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Werkstatt repariert viel zu viel und hält sich nicht an Absprachen

Themenstarteram 20. Mai 2019 um 12:15

Hallo,

vor einigen Wochen meldete ich meiner Kfz-Vers. einen Teilkasko-Schaden. Diese schickte mir einen Gutachter, der die Reparatur auf ein paar hundert Euro schätzte. Dann erhielt ich von der Versicherung die Anweisung, eine bestimmte Kfz-Werkstatt aufzusuchen. Dort gab ich das Fahrzeug ab und unterschrieb ein Formular Reparatur-Auftrag (Briefkopf Innovation Group -> https://de.wikipedia.org/wiki/Innovation_Group), wo vermerkt war: "unter Anerkennung der Bedingungen von Inst.arbeiten an Kfz, wie sie in der Reparaturaufnahme der Werkstatt ausgelegt sind". Diese angeblich ausgelegten Bedingungen habe ich natürlich nie zu sehen bekommen.

Nach fast 2 Wochen konnte ich endlich das Kfz abholen. Als ich mir zu Hause in Ruhe die mehrseitige Rechnung ansah (adressiert an mich, mit dem Vermerk: bitte an Innovation Group bezahlen) traute ich meinen Augen kaum: der Endbetrag war ca. das fünffache dessen, was der Gutachter geschätzt hatte. Es wurden Sachen berechnet wie Heckleute aus- und einbauen, Seitenscheibe ausbauen etc., obwohl der Schaden vorne am Auto war! Dann wurde eine Tür instand gesetzt. An dieser waren schon länger ein paar kleine Kratzer. Bei Übergabe des Kfz hatte ich aber ausdrücklich gesagt, dass nur der Teilkasko-Schaden repariert werden soll.

Später rief ich dann bei der Hotline der Versicherung an und sagte, dass ich bei der Rechnung nicht durchblicke und einiges nicht verstehe (ohne Details zu nennen). Der Sachbearbeiter meinte, es wären heute viele Unterlagen von der Werkstatt bei ihnen eingegangen und alles würde geprüft. Ich bräuchte aber nichts mehr zu unternehmen.

Jetzt bin ich ratlos: soll ich einfach abwarten?

Oder der Werkstatt per Einschreiben mitteilen, dass die Reparatur weit über das hinausging, war mündlich vereinbart wurde und der Gutachter beschrieben hatte?

Oder der Versicherung schreiben, dass offenbar Reparaturen vorgenommen wurden, die weder die Versicherung noch ich beauftragt habe? Mögliche Konsequenz: vermutlich würde dann die Versicherung den Anteil für den Teilkasko-Schaden begleichen und ich müsste viel Geld bezahlen für irgendwelche Rep. und Instandsetzungen die ich nie in Auftrag gegeben habe?

Die Rechtschreibung scheint nicht eindeutig:

https://www.adac.de/.../

Punkt 8: "...Manche Gerichte sind der Auffassung, dass die übliche Vergütung oder zumindest die Materialkosten auch bei nicht in Auftrag gegebenen Arbeiten zu bezahlen sind, wenn sie für den Betrieb oder den Werterhalt des Fahrzeugs dienlich waren und keine Möglichkeit mehr besteht, die Arbeiten rückgängig zu machen. Zugunsten des Verbrauchers entscheiden die Richter nur dann, wenn die nicht in Auftrag gegebene Leistung fehlerhaft erbracht wurde..."

Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen. Einen Tipp? Danke im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Schubbie schrieb am 20. Mai 2019 um 17:35:01 Uhr:

 

Mein Cousin macht in einer freien Werkstatt seine Ausbildung und erzählte davon, dass bei manchen Unfallwagen noch Mal ein bisschen was beschädigt wird, bevor der Gutachter kommt, damit man dann mehr abrechnen kann. Bei einem aktuellen Scheinwerfer ist man da schnell mal bei 1000,-€ mehr, was die Werkstatt mehr berechnen kann.

wenn an dieser Räuberpistole wirklich was dran ist und sowas mit Vorsatz(!) praktiziert wird, dann sollte sich dein Cousin mal ganz schnell einen anderen Ausbildungsplatz suchen!

