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Werkstatt der Versicherung hat Schaden nicht fachgerecht behoben

Themenstarteram 23. April 2012 um 16:02

Guten Tag Community,

ich hatte im letzten Jahr, ein paar Tage vor Weihnachten, einen Autounfall.

Mir ist jemand draufgefahren, soweit so gut, er ist Schuld.

Aus Zeitmangel (und da ich nicht in meinem Heimatort war) wollte ich den Schaden natürlich so schnell wie möglich

reparieren lassen. Die Verischerung hat mir gleich empfohlen das bei einer ihrer Partnerwerkstätten durchführen zu lassen.

Das klang natürlich super, da auch nur Originalteile verbaut werden.

Leihwagen habe ich auch bekommen (da ich bis in´s neue Jahr) mit dem Auto in den Urlaub gefahren bin.

Im neuen Jahr war mein Wagen dann fertig zum abholen und aus meiner Laiensicht auch fachgerecht repariert.

Heute war ich dann zum Frühjahrscheck und TÜV-Termin in meiner Werkstatt.

Diesem schilderte ich dann auch was passieret ist und er sagte das der Schaden nicht ordentlich repariert wurde.

Zum Schaden:

- es wurde die hintere Stoßstange komplett ausgetauscht

- die Kofferraumklappe wurde ausgedellt

Nach Meinung meiner Werkstatt wurde die Kofferraumklappe nicht ordentlich augedellt, nur schnell schnell und gut ist.

Weiterhin ist die Klappe beim Unfall verzogen, diese wurde dann nicht wieder richtig angepasst, zu kleine Offnungen zwischen Klappe und rest vom Auto.

Desweiteren hatte mir die Werkstatt der Versicherung gesagt, das beim rechten hinteren Kotflügel, an einer Halterung Rost sei und diese abbrechen könnte. Er wollte das gleich, auf meine Kosten natürlich, reparieren, was ich aber verneinte.

Sorry für meine Laienformulierung, aber es war ganz schön viel was mich natürlich jetzt stutzig macht.

Jetzt natürlich meine Frage:

Was habe ich für Rechte?

Kann ich den Schaden auch bei meiner Werkstatt nach-reparieren lassen oder muss ich wieder zur Versicherungswerkstatt?

Diese befindet sich aber 90 km entfernt von meinem Wohnort.

Falls ich wieder in die Versicherungswerkstatt muss, würde ich natürlich den Schaden bzw. die Reparatur von einem Gutachter

überprüfen lassen, da ich als Laie nicht wiedergeben kann was mir meine Werkstatt mitgeteilt hat.

Übernimmt in diesem Falle die Verischerung des Gegners dieses Gutachten.

Ich hoffe Ihr könnt mir Tipps geben.

mfg

DS

Beste Antwort im Thema

Hast du denn ein Duplikat der Rechnung bekommen?

 

Auf welchen Namen wurde diese ausgestellt?

 

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Hast du denn ein Duplikat der Rechnung bekommen?

 

Auf welchen Namen wurde diese ausgestellt?

 

Themenstarteram 23. April 2012 um 16:13

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Hast du denn ein Duplikat der Rechnung bekommen?

Auf welchen Namen wurde diese ausgestellt?

Ich habe nur einen Brief bekommen wo drinnen steht das ich 6 Jahre Garantie auf Teile und die ordnungsgemäße Reparatur habe.

Eine Rechnung hatte ich erfragt, die sagten aber das es nur dieses Schreiben gibt.

Meine Werkstatt hat auch schon gefragt ob ich eine Rechnung habe.

mfg

DS

Dann solltest du dich erst einmal (schriftlich) an die Versicherung mit einer Mängelrüge wenden, da diese wohl der Auftraggeber der Reparatur sein dürfte.

 

Die Reaktion solltest du dann erst einmal abwarten. 

 

Bitte berichte dann weiter.

 

 

Themenstarteram 23. April 2012 um 16:26

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Dann solltest du dich erst einmal (schriftlich) an die Versicherung mit einer Mängelrüge wenden, da diese wohl der Auftraggeber der Reparatur sein dürfte.

Die Reaktion solltest du dann erst einmal abwarten. 

Bitte berichte dann weiter.

OK das werde ich machen.

Porblem ist natürlich das ich die Mängel nicht so wiedergeben kann wie es mir gesagt wurde.

Reicht es dann aus, wenn ich schreibe, das nach Auskunft einer Fachwerkstatt die Mängel nicht ordnungsgemäß beseitigt wurden?

Oder sollte ich, so weit mir möglich, die Fehler beschreiben?

Kann ich auch erwähnen das ich einen Gutachter verlange der die Qualität der Reparatur kontrollieren soll?

mfg

DS

Ja, du kannst das auch mit eigenen Worten beschreiben. Oder du verlangst, dass sich ein Sachverständiger das anschaut.

 

Selber würde ich an deiner Stelle (erst einmal) keinen beauftragen, da du den im Zweifel als Auftraggeber selber bezahlst.

 

Wenn es zu keiner zufriedenstellenden Regelung für dich kommt, kann man das im Nachgang immer noch in Erwängung ziehen. 

Themenstarteram 25. April 2012 um 14:14

Ich habe gestern einen Anruf der Versicherung bekommen,

das jemand vorbeikommen wird um die "angeblichen" Mängel zu kontrollieren.

Ich habe auch gefragt ob es ein Sachverständiger sein wird, dies wurde natürlich bejaht.

Ich will diesen Termin erstmal wahrnehmen bevor ich einen Brieg verfasse.

Gibts irgendetwas auf was ich dabei achten sollte?

mfg

DS

Nö, erst einmal nicht. Der SV wird sich das schon genau ansehen und dan kann man weiter sehen.....:)

 

Alles schön zeigen und abwarten. Mehr geht im Moment nicht.

Themenstarteram 25. April 2012 um 14:57

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Nö, erst einmal nicht. Der SV wird sich das schon genau ansehen und dan kann man weiter sehen.....:)

Alles schön zeigen und abwarten. Mehr geht im Moment nicht.

OK, danke.

Termin ist morgen, ich schreibe dann wie es gelaufen ist.

Themenstarteram 8. Mai 2012 um 14:38

Also, der Sachverständige hat den Schaden aufgenommen und bestätigt.

In meiner Fachwerkstatt darf die Nachbesserung auf Kosten der Versicherung erfolgen.

Ist also besser gelaufen als Gedacht.

Vielen Dank für die Hilfe.

Na, ist doch alles Prima gelaufen.....:)

 

Und die Werkstatt bekommt auch noch einen auf den Sack......:D

 

Sehr gut, die "Fachwerkstätten" die sich bei den Versicherungen für ein Appel und ein Ei anbiedern brauchen das.

 

Nur so funktioniert der Lerneffekt, dass gute Arbeit auch Ihres Lohnes Wert ist......:)

 

Danke für die Infos.

 

 

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