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Werbefleyer an der Windschutzscheibe verboten?

BMW 3er E46
Themenstarteram 3. Mai 2009 um 10:18

Hallo zusammen.

Ich weiß nicht ob diese Frage hierher gehört, aber mich würde mal interessieren ob Werbefleyer am Auto bzw. an der Windschutzscheibe eines Fahrzeuges in Deutschland erlaubt sind? Kennt sich jemand damit aus? Darf man in Deutschland Werbefleyer an parkende Fahrzeuge "befestigen" oder gibt es da Gesetze bzw. Vorschriften die dieses verbieten?

Hatte gestern von einem Bekannten erfahren, dass es nicht zulässig ist. Ich kann aber im Internet (Google) nichts aussagekräftiges zu diesem Thema finden.

Sollte jemand etwas "genaues" zu diesem Thema sagen können, wäre ich über eine Antwort sehr dankbar!

Gruß, Sascha

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12 Antworten
am 3. Mai 2009 um 12:48

wenn es verboten ist dan machen sich aber viele strafbar . sobald man bei einer disco geparkt hat und man nach paar stunden zum auto geht , schon kleben die scheis fleyer .:mad:

am 3. Mai 2009 um 12:56

soweit mir bekannt ist die zwar nicht strafbar, jedoch haftet der Auftraggeber für evtl. durch die Anbringung der Werbung entstehende Schäden...

Gruß

Krypton

am 3. Mai 2009 um 12:59

prinzipiell verboten ist es nicht......

jedoch unterliegt es den jeweiligen gemeinden für das anbringen genehmigungen auszustellen, d.h. hier würde ich erstmal beim zuständigen ordnungsamt nachfagen ob hierzu eine genehmigung notwendig ist....

wie bereits genannt wurde, haftet der kärtchenstecker für event. schäden am fz, dann muss man ihm allerdings andhweisen das er diese karte auch an die kiste gesteckt hat.....

Ich verstehe die Frage so: Du möchtest einen Werbeflyer an deinem Fahrzeug befestigen, um Werbung für dein Unternehmen zumachen?

Hierbei handelt es sich in der Regel um eine Sondernutzung, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum als Werbefläche abgestellt wird.

Allerdings ist dies schwer zu beweisen, wenn es an ständig wechselnden Orten abgestellt wird. Ähnliches gilt für Anhänger mit Werbeaufschrift, die an "Verkehrsknotenpunkten" abgestellt werden und nur dem Zweck der Werbung dienen. Meistens wird die Sondernutzung angenommen, wenn ein "fahrender Werbeflyer" 14 Tage nicht bewegt wird. Aber wie gesagt: eine Beweisführung ist schwierig und deshalb wird es auch selten verfolgt.

Themenstarteram 3. Mai 2009 um 16:40

Zitat:

Original geschrieben von Marcot

Ich verstehe die Frage so: Du möchtest einen Werbeflyer an deinem Fahrzeug befestigen, um Werbung für dein Unternehmen zumachen?

Hierbei handelt es sich in der Regel um eine Sondernutzung, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum als Werbefläche abgestellt wird.

Allerdings ist dies schwer zu beweisen, wenn es an ständig wechselnden Orten abgestellt wird. Ähnliches gilt für Anhänger mit Werbeaufschrift, die an "Verkehrsknotenpunkten" abgestellt werden und nur dem Zweck der Werbung dienen. Meistens wird die Sondernutzung angenommen, wenn ein "fahrender Werbeflyer" 14 Tage nicht bewegt wird. Aber wie gesagt: eine Beweisführung ist schwierig und deshalb wird es auch selten verfolgt.

Erst einmal danke an alle für die Antworten.

Nein, ich meinte damit nicht die Werbung für mein Unternehmen an meinem Auto, sondern die Werbung für meine Dienstleistungen bzw. mein Unternehmen an den Fahrzeugen potenzieller Kunden.

Hierbei geht es aber nicht um die "Ich kaufe ihr Auto"-Kärtchen, sondern eher um profissionelle, personifizierte Werbefleyer die nur an ausgewählten Fahrzeugen befestigt werden.

D.h. also, ich muss mir dafür eine Genehmigung bei der zuständigen Stadt bzw. Gemeinde einholen? Dann werde ich morgen mal beim Ordnungsamt anrufen und da fragen.

Danke!

am 4. Mai 2009 um 13:31

Nein, es ist eher wie Marcot geschrieben hat:

Unproblematisch ist es wenn deine Kunden für dich Werbung fahren, wobei die Betonung auf FAHREN liegt. Steht das btroffene Auto nur ständig irgendwo, dann liegt die angesprochene "Sondernutzung" vor, das Fzg. wird also mehr als Litfaßsäule benutzt denn als Auto.

