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- Werden mit der Real-Emissionsmessung die KFZ-Steuern für Altfahrzeuge erhöht?
Werden mit der Real-Emissionsmessung die KFZ-Steuern für Altfahrzeuge erhöht?
DIe Presse ist der Meinung, dass mit der neuen Abgasmessung auch die CO2-Werte höher werden, und damit auch die KFZ-Steuern. Man spricht von 20%. Ich finde das auch absolut logisch.
Quelle
https://www.welt.de/.../...der-UN-macht-Verbrauchsangaben-ehrlich.html
Frage:
Weiss jemand, ob die bisherigen Euro 5 und Euro 6b Fahrzeuge, die doch bislang gar nicht der neuen Norm unterlagen, sondern auf dem Prüfstand nach Prüfzyklus gemessen wurden, ob für diese Fahrzeuge dann auch die CO2 Werte per neuer Norm gemacht werden? Oder gilt die Typzulassung weiterhin?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 3. November 2017 um 04:42:08 Uhr:
Zitat:
@joe_e30 schrieb am 1. November 2017 um 16:01:43 Uhr:
Mal sehen, bis wann das Finanzministerium merkt, dass ja dann Altfahrzeuge "subventioniert" sind.
Das hat nichts mit "merken" zu tun, als viel mehr mit Rechtssicherheit.
Es war ja auch zuvor niemals so, dass alte Fahrzeuge auf einmal eine neue Schadstoffarm einhalten mussten.
Mit "merken" meinte ich, dass es auch noch niemals so war, dass alte Fahrzeuge billiger in der Steuer waren als neue. Klar, mein erster E30 war auch ein super umweltfreundliches Auto, hatte sogar einen Kat und war damit seiner Zeit voraus. Zum Schluss hab ich für das Fahrzeug 630 EUR jährliche KFZ-Steuer bezahlt, weil die ersten Kats, die ja ungeregelt waren, nichts mehr galten. Mit Rechtssicherheit ist es in diesem Land ganz schlecht.
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44 Antworten
Als das KFZ-Steuersystem resp. die Bemessungsgrundlage von der ausschließlichen Betrachtung des Hubraums auf die zusätzliche Komponente "CO2-Ausstoß" umgestellt wurde, galt diese Umstellung für alle, auch ältere Fahrzeuge neu zugelassenen Fahrzeuge.
Wenn jetzt der Prüfzyklus für die Ermittlung des CO2-Ausstoßes verändert wird, ist dies eine im Vergleich geringere Änderung am System und wird mutmaßlich dann auch alle ab Inkrafttreten neu zugelassenen Fahrzeuge betreffen.
Dies ist aber nur eine begründete Vermutung. Ich weiß es nicht definitiv.
Edit hat nachgelesen und korrigiert.
Zu deiner Frage, dieser Link beantwortet sie: Link
Zitat:
@Nsr schrieb am 1. November 2017 um 14:07:08 Uhr:
Zu deiner Frage, dieser Link beantwortet sie: Link
Danke, alles klar, da steht ja
Zitat:
Nur erstmals zugelassene Personenkraftwagen werden ab dem 1. September 2018 betroffen sein; davor zugelassene demzufolge nicht.
Wenn ich das im Welt Artikel genannte Grundprinzip konsequent anwende, dass also alle verbrauchsrelevanten Faktoren einzeln getestet werden müssen, dann muss die KFZ-Steuer fairerweise auch vom Gewicht des Fahrers und dem durchschnittlichen Gewicht oder Anzahl der Mitfahrer bzw. der Zahl der Sitzplätze abhängen.
Ein hübsches Bürokratiemonster, das sich auch auf die Länge der Aufpreislisten auswirken dürfte.
Zitat:
@joe_e30 schrieb am 1. November 2017 um 14:27:39 Uhr:
Danke, alles klar, da steht ja
Zitat:
@joe_e30 schrieb am 1. November 2017 um 14:27:39 Uhr:
Zitat:
Nur erstmals zugelassene Personenkraftwagen werden ab dem 1. September 2018 betroffen sein; davor zugelassene demzufolge nicht.
Ist eigentlich logisch. Würde man die neue Regelung auch auf Bestandsfahrzeuge anwenden wollen, müsste man doch diese erstmal nach der neuen Regelung testen... Und das wäre ein Riesenaufwand - die Hersteller müssten auf den Gebrauchtwagenmarkt gehen, alle damals erhältliche Varianten aufkaufen, sie instand setzen und erst testen. Obwohl ich unseren hochgeachteten Gesetzgebern so einiges zutraue, so weit würden sie wieder auch nicht gehen
Mal sehen, bis wann das Finanzministerium merkt, dass ja dann Altfahrzeuge "subventioniert" sind.
Anhand der Preisliste vom F34 komme ich mit der optimistischen Annahme, dass nur noch 6 Motorisierungen und 5 Varianten der Bereifung angeboten werden, auf über 17.000 zu testende Fahrzeugvarianten.
Wer sich Breitreifen nachkauft, würde zum Steuerhinterzieher.
