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Werbung mit "Taxiservice" als Mietwagenunternehmer

Themenstarteram 2. Februar 2011 um 9:31

Hallo zusammen,

unter Kollegen haben wir neulich ein Thema diskutiert wo keiner so richtig eine Antwort darauf wusste.

"Darf ein reiner Mietwagenunternehmer mit dem Angebot ` Taxiservice` werben z.B. in der Presse oder Internet? Oder darf ein Mietwagenunternehmer ein beleuchtetes Schild auf dem Dach anbringen auf dem z.B. seine Telefonnummer steht?

Vielleicht hat einer von euch eine Antwort.

Gruß Peter

Beste Antwort im Thema

Jegliche Werbung die zu einer Verwechslung mit dem Taxiverkehr führen könnte ist untersagt. Es gibt inzwischen ausreichend Urteile, die das anbrigen von Dachschildern verbieten. Die Verwendung des Begriffs Taxiservice für Mietwagen ist ebenso untersagt. Der Schildverstoß ist durch das zuständige Straßenverkehrsamt zu ahnden, die Verwendung des Begriffes Taxi für die Mietwagen durch eben dieses und evtl. die Wettbewerbszentrale. Ggf wäre hier auch eine Abmahnung möglich und sinnvoll. Bin allerdings weder Rechtsanwalt noch weiß ich wie weit man gehen kann oder will!

Eines noch zum Thema Schlid: sogar der Huss-Verlag als Vertreiber weist darauf hin, dass die Benutzung dieser Mietwagenschilder im Geltungsbereich der BOKraft unzulässig ist!

Aber da wären wir wieder.... würde man hellelfenbein und das entsprechende Schild konsequent und Bundesweit weiter umsetzen wäre son doofes weisses Schild für keinen ein Problem. Das Problem bei uns Hauderern ist allerdings, dass unsere Profession schon immer Spezialist darin war sich ihr eigenes Grab zu schaufeln... (ob es deshalb auch so viele Taxiunternehmer gibt die auch Bestattungen machen, entzieht sich mangels Erfahrung meiner Kenntnis ;) )

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14 Antworten
am 2. Februar 2011 um 10:28

Morning....

Ziemlich schwierig, da Die BOKraft teilweise noch aus "Kutscherszeiten" ist..!!:D

Das Wort Taxiservice an sich ist nicht geschützt, so kann z.B. eine Werkstatt, Vermittlungszentrale oder auch ein MW-Unternehmen damit prahlen ähh werben...

Zum Dachzeichen: " ... darf zu keiner Verwechslung führen..." daher Gelb mit schwarzer Schrift wohl unzulässig...?!

Ganz anders wenn es beleuchtet ist..: dann greift die StVO: es darf nichts leuchten was nicht Bauartbestimmt ist...:D:D

Also alles ein bisschen "Grauzone" und daher wohl im ermessen des jeweiligen OA..

Gruß

Soweit mir bekannt ist, darf das Fahrzeug äusserlich nicht als solches für Personenbeförderung erkennbar sein. Lediglich die Farbe ist nicht vorgeschrieben und daher wurde zumindest zu meiner Zeit gerne das Hellelfenbein genommen.

Dachzeichen etc. waren jedenfalls hier nicht gestattet.

Jegliche Werbung die zu einer Verwechslung mit dem Taxiverkehr führen könnte ist untersagt. Es gibt inzwischen ausreichend Urteile, die das anbrigen von Dachschildern verbieten. Die Verwendung des Begriffs Taxiservice für Mietwagen ist ebenso untersagt. Der Schildverstoß ist durch das zuständige Straßenverkehrsamt zu ahnden, die Verwendung des Begriffes Taxi für die Mietwagen durch eben dieses und evtl. die Wettbewerbszentrale. Ggf wäre hier auch eine Abmahnung möglich und sinnvoll. Bin allerdings weder Rechtsanwalt noch weiß ich wie weit man gehen kann oder will!

Eines noch zum Thema Schlid: sogar der Huss-Verlag als Vertreiber weist darauf hin, dass die Benutzung dieser Mietwagenschilder im Geltungsbereich der BOKraft unzulässig ist!

Aber da wären wir wieder.... würde man hellelfenbein und das entsprechende Schild konsequent und Bundesweit weiter umsetzen wäre son doofes weisses Schild für keinen ein Problem. Das Problem bei uns Hauderern ist allerdings, dass unsere Profession schon immer Spezialist darin war sich ihr eigenes Grab zu schaufeln... (ob es deshalb auch so viele Taxiunternehmer gibt die auch Bestattungen machen, entzieht sich mangels Erfahrung meiner Kenntnis ;) )

Hallo,

bei uns im Saarland ist Hellelfenbein nicht mehr Vorschrift für ein Taxi. Es gibt auch einige Unternehmer die auf ihren Hellelfenbein farbigen Mietwagen gelbe Dachschilder haben mit Unternehmernamen oder Telefonnummer. Meiner Meinung nach stellt das eine 100%ige Verwechselung mit einem Taxi da.

