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werkstatt unfähig ?

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 5. Juli 2013 um 20:26

Hallo Tigerfreunde.

Muß mal meinen Frust abbauen.

Hatte im Juni 2012 einen Motorschaden(Kolbenringbruch beim TSI)nach 5Wochen Werkstatt mit unterbrechung habe ich der Werkstatt meine Freundschaft verweigert! (Rasseln der Steuerkette,Öel und Kühlwasser verlust)Diese ganzen Nachbesserungen wurden über die Garantieverlängerung abgerechnet.Anfang dieses Jahres Motor kontrollleuchte an!Andere Werkstatt aufgesucht. Schelle für Unterdruckschlauch fehlte! (wurde vergessen bei reparatur) Mußte ich Bezahlen keine Garantie.

Jetzt Service machen lassen,angeblich alles ok.Habe vorher Foto gemacht.Haben die blinde in der Werkstatt?Ich halte den Tiger für ein Klasse Auto,aber wer bezahlt diesen Werkstattfusch? Keine richtige Abdichtung der Öelwanne.Am liebsten würde ich den Wagen im nächsten Fluss versenken.

 

Ein verzweifelter Tiger fahrer

Beste Antwort im Thema
am 17. Juli 2013 um 0:40

Wenn die Werkstatt ihre Mitarbeiter nicht weiterbildet, ist das deren Problem!

Dafür muss der Kunde auch gar kein Verständnis aufbringen: Schließlich handelt es sich ja um eine Vertragswerkstatt! Genau da sollte der Kunde ja auch erwarten können, dass die jedes markenspezifisches Problem bestens lösen können.

Ansonsten kann er ja gleich in eine freie Werkstatt gehen. Die sind billiger, improvisieren zwar auch hier, oder dort, aber kriegen das auch irgendwie hin!

Einem Händler, der 'rumjammert, dass ihm das Auto zu kompliziert wäre, würde ich fragen, ob er nicht lieber gleich wandeln will, bevor er noch mehr Schäden verursacht! Und in Zukunft würde ich den Händler meiden!!!

So Long...

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12 Antworten
am 6. Juli 2013 um 0:05

Sicherlich sehr ärgerlich das Ganze, aber ganz lapidar:

Du kannst nicht zu einem Händler gehen, und da eine gröbere Reparatur durchführen lassen, und dann verlangen, dass ein zweiter Händler für das, was der erste verpfuscht hat, gerade steht!

Aus Deiner Beschreibung geht für mich nicht so genau hervor, was da denn von wem, wann, gemacht wurde...

Die gesetzliche Gewährleistung hast Du dem gegenüber, der Dir etwas verkauft. Das ist der Händler, bei dem Du den Kaufvertrag unterschrieben hast.

Dasselbe gilt für Reparaturen. Dafür muss der gesetzlich zwei Jahre geradestehen, kann die Zeit aber auf ein Jahr verkürzen, was er in der Regel auch tun wird.

Für die Reparatur, und daraus resultierende eventuelle Nachbesserungen, ist alleine der erste Händler zuständig, der das ausgeführt hat! Der (und nur der!) muss da die Gewährleistung für seine Tätigkeiten bieten.

Gerade deswegen ist ein Händler-Hopping in so einem Fall eine ganz schlechte Idee: Denn der erste Händler kann jetzt sogar behaupten: "Da war ja noch ein anderer dran, und wer sagt mir jetzt, dass ich an der Undichtigkeit Schuld habe?!"...

Sämtliche Service-Tätigkeiten führt ein Händler in der Regel in Eigenregie durch! Nur die Auslieferung und diese sogenannten Services, oder Rückrufaktionen übernimmt er im Auftrag des VW-Werks.

Das heißt: Du bist einen Vertrag mit dem Händler, und nicht mit dem Werk eingegangen. Einen anderen Händler des gleichen Herstellers braucht das erst mal gar nicht zu interessieren. Der bekommt ein Auto auf den Hof, und einen Auftrag des Kunden, was er daran machen soll. Zahlen muss das erst mal der Kunde, der den Auftrag erteilt hat.

Nur dem Händler gegenüber, der die Reparatur ausgeführt hat, hat man da bei nachträglich aufgetretenen Problemen Ansprüche!

Ob das jetzt über Werksgarantie geht, oder nicht, ist da egal: Er hat etwas bei Dir repariert, und will sein Geld dafür, und zwar erst mal von Dir, weil Du ihm den Auftrag erteilt hast!. Stellt er einen Antrag ans Werk, und bekommt dann sein Geld aufgrund eines Garantiefalls zurück, dann reicht er das an Dich in der Regel durch.

