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Werkstatt überfordert -Verweis an Fachwerkstatt, Kostenübernahme?
Hallo, bin neu hier und kann zu dem Thema nichts finden, vielleicht kennt sich jemand aus...
Ich bin mit meinem Seat Ibiza liegengeblieben, Motor ging aus, nichts ging mehr. Hab kein ADAC, aber einen Versicherungsschutzbrief. Da die nächste Werkstatt eine freie(darf man hier Namen nennen?) war, ließ ich mich dorthin schleppen. Defekt war der Kurbelwellensensor. Bei der Abholung sagte mir der Meister, Auto läuft, gerade Probefahrt gemacht, aber Öl- und Motorlicht ist immernoch an, er weiß nicht was es ist, er hätte diverse Sachen geprüft, aber am Besten, ich gehe zur Seat Fachwerksatt, die hätten bessere, spezifische Auslesegeräte etc. Ich setze mich ins Auto, will starten - springt nicht an. Meister kommt, auch bei ihm nichts. Von dort wird Seat Werkstatt kontaktiert, die schleppen mich zu sich und Fazit, KWS falsch eingebaut, auch auf deren Rechnung so deklariert.
Wer trägt jetzt die Kosten? Rechnung Fachwerstatt inkl. schleppen 195Euro, Rechnung freie Werkstatt 320Euro, da sind aber noch Bremsen dabei, die auch runter waren...
Habe freie Werkstatt informiert, man vertröstete mich auf Anfang der Woche, man wird sich irgendwie einigen, ok, das gibt mir auch Zeit mich zu informieren.
Ich suche keinen Streit, alle waren nett und der Meister gab ja auch zu, das er überfordert ist, möchte auch nicht seinen Job gefährden, andererseits möchte ich nicht Sachen 2x zahlen, habe auch nichts zu verschenken.
Kennt sich jemand aus? Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Sorry aber ich verstehe die Frage nicht.
Das ist jetzt eine der trivialsten Fragen, die überhaupt nur denkbar ist, die der TE gestellt hat - und Du verstehst sie nicht. Gut, das muß man so hinnehmen, denn die Dummheit mancher Menschen ist schier grenzenlos. Da ist es verständlich, wenn Du jede sich bietende Gelegenheit ergreifen mußt, um mal wieder pöbelnd anderen Usern aus den Fingern gezogenen Untertstellungen vorzuwerfen...*kotz*
Natürlich muß die Reparatur des KWS NICHT gezahlt werden. Zwar hat die Werkstatt grundsätzlich auch einen Anspruch auf Bezahlung des Aufwands, wenn eine Reparaturversuch keinen Erfolg hat, aber wenn etwas ganz klar FALSCH repariert wird, dann kann es dafür kein Geld geben. Angesichts der geringen Summe würde ich versuchen eine gütlich Einigung herbeizuführen und mich gegebenenfalls auch mit einer anteiligen Minderung der Rechnung zufriedengeben.
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11 Antworten
Die freie Werkstatt darf Dir m. E. eigentlich nur die Kosten für die Bremsenreparatur inkl. Material, den Materialwert der KWS und das Abschleppen in Rechnung stellen. Auf der Rechnung müssen die Arbeitswerte separat ausgewiesen werden, so dass Du genau zuordnen kannst, was wofür berechnet worden ist.
Hier sieht man wieder einmal überdeutlich, wie schnell eine freie Werkstatt an ihre Grenzen stößt und auch noch Geld für schlechte Arbeit einfordert.
