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Werkstatt steckt das Geld der Versicherung ein

BMW 1er F21 (Dreitürer)
Themenstarteram 25. Mai 2023 um 2:52

Hallo, ich versuche hier mal ein paar Meinung einzuholen.

Folgende Sachlage:

Mir ist eine Oma beim ausparken in mein Auto reingefahren, Versicherung von ihr hat sofort mir das OK gegeben zum reparieren und hat mir eine Schadennummer gesendet. Bis dahin alles gut.

Ich in meiner naiven Art gehe zur Werkstatt wo ich 3 Kollegen kenne (einer mein Nachbar), ich rede mit dem Chef und er sagte ja wir machen das sofort alles kein Problem kommst du da und da dann bekommst du ein Leihwagen usw.

Am Stichtag gebe ich mein Auto ab und abends bekomme ich einen Anruf vom Gutachter der noch paar Infos haben möchte, bis hierhin auch kein Problem. Gutachten kam am gleichen Abend per Email und Schaden wurde auf 9000€ geschrieben mit MwSt.

Punkt 1: Die Werkstatt hat aber hingegen dann schon mit der Reparatur angefangen ohne ich meine Erlaubnis gegeben habe!

Am nächsten Tag also Dienstag bin ich hin und ich sollte den Zettel für die Instandsetzung unterschreiben (Teile waren schon lackiert zu dem Zeitpunkt) aber ich war naiv und unterschrieb… Mit Dazu habe ich mit dem Chef ausgemacht er macht mir einen komplettem Ölwechsel + Bremsenwechsel dazu?! Ist mir schon klar die Reparatur wird weniger als 9000€ auslaufen deswegen bietet er mir das an…

Jetzt zu meinen Fragen:

Kann ich ihn darauf ansprechen das ich auch von dem Geld etwas zusteht, da die Reparatur definitiv auf weniger beläuft?!

Es wird mit Sicherheit nicht die Seitenwand getauscht und ich denke ich bekomme auch keine neue Heckstange sondern es wird mit Spachtelmasse und Lack gearbeitet. Ich bin unglaublich ratlos und stinksauer ich dachte ich bekomme das Gutachten, lass es ausbezahlen und gebe ihm dann den Auftrag das Auto zu reparieren mit angemessener Rechnung!

Noch dazu habe ich einen sehr schlechteren Leihwagen bekommen was nicht der Klasse bestimmt ist zu meinen Auto.

Hab ich noch irgendwie eine Chance?

Dankeschön grüße aus der Schicht??

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8 Antworten

Weder der Werkstatt noch dir steht Geld zu, welches nicht für eine ordnungsgemäße Reparatur notwendig ist - nennt man Schadensminderungspflicht und dazu gibt´s auch ein paar strafrechtliche Urteile dazu.

Damit ist eigentlich schon alles gesagt, denn du dokumentierst gerade auch noch den Vorsatz, was es noch schwieriger macht überhaupt noch sachlich zu argumentieren. Insgesamt wäre es eine dumme Idee seitens der Werkstatt dir den Service kostenlos zu gewähren, weil sie mehr (und/oder dabei falsch) über die Versicherung abrechnen und noch dümmer wäre es Teile abzurechnen, die dann nicht gewechselt würden - oder nicht zu wechseln, obwohl das Gutachten den Austausch vorsieht. Im dümmsten Fall bekommst du ein Strafverfahren, wirst auch noch persönlich in die Betrugsvermeidungsdatenbank HISinforma aufgenommen und dein Fahrzeug zudem nicht als fachmännisch repariert darin weiter geführt. Damit könnte es für dich nicht bloß schwierig werden zukünftig überhaupt eine Versicherung abschließen zu können, du oder dein Nachfolger könnten Probleme bekommen einen neuen Schaden von der Versicherung versetzt zu bekommen, von den ganzen strafrechtlichen Folgen mal abgesehen.

Sorry, aber das ganze Vorhaben ist nicht gerade helle - und verstößt dabei auch gegen unsere Nutzungsbedingungen (Punkt 5.3).

Die einzige Empfehlung kann hier nur lauten die Werkstatt zu einer ordnungsgemäßen Reparatur anzuhalten, den beauftragten Service selbst zu tragen und alles dafür zu tun, dass die Versicherung nicht geschädigt wird.

Und nein, man hat nicht immer einen Anspruch auf einen gleichwertigen Ersatzwagen. Wenn du Hilfe benötigst, was dir hier im Schadensfall zusteht, kannst du dich auch im Rahmen deines Schadensersatzrechtes an einen Anwalt wenden - idealerweise an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Teile ihm vorab mit, dass es um einen unverschuldeten Unfallschaden geht, wie hoch der Schadenswert liegt (wg. Bagatellgrenze) und besprich das Vorgehen mit dem Anwalt.

VG

Chris

meiner Meinung nach hast du durch die Terminabsprache und der dann folgenden Abgabe des Wagens dort, den Auftrag erteilt. Wenn alles so flapsig mit dem Nachbarn geregelt wird, dann kann man dann nicht darauf pochen: "ich habe ja nix unterschrieben". Auch ein "ja, das kaufe ich" gesprochen, ist ein Kaufvertrag, mündlich geschlossen!

Alles andere hat der Vorschreiber schon ausgeführt. Hier ist eh bald dicht. Viel Erfolg und lerne für den nächsten Fall daraus.

@ChrisH1978 hat es ja schon umfassend erläutert.

Weder Dir noch der Werkstatt steht irgendwas an Geld zu, was nicht begründet werden kann. Irgendwelche "Nebenabsprachen" sind ungültig und auch unrechtmäßig.