Wer sich an solchen betrügerischen Machenschaften auch noch wissentlich beteiligt, macht sich mit strafbar!

So ein Betrieb gehört eigentlich angezeigt und dichtgemacht!

Denn das zahlen wir alle mehr oder weniger über unsere V-Beiträge mit.

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17 Antworten
am 20. Mai 2019 um 12:24

Die ausgehängten Bedingungen mal abfotografieren und daheim in Ruhe studieren.

Ansonsten hab ich keinen Tip für Dich.

Aber die Versicherung scheint das bereits zu prüfen.

Versicherung schicken, und um Stellungnahme bitten, Auftrag wurde nach Gutachten erteilt?? Werkstatt auch anschreiben mit der Bitte um Stellungnahme. Bereits Rg. bezahlt ? wenn nicht dann warten. Vers. hat die Werkstatt ausgesucht und sollte hier erklären warum das so ist .

Themenstarteram 20. Mai 2019 um 12:50

Die ausgehängten Bedingungen mal abfotografieren und daheim in Ruhe studieren.

Danke für den Tipp. Aber dazu müsste ich noch mal zu der Werkstatt hinfahren. Und mich dann in der Reparaturaufnahme der Werkstatt unter den Augen der Mitarbeiter umschauen und fotografieren. Erscheint mir nicht praktikabel.

Themenstarteram 20. Mai 2019 um 12:54

@bitboy: zu "Auftrag wurde nach Gutachten erteilt??": die Versicherung schickte erst den Gutachter zu mir und später dann mich zu der Werkstatt. Meine Frage, ob das Gutachten vorliegen würde, wurde von dem Typ in der Werkstatt bejaht. Bei Übergabe des Kfz hatte ich ausdrücklich gesagt, dass nur der Teilkasko-Schaden repariert werden soll.

@bitboy: "bereits Rg. bezahlt ?" die Rechnung ist zwar auf meinen Namen ausgestellt, wurde aber anscheinend auch sofort an Innovation Group und die Versicherung weitergeleitet. Bei der Hotline der Kfz-Vers. wurde mir gesagt, es würde geprüft und ich solle abwarten. Wie ich das verstanden habe, würde die Versicherung an Innovation Group zahlen und die wiederum an die Kfz-Werkstatt

am 20. Mai 2019 um 13:00

Verstehe dein Problem nicht,du hast das Gutachten und die Rechnung.

Ich würde bei der Werke vorbeifahren und um ein sachbezogenes Gespräch bitten.

Dafür brauche ich weder Wiki noch MT.

Mündlicher Auftrag ist natürlich fast immer Übel.

B 19

Was wurde denn mit Unterschrift in Auftrag gegeben? Die Reparatur gemäß Gutachten oder was?

Zitat:

@psychofan schrieb am 20. Mai 2019 um 14:15:01 Uhr:

 

............

Später rief ich dann bei der Hotline der Versicherung an und sagte, dass ich bei der Rechnung nicht durchblicke und einiges nicht verstehe (ohne Details zu nennen). Der Sachbearbeiter meinte, es wären heute viele Unterlagen von der Werkstatt bei ihnen eingegangen und alles würde geprüft. Ich bräuchte aber nichts mehr zu unternehmen.

Jetzt bin ich ratlos: soll ich einfach abwarten?

.....

Ja, ich würde auf die Rückmeldung der Versicherung warten.

Falls die Versicherung die Bezahlung aller ausgeführten Arbeiten nicht verweigern sollte, sondern diese übernimmt, wüsste ich nicht, wo ein Problem besteht. Im Gegenteil, dann hätte sich die im erweiterten Umfang auf Kosten der Versicherung durchgeführte Komplettreparatur doch für den TE gelohnt :D.

