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Wer zahlt die die Mietkosten nach Auffahrunfall?
Hallo,
letzten Freitag ist mir ein LKW in meinen Golf 4 von 1998 gefahren. Das Auto muss Dienstag in die Werkstatt damit der Gutachter den Schaden feststellen und einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen kann. Nun ist die Werkstatt im Wohnort meiner Eltern bei denen ich am Wochenende immer zu besuch bin. Dieser ist ca. 50Km von meinem eigenen Wohnsitz entfernt. Ich muss Sonntag wieder nach Hause und das Auto irgendwie zur Werkstatt bekommen. Steht mir für diesen Fall ein Mietwagen zu dessen Kosten von der Versicherung des Unfallgegners übernommen werden? Ich würde von meinem Vater am Sonntag nach Hause gebracht werden und benötige Donnerstag und Freitag ein Auto um zur Arbeit und natürlich auch um nach Hause zu kommen (ich muss mein eigenes Auto ja schließlich wieder von der Werkstatt abholen). Kann sich die Versicherung da irgendwie querstellen die Kosten für einen Mietwagen zu übernehmen wenn ich das Auto nicht in eine Werkstatt in einem Umkreis von X km gebracht habe sondern in die Werkstatt "meines Vertrauens"?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Am sichersten ist es, sich von der gegnerischen Versicherung einen Mietwagen vermitteln zu lassen. Dann bist Du abgesichert, dass keine Kosten bei Dir hängen bleiben.
Kann ich nur empfehlen. Habs damals auch so gemacht, und war alles ganz easy.
Die Autovermietung hat mich angerufen, wo und wann ich das Auto brauche. Hab dann am nächsten Tag den verunfallten Wagen zum Autohaus gefahren, dort hat schon der Mietwagen und jemand von der Autovermietung gewartet. Kurze Einweisung, Schlüsselübergabe und weg war ich wieder.
Als mein Auto fertig war, Schlüssel vom Mietwagen an der Information des Autohauses hinterlegt, eigenes Auto mitgenommen. Fertig.
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12 Antworten
Ist die Schuldfrage geklärt, steht dir ein Anwalt und natürlich auch ein Leihwagen zu.
Wobei man meines Wissens nach nur für einige Tage Anspruch auf einen Leihwagen hat, und natürlich nicht auf einen beliebigen. Für einen Besitzer eines Golf IV gibt es vermutlich nur die kleineste Fahrzeugklasse.
Gruß
Tom
Dem TE wird wohl bewußt sein, dass er keinen Anspruch auf einen Porsche GT3 hat.
50km Entfernung könnte schon ein Problem sein. Schadensminderungspflicht ist das Stichwort.
Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung muß auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt zahlen. Nimm Dir einen Anwalt für Verkehrsrecht. Der regelt alles - und das viel besser als Du selbst es kannst!
Weitere Infos z.B. hier.
Eigentlich gehört dieses Thema nicht in diesen Forumsbereich. Dafür gibt es andere Abteilungen hier im Forum.
Wenn die Reparatur teurer ist als der Restwert des Fahrzeugs - ??? - Fragen über Fragen !
Zitat:
Original geschrieben von Vroomm
Eigentlich gehört dieses Thema nicht in diesen Forumsbereich. Dafür gibt es andere Abteilungen hier im Forum.
Verschoben
Wenn der Wagen denn die letzten 16 Jahre nur in dieser speziellen Werkstatt war, könnte man eventuell so argumentieren.
Anonsten seh ich wenig Sinn darin einen Leihwagen zu fordern, damit ein Kostenvoranschlag für ein 16 Jahre altes Fahrzeug in einer 50km entfernten Werkstatt angefertigt werden kann.
Was spricht dagegen, dies am darauffolgenden Samstag machen zu lassen. Muss doch kein Dienstag sein, oder? Ein Kostenvoranschlag dauert i.d.R. nicht mal ne Stunden.
Warum kannst du mit Papa nicht für die 5 Tage die Autos tauschen. Fahrbereit scheint deines ja zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von tom667de
Wobei man meines Wissens nach nur für einige Tage Anspruch auf einen Leihwagen hat, und natürlich nicht auf einen beliebigen. Für einen Besitzer eines Golf IV gibt es vermutlich nur die kleineste Fahrzeugklasse.
Gruß
Tom
Falsch er hat falls Schulsfrage zu Gunsten für ihn ausfällt, anrecht auf die selbe Klasse, sprich Golf, a3, Mazda 3. Allerdings sollte er je Nummer kleiner nehmen, also Polo, a1, Mazda 2 nehmen! Da es sonst passieRen kann, das er eeinen teil selber zahlen muss!
Sry für die bescheidene Rechtschreibung, aber mit nem Smartphone lässt es sich nicht so gut schreiben!
Vorallem die blöde Autokorrektur!
Ist das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher?
Dann besteht kein Anspruch auf einen Mietwagen, solange das Fahrzeug nicht tatsächlich reparaturbedingt ausfällt (Dauer des Werkstattaufenthalts).
Dass Du lieber eine Werkstatt für den Kostenvoranschlag nehmen möchtest, die weiter weg ist und Du daher ein Ersatzfahrzeug brauchst, ist persönlich verständlich, hat den Schädiger aber nicht zu kümmern.
Such Dir einen Sachverständigen, wenn es kein Bagatellschaden ist, sag ihm, wo der Wagen besichtigt werden kann oder fahr in sein Büro und lass ein Gutachten erstellen.
Ist das Fahrzeug reparaturwürdig, kannst Du es zu Deiner Lieblingswerkstatt bringen und hast für die Dauer der Reparatur Anspruch auf einen Mietwagen.
Aber Achtung! Hier gibt es viele Stolperfallen bei der Auswahl. Stichwort Unfallersatztarif. Am sichersten ist es, sich von der gegnerischen Versicherung einen Mietwagen vermitteln zu lassen. Dann bist Du abgesichert, dass keine Kosten bei Dir hängen bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von Joehlinger
Falsch er hat falls Schulsfrage zu Gunsten für ihn ausfällt, anrecht auf die selbe Klasse, sprich Golf, a3, Mazda 3. Allerdings sollte er je Nummer kleiner nehmen, also Polo, a1, Mazda 2 nehmen! Da es sonst passieRen kann, das er eeinen teil selber zahlen muss!
Auch nicht ganz richtig.
Er hat grundsätzlich Anspruch auf Ersatz des gleichwertigen Fahrzeugs, muss sich aber die ersparten eigenen Aufwendungen abziehen lassen.
Das wird in der Regel gemacht, indem von der Rechnung 10% Eigenanteil abgezogen werden oder eben indem man eine Klasse kleiner anmietet.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Am sichersten ist es, sich von der gegnerischen Versicherung einen Mietwagen vermitteln zu lassen. Dann bist Du abgesichert, dass keine Kosten bei Dir hängen bleiben.
Kann ich nur empfehlen. Habs damals auch so gemacht, und war alles ganz easy.
Die Autovermietung hat mich angerufen, wo und wann ich das Auto brauche. Hab dann am nächsten Tag den verunfallten Wagen zum Autohaus gefahren, dort hat schon der Mietwagen und jemand von der Autovermietung gewartet. Kurze Einweisung, Schlüsselübergabe und weg war ich wieder.
Als mein Auto fertig war, Schlüssel vom Mietwagen an der Information des Autohauses hinterlegt, eigenes Auto mitgenommen. Fertig.