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Werkstatt baut Unfall bei Probefahrt

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 23. November 2014 um 17:55

Hallo,

ich habe mein Auto in die Werkstatt gebracht. Auftrag: Wechsel Sommer- auf Winterreifen, Fehlerspeicher auslesen, da Warnmeldung Störung im Abgassystem. Nur Auslesen, keine weiteren Aktivitäten. Beim Abholen des Fahrzeugs wurde mir gesagt, dass der Mechaniker bei einer Probefahrt einen kleinen Unfall gebaut hat. An meinem Golf war ein kleiner Lackschaden am vorderen Stoßfänger. Da dieser kaum sichtbar war, habe ich zugestimmt, dass dieser Schaden in der Werkstatt repariert wird. Das wurde gemacht, alles soweit wunderbar. Heute bekomme ich eine neue Beitragsrechnung von meiner KFZ-Versicherung, die ab dem 1.1.2015 gültig ist. Ich wurde von der SF24 = 30% auf SF11=45% höhergestuft. Ich hatte keinen Unfall!! Ich vermute, dass die Werkstatt meine Versicherung beauftragt hat, den Schaden, der durch den Mechaniker verursacht wurde, zu begleichen. Anscheinend hat der Mechaniker ein anderes Auto mit meinem Golf beschädigt. Was da genau passiert ist, weiss ich nicht. Bevor Vorwürfe kommen: Ich bereue zutiefst, dass ich keinen Sachverständiger zu Rate gezogen habe, der den Unfallhergang evtl. aufgeklärt hätte. Nun zu meiner Frage: Muss die Versicherung des Fahrzeughalters einspringen, wenn die Werkstatt einen Unfall baut??? Kann es sein, dass der Halter der Gelackmeierte ist, und daraufhin in der Versicherung hochgestuft wird?? Es handelt sich hier um eine Werkstatt mit 3 Filialen, eine GmbH, also keine Popel freie Werkstatt. Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 24. November 2014 um 18:59

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Gunny-Highway hatte den richtigen Riecher: Der Geschädigte hat anhand des Kennzeichens meine Versicherung beauftragt den Schaden zu begleichen. Meine Werkstatt hatte davon keine Kenntnis. Laut deren Auskunft wurde der Schaden der werkstatteigenen Versicherung gemeldet. Blöd ist allerdings das Verhalten meiner Versicherung. Die haben mich nicht im Vorfeld informiert - hätte aber angeblich noch erfolgen sollen. Ich schreibe jetzt einen Brief an meine Versicherung und erkläre, dass ich nichts mit dem Unfall zu tun habe. Die Werkstatt macht das ebenso, somit hoffe ich, dass das alles aus der Welt geschafft wird und ich eine korrekte Beitragsrechnung mit dem ursprünglichen Rabatt SF erhalten werde.

Kerberos: ich finde schon, dass solche Foren für Erfahrungen und auch Ratschläge genutzt werden sollten/dürfen. Auch wenn die User keine Rechtsanwälte sind, sondern einfach nur interessierte Laien. Mir haben die Rückmeldungen durchaus geholfen, ich bin ein bisschen runtergekommen. Hatte ich doch schon große Bedenken, dass ich von der Versicherung und Werkstatt total veräppelt werde.

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Sollte eigentlich die Werkstatteigene Haftpflicht dafür aufkommen. (gut das meiner nie Solche von innen sieht) auch bei Schäden die in der Werkstatt entstehen. (wenn man die dann nachweisen kann)

th

Themenstarteram 23. November 2014 um 18:35

Danke tommel1960.

Das denke ich auch, die werkstatteigene Haftpflicht muss den Schaden übernehmen. Vielleicht hat meine Werkstatt das nicht??? Ist solch eine Versicherung für eine Werkstatt Pflicht?? Ich frage mich auch, woher die wussten wo ich versichert bin? Besonders frage ich mich, warum meine Versicherung den Schaden ohne Rückfrage übernommen hat??

Tja dann würde ich doch erstmal bei der eigenen Versicherung nachhaken was da für ein Schaden abgerechnet wurde und mit wem. Das du sonst von der Versicherung nichts gehört hast ist schon komisch.

Am Besten kontaktierst du deine Versicherung und fragst dort nach. Wenn sich dein Verdacht bestätigt das es was mit dem Vorfall zu tun hat kontaktierst du die Werkstatt und fragst dort nach. Dann würde ich mich mit einem Anwalt beraten. Und immer dran denken - erstmal freundlich bleiben. Unfreundlich kann man später immer noch werden.

Hat die Versicherung im Schreiben einen Grund angegeben? Wenn nein, liegt entweder ein Mißverständnis oder ein anderer Grund vor.

