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Wer zahlt? Nach 2 Monaten Autokauf Lenkung defekt.

Themenstarteram 6. Juni 2007 um 15:51

Hallo,

ich habe mir vor fast genau 2 Monaten bei einem Opel Autohaus einen gebrauchten Opel Vectra GTS gekauft.

Gestern war ich bei der DEKRA und habe einmal den SafetyCheck durchführen lassen. Dabei ist aufgefallen das die Lenkung undicht ist.

Nun ist meine Frage. Muss ich diese defekte Lenkung aus meiner eigenen Tasche bezahlen oder ist das Autohaus verpflichtet diese zu ersetzen? Bzw. ich habe eine GebrauchtwagenGarantie, zahlt diese alles komplett?

Oder muss ich einen Teil aufjedenfall selber bezahlen?

Vielen Dank schonmal im Voraus!

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33 Antworten
am 6. Juni 2007 um 15:58

Moin,

um den ganzen Salmon jetzt nicht noch mal zu schreiben zitiere ich mich mal eben selber:

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Moin,

ich würde mich in Deinem Fall an folgende Reihenfolge halten:

  1. Gesetzliche Gewährleistung nach BGB
  2. Garantie für Gebrauchtwagen

Zum Thema Gewährleistung:

Der Verkäufer (gewerblich) muss Dir 12 Monate Gewährleistung gewähren. dabei ist zu beachten das nach einer Zeit von 6 Monaten nach Übergang der Sache (Auto) auf den Käufer die sogenannte Beweislastumkehr zum tragen kommt.

Heisst auf Deutsch:

Innerhalb der ersten 6 Monate muss Dir der Händler beweisen das das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe an Dich Sachmangelfrei war. Das wird dem verkäufer in den seltensten Fällen gelingen.

Nach Ablauf der 6 Monate musst Du im Zuge der Beweislastumkehr dem verkäufer beweisen das der Sachmangel zum Zeitpunkt der Übergabe der Sache an Dich schon bestanden hat. Das ist ebenfalls so gut wie unmöglich.

Die gegebene Car Garantie entbindet den Verkäufer also nicht von seiner gesetzlichen Gewährleistungspflicht.

Auf Deutsch: Wenn in den ersten 6 Monaten ein Mangel auftritt, Verschleissteile exclusive, ist der Verkäufer in der Pflicht das auf seine Kosten nachzubessern und die Sache somit Sachmangelfrei zu machen....

Umgangssprachlich heisst das folgendes:

 

Er bekommt keinen Pfennig!

Alle Klarheiten beseitigt?

Gruss

Marcus

Quelle des ganzen ist dieser Beitrag aus dem Omega Forum. Die Vorgeschichte ist ja im Prinzip die gleiche und die Gewärleistung auch...

Gruss

Marcus

am 6. Juni 2007 um 18:32

sei aber lieb zum opel-händler. die reagieren, wie alle, nicht besonders erfreut auf das wort "gewährleistung". Entweder, weil sie es nicht verstehen oder es als garantie auslegen und dich an den kosten beteiligen wollen.

rollende grüße

Themenstarteram 6. Juni 2007 um 18:40

Vielen Dank,

hier auch nochmal ein Hinweis:

Code:
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
 
Ihre Anfrage beantworte ich anhand der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt:
 
Die gesetzliche Gewährleistung nach den §§ 437, 438 Abs. 1 Nr.
 3 BGB kann grundsätzlich zwei Jahre geltend gemacht 
werden. Sie kann bei einem Verkauf unter Verbrauchern
 (= jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem 
Zwecke schließt, das weder ihrer gewerblichen noch 
selbständigen freiberuflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann,
 § 13 BGB) gänzlich ausgeschlossen werden. Bei einem 
Verbrauchsgüterkauf zwischen einem Unternehmer (= jede 
natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige 
Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in 
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen freiberuflichen
 Tätigkeit handelt, § 14 Abs. 1 BGB) und einem Verbraucher 
kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, sondern lediglich
 bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzt werden
 (§ 475 Abs. 2 BGB).
 
Zu Gunsten des Käufers wird bei einem Verbrauchsgüterkauf in 
den ersten sechs Monaten nach der Übergabe der Sache 
vermutet, dass diese schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es
 sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel 
zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand (§ 476 BGB). 
Reklamiert der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf, 
so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass 
das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Da Ihr Fahrzeug gebraucht war und bei einem gewerblichen 
Händler erworben wurde, kann die Gewährleistung lediglich auf 
ein Jahr beschränkt werden. Dann kommt Ihnen bei einem 
Mangel innerhalb der ersten sechs Monate aber auch die oben 
genannte Beweiserleichterung zu. Da der Mangel an Ihrem 
Fahrzeug innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf im 
August 2005 aufgetreten ist (und damit noch innerhalb der 
Gewährleistungsfrist), haben Sie grundsätzlich alle 
Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag gegen den 
Verkäufer. Ihnen kommt auch eine Beweiserleichterung zugute.
Daher halte ich es für empfehlenswert, den Verkäufer unter 
Fristsetzung von zwei Wochen zur Beseitigung des Mangels 
aufzufordern. Sollte der Verkäufer dieser Aufforderung nicht 
nachkommen, könnten Sie nach § 437 BGB die Kosten für die 
Reparatur des Fahrzeuges verlangen oder aber auch vom Kauf
 zurücktreten. Sie würden dann den gezahlten Kaufpreis 
abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückerhalten, deren 
Höhe sich nach der Anzahl der gefahrenen Kilometer seit dem 
Abschluss des Kaufvertrages ergibt.
 