Bisher macht sich der TE ein Problem, wo noch keins ist. Warum eine Stellungnahme der Versicherung? Erstmal haben die doch die Rechnung bekommen und prüfen das jetzt. Wenn dann bezahlt wird, ist doch alles ok.

Genau wie im anderen aktuellen Versicherungsthema macht der TE viel zu früh viel zu viel Wind. Wenn eine konkrete Forderung beim TE eintrudeln, mit der dieser nicht einverstanden ist, DANN fängt man an, sich darum zu kümmern, ggf. anwaltlich beraten zu lassen und von mir aus zu ärgern und sich Sorgen machen.

Nach der Beschreibung ist es dafür noch zu früh. Es sei denn er möchte die Versichertengemeinschaft nicht mit zu teuren Reparaturkosten belasten, was natürlich löblich wäre. :D

Welche Absprachen die Werkstatt mit der Vers. im Nachhinein gemacht hat weist du auch nicht, daher erstmal abwarten ob es da eine differenz gibt. Dann gelten doch eigentlich nur die Schriftlichen Aufträge und bestenfalls Mündliche auf Nachfrage.

Also mich würde es schon stören, wenn die Versicherungen einfach viel zu viel zahlen. Immerhin zahlt ja jeder für den anderen mit und wenn dadurch die Beiträge unnötig steigen, dann sollte man dieses Handeln unterbinden, auch wenn es für den TE toll wäre, wenn die Versicherung einfach alles zahlt.

 

Mein Cousin macht in einer freien Werkstatt seine Ausbildung und erzählte davon, dass bei manchen Unfallwagen noch Mal ein bisschen was beschädigt wird, bevor der Gutachter kommt, damit man dann mehr abrechnen kann. Bei einem aktuellen Scheinwerfer ist man da schnell mal bei 1000,-€ mehr, was die Werkstatt mehr berechnen kann.

 

Nur weil es die Versicherung zahlt, ist es nicht richtig. Ich würde versuchen die Rechnung zu kürzen. Blöderweise bist du ja Auftraggeber, obwohl dich die Versicherung dorthin geschickt hat.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 20. Mai 2019 um 17:35:01 Uhr:

 

Mein Cousin macht in einer freien Werkstatt seine Ausbildung und erzählte davon, dass bei manchen Unfallwagen noch Mal ein bisschen was beschädigt wird, bevor der Gutachter kommt, damit man dann mehr abrechnen kann. Bei einem aktuellen Scheinwerfer ist man da schnell mal bei 1000,-€ mehr, was die Werkstatt mehr berechnen kann.

wenn an dieser Räuberpistole wirklich was dran ist und sowas mit Vorsatz(!) praktiziert wird, dann sollte sich dein Cousin mal ganz schnell einen anderen Ausbildungsplatz suchen!

Wer sich an solchen betrügerischen Machenschaften auch noch wissentlich beteiligt, macht sich mit strafbar!

So ein Betrieb gehört eigentlich angezeigt und dichtgemacht!

Denn das zahlen wir alle mehr oder weniger über unsere V-Beiträge mit.

Da es die Wunschwerkstatt der Versicherung ist, muss die direkt bezahlen. Machen lassen und fertig. Ich würde gar nix bezahlen.

Natürlich ist ein Hinweis an die Versicherung grundsätzlich sinnvoll, aber ich würde mir das zweimal überlegen. Im schlechtesten Fall sagt die Versicherung, dass du mehr in Auftrag gegeben hast. Und da ist die Frage, was du unterschrieben hast.

Er ist auch schon dabei sich eine andere Stelle zu suchen, da er nicht damit klarkommt, was da alles läuft.

 

Die Werkstatt hat ihm zwar gesagt, dass er dahin soll, den Auftrag hat er jedoch erteilt und nicht die Versicherung, so wie es sich liest.

KFZ Schiedsstelle gibt es auch bei solchen Fragen.

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