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Werkstatt hat nicht zugelassene Felgen verkauft

Themenstarteram 7. November 2012 um 14:25

Hallo zusammen,

Heute war sozusagen der Tag des bösen erwachens...

Aber von vorne... habe letzten Jahr im Juli einen Ford Mondeo MKIII (Bj. 2001) gekauft. Im Herbst mussten dann passende Winterreifen her. Ich also zur Werkstatt hier im Dorf, mein anliegen geschildert. Wir haben uns dann auf einen Satz Pirelli Winter Sport 3D geeinigt, von der Werkstatt wurde mir dann gesagt man würde mir passende und günstige Alufelgen dazu verkaufen.

Gesagt getan, alles war gut... im Frühling dann der erste Schock, aus mir nicht klarer Ursache ist der hintere rechte Reifen bei relativ hoher Geschwindigkeit geplatzt. Zum Glück nichts weiter passiert.

In der Werkstatt hat man mir dann statt einem, oder zwei neuen Pirelli Winter Sport 3D einfach einen alten Reifen aufgezogen den Sie dort noch liegen hatten und mich mit den Worten "Seien Sie froh, ist doch umsonst" wieder weggeschickt. Da der Winter dann aber auch zuende war habe ich das Problem erstmal "in die Garage gelegt"

Nun war es wieder an der Zeit Winterreifen aufzuziehen, also mussten erstmal neue Reifen her. Als Ersatz habe ich mir dann im Internet neue Pirelli Winter Sport 4D bestellt, diesmal in einer anderen Werkstatt meines Vertrauens (die alte wollte ich nie wieder sehen) die Reifen montieren lassen, das war gestern)...

Heute kam dann der Anruf, die Felge auf welcher der damals geplatzte Reifen sitzt hat eine grobe Delle, sei Sicherheitstechnisch nicht mehr zu gebrauchen. Außerdem seien die neuen Felgen von der Werkstatt beim Verkauf nicht mal ausgewuchtet worden. Soweit hielt sich mein Schock noch in grenzen, ich also den Auftrag gegeben die defekte Felge zu ersetzen.

Nur kurze Zeit später der nächste Anruf, die Felgen die mir in der Werkstatt letztes Jahr verkauft wurden seien für mein Auto gar nicht zugelassen.

 

Habe ich hier rein rechtlich gegenüber der Werkstatt welche mir die Felgen verkauft hat irgendwelche Möglichkeiten?

Schließlich habe ich nichts schriftliches, was besagt, dass ich eben für genau dieses Auto, passende Felgen wollte...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ursache ist der hintere rechte Reifen bei relativ hoher Geschwindigkeit geplatzt

Geschwindigkeitsindex nicht beachtet? Oder Sonderangebots 'DA'-Reifen?

Zitat:

… seien für mein Auto gar nicht zugelassen.

Wie genau festgestellt?

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Zitat:

Ursache ist der hintere rechte Reifen bei relativ hoher Geschwindigkeit geplatzt

Geschwindigkeitsindex nicht beachtet? Oder Sonderangebots 'DA'-Reifen?

Zitat:

… seien für mein Auto gar nicht zugelassen.

Wie genau festgestellt?

Zitat:

Original geschrieben von NK9000

Nur kurze Zeit später der nächste Anruf, die Felgen die mir in der Werkstatt letztes Jahr verkauft wurden seien für mein Auto gar nicht zugelassen.

anhand von ratemalmitrosental?

nur weil eine felge nicht im fahrzeugschein steht muss sie noch lange nicht "nicht zulässig" sein. um welche felge handelt es sich den bitte?

Themenstarteram 7. November 2012 um 15:05

Zitat:

Geschwindigkeitsindex nicht beachtet? Oder Sonderangebots 'DA'-Reifen?

Nunja... Reifen sind bis 210 freigegeben... als er geplatzt ist war ich vielleicht mit 60 unterwegs... vielleicht auch 80... "recht hohe Geschwindigkeit" sollte nur vermitteln das es nicht grade aufm Parkplatz im Schrittempo war :D

Was sind denn genau "Sonderangebots 'DA'-Reifen" und woran erkenne ich diese?!