Hallole zusammen
Sorry aber ich verstehe die Frage nicht. Du bist liegengeblieben OK Hast Keine mitgliedschaft in einem Club der die Kosten tragen würde ... na ja auch akzeptabel aber dann darfst Du nicht weinen wenns was kostet. Hast Du Garantie auf dem Fahrezeug? dann wende Dich an den.. Die Bremsen sind verschleisteile .. willst Du Diese auch noch bezahlt haben??? das kann ich nicht anschvollziehen. Wir leben nicht in einem Land wo Milch und Honig zum Nulltarif fliesen und warum soll der schrauber der übrigends meine Achtung hat weil er Fachwissensmängel und Auststattungsmängel seines Ladens einräumt . Das ist korrektes Handeln der Werkstätten wenn so läuft. die software eines Herstellers kostet Lizenzgebüren und die sind wirklich im Fünfstelligen Bereich je Jahr anzusiedeln. Willst du die anteilig mItbezahlen??... Über höheren Stundenverrechnungssatz??? dan weinst Du schon wieder. Soll ja alles nix kosten Gell.. Wenn was falsch läuft ... kann ja Pssieren da hat halt die erste Werkstatt einenfehler gemacht für den die auch geradesteht. Davon bin ich überzeugt und wie das verrechnet wird darüber sollen sich die beiden streíten, das wird schon klappen. Der Sensor und das wechseln allein ist ja nicht Allzu teuer die Diagnose war ja korrekt also mach dir keinen Kopf. Bein Doc wirst Du ja auch ggf Überweisen wenns erforderlich ist. da mault keiner. Ich Denke er hat sich zmindest bemüht und das sollte auch entsprechend gewürdigt werden. Auch von Dir. Jol.
Nein, die Bremsen will ich natürlich nicht erstattet haben. Diente lediglich der Darlegung der höheren Kosten.
Der Auftrag war: Reparatur, dies wurde nichts ausgeführt, das Auto wurde mit Fehlern übergeben (Fehlerleuchten) und sprang ja auch nicht an. Also wurde der Auftrag nicht ausgeführt. Dann hätte er doch gleich sagen können, oh, mit dem Typ kenn ich mich nicht aus, oder später beim Auslesen des Fehlercodes, nee, das kann ich nicht...
Bin ja auch keinem böse, sehe auch ein, das jmd der sich mit mehreren Fabrikaten auskennen muß es schwieriger hat, hat als jmd der den ganzen Tag dasselbe macht. Aber dann kann man das m. E. NICHT in Rechnung stellen. Wenn ich beim Bäcker eine Geburtstagsorte beauftrage und der liefert eine Pizza, muß ich die auch nicht bezahlen. Auftrag nicht erfüllt. Aber Danke, für deine Meinung
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Sorry aber ich verstehe die Frage nicht.
Das ist jetzt eine der trivialsten Fragen, die überhaupt nur denkbar ist, die der TE gestellt hat - und Du verstehst sie nicht. Gut, das muß man so hinnehmen, denn die Dummheit mancher Menschen ist schier grenzenlos. Da ist es verständlich, wenn Du jede sich bietende Gelegenheit ergreifen mußt, um mal wieder pöbelnd anderen Usern aus den Fingern gezogenen Untertstellungen vorzuwerfen...*kotz*
Natürlich muß die Reparatur des KWS NICHT gezahlt werden. Zwar hat die Werkstatt grundsätzlich auch einen Anspruch auf Bezahlung des Aufwands, wenn eine Reparaturversuch keinen Erfolg hat, aber wenn etwas ganz klar FALSCH repariert wird, dann kann es dafür kein Geld geben. Angesichts der geringen Summe würde ich versuchen eine gütlich Einigung herbeizuführen und mich gegebenenfalls auch mit einer anteiligen Minderung der Rechnung zufriedengeben.
Ja eine gütige Einigung wäre mir auch am liebsten, nur über den Tisch möchte ich mich auch nicht ziehen lassen.Wenn ich mich mit einer Rechnungsminderung zufrieden gebe, obwohl mir mehr zustünde, wäre auch ärgerlich. Ich dachte ich setze mich mit dem Vorschlag Einbauerstattung(Arbeitswert) und halbe Rechnung Fachwerkstatt an den Tisch, denn ich habe dazu Folgendes gefunden:
"Sollten Sie mit der eigentlichen erbrachten Arbeit nicht zufrieden sein, so haben Sie Rechte, die Sie auch in Anspruch nehmen sollten. Lassen Sie sich nicht von der Werkstatt einreden, dass es nicht besser zu Reparieren ging.
Der Kunde muss den Mangel in der gleichen Werkstatt beheben lassen, die den Mangel auch verursacht hat. Werkstattketten sind da kulant und lassen in der nächstgelegenen Filiale nachbessern (vorherige Rücksprache vorausgesetzt).
