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Wer zahlt den Schaden

Themenstarteram 23. August 2012 um 8:25

Wir hatten einen größeren Schaden am Auto und waren mit dem WW unterwegs. Ein Freund hat den WW abgeholt. Er ist nicht sachgemäß gefahren und der WW ist seitlich gegen sein Auto geprallt (wie er das gemacht hat ist uns schleierhaft) Jedenfalls ist am WW ein großer Schaden (Achse verzogen, Flaschkasten kaputt) Das Auto hat ein paar Dellen. Er sagt seine Versicherung zahlt nichts. Aber einer muß doch für den Schade aufkommen??

Wer weiß Rat oder hat eine Idee??

Beste Antwort im Thema

Entegen der hier offenbar einhellig vertretenen Meinung ist das zunächst mal kein Fall, den eine Versicherung erstattet.

 

Die Haftpflicht (egal ob Zugfahrzeug oder Wohnwagen) ist raus, denn sie haftet immer nur für Schäden durch das Gespann, nie für Schäden innerhalb des Gespanns.

 

Die Vollkasko (egal ob Zugfahrzeug oder Wohnwagen) ist nach dem hier geschilderten Hergang ebnfalls raus, weil Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen sog. Betriebsschäden darstellen, die von der VK augeschlossn sind.

 

Es gibt Veträge, die auf diesen Ausschluss verzichten. Das hängt von der Formulierung in den AKB ab und müsste im Einzelfall geprüft werden. Aber für die meisten Verträge gilt der Ausschluss bei solchen Gespannschäden.

 

 

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Falls der Wohnwagen Vollkasko versichert ist zahlt die, da müsste noch zu prüfen sein ob es da Einschränkungen gibt wer den Wohnwagen ziehen darf.

Ansonsten ist der Freund in der Pflicht!

Wen man eine Sache, z.B. ein Auto, verleiht, (nicht vermietet!) hat man ein Anrecht auf Rückgabe der Sache. Mehr nicht.

Wenn man etwas vermietet, darf der Gegenstand bei Rückgabe nur einen angemessenen Verschleiß aufweisen Dieser ist durch die Miete abgedeckt.

Das mit dem Mieten kennt man von Wohnungsübergaben / der Rücknahmeutersuchung bei Leasingfahrzeugen.

Der verliehene Gegenstand (also für 0€"vermietet") muss nur zurückgegeben werden. Damit ist der "Verleih" rechtlich erledigt.

Im Falle eines PKW darf der auch ruhig ausgebrannt sein.

Beschädigung durch einen Unfall ist wohl kein vertragsgemäßer Gebrauch.

Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99

Beschädigung durch einen Unfall ist wohl kein vertragsgemäßer Gebrauch.

Welcher Vertrag ??????? Wo steht in dem Vertrag des TE geschrieben wie eine Sache zurückzugeben ist ? Antwort - es gibt keinen Vertrag.

Da ist eher ein "allgemeines Gesetzbuch" vonnöten:D

Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99

Beschädigung durch einen Unfall ist wohl kein vertragsgemäßer Gebrauch.

das nicht aber ein Betriebsrisiko das man dadurch unvermeidbar eingeht das man den Wohnwagen bestimmungsgemäss in Betrieb nimmt.

Anders waere es natürlich bei einem Unfall durch grobe Fahrlässigkeit. Hat der Freund nur seine KFZ Versicherung angefragt oder auch seine PRIVATE Haftpflicht???

Zitat:

Original geschrieben von birpi123

Aber einer muß doch für den Schade aufkommen??

Hallo,

anhand der kargen Beschreibung könnte ich mir vorstellen, daß Dein Freund beim rangieren (vorwärts oder rückwärts) zu stark eingelenkt hat, wodurch es dann zur Berührung von PKW und Wohnwagen kam und zusätzlich die Deichsel beschädigt wurde.

Wenn keine Vollkaskoversicherung für den WoWa oder den PKW besteht, dann bleiben die Schäden an Deinem Freund (PKW) und Dir (WoWa) hängen, es sei denn, Du möchtest rechtlich gegen Deinen Freund vorgehen.

Es dürfte sich um eine Gefälligkeit gehandelt haben für die in der Regel ein stillschweigender Haftungsausschluß gilt, zumindest solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Liebe Grüße

Herbert

am 23. August 2012 um 11:31

Du hast deinen Freund beauftragt den Wowa für dich abzuholen.

Damit ansteht für die Versicherung ein Arbeitnehmer/geber Verhältnis.

Es ist auch egal ober dafür entlohnt wurde oder nicht.

Seine Versicherung sagt, ist nicht unser Problem das muss der Auftraggeber regeln, in dem Fall du selbst.

Da kannst du dich drehen und wenden wie du willst solange du keine VK hast bleibst du auf dem Schaden sitzen.

Es sei den das dein Freund aus eigener Tasche zahlt.

Themenstarteram 23. August 2012 um 11:53

unserer Meinung nach hat er grob fahrlässig gehandelt. Er muss sehr schnell gefahren sein und hat dann als der WW sich aufzuschauckeln begann eine Vollbremsung gemacht und da ist der WW dann zu einer Seite umgeschlagen. Die Haftpflich sagt sie hat damit nichts zu tun und die KFZ auch.

Der WW ist ein Hobby für unsere Begriffe ein total Schaden, den man sicher richten kann mit viel Aufwand und Kosten. Aber er ist unbeschädigt noch ca. 5.000 € Wert.