Zitat:

"Wie genau festgestellt?"

Es waren wohl genau diese Felgen unter für Ford Mondeo geeignete Felgen nicht zu finden, woraufhin die Werkstatt beim TÜV hat überprüfen lassen, ob für diese Felgen auf diesem Auto überhaupt eine ABE existiert - was nicht der Fall ist.

Themenstarteram 7. November 2012 um 15:09

Zitat:

nur weil eine felge nicht im fahrzeugschein steht muss sie noch lange nicht "nicht zulässig" sein. um welche felge handelt es sich den bitte?

Es handelt sich um die PLW DESIGN B600 - SI 7,0 x 16 Zoll mit Einpresstiefe: ET38

Laut TÜV haben aber nur eben diese Felgen mit Einpresstiefe: ET38 eine ABE

Wirklich genaues kann ich dazu aber auch nicht sagen, da sich mein eigenes Wissen auf das Beschränkt, was mir gesagt wird, bzw. was ich dazu in den weiten des Internets finden konnte...

 

PS: Sorry für Doppelpost - glatt vergessen den ersten einfach zu editieren :(

es gibt weder eine felge die b600 heisst (p600 meinst wohl???) noch eine mit et38 sondern mit et46.

schau halt mal hier rein: http://www.plw.eu/Deutsch/SERVICE/TUeV-Gutachten_ABE.htm

wie ich das sehe sind die felgen mit et38 eben die für opel, fiat etc. dann ist es in der tat die falsche felge. müsste sich aber über eine einzelabnahme durchaus eintragen lassen WEN die achslast den passt.

ich würde den händler mal mit diesem wissen konfrontieren. es sind in der tat die selben felgen. nur eben andere et. sprich deine et38 felge steht eben 12mm weiter raus.

guggst du: et46 was du brauchst -> http://www.plw.eu/plwdaten/gutachten/00185634.pdf

et 38 was du hast: http://www.plw.eu/plwdaten/gutachten/00155437.pdf

Zitat:

sprich deine et38 felge steht eben 12mm weiter raus.

… als die ET46 Felge? Wie berechnet?

So ein simpler Rechenfehler, kann im Eifer des Gefechts, doch jedem passieren...;)

… auch bei bei onkel howdy?

Zitat:

Original geschrieben von NK9000

Zitat:

nur weil eine felge nicht im fahrzeugschein steht muss sie noch lange nicht "nicht zulässig" sein. um welche felge handelt es sich den bitte?

Es handelt sich um die PLW DESIGN B600 - SI 7,0 x 16 Zoll mit Einpresstiefe: ET38

Laut TÜV haben aber nur eben diese Felgen mit Einpresstiefe: ET38 eine ABE

Wie schon gepostet > ET 38 =für Opel,usw.

Da muß die Werkstatt bei der Erstmontage:

a) ja auch Deine alten Radmuttern genommen haben :confused:

da die "Lochkreisänderungsschrauben" =Radbolzen für Opel usw.

bei ET 38 mitgeliefert werden.

b) die mitgelieferten Zentrierringe 65,1 für Opel

montiert haben, statt für Ford > 63,4 ?

Oder sind die "passenden Teile" zu a)und b) von Deiner

Werkstatt extra und zusätzlich bestellt worden :confused:

BTW: Deine "Pirelli´s" sind > Dunlop´s ;)

Ein Reifenplatzer muß nicht unbedingt ein

Produktionsmangel sein, dann hättest Du

das sicherlich reklamiert :confused

Das dadurch beim Ausrollen des Fahrzeug´s

die Felge beschädigt wurde ist nachvollziehbar :eek:

@onkel howdy

Das vom TE genannte Felgen- DESIGN

> B 600 ist schon richtig ;)

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

… auch bei bei onkel howdy?

der is auch doof ;)

Themenstarteram 9. November 2012 um 23:57

Zitat:

a) ja auch Deine alten Radmuttern genommen haben

da die "Lochkreisänderungsschrauben" =Radbolzen für Opel usw.

bei ET 38 mitgeliefert werden.