Hab auch schon mitbekommen wie einer kontrolliert wurde, es gab auch zwischen Fahrer und Beamten Diskusionen wegen dem gelben Schild auf dem Mietwagen. Aber bei uns kann anscheinend mittlerweile jeder machen was er will den er fährt immer noch so rum.

Hallo,

über das Dachzeichen kann ich nix sagen.

Nur als Mietwagenunt. mit "Taxiservice" werben kann nicht korrekt sein. In unserem kleinen Ort hier war mal die gleiche Situation, mittlerweile macht der Unternehmer keine "Taxiwerbung" mehr.

Ich glaube das man darf überhaupt kein werbung mit der begriff Taxi machen wenn man selbst kein Taxiunternehmer ist,es gibt pizza taxi asw aber viele mietwagen firmen werben ganz offen gegen das Taxi gewerbe mit u.a.`Günstiger als ein Taxi´,oder mit `Anstelle eines Taxi`und meine liste fur´s gesellschaft gegen unlautererwettbewerb wird immer länger,es sieht so aus als ob seit Herr Meißner nicht mehr Chef der Taxis ist das keine sein hintern mehr von stuhl bewegt um das Taxi Gewerbe zu schützen.

Mietwagen werbung gegen oder mit Taxi ist unzülässig,Basta!

Nach Ostern wird mehr als ein paar mietwagen unternehmer post bekommen schätze Ich,fühlen Sie sich auch frei mitzumachen um diese Räuber das handwerk zu legen,die wollen unserer Geld haben ohne unserer pflichten wahrzunehmen, http://www.wettbewerbszentrale.de ist eine von viele guten addressen um sich und seine gewerbe zu schützen,die meisten Landratsamten sind blind oder taub zu unserer problemen und mann kann mit der WBZ.de sogar manchmal kostenlos zu seine Recht kommen.

Und.....Hotel minibusse durfen nur 6 sitzplätze inclusive fahrer haben,eine eingebaute 3te sitzbank= bis zu 5,000 Euro strafe wenn Sie keine Mietwagen erlaubnis haben,eigentlich dürfen Sie nur pkw und kein kleinbus einsetzen,freigestellt sind Hotels am a**** der Welt mit kein öffentlicher strasse!

Weidmann´s Heil!;)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von peter166

Hallo zusammen,

unter Kollegen haben wir neulich ein Thema diskutiert wo keiner so richtig eine Antwort darauf wusste.

"Darf ein reiner Mietwagenunternehmer mit dem Angebot ` Taxiservice` werben z.B. in der Presse oder Internet? Oder darf ein Mietwagenunternehmer ein beleuchtetes Schild auf dem Dach anbringen auf dem z.B. seine Telefonnummer steht?

Vielleicht hat einer von euch eine Antwort.

Gruß Peter

Hallo Freunde!

Wir hatten über Facebook & Co. eine Werbeoffensive für unseren GroßraumBus (Mietwagen) gestartet mit den Wörten "TAXI, Partytaxi, Großraumtaxi". Lief auch eine weile gut, bis ein Mitbewerber sich beim zuständigen Landratsamt beschwerte.

Also flatterte ein Brief vom obersten Taxi Guru beim Amt in unseren Briefkasten. Sämtliche Beiträge mit dem Wort TAXI musste entfernt werden. Einen Mietwagen ist es nicht erlaubt sich DIREKT als Taxi auszugeben. Hinweise wir günstiger als der Taxi Tarif sind erlaubt!

Da DriverHD nicht nur Chauffer ist sondern auch SEO und Suchmaschinenmarketing beherrscht, änderten wir das ganze zu " Die clevere Alternative zum Taxi...."!

Die ganze Aktion hat uns zwar ein bisschen ärger mit dem Amt beschert, aber unser Service wurde damit großräumig bekannt. So das wir heute noch in den Köpfen der Fahrgäste als das coolste "Großrautaxi" der Stadt sind.

Zum Thema Taxischild/Mietwagenschild

Universal MIETWAGEN-Dachzeichen:

http://www.huss-shop.de/item/38446000000.html

Übrigens nicht nur Mietwagen wird auf die Finger gekloppft.