Rein rechtlich gibt es da eine Ausnahme: Sollte der Mangel mehr als 50 Kilometer von der Werkstatt auftreten und das Fahrzeug dadurch nicht mehr fahrbereit sein, so darf der Mangel auch in einer anderen Werkstatt nachgebessert werden und die verursachende Werkstatt hat für die Kosten aufzukommen. In diesem Fall sollte aber auch unbedingt zuvor mit der Werkstatt telefonisch Rücksprache genommen werden."
Nun kommt zwar die 50km Regel nicht in Betracht, ABER ich hatte extra gefragt, ob ich auf den KWS Garantie habe. Ein Fehler dort, schloß der Meister auch aus, es müsse noch etwas anderes sein. Somit hätte ich ja theoretisch Gewährleistungsansprüche. Eine Reparatur in einer anderen Werkstatt wurde befürwortet und unterstützt.
Mag sein, das meine Forderung überzogen ist, genau das, wollte ich hier einschätzen lassen, wenn möglich in einem freundlichen, sachlichen Ton...Danke!
Aslo wie Hadrian schon schreibt, die Bremsen und das Material fuer den KWS musst bezahlen. Das er ihn Falsch einbaut ist eigendlich nicht dein Problem. Die Arbeitsstunden hierfuer kannst eigendlich Streichen. Wie es sich mit dem abschleppen in die Fachwerkstatt verhælt bin ich mir nicht sicher. Aber da denke ich das du auch was holen kannst. Sonst hættest du dich ja direkt in die Fachwerkstatt schleppen lassen kønnen.
Hier kommt Werkvertragsrecht zur Anwendung; d.h. die Werkstatt schuldet die Herstellung eines mangelfreien Werkes (hier die erfolgreiche Reparatur).
Ist das Werk nicht mängelfrei, besteht seitens des Auftraggebers Anspruch auf Nacherfüllung. Hierzu muss der freien Werkstatt, zunächst die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen.
Da diese nach eigenen Worten hierzu nicht in der Lage ist, kann der TE von seinem Selbstvornahmerecht (§ 637 BGB) Gebrauch machen. Er kann den Mangel auf Kosten der freien Werkstatt beseitigen lassen, was er auch gemacht hat.
D.h. hier: die freie Werkstatt muss die Kosten der Fachwerkstatt
ersetzen.
Fehler der freien Werkstatt war, einen Auftrag anzunehmen, zu deren Durchführung sie offensichtlich nicht qualifiziert war.
O.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
*kotz*
Herr H.! Doch nicht in der Öffentlichkeit! Bewahre Er Contenance!
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Du bist liegengeblieben OK Hast Keine mitgliedschaft in einem Club der die Kosten tragen würde ... na ja auch akzeptabel aber dann darfst Du nicht weinen wenns was kostet.
du hast da was nicht verstanden...
ein schutzbrief existiert....
zu lasten des schutzbriefes wurde der te in eine freie werkstatt geschleppt...von dort aus, wurde er - weil die den mangel nicht beheben konnten - dann in eine fachwerkstatt geschleppt....und für diesen zweiten abschleppvorgang (von der freien- in die markenwerkstatt) kommt weder adac noch ein schutzbrief auf....
Zitat:
Original geschrieben von ja123nein
Nein, die Bremsen will ich natürlich nicht erstattet haben. Diente lediglich der Darlegung der höheren Kosten.
Der Auftrag war: Reparatur, dies wurde nichts ausgeführt, das Auto wurde mit Fehlern übergeben (Fehlerleuchten) und sprang ja auch nicht an. Also wurde der Auftrag nicht ausgeführt. Dann hätte er doch gleich sagen können, oh, mit dem Typ kenn ich mich nicht aus, oder später beim Auslesen des Fehlercodes, nee, das kann ich nicht...
