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Wer zahlt die Erhöhung der Versicherung
Hallo,
ich habe einen Fiat Bravo. Die Freundin meines Sohnes hat damit ein Unfall gebaut.
Da er Vollkaskso versichert ist, wurde der Schaden von der Versicherung bezahlt, ebenso am anderen Fahrzeug.
Nun bin ich in der Versicherung hoch gekommen, muß sie mir das bezahlen, oder bleibe ich auf den Kosten sitzen? Sie war mit eingetragen bei der Versicherung als Fahrerin.
Dank im voraus für die Antworten.
Beste Antwort im Thema
@twel
ich schätze Dich als kompetenten Sachbearbeiter.
Aber der zwischenmenschliche Bereich ist sicherlich nicht Deine Stärke.
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24 Antworten
Hallo,
ins richtige Forum verschoben.
Schöne Grüße Toni
Zitat:
Original geschrieben von Dui1979
Nun bin ich in der Versicherung hoch gekommen, muß sie mir das bezahlen,
Ja, den Rabattverlust muss sie dir bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Dui1979
oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?
Wenn sie es nicht bezahlen kann, dann ja.
Eine Versicherung hierfür gibt es nicht (auch eine Privathaftpflicht tritt in solchen Fällen nicht ein).
Zitat:
Original geschrieben von Dui1979
Sie war mit eingetragen bei der Versicherung als Fahrerin.
Dieser Umstand ist nur in Bezug auf deinen Versicherungsvertrag (also die Tarifierung) erheblich und hat nichts mit deinem Anspruch auf Bezahlung des Rabattverlustes gegen die Fahrerin zu tun.
Moin,
wie ihr das unter euch regelt, ist der Versicherung egal.
Wurde bei der Nutzerübergabe etwas abgesprochen ?
Es gibt private Haftpflichtversicherungen die haben dafür eine Zusatzklausel.
Ist aber die Seltenheit. Aber mal anfragen schadet nicht.
Danke für eure Antworten. Nein, bei der Übergabe wurde nichts abgesprochen.
Mich würde nur interessieren, ob ich das Geld was ich jetzt über Jahre mehr zahle von Ihr zurück fordern kann. Ist nämlich nicht unerheblich
Mit einer Zivilklage vielleicht, das Problem dürfte aber sein, dass keine Absprache erfolgt ist und man die künftigen Kosten heute noch nicht beziffern kann.
Es gibt Rechenprogramme der Versicherer, da kann man auf Jahre hinaus den Mehrbeitrag berechnen, aber nur den Stand heute.
Durch Regional- und Typenklassenänderungen künftig können da mehr oder weniger Kosten entstehen.
Wenn ich etwas verleihe oder zur Nutzung freigebe, dann muß ich auch damit rechnen, dass der Gegenstand beschädigt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Mit einer Zivilklage vielleicht
Eine Klage gegen die Schadensverursacherin ist nur dann erforderlich, wenn diese freiwillig nicht bezahlt.
Der Anspruch des TE gegen die Verursacherin richtet sich nach "ganz normalen" gesetzlichen Regelungen.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
das Problem dürfte aber sein, dass keine Absprache erfolgt ist
Nein, das ist ganz sicher KEIN Problem.
Wenn nämlich keine Absprache erfolgt ist, dann gelten die gesetzlichen Regelungen - und nach denen hat die Verursacherin des Schadens vollumfänglich zu haften für den von ihr angerichteten Schaden!
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Es gibt Rechenprogramme der Versicherer, da kann man auf Jahre hinaus den Mehrbeitrag berechnen, aber nur den Stand heute.
Durch künftige Regional- und Typklassenänderungen können da mehr oder weniger Kosten entstehen.
Na und?
Was hat eine mögliche Änderung der Typklassen in der Zukunft damit zu tun, ob die Verursacherin für den von ihr verursachten Schaden haften muss oder nicht?
Im Zweifelsfall lässt man den Mehrbeitrag jedes Jahr vom Versicherer berechnen und stellt ihn dann der Verursacherin in Rechnung.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Wenn ich etwas verleihe oder zur Nutzung freigebe, dann muß ich auch damit rechnen, dass der Gegenstand beschädigt wird.
Mumpitz!
Nach § 602 BGB ist vom Verleiher lediglich die normale Abnutzung der Sache während der Leihdauer zu tragen (also Abnutzung von Reifen, Bremsbelägen usw. bei einem Fahrzeug).
