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Werkstatt beschädigt Fahrzeug, repariert es - Anspruch auf Wertminderung?

Themenstarteram 12. November 2013 um 15:37

Der AUDI Außendienst hat ein parkendes Fahrzeug beim Rückwärtsfahren angefahren. Der Heckstoßfänger wurde getauscht, Karoosserie konserviert, auch wurde es wieder lackiert.

Ich habe hire die Kopie der Rechnung, Brutto ca. 2400 EUR.

Da meine Lebensgefährtin erst vor kurzem unverschuldet in einem Auffahrunfall verwickelt war, Reifen/Leuchte/usw wurden getauscht, erhielt sie eine Wertminderung. Laut einer Tabelle der gegnerischen Versicherung, irgendein Prozentsatz der Reparatursumme.

Nun frage ich mich, wie es in meinem Fall aussieht. Ich gehe stark davon aus, dass ich beim Wiederverkauf diesen Vorfall angeben muss?! Habe ich somit auch Anspruch auf eine Wertminderung seitens der Versicherung des Verursachers, sprich AUDI AG?

Beste Antwort im Thema

traurig ist das typisch deutsche gelaber von wegen Wertminderung, Gutachter, sachverständige, rechtsanwalt etc...geh hin und kläre es mit dem gf. sag ihm er solle dir mal etwas vorschlagen zur Wiedergutmachung. dann wird mit Sicherheit eine Inspektion oä dabei herauskommen.

was willst du denn mehr? was soll der Blödsinn mit Audi ag, sowas kann man(n) auch ohne Probleme vor ort klären. hast du die 200€ so nötig? mehr wird es eh nicht werden, der wagen ist fachgerecht repariert und gut ist.

also mal nicht auf die dicke kohle hoffen und einfach vernünftig und ihn ruhe mit aller Freundlichkeit mit dem Eigentümer, bzw Geschäftsführer reden.

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Zitat:

Original geschrieben von insyder19

Der AUDI Außendienst hat ein parkendes Fahrzeug beim Rückwärtsfahren angefahren. Der Heckstoßfänger wurde getauscht, Karoosserie konserviert, auch wurde es wieder lackiert.

Ich habe hire die Kopie der Rechnung, Brutto ca. 2400 EUR.

Da meine Lebensgefährtin erst vor kurzem unverschuldet in einem Auffahrunfall verwickelt war, Reifen/Leuchte/usw wurden getauscht, erhielt sie eine Wertminderung. Laut einer Tabelle der gegnerischen Versicherung, irgendein Prozentsatz der Reparatursumme.

Nun frage ich mich, wie es in meinem Fall aussieht. Ich gehe stark davon aus, dass ich beim Wiederverkauf diesen Vorfall angeben muss?! Habe ich somit auch Anspruch auf eine Wertminderung seitens der Versicherung des Verursachers, sprich AUDI AG?

Schau mal in deine PN's.

Gruß

techexpert

Ganz normaler Unfall, ganz egal ob das Auto jetzt von Audi oder vom Müller an der Ecke war.

In einem Gutachten steht die Wertminderung drin. bei 2.400 € Schaden könnte ich mir da schon was vorstellen, abhängig natürlich von Auto, Zustand, Alter und dem Reparaturumfang

naja ich denke 200€ würdest du bekommen können

Themenstarteram 12. November 2013 um 19:46

Danke für die Antworten.

Nun kommt das Problem mitm Gutachten. Ich war während des Werkstattaufenthalts im Urlaub. Das Fahrzeug war bereits repariert als ich es abholte. Ich habe lediglich eine Kopie der Rechnung hier liegen aber nichts von einem Gutachten.

Muss die Werkstatt einen Gutachter einschalten? Soweit ich weiß habe ich dies zu veranlassen bzw. habe auch das Recht mir Rechtsbeistand zu holen?! Hat die Werkstatt mich über den Vorfall zu informieren bevor sie die Reparatur einleitet?

Ob dir vom Grundsatz her eine Wertminderung zusteht, kann ohne weitere Kenntnisse - insbesondere zum Fahrzeug (also Alter, Laufleistung, Vorschäden usw.) schon einmal gar nicht beantwortet werden.

Zumindest finde ich es ausgesprochen "bemerkenswert", dass da dein Eigentum beschädigt wird und einfach ohne jegliche Information und/oder Rücksprache die Reparatur durchgeführt wird.

 

Im Zweifelsfall hilft hier die (zunächst unverbindliche) Anfrage bei einem Kfz-Sachverständigen nach dessen Einschätzung (Rechnung mitnehmen).

Sollte dieser vom Grundsatz her eine Wertminderung bejahen, mache sie geltend.

Macht die Werkstatt dann Schwierigkeiten, kann man noch immer weitere Schritte einleiten.

also ein gutachten brauchst du ansich nicht, ruf doch mal bei deiner Kfz-Versicherung an und frage in der schadenabteilung mal nach was sie in diesem fall bei der summe an Wertminderung zahlen würde. dann wirst sicherlich so um die 200€ zu hören bekommen.

also einen sachverständigen einschalten ist eher wie mit Kanonen auf spatzen schiessen. desweiteren such doch mal im vernünftigen ton das Gespräch mit dem werkstattleiter. dann bekommst du vielleicht einen Gutschein für die nächste Inspektion oä.

das sollte dann auch reichen und ein fass aufmachen ist überzogen

Fahr mit deinem Fahrzeug zu einem unabhängige Sachverständigen, nimm die Rechnung mit und der soll dir ein Schreiben bezüglich der Höhe des merkantilen Minderwertes mach. Dessen Rechnung reichst du dann mit bei der gegnerischen Versicherung ein.

