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Werksseitige Dashcam wie in Kanada

Mercedes E-Klasse W213
Themenstarteram 1. Januar 2022 um 12:20

In Canada kann man bei einem W213 für $300 eine Dashcam wählen:

"A camera in the windshield can record activity occurring in front of the vehicle, and let you save it for playback using your own compatible USB flash drive. Potentially useful for documenting an accident or other event, the 1,280x720-pixel video with a 30-Hz frame rate can also include vehicle speed and the time of day. Playback can be viewed on the car's multimedia display or on your own computer via your USB flash drive. Requires MBUX augmented reality for navigation. Very limited availability."

Offensichtlich läuft diese also über die AR-Kamera. Kann man diese Funktion bei deutschen Modellen (wenn AR verfügbar ist) auch freischalten?

Mbcan-2022-e-sedan-mp-060
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35 Antworten

Zitat:

@Lance8 schrieb am 1. Januar 2022 um 13:20:46 Uhr:

In Canada kann man bei einem W213 für $300 eine Dashcam wählen:

"A camera in the windshield can record activity occurring in front of the vehicle, and let you save it for playback using your own compatible USB flash drive. Potentially useful for documenting an accident or other event, the 1,280x720-pixel video with a 30-Hz frame rate can also include vehicle speed and the time of day. Playback can be viewed on the car's multimedia display or on your own computer via your USB flash drive. Requires MBUX augmented reality for navigation. Very limited availability."

Offensichtlich läuft diese also über die AR-Kamera. Kann man diese Funktion bei deutschen Modellen (wenn AR verfügbar ist) auch freischalten?

Ganz einfach: nein.

Das wurde in zahlreichen Threads bereits diskutiert.

Mercedes gibt die Funktion in D nicht frei und Codierer haben es trotz einger anderslautender Behauptungen bis dato auch nicht geschafft.

Technisch ja.

Es gibt anscheinend juristische Hürden und fehlender Wille.

Zumal die oben oben genannte Auflösubg gar nicht mehr besonders zeitgemäß ist...

Ich würde da lieber einen Testsieger aus dem Zubehör Bereich montieren mit Front und Heck Aufzeichnung - gibt es als Set für ca 300 €.

Einbau fällt halt noch an...

Hallo ins Forum,

Zitat:

@Nubbenholt schrieb am 1. Januar 2022 um 13:47:35 Uhr:

Es gibt anscheinend juristische Hürden und fehlender Wille.

wobei die juristischen Hürden vorgeschoben sind. In Luxemburg (damit auch DSGVO) geht's und in Deutschland gibt's keine strengeren Regeln, sonst könnte z.B. BMW es nicht anbieten. Ich habe im Moment auch eine Nachfrage über den Freundlichen laufen; mal schauen, was sich ergibt.

Die Nachrüstlösung mit eigener Hardware (offiziell von Daimler) hat man mir übrigens problemlos angeboten, was auch zeigt, dass die Gründe vorgeschoben sind.

 

Viele Grüße

Peter

Es ist auch in Luxemburg nicht erlaubt. Der ADAC rät ausdrücklich von einer Verwendung ab.

 

Zudem behalten sich die Datenschützer auch in Deutschland hohe Bussgelder vor, wenn man z.B. einen Dashcam Film an die Versicherung oder Polizei weitergibt.

Den verlinkten Artikel sollte man genau lesen und sich dann die Dashcamnutzung nochmal überlegen

https://www.adac.de/.../

 

Eine Nachrüstung ist ja zudem was anderes als wenn Daimler das ab Werk anbieten würde.

Dann verantwortest du nämlich den Einbau und die Nutzung und sonst keiner, weil du die Sache in den Verkehr gebracht hast.

Adac geblubber. In der Realität freut sich jede Polizei über gelieferte Beweise. Die Dashcam hat bereits sehr vielen in der Schuldfrage bei einem Unfall geholfen.

Und bei Tesla hat man das auch direkt out of the Box und lässt den Nutzer entscheiden, ob er sie aktiviert oder nicht. Typisches Gegängel der deutschen Hersteller bzw. von Daimler mal wieder, leider.

Deiner Logik nach müsste das Auto auch verbieten Tempolimits zu umgehen. Die Verantwortung der Nutzung liegt immer bei dir, egal ob werksseitig verbaut oder nicht. Immerhin sperrt Daimler nicht diverse Funktionen im Infotainment während der Fahrt so wie es z.B. Audi macht.

Ja klar. Die Juristen beim ADAC blubbern und haben keine Ahnung. Selber aber nicht mal in der Lage was richtig zu lesen (oder zu verstehen).

Das die Polizei nix sagt hat niemand bestritten.

Es ging um den Datenschutzbeauftragten der zukünftig Sanktionen ausprechen will. Sprich wenn gegen jemanden ermittelt wird unter Heranziehung von Dashvideos als Beweismittel , braucht der Angeklagte nur zur Datenschutzbehörde zu rennen und sich zu beschweren und dann ist der gelackmeiert , von dem das Video stammt.

Hallo ins Forum,

es ist doch längst auch datenschutzrechtlich geklärt. Anlasslose Aufzeichnungen und Veröffentlichungen gehen nicht. Im Anlassfall (z.B. Unfall, Straftat) geht's, daher ist auch die Aufzeichnung mit kurzer Überschreibung zulässig, da dann ein berechtigtes Interesse an der Aufzeichnung und Verwertung vorliegt.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

@212059 schrieb am 1. Januar 2022 um 21:46:38 Uhr:

Hallo ins Forum,

es ist doch längst auch datenschutzrechtlich geklärt. Anlasslose Aufzeichnungen und Veröffentlichungen gehen nicht. Im Anlassfall (z.B. Unfall, Straftat) geht's, daher ist auch die Aufzeichnung mit kurzer Überschreibung zulässig, da dann ein berechtigtes Interesse an der Aufzeichnung und Verwertung vorliegt.