 

b) die mitgelieferten Zentrierringe 65,1 für Opel

montiert haben, statt für Ford > 63,4 ?

Richtig, die Werkstatt hat für die neuen Felgen mit Winterreifen damals die selben Radmuttern benutzt wie bei den Sommerreifen...

Welche Zentrierringe verwendet wurden kann ich nicht sagen... aber ich gehe mal davon aus die, welche bei den Felgen dabei waren...

Passende Teile zusätzlich bestellt wurden jedenfalls nicht.

 

Zitat:

BTW: Deine "Pirelli´s" sind > Dunlop´s

Ups, mein Fehler... Der "alte" Reifen den mir die Werkstatt nach dem Reifenschaden ungefragt aufgezogen hat war ein Pirelli :D

 

Zitat:

Das dadurch beim Ausrollen des Fahrzeug´s

die Felge beschädigt wurde ist nachvollziehbar

Nachvollziehbar ja, damals wurde mir in besagter Werkstatt jedoch gesagt "alles in Ordnung, Felge hat keinerlei Schäden"

Meiner Meinung nach absolut klare Sache. Ist total klar, dass du logischerweise Reifen UND Felgen für genau DEIN Auto haben willst und nicht irgendetwas. Du als Laie musst nicht bemerken, dass die gar nicht passen...genau dafür ist ja der "Profi" in der Werkstatt da. Das Problem ist hier nur, dass du es schwer beweisen kannst, wenn er sich weigert und du keinen Nachweis hast. Hast du denn keine Rechnung mit einer detaillierten Aufstellung der Reifen und Felgen? Oder steht da nur "alufelgen" drauf?

Ih würde auch mal zu dem hin und ganz ruhg und anständig das Problem schildern und mit ihm darüber reden. Eventuell war es nur ein Versehen und ihr könnt euch einigen.

Themenstarteram 12. November 2012 um 12:38

So sehe ich das auch, bisher war ich der Meinung das ich als absoluter Laie was Autos angeht in einer Werkstatt zumindest was den einfachen Kauf von Felgen angeht gut beraten werde. Aber dem ist wohl nicht so.

Rechnung habe ich zwar, bzw. eigentlich nur eine handgeschriebene "Quittung", es steht zwar die Felgenbezeichnung drauf, aber das hilft mir ja nicht - die Bezeichnung ist ja bei beiden Versionen gleich. Zumal ausser einem hingekrakelten, kaum lesbaren Namen nichtmal erkennbar ist, um welche Werkstatt es sich handelt.

Genau da ist das Problem, war in der zwischenzeit dort, wollte mal nachhören wie sowas sein kann und wurde mit den Worten "Diese Felgen können sie unmöglich beiuns gekauft haben" wieder weggeschickt. Mit dem Zusatz "Aus dieser Quittung geht ja garnichts hervor"... wo er recht hat...

Zitat:

… bisher war ich der Meinung das ich als absoluter Laie was Autos angeht in einer Werkstatt zumindest was den einfachen Kauf von Felgen angeht gut beraten werde.

Wahrscheinlich hatten die die Räder noch rumliegen.

Zitat:

"Diese Felgen können sie unmöglich beiuns gekauft haben"

Nächstes mal weißt du Bescheid:

1. LM-Räder nur mit Gutachten kaufen.

2. Die Auflagen des Gutachtens genauestens lesen. (ABE heißt nicht immer TÜV-frei).

3. Kontrollieren, ob die Bezeichnungen im Gutachten mit den Bezeichnungen auf den Rädern übereinstimmen.

Wenn du die Räder behalten willst, solltest du mit beiden Gutachten vorher beim TÜV nachfragen.

Es ist auf jeden Fall eine Abnahme erforderlich!

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