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Werkstatt eröffnen mit Autohandel
Hallo liebe community,
Vorab möchte ich erwähnen das ich mich hier neu angemeldet habe und bitte um Nachsichtigkeit wenn irgendwelche Fehler bezgl. Textmakierungen etc. auftreten sollten.
Es geht um folgendes:
Vor 2 Monaten sind wir mit unserem Autohandel in neue Räumlichkeiten gezogen. Das Autohaus wurde früher auch als Autohaus mit Werkstatt betrieben.
Bei der Übernahme durch uns war die Werkstatt jedoch schon vermietet. Weshalb wir uns dafür nicht weiter interessiert haben. Jetzt ist es so das wohl der Werkstatt Betreiber pleite gemacht hat und ASAP ausziehen möchte. Die genauen Umstände kenne ich nicht (ich gehe davon aus das er pleite gemacht hat).
Wie dem auch sei, der Eigentümer ist an mich herangetreten und möchte mir die Werkstatt ebenfalls vermieten. Er hat mir auch ein gutes Angebot gemacht (wie ich finde) für die Miete des gesamten Grundstückes.
Problem ist jetzt ich habe wenig bis gar keine Ahnung von der Leitung einer Werkstatt! Und einen Meistertitel zum Betreiben einer Werkstatt auch nicht.
Klar weiß ich wie ein Ölwechsel geht etc. oder wie man reifen umsteckt, aber reicht das? Darf ich das überhaupt anbieten?
Einen Meister einstellen der die Werksatt betreibt, möchte ich nicht.
Was würdet ihr dazu sagen. Habt ihr vielleicht irgendwelche Ideen, ratschläge oder Anregungen?
Vielen Dank im Voraus
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39 Antworten
Zitat:
@carreraturbo996 schrieb am 18. März 2021 um 08:31:42 Uhr:
Problem ist jetzt ich habe wenig bis gar keine Ahnung von der Leitung einer Werkstatt! Und einen Meistertitel zum Betreiben einer Werkstatt auch nicht.
Klar weiß ich wie ein Ölwechsel geht etc. oder wie man reifen umsteckt, aber reicht das? Darf ich das überhaupt anbieten?
-
Ich denke wichtig ist, das das Gewerbe angemeldet ist und die Leistungen auch ordnungsgemäß abgerechnet/versteuert werden.
Und das der/die "Schrauber" auch qualifiziert sind. (Gesellenbrief o.ä.).
Es hinterfragt ja auch keiner beim Autohöker, wie er seine Gebrauchtwagen wieder fit macht.
Nur wenn jemand ein Fahrzeug zur Reparatur gibt, erwartet derjenige, das da einer schraubt, der Ahnung hat.
Du musst ja auch Garantie/Gewährleistung auf diese Arbeiten geben.
Vielleicht hilft das weiter - ist zwar die Bremer Seite, aber jede größere Stadt wird da was haben denke ich.
Auch Arbeitsämter könnten da ggf. weiter helfen.
In manchen Gegenden werden auch Räumlichkeiten gesucht, damit andere an ihrem Auto schrauben können oder mal drunter schauen können. Also du stellst die Werkstatt für eine Zeit X zum Preis X zur Verfügung. Zum Beispiel für einen Reifenwechsel oder Ölwechsel...usw. Der Kunde macht das dann dort selber und bezahlt dir die Standzeit.
Wie sich so ein Geschäftsmodell rechtlich einstellt, weiß ich aber nicht.
Wäre aber ne Idee...
Soweit ich richtig informiert bin herrscht im KFZ Handwerk die Meisterpflicht.
Somit ist das Selbermachen und Anbieten an Kunden erstmal dahin. Wie es mit Ölwechseln und so ein Pillekram ist lässt sich sicherlich gut mit der HWK durchstreiten, was jedoch viel wichtiger ist deine Haftpflichtversicherung.
In der Regel (wie in meinem Fall) muss ich der ganz genau bis ins kleinste angeben was meine Tätigkeiten und Leistungsspektrum ist.
Ich möchte nicht in deiner Haut stecken wenn jemand ein Rad verliert und sich an dich wegen Regress wendet....
Mfg
Zitat:
@felix945 schrieb am 18. März 2021 um 08:47:28 Uhr:
Soweit ich richtig informiert bin herrscht im KFZ Handwerk die Meisterpflicht.
Ist auch meine Kenntnis. Hängt kein Meisterbrief - macht die Werkstatt dicht. Es gibt lediglich in den Bundesländern wohl unterschiedliche Handhabungen: in manchen Ländern muss der Meister dessen Brief hängt auch die Arbeiten in der Werkstatt überwachen und dort anwesend sein. Andere Länder erlauben es, dass ein Meister in mehreren (Filial-)Betrieben seinen Brief aushängt und dort Arbeiten ausgeführt werden können (insofern könnte man sich das Schriftstück zum an die Wand hängen "mieten").