Die Werkstatt kann nicht so einfach Deine Versicherung informieren, ohne dass Du davon in Kenntnis gesetzt wirst. Das fängt schon damit an, dass die Werkstatt erstmal erfahren muss, wo Du versichert bist.

Und die Versicherung stuft Dich nicht so einfach hoch, ohne mit Dir darüber überhaupt Kontakt aufgenommen zu haben.

Hast Du niicht nachgefragt, wie der Schaden entstanden ist?

Hier wäre es auch hilfreich gewesen, wenn Du diesen Schaden mit vorausgegangenem Unfall bestätigen lässt. Auch das kann man dann bei der eigenen Versicherung vorlegen.

Aber das ist halt jetzt schon zu spät.

Was ssagt die Werkstatt eigentlich dazu?

Eben. Da muss doch Post gekommen sein von wegen "Nehmen Sie Stellung zum Hergang" und eine Rechnung mit Rückkaufmöglichkeit bla bla...

Das darf und kann die Versicherung und die Werkstatt nicht untereinander abgewickelt haben.

Da hätte sich die Werkstatt aber schwer strafbar gemacht, deine Versicherung einfach in Anspruch zu nehmen ohne dich zu informieren und jeglichen Briefverkehr darüber zu führen... und die Versicherung genauso.

Deine Versicherung raus zubekommen über dein Nummernschild, ist für die Werkstatt kein Problem. Aber das die Versicherung keine Rückfrage an dich gestellt hat (Unfallhergang) ist unüblich. Die Versicherung hätte dir auch ein Angebot zum Rückkauf zugeschickt.

Deine Verscherung ist immer zuständig, wenn mit deinem Fahrzeug ein Unfall verursacht wird. Egal wer gefahren ist.

Die Frage ist allerdings (abgesehen von der hier unterbliebenen Info), ob du dir anschliessend von der Werkstatt (bzw deren Versicherung) deinen Schaden erstatten lassen kannst (und zwar inkl den für dich gestiegenen Beiträgen). Davon würde ich normalerweise ausgehen.

Der Beitrag steigt aber nicht wenn die Werkstatt oder deren Versicherung die Kosten dem Halter erstattet. Und der Versicherungsnehmer den Schaden bei seiner Versicherung zurück kauft.

Ich würde erstmal prüfen, warum die Einstufung heraufgesetzt wurde und ob das überhaupt mit dem Unfall in Zusammenhang steht.

Wenn die Werkstatt so agiert hat, ist sie entweder unglaublich dämlich anzunehmen es würde nicht auffliegen oder unheimlich gerissen, weil sie möglicherweise eine Lücke gefunden hat, wie das auf den Besitzer abgewälzt werden kann.

Drei Möglichkeiten, such Dir die Wahrscheinlichste aus. Ohne Anruf morgen bei der Versicherung wirst du es nicht rausbekommen.

Was ich mich immer wieder frage: Wieso zerbrösel ich so einen Fall haarklein in einem Autoforum mit lauter Rechts-Laien ohne an das naheliegendste zu denken? Ein Anruf bei der Versicherung ist sicher zeit- und nervenschonender als sich Mutmaßungen in einem Online-Forum hinzugeben.

Vielleicht steckt aber auch was ganz anderes dahinter. Wir wissen es nicht, wir waren nicht dabei und kennen nur eine Seite der Geschehnisse.....

Wenn es die Werkstatt war ist sie für den Rabattverlust schadenersatzpflichtig

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. November 2014 um 22:54:45 Uhr:

Wenn es die Werkstatt war ist sie für den Rabattverlust schadenersatzpflichtig

Und das basiert auf welcher Rechtsgrundlage? Bei sowas würde ich immer eine Quelle angeben. Oder soll der Threadersteller jetzt mit einem Ausdruck aus dem Forum seine Forderung durchsetzen?

evtl hat ja der geschädigte anhand de kennzeichens die versicherung informiert?

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 23. November 2014 um 23:35:25 Uhr:

evtl hat ja der geschädigte anhand de kennzeichens die versicherung informiert?

Und die reguliert den Schaden, ohne den Eigentümer/Halter umgehend darüber zu informieren sondern einfach die neue erhöhte Beitragsrechnung am Jahresende zu schicken?

Glaubst Du ernsthaft an Deine Theorie?

Selbst wenn es so wäre, hätte die Versicherung ja schon zur eigenen Absicherung einen Anhörungsbogen schicken müssen. Sonst könnte ja jeder daher kommen und irgendeinen Schaden melden, selbst wenn das Fahrzeug gar nicht beteiligt war.

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