

Ich drück auf jeden Fall die Daumen - seh es wie madcruiser - die unabhängige Zeugin ist auf jeden Fall ein Pfund.

Ganz unabhängig davon, ob diene Frau die Straße geäumt hat oder nicht (vorher Foto wäre klasse gewesen, aber nützt ja nix).

Gib ruhig bescheid, wie sich der Fall entwickelt

Grüße und alles Gute

Schreddi

Themenstarteram 10. September 2005 um 21:17

Also die gegnerische Versicherung hat sich bis heute noch nicht gemeldet. Meine Versicherung hat das mit den 50:50 geschrieben, was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann.

Die generische Versicherung will sich im laufe der nächsten Woche melden. Die Polizeikate liegt bei beiden Versicherungen bereits vor. Was ja auch langsam Zeit wurde. Der Unfall ist schliesslich schon vom 22.05 und ich habe fast jede Woche bei beiden Versicherungen nachgefragt.

Ich finde es eine sauerei, dass der Unfallgegner und seine Freundin Falschausagen machen und damit durchkommen sollen. Das kann doch keine Gerechtigkeit sein. Außerdem kann ich nicht verstehen, dass uns die Polizei keine Akteneinsicht gibt um zu sehen was die beiden genau gesagt haben. Aber das ist wohl unser leibes deutsches Rechtssytem :-(

@madcruiser

Meine Frau hat nicht im Halteverbot gestanden. Sie stand auf gerader Strasse ca. 300m von der Kreuzung weg aus der der Unfallgegner gekomen ist. Sie wollte eigentlich links in einer Einfahrt wenden. Aber da diese besetzt war und Sie ein Auto von hinten kommen gesehen hat, ist Sie rechts stehen geblieben. Stand aber schon lange, als der ander hinten reingefahren ist.

zu 1:Die Zeugin hat Ihre Ausage gegenüber der Polizei und den Versicherungen gemacht. Aber wie man anhand des Schreibens meiner Versicherung sieht, hat es nicht viel gebracht, dass Sie unparteiisch ist :-(

zu 2: Hoffentlich bleibt das auch so :-)

Werden wir dann nicht hochgestuft?

zu 3:Der Gegner Stand an 1. Das hat mir meine Versicherung mitgeteilt. Im Telefonat hörte es sich auch so an, als wenn er damit schon fast als Schuldiger gehandelt wird. Aber laut Brief sieht es ja leider anders aus :-(. Ob er verwarnt wurde weiß ich nicht. Meine Frau wurde es jedenfalls nicht. Wir haben dann auch noch Anzeige wegen Körperverletzung gestellt. Das wurde von der Staatsanwaltschaft aber jetzt eingestellt.

Wenn die generische Versicherung auch mit 50:50 kommt, werde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Wir sind absolut im Recht und das würde uns das Gericht mit sicherheit auch bestätigen.

Weiß jemand mit welchen Kosten man dort rechnen muss, oder ob die gegnerische Versicherung das zaheln muss? Rechtsschutz haben wir leider nicht.

Ich habe so das Gefühl, dass sich die Versicherungen bei 50:50 freuen, da dann beide Unfallbeteiligten hochgestuft werden und Sie somit wieder ordentlich Geld verdienen. Anders kann ich die Auswertung meiner Versicherung nicht deuten.

Am besten die Auto´s gar nicht mehr Versichern. Wenn es zum Unfall kommt zahlt man eh jedes Mal drauf.

Zitat:

Original geschrieben von Surfglueck

Sie stand auf gerader Strasse ca. 300m von der Kreuzung weg aus der der Unfallgegner gekomen ist. Sie wollte eigentlich links in einer Einfahrt wenden. Aber da diese besetzt war und Sie ein Auto von hinten kommen gesehen hat, ist Sie rechts stehen geblieben.

Klingt doch schon ander als

Zitat:

Original geschrieben von Surfglueck

Ihr ist jemand drauf gefahren.

Kann es sein, dass es streitig ist, ob das Fahrzeug am Fahrbahnrand stand oder plötzlich vor dem Unfallgegner losgefahren ist?

Themenstarteram 11. September 2005 um 10:21

Wieso klingt das anders?

Sie stand am rechten Fahrbahnrand als Ihr der andere draufgefahren ist.

So wurde es auch polizeilich aufgenommen.

Sie hat dort gehalten weil die Einfahrt (in der sie dann wenden wollte) besetzt war. Das sie dort später wenden wollte spielt doch gar keine Rolle da dies mit dem Unfall nichts zu tun hat (jedenfalls nicht direkt). Das wußte der Unfallgegner ja auch nicht.

Sie ist auch nicht plötzlich losgefahren.

Was der Unfallgegner und seine Freundin Ausgesagt haben wissen wir ja nicht, da wir keine Akteneinsicht bekommen.

Der Unfallgegner ist Ihr direkt hinten reingefahren.

Selbst wenn Sie gefahren wäre, kann er Ihr ja nicht einfach hinten reinfahren, oder?