Ob Du zumindest für die Verkaufsaufbereitung (also für Dich selbst) tätig sein darfst, weiß ich nicht. Aber spätestens bei GW-Reparaturen würde ich das ganze nicht mehr so einfach sehen. Und gegen Rechnung Auftragsarbeiten durchführen darfst Du sicher nicht.
Dann kommt die Haftung. Hat es einen Kunden zerlegt, weil er von seinem eigenen Rad überholt wurde (jaja ich weiß, passiert niemals ...) wird da ohne Meisterbrief im Rücken keine Versicherung für irgendwas aufkommen. Oder wenn bei der Fahrt in die Werkstatt der Wagen gegen die Wand gefahren wird (jaja, auch das passiert eigentlich nie - wir haben so schon 2 Autos verloren)?
Soweit mein Verständnis und meine Kenntnis
Wie habt Ihr das denn früher gemacht mit der Werkstatt? Hattet ihr in den alten Räumen einen Meister?
Auf Basis der hier gegebenen Informationen noch immer schwer zu beurteilen.
Wesentlich ist wohl die Reduzierung des Risikos.
Das Risiko könnte zum Beispiel über eine bzw. mehrere GmbHs reduziert bzw. gekapselt werden.
Wenn es nicht funktioniert ist nur das Startkapital weg.
Wobei hier in D das Mindestkapital von 25000 vollständig vorgelegen haben muss damit die Haftungsbeschränkung funktioniert.
Das ganze geht beliebig komplex.
Also z.B. eine Holding GmbH mit 30000€ gründen.
Eine Tochter GmbH mit 25000€ gründen.
Holding nimmt Kredit von Tochter oder Bank und gründet zweite Tochter. Eine der beiden Töchter kauft oder least den Abschleppwagen den beide nutzen können.
Usw.
Das muss genau geplant werden.
Was für ein Betrugsmonster soll denn hier konstruiert werden nur um einer möglichen Haftung zu entgehen.
Rechtsfragen würde ich immer mit einem fähigen Anwalt besprechen.
Die Haftungsfragen sind hier unterschiedlich zu beurteilen.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 18. März 2021 um 09:45:59 Uhr:
Was für ein Betrugsmonster soll denn hier konstruiert werden nur um einer möglichen Haftung zu entgehen.
Er hat einen Autohandel über den wir nicht mehr wissen.
Er vermutet der aktuelle Betreiber der Werkstatt ist pleite.
Da hat das Gründen einer Holding noch nichts mit Betrug zu tun.
Zitat:
Rechtsfragen würde ich immer mit einem fähigen Anwalt besprechen.
Ich sehe hier (auch) die Notwendigkeit einen Steuerberater einzuschalten.
Zitat:
Die Haftungsfragen sind hier unterschiedlich zu beurteilen.
Ähm,...???
Zitat:
@carreraturbo996 schrieb am 18. März 2021 um 08:31:42 Uhr:
Jetzt ist es so das wohl der Werkstatt Betreiber pleite gemacht hat und ASAP ausziehen möchte. Die genauen Umstände kenne ich nicht (ich gehe davon aus das er pleite gemacht hat).
Hier solltest du das Gespräch mit dem Betreiber der Werkstatt suchen, um mehr darüber in Erfahrung zu bringen. Die Infos könnten dir bei der Fortführung des Werkstattbetriebs von Nutzen sein.
Zitat:
@Alexander67 schrieb am 18. März 2021 um 09:57:20 Uhr:
Zitat:
Zitat:
@Alexander67 schrieb am 18. März 2021 um 09:57:20 Uhr:
Zitat:
Die Haftungsfragen sind hier unterschiedlich zu beurteilen.
Ähm,...???
Ich meine mich zu erinnern, dass man sich als GF einer GmbH nicht zwingend aus der Haftung verabschiedet hat. Das Milchmädchen konstruiert: in der Werkstatt ohne Meisterbrief werden die Bremsen gemacht, ist ja keine Raketentechnik. Es trotzdem durch irgendeine Ablenkung ein Fehler passiert, der Wagen verliert ein Rad, schleudert in eine Personengruppe an der Bushalte. Meinst Du ganz ehrlich, da ist man als GmbH und Gesellschafter/GF nur mit der Einlage in Haftung? Ich glaube mal nicht ...
Auf die Schnelle gegoogelt: "Im Falle einer Pflichtverletzung haftet der Geschäftsführer (einer GmbH) unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen. Die Haftung kann Dritten gegenüber nicht einseitig beschränkt oder gar ausgeschlossen werden. Eine solche Beschränkung ist allein im Innenverhältnis zur Gesellschaft und nur für bestimmte Pflichten möglich."