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste 
rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Gerne bin ich auch 
bereit, Ihre weitere Interessenwahrnehmung in der 
Angelegenheit zu übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
 
Jorma Hein
Rechtsanwalt und Mediator

Quelle

so siehts aus.In den ersten 6 Monaten muß der Händler beweisen,daß der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht vorhanden war.Und das ist meistens schwer.

Hattest du den Wagen damals mit frischer HU gekauft? Wenn ja,wär das natürlich ein Punkt,wo der Händler versuchen könnte sich rauszureden

Und was hat das mit dem Unterforum Versicherungen zu tun?

Kennt jemand eine Sorte Petersilien die man in Alaska anbauen............

???

Themenstarteram 7. Juni 2007 um 14:33

@ E36 323i Coupe

Ja die HU ist neu gemacht worden ... mal gucken wie es ausgeht ... Hole denn Wagen morgen ab ...

Aber ob das wirklich ein Beweis ist?!?

 

@ Beukeod

Dann sag mir mal bitte in welches Unterforum ich den Thread hätte erstellen sollen. Versicherung hat wenigstens noch ein ganz klein wenig damit etwas zu tun ...

@urug,

a wo - kann ich nicht beantworten

b Gewährleistungsverpflichtungen haben mit Versicherungsfragen nix zu tun

Themenstarteram 7. Juni 2007 um 14:50

Ich möchte mich vielmals dafür entschuldigen, dass ich hier ein Thread aufgemacht habe, der nicht den Typus Versicherung entspricht. Finde es zwar lächerlich aber was solls.(Die meisten haben damit wahrscheinlich kein Problem.)

Wenn es hier nicht rein passt, löscht bzw. verschiebt bitte den Thread wieder.

Wobei ich mir durchaus Gedanken gemacht habe, ob ich diese Thema, in diesem Unterforum eröffnen kann.

Ich finde dieses komplette Forum sehr hilfreich und dachte mir, frag ich doch hier mal nach wegen der Gewährleistung. Und es haben mir auch viele Antworten weitergeholfen, vielen Dank!

@urug,

da gebe ich Dir Recht, Motortalk hat gute strukturierte Foren für viele Themenkomplexe.

Themenstarteram 7. Juni 2007 um 18:37

Meint ihr die neue HU ist Beweis genug, dass der Fehler angeblich vorher noch nicht war?

die HU ist eine "Momentaufnahme"

nicht mehr und nicht weiniger.

Das bedeutet in der Praxis, wenn du nach der Prüfung vom Hof der Prüfstelle fährst und dir platzt ein Bremsschlauch und du trittst ins Leere kannst du den Prüfer dafür nicht Belangen.

Da du den Wagen mit 2Jahre Tüv vom Händler erhalten hast,kann er jetzt behaupten,daß zu dem Zeitpunkt alles oK mit dem Wagen war.Ist die Lenkung denn extrem undicht,oder schwitzt die nur leicht? Ein Schwitzen ist nicht selten bei älteren Gebrauchtwagen und wird vom Tüv auch nicht als gravierender Mangel notiert.

Verliert die ziemlich viel Öl,lässt sich leicht nachvollziehen,seit wann es der Fall ist.Durch den Fahrwind hast du dann am Unterboden einen breiten Ölfilm,der erst nach einige TKm entsteht.

Ich habe auch sehr oft erlebt,daß Prüfer bei Autos "ihrer"Händler gerne ein Auge zudrücken.

Ich hatte mal einen gebrauchten Golf gekauft,vom Händler,ebenfalls am Tag des Kaufs neue HU gemacht.1Tag später fiel mir auf,daß die montierten Räder nur ein Teilegutachten hatten und keine ABE und auch nicht eingetragen waren.So hätte der Wagen bei keiner Prüforganisation eine Plakette erhalten.Und es war ein VW-Händler!

Themenstarteram 8. Juni 2007 um 6:42

Das Auto ist Baujahr 2003.....

Es war schon ein starker Ölfilm am Unterboden. Der Dekra Prüfer war sehr erstaunt, dass dieser durch den TÜV kam.

Mal gucken. Ich hole heute das Auto ab ...

Werde dann kurz berichten =)

Themenstarteram 8. Juni 2007 um 14:12

Musste nichts bezahlen ...

Freundlicher Opel Händler ...

Vielen Dank für die zahlreichen Tipps ..

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