Ich würde mit dem Schaden zu dem Händler marschieren, der die Reparatur durchgeführt hat, und den auf Gewährleistung beheben lassen ("Nacherfüllung", insofern die Gewährleistungsfrist nicht überschritten ist)

so Long...

am 6. Juli 2013 um 11:33

... "Händler-Hopping" :p ... sehr schön!

 

@sabine 76 : Wenn auch die Leistungen deiner verschiedenen Servicedienstleister tätsächlich (und bedauerlicherweise) zu wünschen übrig lassen - der Beratungsservice hingegen, der dir hier (via "Triumph BGH-Urteil" ) zuteil wird, lässt m.E. keine Wünsche offen und sollte dir sehr hilfreich sein.

 

Back to the roots - Dort hin, wo das ganze Übel seinen Anfang genommen hat und mit allem Nachdruck an die Sorgfaltspflicht (und gegebenenfalls auch eventuelle Konsequenzen) erinnern, bis die Sache vollständig in Ordnung gebracht wurde! Ansonsten wurde ich mich nicht scheuen, auch mal einen "Liebesbrief" in Richtung Wolfsburg zu schicken, um auf die "Qualitäten" deines/deiner Vertragshändler - in sachlicher Form, wohlgemerkt -  aufmerksam zu machen.

 

Du kannst zwar hier im Forum (kurzfristig) deinen Frust "abbauen", aber die Ansprechpartner für eine längerfristige, zukunftsträchtige Lösung solltest du eigentlich dort suchen, wo die Probleme ihren Anfang gefunden haben. Mehr als "hilfreiche, gut gemeinte Ratschläge" sind schon aus "forumstechnischen Gründen" hier nicht drin :rolleyes: .

 

Ich selbst bin froh, einen "Händler meines Vertrauens" an der Hand zu haben, mit dem ich auch mal Klartext reden kann und der mich hinsichtlich meiner "auto-motiv(iert)en Bedürfnisse" ernst nimmt.

 

- Nicht "verzweifeln" ... handeln! -

- Ermutigender Gruß -

 

p.s. : Es gab hier früher einmal einen Sammel-thread, wo man solche oder ähnliche Schicksale gewissermaßen "en gros- en bloc" bedauern konnte!

. . . Nur so als kleiner Hinweis ;) !

Ich habe mittlerweile in Verbindung mit dem Tausch des Türschlosses an unserem Eos 4 Werkstattaufenthalte hinter mir. 3 x als Reklamation. Bei der dritten Reklamation hat man mir gesagt dass es im Toleranzbereich ist, dass man zwischen Scheibe und Innenverkleidung der Tür die Hand bis an die Fingerwuzel reinschieben kann und das Klappern in der Tür ist Stand der Technik

Ein Brief an VW hat nichts gebracht. Die Werkstätten sind selbständig und unterliegen keinen Weisungen. VW kann da nichts machen.

VW nie wieder

am 15. Juli 2013 um 17:59

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

......Ein Brief an VW hat nichts gebracht. Die Werkstätten sind selbständig und unterliegen keinen Weisungen. VW kann da nichts machen.

VW nie wieder

VW kann da nichts machen oder will da nichts machen?

Irgendwo müssen die ja den Händler stützen, wenn sie ihm schon beim Preis das Fell über die Ohren ziehen und die Marge lächerlich gering ist..

Werner-Peter

am 16. Juli 2013 um 0:51

Nach dreimaliger Nachbesserung ist die Wandlung möglich! Auch das ist in den Gewährleistungsregeln beschrieben!

Doch das Problem ist, dass viele Menschen den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung gar nicht kennen, oder sich gar keine Mühe machen, den kennenzulernen, und dann nur unsinnige Forderungen stellen möchten!

Garantie ist etwas, was der Hersteller gibt.

Die Bedingungen dafür kann er nach eigenem Gutdünken definieren:

Er kann da Bedingungen reinschreiben, von wegen, der Antrag muss von der Großmutter gestellt werden, die mit dem Dreirad auf den Hof gefahren ist!! Solange seine Bedingungen nicht sittenwidrig sind, gelten die! Man hat den Vertrag ja unterschrieben (in der Regel, ohne die drei Seiten extrem kleingedrucktes zu lesen) und sich damit einverstanden erklärt!

In Deutschland sind wir da jedoch in einer sehr komfortablen Situation: Denn da gibt es die gesetzliche Gewährleistung! Doch die besteht nur zwischen dem Endverkäufer und dem privaten Kunden!

