ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Werden Winterräder durch die KFZ Haftpflichtversicherung ersetzt?

Werden Winterräder durch die KFZ Haftpflichtversicherung ersetzt?

Themenstarteram 2. Februar 2018 um 23:27

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage.

Meine Frau hatte einen unverschuldeten Autounfall wobei Ihr Auto einen Totalschaden erlitten hat.

Die gegnerische KFZ-Haftpflicht Versicherung hat einer Schadensregulierung zugestimmt.

Nun mussten wir ihr ein neues gebrauchtes Auto kaufen, dass allerdings nur mit Sommerreifen ausgestattet war.

Aufgrund der jetztigen Wetterverhältnisse haben wir neue Winterreifen gekauft.

Kann ich die Winterreifen der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

Beste Antwort im Thema

Nein, denn der zweite Satz Reifen vom altem Auto wurde ja nicht beschädigt und kann von euch verkauft werden.

13 weitere Antworten
Ähnliche Themen
13 Antworten

Nein, denn der zweite Satz Reifen vom altem Auto wurde ja nicht beschädigt und kann von euch verkauft werden.

So isses.

...oder weiterverwendet werden wenn das passende Auto gekauft wurde.

Themenstarteram 3. Februar 2018 um 12:21

Guten Morgen zusammen,

Vielen Dank für Eure Antworten.

Aber ist das nicht so, dass aufgrund des Haftpflichtschadens, mir ein gleichwertiges Auto ( inkl. gleicher Bereifung ) zusteht?

Zitat : Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.

Da das alte Auto Winterräder hatte, und das neue nicht, sind wir aufgrund der Witterungsverhältnisse gezwungen uns neue Winterräder zu kaufen. Zumal die alten sich auf dem verunfalltem Fahrzeug befinden.

Das übrigens über die Restwertbörse verkauft wurde.

Sind deine Winterräder dabei beschädigt worden? Nein, sie passen nur nicht auf dein Neues Auto, das ist aber nicht das Problem der Versicherung. Denn du hättest für das Geld den gleichen Wagen wieder kaufen können oder die WR verkaufen können.

Wo ist das Problem.

Das du angeblich für die Kohle kein gleiches Auto finden / kaufen konntest oder wolltest ist auch nicht das Problem der Versicherung.

Es wäre nur eins wenn du den Wertausgleich der Vers. nicht akzeptiert hättest, das ist aber in ganz anderer Sachverhalt.

Wieso hast du dem Händler nicht gesagt er soll die Sommerreifen gegen die Winterreifen tausche wenn du das Auto kauft???

Ähm,wenn ich es richtig lese waren die alten Winterräder auf dem verunfallten Wagen

Er hat also noch den Sommerradsatz vom alten

Zitat:

@vitamals schrieb am 3. Februar 2018 um 13:21:40 Uhr:

Zitat : Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.

Das bedeutet nichts anderes, als dass du den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs (abzüglich Restwert) erhältst, sowie weitere notwendige Kosten wie Abschleppen, An- Abmeldung, Nutzungsausfall etc.

Ob da Winter- oder Sommerräder drauf waren, ist völlig wumpe. Der Wiederbeschaffungswert ist der gleiche (vermutlich) und auf den Wert gebrauchter Winterräder müsstest du dir den Wert deiner gebrauchten Sommerräder anrechnen lassen.

Du hättest auch ein Auto mit montierten Winterrädern kaufen können von dem Geld der Versicherung. Denn genau danach (nämlich dem gleichwertigen Ersatzfahrzeug) wird der Wiederbeschaffungswert kalkuliert.

Ein Preisunterschied Sommer- oder Winterräder (auf gleicher Standardfelge) ist im Grunde nicht vorhanden, daher auch keine Auswirkung auf den Wiederbeschaffungswert.

Themenstarteram 10. Februar 2018 um 12:17

Super Lieben Dank für Eure Ratschläge!

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 5. Februar 2018 um 21:16:48 Uhr:

 

Ein Preisunterschied Sommer- oder Winterräder (auf gleicher Standardfelge) ist im Grunde nicht vorhanden, daher auch keine Auswirkung auf den Wiederbeschaffungswert.

Winterreifen sind bei gleicher Größe und Marke eigentlich immer teurer wie Sommerreifen

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 11. Februar 2018 um 19:34:26 Uhr:

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 5. Februar 2018 um 21:16:48 Uhr:

 

Ein Preisunterschied Sommer- oder Winterräder (auf gleicher Standardfelge) ist im Grunde nicht vorhanden, daher auch keine Auswirkung auf den Wiederbeschaffungswert.

Winterreifen sind bei gleicher Größe und Marke eigentlich immer teurer wie Sommerreifen

Falsch, bei meinem sind Winterreifen ca. 100,— Euro billiger.

Bisher waren WR gleicher Marke und Größe bei mir auch günstiger.

Na ja wer weiß was da verglichen wurde.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Werden Winterräder durch die KFZ Haftpflichtversicherung ersetzt?