Kein Versicherungsgutachter ans Auto lassen.

Themenstarteram 13. November 2013 um 16:02

Danke für die Antworten.

Ich habe jetzt mit der AUDI AG direkt nochmal gesprochen. Dort wird vermutet, der AUDI Partner, in dem Fall Glinicke Kassel, wird "sicherlich" Fotos vom Unfallschaden gemacht haben. Dies ist natürlich wenig hilfreich weil Fotos auch nicht alles aussagen.

Normalerweise könnte ich jetzt mich bei der Versicherung der AUDI AG melden und die Wertminderung anhang der Rechnung durchsetzen, richtig? Nur leider will mir der AUDI AG Kundendienst diese nicht mal nennen, ich wurde gebeten nochmal abzuwarten, weil die Sachlage scheinbar unklar sei.

Weiß jemand von euch, bei wem der technische Außendienst der AUDI AG versichert ist?

Schaden über Zentralruf der Autoversicherer melden...

Man hat einen Direktanspruch gegenüber der Versicherung eines Autos und muss sich nicht mit dem Halter rumschlagen bis dieser intern eine Sachlage geklärt hat.

Ansonsten sage ich jetzt mal ins Blaue "Allianz"

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

Schaden über Zentralruf der Autoversicherer melden...

Man hat einen Direktanspruch gegenüber der Versicherung eines Autos und muss sich nicht mit dem Halter rumschlagen bis dieser intern eine Sachlage geklärt hat.

....

Eine Spitzenidee, dummerweise braucht man dazu das Kennzeichen. Da der TS im Urlaub war und erst im Nachhinein von dem Vorfall erfahren hat, wird er wohl kaum das Kennzeichen haben. Und wennd er TS bei dem Unfall dabei war, sollte er doch auch die Versicherung haben.

Einerseits muss man sagen, so geht es (eigentlich) nicht: Einen Schaden einfach ohne Mitteilung zu beheben. Andererseits, hätte die Werkstatt gewartet, dis Kunde aus Urlaub zurück und dann das weitere Vorgehen abgekaspert - wäre das auch wieder mit Unannehmlichkeiten für den Kunden verbunden.

Themenstarteram 13. November 2013 um 18:23

Der Mitarbeiter der AUDI AG ist mein Fahrzeug gefahren. Sprich er hat mein eigenes Auto während einer Testfahrt beim Ausparken beschädigt.

In diesem Fall ist eine Schadensmeldung nochmal schwierig. Ich habe eben nur seinen vollständigen Namen und eine Rechnung incl. Schadenshergang vom Audi Zentrum.

Ich war zwar im Urlaub, aber ich hatte Mail Verkehr bzgl. der Mängelbeseitigung am Fahrzeug, jedoch wurde zu keinem Zeitpunkt dieser Unfall erwähnt.

Insgesamt sieht dies nach Verschleierung und der Hoffnung, der Kunde kennt seine Rechte nicht, aus. Dabei ist dies mein drittes Fahrzeug incl. etlichem Zubehör, Inspektionen usw. bei diesem Händler. Traurig!

traurig ist das typisch deutsche gelaber von wegen Wertminderung, Gutachter, sachverständige, rechtsanwalt etc...geh hin und kläre es mit dem gf. sag ihm er solle dir mal etwas vorschlagen zur Wiedergutmachung. dann wird mit Sicherheit eine Inspektion oä dabei herauskommen.

was willst du denn mehr? was soll der Blödsinn mit Audi ag, sowas kann man(n) auch ohne Probleme vor ort klären. hast du die 200€ so nötig? mehr wird es eh nicht werden, der wagen ist fachgerecht repariert und gut ist.

also mal nicht auf die dicke kohle hoffen und einfach vernünftig und ihn ruhe mit aller Freundlichkeit mit dem Eigentümer, bzw Geschäftsführer reden.

Zitat:

Original geschrieben von totri

Fahr mit deinem Fahrzeug zu einem unabhängige Sachverständigen, nimm die Rechnung mit und der soll dir ein Schreiben bezüglich der Höhe des merkantilen Minderwertes mach. Dessen Rechnung reichst du dann mit bei der gegnerischen Versicherung ein.

Kein Versicherungsgutachter ans Auto lassen.

Hallo,

mein Gott, immer und immer wieder dieses sinnlose Gelaber.

Kein Sachverständiger (egal ob von Versicherung oder unabhängig) wird mal so pauschal ein Schreiben für eine Wertminderung verfassen, des Weiteren ist das Fahrzeug ja bereits repariert.

Erfahrungsgemäß tricksen auch viele Werkstätten wenn es um Positionen bei Rechnungen geht.

Zudem stellt sich die Frage:

http://www.youtube.com/watch?v=uQQm7bKJskM

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von insyder19

Der Mitarbeiter der AUDI AG ist mein Fahrzeug gefahren. Sprich er hat mein eigenes Auto während einer Testfahrt beim Ausparken beschädigt.

In dem Fall hat es Garnichts mit einer Autoversicherung zu tun. Ansprechpartner ist in diesem Fall wohl wirklich nur das Autohaus, welches ggfs. dieses Risiko dann über eine Handel-Handwerk KFZ Police abwickelt oder selbst begleicht.

Also, mit Händler reden... wird sich schon eine Lösung finden.

Optional könnte man daran denken es der eigenen VK zu melden wenn man einen Tarif hat der auch die Wertminderung ersetzt. Sinn wird dies bei der vermuteten Höhe aber nicht geben (Hochstufung und Selbstbehalt in VK).

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