Bin ja auch keinem böse, sehe auch ein, das jmd der sich mit mehreren Fabrikaten auskennen muß es schwieriger hat, hat als jmd der den ganzen Tag dasselbe macht. Aber dann kann man das m. E. NICHT in Rechnung stellen. Wenn ich beim Bäcker eine Geburtstagsorte beauftrage und der liefert eine Pizza, muß ich die auch nicht bezahlen. Auftrag nicht erfüllt. Aber Danke, für deine Meinung
Jetzt verstehe ich das ganze etwas besser, das mit dem Versicherungsschutzbrief habe ich leider überlesen, Andererseitz hast Du anspruch auf kostenübernahme d zur nächsten verfügbaren Fachwerkstatt und da hat der Abschlepper schon eine Fehler gemacht die nächstgelegene zu nehmen. das hättest Du auch nicht akzeptieren müßen. b aus Fehlern lernt man bekanntlich. das mit dem zweiten schleppvorgang ist mir leider auch entgangen. Ich bemühe mich zukünftig etwas genauer hinzussehen.
Der Grund wieso ich so reagiert habe ist das eine Stunde zuvor ein Kunde eine ähnliche Situation provoziert hat , Fahrzeug vier Jahre ohne KD oder irgendeine Wartung und dann beschwert man sich das man liegenbleibt ... zusätzlich wurde eine defekte Tankuhr lokalisiert was der kunde auf nachfrage auch wuste... und nach betanken mit 5 litern sprit lief die karre einwandfrei und wir sollten dann noch die abschleppkosten nicht berechnen und die Zeit war inclusive Schleppen mit Hänger mit also Anfahrt Rücktransport Fehlersuche und sprit besorgen mit zwei stunden für 15 km auch noch zuviel.
Dann kommst du nach Hause und liest den og Beitrag... bin leider auch nur ein Mensch und nach 14 Stunden Werkstatt gehen einem auch mal die Nerven durch.. Sorry also. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Sorry aber ich verstehe die Frage nicht.
Das ist jetzt eine der trivialsten Fragen, die überhaupt nur denkbar ist, die der TE gestellt hat - und Du verstehst sie nicht. Gut, das muß man so hinnehmen, denn die Dummheit mancher Menschen ist schier grenzenlos. Da ist es verständlich, wenn Du jede sich bietende Gelegenheit ergreifen mußt, um mal wieder pöbelnd anderen Usern aus den Fingern gezogenen Untertstellungen vorzuwerfen...*kotz*
Natürlich muß die Reparatur des KWS NICHT gezahlt werden. Zwar hat die Werkstatt grundsätzlich auch einen Anspruch auf Bezahlung des Aufwands, wenn eine Reparaturversuch keinen Erfolg hat, aber wenn etwas ganz klar FALSCH repariert wird, dann kann es dafür kein Geld geben. Angesichts der geringen Summe würde ich versuchen eine gütlich Einigung herbeizuführen und mich gegebenenfalls auch mit einer anteiligen Minderung der Rechnung zufriedengeben.
Lieber Hadrian
Da wir schon mehrer Dispute hatten solltest Du anerkennen das ich NORMALERWEISE nich der bin der hier pöbelt oder beleidigt. eigendlich bist Du der der wie von Dir vorgeworfen reagiert.
Nimm Dich mal etwas zurück und gestatte anderen auch mal was falsch zu machen und stehe auch zu Deinen Fehlern.
Ich habe die Situation zwischenzeitlich erklärt und das es eine Überreaktion meinerseits aus einem berichteten Grund war. Dazu kann ich stehen. Allerdings finde ich es nicht sehr nett andere die Du persönlich nicht kennst als dumm hinzustellen und die Aussage das ich jede Möglichkeit nutzen würde ist einfach nur Falsch und Unverschämt.
Das die einbaukosten für den KW Sensor die 20 Euronen kaum errerichen dürften nicht berechnet werden dürften bzw berechtigter weise zurückgefordert weerden können bestreite ich ja nicht und das ich die beiden Werkstätten schon einigen werden habe ich auch geschrieben. Das die zweiten Abschleppkosten zumindest teilweise am Te hängen bleiben sollten weil es ja schließlich seine Wahl der Werkstatt war und er nicht auf eine Fachwerkstatt bestanden hat ist meine persönliche Meinung. Jol.