Du kannst Dir sicher sein, dass die gegnerische Versicherung die Abrechnung der Werkstatt sehr genau prüfen wird. Vor einer Reparatur (in dieser Höhe) hat ein Gutachter den Schaden zu schätzen/kalkulieren und auch genau zu dekomentieren.

Nicht selten schickt auch die Versicherung einen eigenen Gutachter, der den tatsächlichen Reparaturverlauf prüft!

Für die Abrechnung der Werkstatt hat eine Abtrittserklärung schriftlich zu erfolgen, Leihwagen ist ebenfalls per Vertrag zu regeln, hier muss man ggf. auch mal mit einer Klasse niedriger auskommen.

Hat die Werkstatt begonnen zu reparieren ohne fertig erstelltes Gutachten?

Ich werde den Eindruck nicht los, Du hast äußerst naiv gehandelt...

Per Gutachten abrechnen hätte übrigens zur Folge das der Betrag netto ausgezahlt werden würde und die Mehrwertsteuer würdest Du nach erfolgter, nachweisbarer Reparatur bekommen.

Verstehe das Problem nicht?

Du kannst wie geschrieben die Schadenshöhe netto ausbezahlen lassen.

Oder du reichst die Rechnung der Werkstatt ein und die Versicherung begleicht diese.

"Betrügen" ist eigentlich nicht möglich. Dies kann nur die Werkstatt.

Wenn er fiktiv abrechnet, wird automatisch das Fahrzeug in die HIS-Datenbank mit dem begutachteten Schaden eingestellt. Das wird erst dann herausgenommen, wenn nachgewiesen wird (und das ist nicht einfach), dass der Schaden nach Herstellervorgabe wieder repariert wurde.

Das kann man natürlich machen, hat halt dann zwei Probleme - einerseits wird ein Folgeschaden, auch wenn dieser in der zuvor dargestellten Weise zeitwertgerecht repariert, dann dazu führen, dass man diesen Schaden dennoch in Abzug gerechnet bekommt. Das kann natürlich auch den Folgebesitzer treffen, aber auch einen selbst. Und andererseits ist eine herstellergerechte Reparatur erfahrungsgemäß mit dem Erstgutachten nicht möglich. Auch die Versicherungen tricksen, aber das steht auf einem anderen Blatt und hier kann´s nicht darum gehen, dass man sich. bevorteilt, weil andere sich bevorteilen.

Wenn allerdings die Versicherung die Reparaturfreigabe erteilt und man dann in Folge einen Reparaturauftrag erteilt (was der TE getan hat), dann ist da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch die Forderungszession mit dabei - mit dem kleingedruckten Verweis, dass die Werkstatt mit der Versicherung abrechnet, jedoch ein Regressanspruch seitens der Werkstatt besteht, sollte nicht alles von der Versicherung ausgeglichen werden.

Vom Zeitpunkt der Entscheidung, ob nun fiktiv abgerechnet oder über die Versicherung die Reparaturkosten abgerechnet wird, ist man da doch schon längst hinweg.

Natürlich macht sich hier (mutmaßlich! - keine Rechtsberatung oder Feststellung) die Werkstatt in erster Linie strafbar - aber auch der Geschädigte, der hier wissentlich der Tatbegehung folgt und dabei schon seine Schadensminderungspflicht verletzt.

Mal Tacheles, der Aufruf hier schreit doch förmlich nach Gier - "Der andere steckt sich (wissentlich das unrechtmäßige) Geld der Versicherung ein - wie bekomme ich einen Anteil vom Kuchen?"

Zitat:

Kann ich ihn darauf ansprechen das ich auch von dem Geld etwas zusteht, da die Reparatur definitiv auf weniger beläuft?!

Und nochmals:"Nein! Es steht hier niemandem das Mehr-Geld zu."

Was anderes wäre, wenn er ein Gutachten bekommen (9.000 inkl) und er dann der Versicherung mitgeteilt hätte, dass er den Schadensbetrag ausbezahlt bekommen möchte (ca. 7.500) und dann zur Werkstatt gegangen wäre.

Aber warum hat denn die Werkstatt angefangen zu reparieren? Weil sie doch wusste, dass die Versicherung dank Freigabe und Gutachten zahlen wird. Das Risiko für den Betrieb war doch im Grunde überschaubar. Dumm nur, dass durch Gier jetzt vielleicht herauskommt, dass man als Gewerbebetrieb solche Dinge dreht.

Themenstarteram 25. Mai 2023 um 10:27

Hallo, danke erstmal für die tollen sachlichen Antworten!

Ja habe natürlich naiv gehandelt es ist mein erster Unfall und ich habe das natürlich noch nie gehabt. Noch dazu bin ich anscheinend bei der falschen Werkstatt!

Bin aktuell sprachlos, ich würde gerne wissen wie man dieses Thema hier schließen könnte. Nicht das es an Reichweite gewinnt das möchte ich nicht.

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 25. Mai 2023 um 07:44:54 Uhr:

Weder der Werkstatt noch dir steht Geld zu, welches nicht für eine ordnungsgemäße Reparatur notwendig ist - nennt man Schadensminderungspflicht und dazu gibt´s auch ein paar strafrechtliche Urteile dazu.

. . . .

VG

Chris

-

Damit ist eigentlich alles gesagt.

Zitat:

@spontanmontag schrieb am 25. Mai 2023 um 12:27:54 Uhr:

… ich würde gerne wissen wie man dieses Thema hier schließen könnte. Nicht das es an Reichweite gewinnt das möchte ich nicht.

Das ist einfach:

**closed**

Zimpalazumpala , MT-Moderator

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