Ganz sicher aber NICHT, wenn die Entleiherin das Fahrzeug beschädigt und der Verleiher (TE) hierdurch einen Vermögensschaden erleidet.
........Dieter Nuhr lässt mal wieder grüßen.
@TE: Lass dich durch diesen Unsinn, der da gepostet wurde nicht verunsichern!
Selbstverständlich und ohne jegliche Diskussion hast du Anspruch auf Ersatz des gesamten Rückstufungsschadens gegen die Schädigerin.
Und nicht nur das: Sofern eine Wertminderung an dem Fahrzeug eingetreten ist (die von der Kasko nicht bezahlt wird) muss die Schädigerin dir diese ebenfalls bezahlen.
Ferner hat dir die Schädigerin einen Ausfallschaden zu bezahlen (z.B. Nutzungsausfall) in welcher das Fahrzeug von dir durch deren Verschulden nicht genutzt werden konnte - also für die Zeit der Reparatur.
@twefel
vielen Dank für die Information.
Nur manchmal glaube ich, Dein Pfad befindet sich jenseits der Realität und wie Gerichte entscheiden.
Solche Fragestellungen finde ich immer wieder interessant, irgendwie sollte es in einer Familie (selbst wenn der Sohn noch nicht verheiratet ist) doch möglich sein da eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das kann man aus der Ferne schlecht beurteilen, da eine sinnvolle Regelung i.d.R. etwas von der finanziellen Situation der Beteiligten abhängt.
Aber es soll ja auch Leute geben, die gegen die eigenen Eltern vor Gericht ziehen und umgekehrt.
vg, Johannes
@MrXY
so was meinte ich.
Nicht die rechtliche Seite.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Nur manchmal glaube ich, Dein Pfad befindet sich jenseits der Realität und wie Gerichte entscheiden.
Meine Pfade befinden sich also "jenseits der Realität" und fernab der Rechtsprechung....soso.
Dann sage ich dir mal, wo sich deine Pfade befinden: Irgendwo zwischen Halb- und Nichtwissen.
Was im Prinzip nicht schlimm ist, so lange sich jemand mit einem derartigen "Wissensstand" nicht ständig dazu berufen fühlt hier pseudojuristische Postings abzusetzen, welche vom Grunde her vollkommen falsch sind und einen Fragesteller nicht nur unnötig verwirren, sondern auch noch viel Geld kosten können, wenn er diesen Unfug glaubt (bestes Beispiel: Dieser Thread hier).
Hier hast du nämlich mal wieder irgendwo etwas aufgeschnappt, welches die Rechtsprechung in einem ganz anderen Zusammenhang sieht (im Gegensatz zu dir kenne ich die Rechtsprechung - ich habe nämlich beruflich jeden Tag damit zu tun).
Ich sage dir sogar, was das war: Wenn jemand bei einem gewerblichen Händler eine Probefahrt mit einem dessen Fahrzeugen unternimmt und es wurde vorher nichts vereinbart (also ein Hinweis auf fehlenden Vollkaskoschutz), dann muss derjenige bei einem Unfall keinen Schadenersatz an den Händler leisten, weil er darauf vertrauen darf, dass ein gewerblicher Autohändler seine Vorführfahrzeuge mit einer Vollkasko absichert.
Dieses gilt aber nur für Unfallschäden (und nicht bei Betriebsschäden) und auch ausschließlich bei einem gewerblichen Händler.
Wenn ich einem Privatanbieter seine Kiste bei der Probefahrt zerlege, dann zahle ich den Schaden - ohne jedes "wenn" und "aber".
Und ebenso verhält es sich bei dem Fragesteller:
Die Schadenverursacherin hat für den Schaden, welchen der TE durch ihr Verschulden erlitten hat aufzukommen - Punkt.
Da bedarf es keiner "Vereinbarungen" und es muss auch niemand, der ein Fahrzeug verleiht damit rechnen, dass der Entleiher die Kiste zu Schrott fährt.
Irgendwelche moralinsauren Hinweise (das tut man doch nicht in der Familie) helfen hier auch nicht weiter.
Der TE hat eine Frage gestellt, weil es für ihn um eine Menge Geld geht, auf welches er nicht verzichten will (aus vollkommen verständlichen Gründen).
@twel
vielen Dank für den TE
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
sondern auch noch viel Geld kosten können
Schrecklich
@twel
ich schätze Dich als kompetenten Sachbearbeiter.
Aber der zwischenmenschliche Bereich ist sicherlich nicht Deine Stärke.