Die sagt ganz lapidar: Eine Leistung, die von einem gewerblichen Anbieter an einen privaten Kunden erbracht wird, unterliegt dieser Gewährleistung! Und Punkt.

Diese Gewährleistung geht in der Regel sehr weit über die Herstellergarantie hinaus!

Doch auch da gibt es eben Dinge, die zu beachten sind: Die Gewährleistungspflicht besteht nur zwischen Endverkäufer (dem Händler, bei dem ich unterschrieben habe), und dem "privaten" Kunden!!!

Im Falle von Autos geht diese Gewährleistungspflicht dem VW-Werk sonst wo lang: Alleine, dass ein Autohaus ein Auto irgendeines Herstellers verkauft, langt, ihn da in die Pflicht zu nehmen, nur, weil er es eben als letzter in der Kette an Privat verkauft hat. Oft kann er da zwar nichts für den Schaden, aber nur er muss im Rahmen der Gewährleistung dafür geradestehen!! Das ist nun mal Gesetz in Deutschland!

Der Händler kann sich einen Teil der Kosten dann aufgrund der Herstellergarantie vom Werk ersetzen lassen, doch das braucht den Kunden null die Bohne zu interessieren!

Einen Haken hat die ganze Geschichte jedoch:

Bei uns gilt momentan eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei Neuverkäufen.

Doch da gibt es den Begriff "Beweislastumkehr":

Kaufe ich ein neues Auto, dann habe ich zwar zwei Jahre Gesetzliche Gewährleistung, doch nach einem Jahr tritt das Phänomen "Beweislastumkehr" ein: Das heißt: Innerhalb des ersten Jahres muss mir der verkaufende Händler beweisen, dass die verkaufte Sache einwandfrei in Ordnung war. Das wird er in der Regel nicht können! Deswegen wird er wohl oder übel dafür geradestehen müssen, und diese Kosten als schlechte Erfahrung abbuchen müssen, alleine, weil er sich getraut hat, etwas an privat zu verkaufen.

Nach einem Jahr schaut's für den Händler etwas besser aus: Denn da muss der Kunde beweisen können, dass der Fehler, schon von Anfang an, vorlag!!

Doch dann wird's für den Kunden eng: Denn, wenn der Fehler tatsächlich schon von Anfang an vorlag, warum hat er sich dann nicht sofort gemeldet??

In Summe heißt das:

Innerhalb eines Jahres, nach dem Neukauf eines Produktes in Deutschland, hat der Kunde eigentlich Narrenfreiheit! Der letzte Verkäufer darf dreimal nachbessern, und dann kann der Kunde wandeln. Das bedeutet, er bekommt den Kauf-Preis abzüglich der Nutzung erstattet.

Bei Dienstleistungen, wie Reparaturen etc., oder Verkäufe von gebrauchten Artikeln kann man die Zeiten im Prinzip halbieren!

Ich hoffe, ich konnte da manchen, die das Prinzip Garantie, vs. Gewährleistung nicht richtig verstanden haben, etwas zum allgemeinen Verständnis beitragen...

Das Thema Garantie bzw. Gewährleistung treibt mitunter ganz seltsame Blüten:

Als Beispiel Laptops aus Firmenbeständen:

Viele Firmen leasen diese Teile nur noch! Die kommen von irgendwelchen, sogenannten "Brokern", die z.B. in Deutschland ansässig sind, und daher den deutschen Gewährleistungsregeln unterworfen sind.

Ist die Laufzeit der Laptops jedoch überschritten, gehen die an den Broker zurück, und der schafft die aus Deutschland raus, z.B. an eine virtuelle Firma in Holland, und versucht die dann in Deutschland wieder zu verhökern, ohne dass der Kunde mitbekommt, dass der Artikel aus dem Ausland kommt . Damit hat er keine Probleme mehr mit der Gewährleistungspflicht in Deutschland!

Der Kunde sieht dann nur in der Artikelbeschreibung, dass das ein Laptop einer deutschen Firma war...

Die Tragweite dessen, dass ihm der plötzlich aus dem Ausland angedreht wird, begreift er erst mal gar nicht!

Auch bei einem Auto, das ich über's Internet kaufe, kann ich da gehörig auf die Nase fallen! Kommt das aus Italien, oder sonst woher, gilt das deutsche Gewährleistungsrecht schlichtweg nicht!

Daher kann ich jedem, der in der Bucht, oder sonst wo, einkauft, nur empfehlen, sich den Artikelstandort sehr genau anzusehen!!!