IMHO wieder eine praxisferne Regelung.
Edith sagt noch: Gerade nochmal in den verlinkten Artikel geschaut, es soll sogar das Gewicht der Lackierung berücksichtigt werden. Dass nenne ich mal realitätsnah. Es wird ein realitätsferner Prüfzyklus durch ein realitätsfernes Zulassungsverfahren ersetzt.
„Mein Neufahrzeug hätte uch gerne in Smaragdgrün-metallic.“
„Tut mir leid, die Lackierung können wir erst nächstes Jahr durch die Zulassung bringen!“
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 1. November 2017 um 14:48:18 Uhr:
Wenn ich das im Welt Artikel genannte Grundprinzip konsequent anwende, dass also alle verbrauchsrelevanten Faktoren einzeln getestet werden müssen, dann muss die KFZ-Steuer fairerweise auch vom Gewicht des Fahrers und dem durchschnittlichen Gewicht oder Anzahl der Mitfahrer bzw. der Zahl der Sitzplätze abhängen.
Ein hübsches Bürokratiemonster, das sich auch auf die Länge der Aufpreislisten auswirken dürfte.
Der Testaufwand ist ein Wahnsinn den natürlich der Verbraucher trägt, zusätzlich zu den Mehrausgaben bei der Steuer.
naja... noch ein Argument gegen die Kfz-Steuer und für die Anhebung der Verbrauchssteuern. Wer verbraucht bezahlt (mehr). Eine gerechtere Lösung kenne ich nicht.
Die KFZ-Steuer war eigentlich eine Standsteuer, für die Nutzung oeffentlichen Verkehrsraumes als Parkraum, und für die verkehrsaufkommensunabhängige Bereitstellung von Infrastruktur. Da einen CO2-Anteil künstilich einzuberechnen, obwohl Kraftstoffverbrauch 1:1 mit CO2-Erzeugung einhergeht und daher die Mineralölsteuer schon die entsprechend belastete Drehschraube ist - das war von vorneherein Quatsch. Und Doppelbesteuerung.
Zitat:
@gogobln schrieb am 1. November 2017 um 17:10:04 Uhr:
naja... noch ein Argument gegen die Kfz-Steuer und für die Anhebung der Verbrauchssteuern. Wer verbraucht bezahlt (mehr). Eine gerechtere Lösung kenne ich nicht.
Ou ja, da bin ich voll bei dir. Da ich zu ca. 90% in Luxemburg tanke, würde mich die Anhebung der Mineralölsteuer so gut wie gar nicht treffen. Eine (beinahe) reine Win-Situation für mich
Zitat:
@Bartik schrieb am 1. November 2017 um 17:21:16 Uhr:
Zitat:
@gogobln schrieb am 1. November 2017 um 17:10:04 Uhr:
naja... noch ein Argument gegen die Kfz-Steuer und für die Anhebung der Verbrauchssteuern. Wer verbraucht bezahlt (mehr). Eine gerechtere Lösung kenne ich nicht.
Ou ja, da bin ich voll bei dir. Da ich zu ca. 90% in Luxemburg tanke, würde mich die Anhebung der Mineralölsteuer so gut wie gar nicht treffen. Eine (beinahe) reine Win-Situation für mich
nur mal nebenbei: Es gibt durchaus weitere Verbrauchssteuern oder könnte sie geben
Zitat:
@joe_e30 schrieb am 1. November 2017 um 17:18:52 Uhr:
Die KFZ-Steuer war eigentlich eine Standsteuer, für die Nutzung oeffentlichen Verkehrsraumes als Parkraum, und für die verkehrsaufkommensunabhängige Bereitstellung von Infrastruktur. Da einen CO2-Anteil künstilich einzuberechnen, obwohl Kraftstoffverbrauch 1:1 mit CO2-Erzeugung einhergeht und daher die Mineralölsteuer schon die entsprechend belastete Drehschraube ist - das war von vorneherein Quatsch. Und Doppelbesteuerung.
Die Standsteuer mag früher mal funktioniert haben. heute kann man die nutzung öffentlichen Raums eben anders gegenfinanzieren, z.B. über Parkgebühren. Man muss sich halt nur mal trauen an solche Themen wie Citymaut, Infrastrukturabgabe pro gefahrenem km, Straßennutzungsgebühr oder ähnliches ran zu gehen.
Zitat:
@gogobln schrieb am 1. November 2017 um 17:27:58 Uhr:
... Man muss sich halt nur mal trauen an solche Themen wie Citymaut, Infrastrukturabgabe pro gefahrenem km, Straßennutzungsgebühr oder ähnliches ran zu gehen.
Dieses Thema hatten wir doch erst neulich in dem (leider geschlossen) OT-Thread. Also nochmals: was die Infrastrukturabgabge pro gefahrenen km, sowie Straßennutzungsgebühr angeht, das gibt es bereits in Form der Sprit-Besteuerung - und das nicht grade wenig. Wer viel und/oder einen Spritschlucker fährt, bezahlt entsprechend mehr. Also warum weitere / neue Steuern / Abgaben einführen??