Wenn Sie abgebogen wäre und dabei nicht geblinkt hätte (oder ähnliches), wäre die Sachlage natürlich ganz anders.

am 11. September 2005 um 23:15

wo das fahrzeug stand oder nicht, spielt keine rolle. nach der neuen rechtssprechung gehen die gerichte immer von der schuld beider aus. die mitschuld ergibt sich schon aus der allgemeinen betriebsgefahr. nach dem motte: wärst du nicht auto gefahren, wäre der unfall nicht passiert. noch schlimmer ist es, wenn kinder unter 12 jahren in den unfall verwickelt sind. dann ist man immer schuld.

das ist so seit mehrer jahren und wird jetzt verstärkt aungewendet.

was der gesetzgeber damit erreichen will ist, dass sich alle verkehrsteilnehmer bemühen, unfälle zu vermeiden und z.b. nicht auf ihre vorfahrt vertrauen. damit müssen wir alle leben.

ralph

Guten Morgen,

wenn du damit andeuten willst, dass es keine Unfälle mehr ohne MItschuld gibt, bist du leider aufm Holzweg. Soweit isses noch nicht.

Im Übrigen wird die Teilschuld selbst aus der Betriebsgefahr heraus nicht mit 50% gewertet - das wäre ja Irrsinn.

Desweiteren - und das ist hier weitgehend wichtiger - trifft eben jene "Haftung ohne Verschulden" nur zu, wenn ein "Starker" (kfz) auf einen "schwachen" (Fußgänger, Radfahrer) Verkehrsteilnehmer trifft.

Unter Autos nicht.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 12. September 2005 um 18:43

Also ich habe heute nochmal mit den Versicherungen gesprochen. Der Unfallgegner hat jetzt auch eine Rechnung über 1438,-Euro eingereicht. Komisch ist, dass er kein Gutachten hat/braucht. Meiner Versicherung woltte schon anhand der Rechnung zahlen. Das habe ich erstmal gestoppt. Schlieesslich ist die andere Versicherung noch nicht soweit und hat die Schuldfrage noch nicht geklärt. Dauert auch noch mind. eine Woche. Das komische ist, dass mir beide Versicherungen gasagt haben, dass von der Polizei keine Bilder mitgeschickt wurden. Deswegen könnten Sie den Unfallhergang nicht richtig deuten. Also habe ich den Polizisten angerufen, der damals den Unfall aufgenommen hat. Der konnte sich noch gut an uns erinnern und wundert sich das wir Teilschuld bekommen sollen. Wenn wir einen guten Anwalt haben sollten wir dem die Sache übergeben. Er müsse dann auch vor Gericht und wird die Fragen dann schon beantworten, die Ihm gestellt werden. Wer nun eindeutig Schuld hat darf er mir ja nicht sagen, aber für mich hat es sich so angehört, als wenn wir unschuldig sind seiner Meinung nach. Meine Versicherung meinte dann auch noch, dass Sie für 50:50 entschieden haben, weil Sie nicht eindeutig klären können wer lügt und wer dei Wahrheit sagt. Leider unterscheiden sich die Aussagen der unpartiischen Zeugin etwas. Am Unfalltag hat Sie das gleiche wie meine Frau zu Protokoll gegeben und an die Versicherungen hat Sie es auch so geschrieben. Aber bei der nachträglichen polizeilichen Vernehmung war immer nur die Sprache von einem Wendevorgang. Ichhabe heute mit der Zeugin gesprochen und Sie meinte nur, dass die Dame, die das Verhör geführt hat, Sie mächtig unter Druck gesetzt hat. So von wegen "..Sie wissen, dass Sie die Wahrheit sagen müssen und Sie brauchen Der Frau St... nicht beistehen usw...". Dort wurde dann nur noch von einem Wendevorgang gesprochen und nichts zum wirklichen Hergang gefragt. Das fand Sie irgendwie komisch. Naja, dass Ende vom Lied war, dass Sie ihr wohl die Wörte im Mund umgedreht haben. Laut Versicherung stand dann im Protokoll , dass meine Faru wenden wollte und die Zeugin nicht geshen hat ob sie blinkt. Wenden wollte meine Frau ja auch, aber erst wenn die Einfahrt (in der Sie wenden wollte) geräumt ist und das ander Fahrzeug vorbei ist. Deswegen hat Sie ja rechts am Fahrbahnrand gewartet. So wurde es aber nicht aufgenommen.

Weiß jemand in welche SF man gestuft wird, wenn das Auto jetzt bei mir als Zweitwagen in der SF2 mit 85% läuft?

Würde es was bringen, wenn meine Frau das Auto im nächsten Jahr auf Ihren Namen versichert (Sie hat jetzt 3 Jahre Fahrerlaubnis). Wo würde Sie eingestuft werden?

am 12. September 2005 um 21:02

von der sf2 müßte es in die sf 1/2 gehen. das steht aber genau in deinen bedingungen. ist je nach gesellschaft etwas unterschiedlich.

das auto im nächsten jahr auf deine frau versichern? naja, kommt drauf an. normal spielt die dauer des führerscheinbesitzes nur bei fahranfängern eine rolle. die müssenn mindestens 2 jahre den führerschein haben und die führerscheinregelung zu bekommen. später ist es dann egal. 3 jahre oder 10 ist wurscht. sie bekommt die sf 1/2, wenn sie nie ein fahrzeug auf sich versichert hatte.

manche gesellschaften haben jedoch eine verbesserte zweitwagen-regelung. ist aber wieder ganz unterschiedlich. da mußt du bei der gesellschaft nachfragen.

ralph

Aus dem Schadenbild sollte sich ergeben ob der Wagen parallel zur Fahrtrichtung stand, ein Wendemanöver eingeleitet war oder nicht.

Sofern der Blinker nach links eingeschaltet war und durch den Unfall die Birne beschädigt wurde, kann man das ebenfalls nachweisen. Also ggf. Beweisstück sichern!

Mit einer wankelmütigen Zeugin ist das natürlich nicht so prickelnd.

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