Unser Gewährleistungsrecht ist für die deutsche Klientel sehr vorteilhaft!! Deutlich besser jedenfalls, als die Herstellergarantie!!

So Long...

 

 

Hängt zum einen mit dem wohl sehr kompliziert zu reparierendem Motor zusammen, ähnliches ist meinem Schwiegervater mit seinem 170er TSI auch schon wiederfahren, dort hat die Werkstatt zwar einige Mühe gehabt, aber zum Schluss hats einigermaßen gepasst. Ausgeleierte Kette inklusive....der Motor musste ein zweites mal zerlegt werden.

Die Mechaniker sind offensichtlich bei diesen Motoren und ihrer Steuerungselektronik an der Grenze ihrer Fähigkeiten angelangt.

´

Stehe der Werkstatt, notfalls dem Chef des Hauses, solange auf die Füße (kostet beide Seiten Nerven) bis der Motor läuft. Dann kannst du die Werkstatt ja immer noch endgültig wechseln.

Gruß, Jochen

am 17. Juli 2013 um 0:40

Wenn die Werkstatt ihre Mitarbeiter nicht weiterbildet, ist das deren Problem!

Dafür muss der Kunde auch gar kein Verständnis aufbringen: Schließlich handelt es sich ja um eine Vertragswerkstatt! Genau da sollte der Kunde ja auch erwarten können, dass die jedes markenspezifisches Problem bestens lösen können.

Ansonsten kann er ja gleich in eine freie Werkstatt gehen. Die sind billiger, improvisieren zwar auch hier, oder dort, aber kriegen das auch irgendwie hin!

Einem Händler, der 'rumjammert, dass ihm das Auto zu kompliziert wäre, würde ich fragen, ob er nicht lieber gleich wandeln will, bevor er noch mehr Schäden verursacht! Und in Zukunft würde ich den Händler meiden!!!

So Long...

Themenstarteram 20. August 2013 um 6:42

Danke für Eure Guten Ratschläge.

Habe diese befolgt und der Werkstatt das Auto zur Nachbesserung überlassen. Trotz fünf Versuchen nach meinem Motorschaden ist es der Werkstatt bis jetzt nicht gelungen die Oelwanne abzudichten!

Hat einer von Euch eine Idee wie ich dieses Problem in den Griff bekommen kann?

Danke für Eure ernst gemeinten Antworten

Ich würde kurz einen brief nach wob schicken, wo du dein problem schilderst.

Wolfsburg interessiert sich einen Sch.... für die Arbeiten der Vertragswerkstätten. Ich habe mehrfach wegen Problemen versucht Wolfsburg um Vermittlung zu bitten. Standardantwort: Die Händler sind selbständig und man hat darauf keinen Einfluss. Es gibt andere .... usw.

Vergiß Wolfsburg und wechsel die Werkstatt

Zitat:

Original geschrieben von sabine76

 

Hat einer von Euch eine Idee wie ich dieses Problem in den Griff bekommen kann?

suche Dir eine KFZ Schiedstelle in Deiner Nähe heraus. Rufe dort an und schildere Dein Problem, wenn Dein Händler dort Mitglied ist, können die Dir ggf. helfen.

[Edit: der Anruf ist auf jeden Fall kostenlos, wie es danach kostenmäßig weitergeht kannst Du ja im Rahmen des Anrufs klären.

am 21. August 2013 um 1:06

Dem letzten Verkäufer stehen meines Wissens drei Nachbesserungen zu (keinesfalls fünf!). Schafft er es nicht, das Problem innerhalb dieser gesetzlichen Richtlinien zu lösen, steht Dir das Recht auf Wandlung zu: Du bezahlst die bisherige Nutzung, und den Rest bekommst Du zurück.

Dieses Recht auf Nachbesserungen, bzw. Wandlung hat auch nichts mit dem VW-Werk zu tun (die haben dir das Auto ja auch nicht verkauft, sondern der Händler). Das ist ganz lapidar eine gesetzliche vorgeschriebene Vereinbarung zwischen dem letzten gewerblichen Verkäufer und dem privaten Kunden. Das nennt sich dann Gewährleistung! Daher ist es ja so wichtig, mit irgendwelchen Ansprüchen zuallererst bei dem aufzuschlagen, bei dem man gekauft hat! Denn der Gesetzgeber stellt einen Privatkunden da viel besser, als die Garantie von Volkswagen!! Vorsicht: Das gilt nicht für gewerbetreibende Kunden!!

So Long...

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