Viele Grüße

Peter

Genau so und nicht anders schaut’s aus.

 

Daumen hoch!

Zitat:

@dcmichel schrieb am 1. Januar 2022 um 21:33:20 Uhr:

Sprich wenn gegen jemanden ermittelt wird unter Heranziehung von Dashvideos als Beweismittel , braucht der Angeklagte nur zur Datenschutzbehörde zu rennen und sich zu beschweren und dann ist der gelackmeiert , von dem das Video stammt.

Der Kläger muss in dem Fall beweisen, dass permanent und nicht anlassbezogen gefilmt wurde. Das ist nahezu aussichtslos. Mal ganz davon abgesehen, dass der Kläger dann außer Hickhack rein gar nichts davon hat.

Komm, lass es einfach gut sein. Verzichte auf eine Dashcam und damit im Fall der Fäkle potentiell auf deine Rechte und gut ist.

Heutzutage ist es leider fast fahrlässig sich selbst gegenüber, wenn man ohne Dashcam fährt.

Hallo ins Forum,

Zitat:

@michael2 schrieb am 1. Januar 2022 um 22:42:35 Uhr:

Heutzutage ist es leider fast fahrlässig sich selbst gegenüber, wenn man ohne Dashcam fährt.

so ist es leider. Ich hatte vor einiger Zeit einen Vorfall, der so arg war, dass ich ihn tatsächlich angezeigt hat. Ich fuhr auf einer Umgehungsstraße (bei erlaubten 100) mit ca. 100 Tempomat als mir ein Anderer direkt am Beginn des Beschleunigungsstreifens reingezogen ist (trotz Licht- und Tonhupe als der nach links gezuckt ist), obwohl hinter mir zu dem Zeitpunkt Platz und der Beschleunigungsstreifen lang war. Das Auto hat alle automatischen Notanker gezogen und erst bei ca. 50 die Bremse wieder aufgemacht. Dann musste ich hinter dem herzuckeln mit 50 herzuckeln, weil er meinte mich schikanieren zu müssen. Als dann endlich die durchgezoge Linie rum war, bin ich zum Überholen raus und er ist mir ca. zu 1/3 in die Spur, um mich zu behindern (wieder kam die Automatik, dieses Mal mit Ausweichbewegung), wobei er dann - ich war schon auf seiner Hintertür - auf die Hupe hin wieder zurück ist. Dies war dann der Punkt, wo's für die Anzeige endgültig klar war. Ein paar Kilometer weiter musste ich an einer Ampel hinter einem Anderen warten, als der Typ dann über die Linksabbiegespuren hupend an mir vorbei ist und den an der Ampel wartenden Vordermann an der Verkehrsinsel übel geschnitten hat.

Was kam raus: Die angegebenen Zeugen der anderen Fahrzeuge konnten/wollten sich nicht äußern, der Typ hatte - wie ich - eine zweite Person im Auto, die seine Version (er hätte niemanden geschnitten, sei mit 80-90 km/h gefahren, würde so wegen seinem Kind im Auto (habe ich nicht gesehen) niemals fahren und die Aktion an der Ampel wär' nicht so gewesen, bestätigt hat. Entscheidung des StA, Einstellung, weil der wegen seinem Kind glaubhaft wäre und im Übrigen Aussage gegen Aussage stünde. Die GStA hat's dann auch noch bestätigt, da objektive Beweise nicht vorlägen.

Herzlichen Glückwunsch, also wird ein solches Verhalten nicht verfolgbar. Wenn ich die Aufnahme gehabt hätte, wäre dies wohl sicher anders gewesen. BMW bietet dies übrigens ab Werk für 200 EUR an (Aufzeichnungszeit max. 40s, Speicherung auf Anforderung oder automatisch, wenn Notsysteme ausgelöst werden, maximale Anzahl der gespeichteren Aufnahmen ist auch begrenzt), so dass es offensichtlich keine rechtlichen Hindernisse gibt.

Viele Grüße

Peter

Ich fände es auch sehr begrüßenswert, wenn ich meine Fahrten aufzeichnen dürfte und könnte. Ich hab zwar selten Probleme mit anderen Autofahrern, dafür aber oft mit dem Verhalten von Radfahrern. Ich verhalte mich immer defensiv, weil ich mir den Tag nicht schon morgens um 6 versauen will. Fahrweise und Gestik von manchen anderen Verkehrsteilnehmern wären eine Aufzeichnung machmal schon wert.

Hatte in meinem vergangenen A4 ne Dashcam von Blackvue drin, die hat nach vorn und hinten aufgezeichnet. Fand ich als ne tolle Sache auch weil man sich selbst ein wenig/ mit einbremst!

Welche Cam für den S213 Front und Heck würdet ihr empfehlen?

Meiner hat vorne die 2 Kameras..

Nachdem ich Silvester Mittag auf der A2 von einem bei 180 so bedrängt würde (ich überholte gerade ..) das ich im Rückspiegel nicht Mal seine Motorhaube sah, also max 5m Abstand, möchte ich nun auch gerne eine dashcam haben

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