Wenn jetzt also ohne Meister gearbeitet wird, obwohl das unzulässig ist, würde ich das mal als Pflichtverletzung sehen.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 18. März 2021 um 10:21:55 Uhr:
Zitat:
@carreraturbo996 schrieb am 18. März 2021 um 08:31:42 Uhr:
Jetzt ist es so das wohl der Werkstatt Betreiber pleite gemacht hat und ASAP ausziehen möchte. Die genauen Umstände kenne ich nicht (ich gehe davon aus das er pleite gemacht hat).
Hier solltest du das Gespräch mit dem Betreiber der Werkstatt suchen, um mehr darüber in Erfahrung zu bringen. Die Infos könnten dir bei der Fortführung des Werkstattbetriebs von Nutzen sein.
Warum ist das interessant? Der Grund für die Pleite eines anderen ändert doch nix an der Frage, welchen Umfang man ohne Meistertitel tätigen darf? Und geht nebenbei auch keinen was an
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 18. März 2021 um 10:24:31 Uhr:
.....
Auf die Schnelle gegoogelt: "Im Falle einer Pflichtverletzung haftet der Geschäftsführer (einer GmbH) unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen. Die Haftung kann Dritten gegenüber nicht einseitig beschränkt oder gar ausgeschlossen werden. Eine solche Beschränkung ist allein im Innenverhältnis zur Gesellschaft und nur für bestimmte Pflichten möglich."
Wenn jetzt also ohne Meister gearbeitet wird, obwohl das unzulässig ist, würde ich das mal als Pflichtverletzung sehen.
OK, an eine Pflichtverletzung habe ich hier weniger gedacht.
Eher an eine normale Pleite.
Schönes Beispiel für Pflichtverletzung sind auch Datenschutzverstöße.
Übrigens: Der Geschäftsführer ist nicht zwingend der Eigentümer.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 18. März 2021 um 10:25:47 Uhr:
Warum ist das interessant? Der Grund für die Pleite eines anderen ändert doch nix an der Frage, welchen Umfang man ohne Meistertitel tätigen darf? Und geht nebenbei auch keinen was an
Das ist schon allein deshalb interessant, weil die Gründe z. B. auch in mangelnder Kundenfrequenz liegen könnten und somit auch zum Problem für die Neueröffnung werden könnten.
Daß dies etwas an der Frage, welchen Umfang man ohne Meistertitel tätigen darf, ändern würde, habe ich übrigens nicht behauptet. Hier wird der TE ohnehin nicht umhinkommen, einen Meister einzustellen, wenn er mehr anbieten möchte als nur eine Selbstschrauberwerkstatt.
Der letzte Punkt ist zugegebenermaßen ein typisch deutsches Mentalitätsproblem - Insolvenzen werden als Makel empfunden anstatt als Chance für einen Neuanfang - man macht hier lieber den gleichen Fehler ein zweites Mal oder läßt ihn die Mitbewerber machen, anstatt sich offen über gemachte Fehler auszutauschen und daraus zu lernen.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 18. März 2021 um 10:25:47 Uhr:
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 18. März 2021 um 10:21:55 Uhr:
Hier solltest du das Gespräch mit dem Betreiber der Werkstatt suchen, um mehr darüber in Erfahrung zu bringen. Die Infos könnten dir bei der Fortführung des Werkstattbetriebs von Nutzen sein.
Warum ist das interessant? Der Grund für die Pleite eines anderen ändert doch nix an der Frage, welchen Umfang man ohne Meistertitel tätigen darf? Und geht nebenbei auch keinen was an
Er kann und sollte es trotzdem versuchen.
Evtl. war die Ursache ja der defekte Ölabscheider oder...
Ein Fehler in der Kalkulation der Mietkosten oder...
Wenn er eine Antwort bekommt, dann kann er diese analysieren und hoffentlich daraus etwas relevantes lernen.
Wenn nicht, dann nicht.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 18. März 2021 um 10:37:15 Uhr:
....
Daß dies etwas an der Frage, welchen Umfang man ohne Meistertitel tätigen darf, ändern würde, habe ich übrigens nicht behauptet. Hier wird der TE ohnehin nicht umhinkommen, einen Meister einzustellen, wenn er mehr anbieten möchte als nur eine Selbstschrauberwerkstatt.
....
Auch eine Selbstschrauberwerkstatt wirbt oft mit dem Meister der vor Ort ist.
Hmm wenn ein Meister eingestellt wird, dann kann der auch als Geschäftsführer einer GmbH eingestellt werden.
Der kann und wird dann im Falle einer Holding natürlich nicht so schnell zu allem ja sagen.
Aber mit gewinnabhängigen Gehalt wird er motiviert sein, denke ich.