Uns als Taxiunternehmen wurde folgendes verboten:

Wir bestehen aus 2 Gemeinden in den wir fahren dürfen. Nenen wir sie mal A und B

Direkt neben uns ist eine weitere kleine Gemeinde - Distanz vom Firmensitz ca 3 Km. Nennen wir sie C.

Diese Gemeinde gehört allerdings zu einer Stadt ist also dort eingemeindet - Distanz ca 8 bis 10 Km.

In C gibt es kein Taxiunternehmen

Da die Leute aus C oft uns anrufen haben wir die Gemeinde C mit in unsere Werbung aufgenommen.

So heißt es bei uns: Ihr Taxi für A, B und C

Nun hatt uns irgendwann ein Unternehmer deswegen angeschwärzt.

Somit dürfen wir nicht das Wort Taxi verwenden in zusammenhang mit einer Stadt oder Gemeinde wo wir keine Konzession besitzen.

Also mußte sogar die Beschriftung von Autos geändert werden.

Jetzt kommt der Kracher.

Der Unternehmer der uns angeschwärzt hatt besitz ein Taxiunternehmen in einem Ort welcher ca 15 Km entfert ist und einen Schuttplatz da er auch noch ne kleine Spedition betreibt in Gemeinde C.

Auf Grund der 200 m² Prütt (ein sogennater Betriebshof)die da liegen hatt der Unternehmer ne Konzession für die Gemeinde C bekommen ( ca. 2000 Einwohner)

Da Gemeinde C aber wie gesagt zu ner großeren Stadt gehört darf er somit nun auch dort fahren ( ca. 15.000 Einwohner.)

Das ist doch wohl der Klopper oder nicht?

Übrigens kommt der Unternehmer auf Anruf natürlich weder nach Gemeinde C oder in die besagte Stadt, da er dann ja jedesmal ca. 15 bis 20 Km anfahrt hatt :-)

Also ist die Situition wie folgt, wenn dort ne Große Fete ist verjagt er unsere Autos die dort ja auch nicht fahren dürfen.

Und bei kleinen Sachen kommt keiner mehr weil wir es nicht einsehen und er die Anfahrt nicht in Kauf nehmen will.

Wenn euch doch einer aus dem Dorf direkt bestellt kann der Mensch doch nichts dagegen machen. Da man euch dort offenbar eh kennt verkneift euch einfach die Werbung und nehmt die Fahrten mit, die ihr per Bestellung bekommt. Etwas Mundpropaganda und gut is.

MFG Sven

So wird es ja auch gemacht.

Damit wollte ich auch nur den Irsinn vieler Genehmigungsbehörden darlegen.

Verstehe ich das richtig, man darf werbung anbringen an Fahrzeuge mit der aufschrift : Wir sind günstiger als ein Taxi ??!

Willst Du denn "günstiger" sein? Ich bevorzuge einen Verdienst, wenn ich arbeiten gehe.

Zitat:

@Daimler201 schrieb am 10. Juni 2018 um 08:57:54 Uhr:

Willst Du denn "günstiger" sein? Ich bevorzuge einen Verdienst, wenn ich arbeiten gehe.

Eigentlich nicht, aber warum sollen Sie deinen Mietwagen nehmen reservieren buchen, wenn Sie jederzeit ohne Reservierung an jedem Ort ein Taxi bestellen können ?

Zitat:

@B4byf4ce schrieb am 10. Juni 2018 um 14:39:00 Uhr:

Zitat:

@Daimler201 schrieb am 10. Juni 2018 um 08:57:54 Uhr:

Willst Du denn "günstiger" sein? Ich bevorzuge einen Verdienst, wenn ich arbeiten gehe.

Eigentlich nicht, aber warum sollen Sie deinen Mietwagen nehmen reservieren buchen, wenn Sie jederzeit ohne Reservierung an jedem Ort ein Taxi bestellen können ?

Da musst Du Dich anders positonieren. Z.B. weil Dein Fahrer gut Englisch kann, Dein Auto sauberer ist als das der Konkurrenz oder weil Du immer pünktlich bist.

Alles unterhalb des Taxitarifes rentiert sich wenn man keine Milchmädchenrechnung macht eigentlich nicht. Bei mir gibt es ein paar Mietwagenunternehmen, die den Krankenkassen preislich "in den Hintern schlüpfen". Die Kasse freut sich, der Unternehmer meint rund 2 Jahre lang, daß er viel Arbeit hat - und merkt danach, daß er nix verdient.

Die machen auf und wieder zu, das kann man schon lange beobachten. Davon hat keiner was, außer ein paar Kunden, die sich Geiz-ist-geil - mäßig über einen billigen Preis freuen.

MFG Sven

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