Ein bisschen verwirrend ist, das du von "Flyern" sprichst "Flyer" sind Flugblätter oder Handzettel, willst du die an den Autos deiner Kunden befestigen, oder meinst du eher einen Werbeaufkleber/Folie?

am 4. Mai 2009 um 13:44

Zitat:

Ein bisschen verwirrend ist, das du von "Flyern" sprichst "Flyer" sind Flugblätter oder Handzettel, willst du die an den Autos deiner Kunden befestigen, oder meinst du eher einen Werbeaufkleber/Folie?

rofl was is denn so schwer dadran zu verstehen, er möchte flyer verteilen, mit befestigen meint er unter die scheibenwischer klemmen oder sonstwo hin stecken...

der TE hat nix von aufklebern oder folien behauptet

Themenstarteram 4. Mai 2009 um 17:51

Okay ... ich denke man kann das schon so und so verstehen, daher noch mal kurz auf den Punkt gebracht:

Ich mache mich in einer Stadt "XYZ" selbständig und gründe ein neues Unternehmen. Für mein Vorhaben (das übrigens auch mit Fahrzeugen zu tun hat) möchte ich Werbezettel (oder auch Fleyer bzw. einen Zettel, auf dem ich kurz mein Unternehmen vorstelle, das Vorhaben beschreibe und jemandem zur Eröffnung ein persönliches Angebot ausspreche) an AUSGEWÄHLTEN, PARKENDEN Fahrzeugen anbringen (z.B. an der Windschutzscheibe) !!!

Ich hoffe dieses Aussage ist jetzt eindeutig und ihr könnt mir folgen ;) !

Soooo, habe heute mit dem Ordnungsamt telefoniert und wurde den ganzen Tag hier und her verbunden. Das ist echt der Hammer und ich kanns eigentlich kaum glauben, aber ich habe heute KEINEN ans Telefon bekommen, der mir diese Frage EINDEUTIG beantworten konnte. Eins ist schon mal Fakt: Verboten ist diese Art von Werbung in Deutschland NICHT !!! Bleibt nur noch rauszufinden, ob ich dafür eine Genehmigung benötige.

Evtl. meldet sich hier ja noch mal jemand zu Wort, der sich damit auskennt. Oder ich versuchs morgen einfach noch einmal beim Ordnungsamt :( :confused: ;) !!!

Gruß, Sascha

Also bitte tut sowas nicht! Eine Werbung im Sinne des Zettelverteilers ist das bestimmt nicht.

Wenn man zu seinem Auto kommt und findet schon wieder unerwünschte Zettel vor und weiß nicht wohin mit dem Zeug (wer hat schon einen Mülleimer neben seinem Auto?), dann asoziiert man den ganzen Ärger mit dem Firmannamen auf dem Zettel.

am 4. Mai 2009 um 19:02

Zitat:

Original geschrieben von ernibert

an AUSGEWÄHLTEN, PARKENDEN Fahrzeugen anbringen

solche werbung kenn ich.... "wir wollen IHR fahrzeug" :D

Zitat:

Evtl. meldet sich hier ja noch mal jemand zu Wort, der sich damit auskennt.

wie ich dir bereits schonmal geschrieben habe ist dies regiopnal unterschiedlich und sollte dir vom ordungsamt beantwortet werden!

im übrigen solltest du bedenken, das du für reinigungsarbeiten (weil leute diese zettel achtlos wegwerfen) zur kasse gebeten werden kannst!

klein Tipp lass deine "Werbung" folieren/laminieren...

also so das evtl. auftretende Nässe den Flyer nicht mit der Windschutzscheibe "verbacken".

denn das gibt nur böses blut und die Leute siehst du nie wieder außer einmal mit androhung der Reinigungskosten ;) (alles schon selbst erlebt)

das Flyer verteilen ist NICHT verboten!

das einzige was sein kann das es z.B. in Parkhäusern verboten ist da privat! genauso auf Discoparkplätzen da ist es meist durch ein Schild gekennzeichnet...

handhabe es einfach etwas lockerer und übertreibe es nicht.

hochwertige schöne Werbung die dem Fahrzeug nicht schaden kann und auch nicht an jedem sondern nur an speziellen Fahrzeugen angebracht ist bringt mehr Erfolg :D

Gruß

am 5. Mai 2009 um 12:23

Zitat:

Original geschrieben von manloeste

Zitat:

Ein bisschen verwirrend ist, das du von "Flyern" sprichst "Flyer" sind Flugblätter oder Handzettel, willst du die an den Autos deiner Kunden befestigen, oder meinst du eher einen Werbeaufkleber/Folie?

rofl was is denn so schwer dadran zu verstehen, er möchte flyer verteilen, mit befestigen meint er unter die scheibenwischer klemmen oder sonstwo hin stecken...

der TE hat nix von aufklebern oder folien behauptet

Ist ja okay wenn er Flyer verteilen möchte, aber Flyer sind nie personalisiert, daher meine Verwirrung. (s.u.) ;) :rolleyes: (Personalisiert bedeutet eine persönliche Ansprache des Kunden z.B. "Hallo Max Muster, tolles Auto...")

Zitat:

Hierbei geht es aber nicht um die "Ich kaufe ihr Auto"-Kärtchen, sondern eher um profissionelle, personifizierte Werbefleyer die nur an ausgewählten Fahrzeugen befestigt werden.

Was beim Verteilen von Flyern zu beachten ist wurde hier ja schon gepostet, schade das dein Ordnungsamt dir nicht weiterhelfen konnte, ich würde einfach dran- und freundlich bleiben und vielleicht mal einen Chef verlangen.

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