Ich habe derzeit einen ähnlichen Schaden am Wohnwagen, der durch einen Dreher & Abflug auf der Autobahn entstanden ist als mir nachts ein Reh vors Auto gelaufen ist.

siehe hier:

http://www.motor-talk.de/.../...nun-zu-kontrollieren-t3990716.html?...

(ich muss den Fred noch auf den aktuellen Stand bringen, wenn ich mal Zeit habe)

Auch an unserem Wohnwagen (T.E.C., BJ 1999) hat es neben diversen anderen Schäden die Achse um ca. 2 cm nach rechts verschoben (Wohnwagen läuft aber noch geradeaus). Wir waren bei einem Anhängerspezialisten für ALKO-Komponenten. Dieser teilte mit, dass er den Schaden an der Achse nicht selbst reparieren kann, da hier Werkzeuge von ALKO selbst eingesetzt werden müssen, die er vom Werk nicht bekommt. Der WoWa muss also nach Süddeutschland ins Werk eingeschickt werden, damit die sich der Sache annehmen. Es sind bei uns gemäß Aussage der Fachwerkstatt hierbei mit Kosten von ca. 700 - 1.000 € zu rechnen. Je nachdem, wie es um Deine WoWa-Achse steht kann dies schonmal ein Richtwert für Dich sein.

Die Schäden an der Karosserie (offene Stellen) haben wir mit einem Bekannten, der sich mit Wohnwagenreparaturen gut auskennt, in Eigenleistung repariert.

Hier stellt sich nun die Frage, ob Du noch bereit bist in Deinen Wohnwagen derartige Kosten zu investieren, sofern es mit der Versicherung keine Regelung gibt. Vielleicht kannst Du ja die Schäden am Gaskasten selbst instandsetzen oder bekommst hier Hilfe aus dem Forum. Vielleicht kannst Du mal ein paar Fotos einstellen, damit wir den Schaden ggf. etwas einschätzen können.

Gruß, Uwe

solange ein anhänger fest mit dem zugfhrz verbunden ist

ist die haftpflicht des zugfhrz haftbar

egal ob eigener hänger oder nicht

wird das gespann getrennt,warum auch immer,

und der selbstständige anhänger verursacht einen schaden

dann ist die haftpflicht des hänger zu regulierung da

den eigenen schaden bezahlt man immer selbst

im vorgenannten fall müßte der freund den hängerschaden bezahlen

wohl kaum freiwillig,oder??

rechtsabteilung eines automobilclubs oder rechtschutzvers vorab befragen

weil versicherungen zahlen zuerst mal nichts,weil sie nur zuständig für die vers prämien sind

Hallo,

den Schaden am WW würde nur eine VK zahlen.

Ob es Sinn macht, bei einer Gefälligkeitshandlung einen Freund rechtlich in Anspruch zu nehmen, muss der TE für sich selbst entscheiden.

Ob ein Aufschaukeln vom Gericht als grobe Fahrlässgkeit gesehen wird, wage ich zu bezweifeln. Aufschaukeln kann auch bei normaler Geschwindigkeit passieren und eine starke Bremsung ist die einzig richtige Reaktion auf einen stark aufschaukelnden Wohnwagen.

Ganz abgesehen davon, dass es ein Freund ist und der schon genug Schaden von der Gefälligkeitshandlung an seinem Wagen hat.

Meine Empfehlung: Den WW unrepariert verkaufen und den Verlust als Lehrgeld verbuchen.

Gruß Rainer

Super Urlaub, das tut mir leid. Das soll hier alles nicht in Rechtsberatung abdriften, da frag besser einen Anwalt. Auch ist die Frage, ob du moralisch gesehen gerichtlich gegen einen Freund vorgehen willst.

Nur so viel: Wer etwas zerstört, muss es bezahlen. Es muss jedoch honoriert werden, dass dein Bekannter dir den Gefallen getan hat. Denn hätte er dir den Gefallen nicht getan, wäre der Schaden nicht eingetreten. Wenn er nun für seine Hilfsbereitschaft 5000 Euro plus seinen eigenen Schaden zu tragen hat...prost Mahlzeit, dann hilft ja niemand mehr niemandem.

Es wäre eher denkbar, dass er sich noch von dir den Schaden an seinem Auto bezahlen lassen kann, denn, siehe oben, wäre er nicht so nett gewesen, dir aus der Misere zu helfen (und dir die xxx€ Überführungskosten durch einen Abschleppunternehmer zu sparen, das können die nämlich auch durchführen), wäre sein Auto auch jetzt noch heil.

Klar, die Grenze muss spätestens da liegen, wo jemand mit Absicht etwas zerstört. Ob dein Kollege jenseits dieser Grenze liegt, muss im Zweifel ein Gericht klären.

Soviel von meinem Gerechtigkeitsempfinden.

als Denkanstoß:

aus genau solchen Gedankenspielen heraus haben wir unsere Automobilclub PLUS Mitgliedschaft abgeschlossen! Inkl. Rückführung von PKW und WoWa.

Da bleiben Freunde / Bekannte unbehelligt und im Schadebsfall ist die Haftung auch klar (hoffentlich).

Gruß

Marc

Zitat:

Original geschrieben von V70Soest

als Denkanstoß:

aus genau solchen Gedankenspielen heraus haben wir unsere Automobilclub PLUS Mitgliedschaft abgeschlossen! Inkl. Rückführung von PKW und WoWa.

Da bleiben Freunde / Bekannte unbehelligt und im Schadebsfall ist die Haftung auch klar (hoffentlich).

Gruß

Marc

Meinst Du der Automobilclub oder die Versicherung haften dann?

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