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Werkstatt verweigert vielfach Behebung von Garantiemängeln, z.B. DSG-Defekt
Frage zur nachhaltigen Verweigerung der Vertragswerkstatt Garantiemängel am Fahrzeug zu beheben:
Ich habe 2020 einen VW gekauft, der von Beginn an zahlreiche erhebliche Mängel aufwies. Insbesondere am DSG DQ 200. Das Fahrzeug ist bis dato nur 5.400 km gefahren, weil es mehr oder weniger verkehrsunsicher ist und extrem unkomfortabel durch die Defekte.
Das Fahrzeug war 5x in der Werkstatt. Meist wurden die Mängel weggeredet. Die Mängel am Getriebe haben aber zwei Serviceleiter unterschiedlicher Standorte bestätigt, es kommt aber nicht zur Reparatur. 2023 wurde endlich wenigstens ein Software-Update gemacht, jedoch ohne Erfolg. Zwischendurch wurde bei einer Wartung von der Werkstatt besseres Intervall falsch programmiert, so dass ich ungewollt eine Inspektion nicht habe machen lassen mit dem Risiko des Garantieverlustes. Dies ließ sich noch mit Gutachter klären, aber auch hier winkte die Werkstatt ab. Im ländlichen Bereich haben wir leider keine große Auswahl.
Der Grund warum die Werkstatt keine Garantiearbeiten machen will scheint einfach: Die Garantiearbeiten können nur abgerechnet werden nach vorgegebenen Werten von VW, die Werkstatt berechnet an ihre Kunden normalerweise stark darüber. Vereinfacht: Muss ich zum Beispiel den Getriebeschaden nach Garantieende selbst zahlen, bekommen Sie 20 % mehr für die Arbeit......
Im Januar 2025 läuft die Neuwagen-Anschlussgarantie aus. Selbstverständlich habe ich die Mängel auch dem Volkswagen Versicherungsdienst mitgeteilt. Die schreiben natürlich nur, ich solle sie in einer Vertragswerkstatt beheben lassen, aber wie, wenn die sich weigert ?
Das geht schon alles in den strafrechtlichen Betrugsbereich, denn ich werde vorsätzlich geschädigt materiell. Kundenzufriedenheit scheint sowieso ein absolutes Fremdwort. Es ist das schlechteste Auto, dass ich in 36 Jahren gehabt habe. Noch nie habe ich allerdings erlebt, dass Defekte am Fahrzeug in der Garantiezeit nicht behoben, sondern mit unglaublichen Aussagen abgewehrt werden.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen und wie würdet ihr damit umgehen ? Wie würdet ihr Eure rechtlichen Ansprüche innerhalb der Neuwagen-Anschlussgarantie sichern ? Würde ich die Mängel zum Beispiel durch einen Gutachter feststellen lassen, bleibe ich auf dessen Kosten sitzen, weil kein Rechtsstreit besteht. Ich habe ja rechtlich keine Ansprüche gegen eine Werkstatt, sondern nur gegen den Garantieversicherer VVD bzw. VWFS.
Ist eine VW-Vertragswerkstatt innerhalb ihres Vertragsverhältnis mit VW verpflichtet, Garantiearbeiten zu den erstattungsfähigen Kosten auszuführen ?
Ist die Werkstatt verpflichtet Ihnen mitgeteilte Mängel im System einzutragen ? Bei den letzten beiden Werkstattbesuchen wurde sich definitiv geweigert die Mängel in den Werkstattauftrag aufzunehmen.
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17 Antworten
Was sollen denn das für "erhebliche Mängel" sein, die dazu führen, dass das Auto "mehr oder weniger verkehrsunsicher" sein soll?
Wenn es um die Werksgarantie geht, kannst du deswegen zu jeder Vertragswerkstatt gehen. Also, wo ist das Problem, wenn die einen sich blöd stellen, gehst du halt zu einer anderen. Normalerweise sind Garantiearbeiten für Vertragswerkstätten ein gutes Geschäft, ich habe noch nie gehört, dass eine Werkstatt das verweigert, wenn VW es als Garantiefall anerkannt hat. Und wenn es eine Gebrauchtwagengarantie von VWFS ist, geht es im Prinzip genauso, nur mit dem Unterschied, dass die Werkstatt nicht mit VW, sondern mit VWFS abrechnet.
Und da sind wir dann bei der Frage, worum es denn überhaupt geht? Einerseits schreibst du von "Neuwagen-Anschlussgarantie", dafür ist die Volkswagen AG selbst Garantiegeber. Andererseits soll eine Garantieversicherung über VWFS mit im Spiel sein, das wäre dann eine Gebrauchtwagengarantie.
Nein, so einfach ist das mit Garantiemängeln nicht. Bei eindeutigen Sachen ja, aber bei Dingen, bei denen die Werkstatt suchen muss, wird es schwierig. Sind Fehler, die man suchen muss, nach der Garantiezeit, ist das kein Problem, da lassen sie den Kunden einen Reparaturauftrag unterschreiben, der helfen könnte. Hilft er, ist es gut, hilft er nicht, ist es für die Werkstatt auch gut, denn der Kunde zahlt auf jeden Fall. Das Spiel wird solange wiederholt, bis der Fehler wirklich weg ist, oder der Kunde keine Lust mehr hat. Bei Garantiearbeiten spielt das Werk, als zahlender Kunde, da nicht mit. Die defekten Teile gehen zurück und werden geprüft. Sind sie nicht defekt, gibt es auch kein Geld. Außerdem hat eine Werkstatt nur ein prozentuales Garantiebudget, dass sich nach den verkauften Autos richtet. Oft verkaufen aber große Häuser Firmenflotten zentral, die dann dezentral an den Orten, an denen sie eingesetzt werden, für Garantiearbeiten kommen. Das geht dann auf das Budget, das die kleinen dann nicht haben. Aus gleichem Grund ist man auch mit Re-Importen sehr schlecht dran. Sie sagen dann nicht direkt, dass sie nicht wollen, stellen sich aber solange quer etwas zu machen, bis man woanders hingeht. Bei Ford ist dies übrigens noch viel schlimmer, da dort die Budgets noch knapper und härter kalkuliert sind.
Solche Überlegungen sind aber nicht das Problem des Kunden.
Irgendwie scheinen die Ausführungen des TO etwas nebelhaft, so dass eine Einschätzung von außen schwierig ist.
Im vorliegenden Fall scheint wohl nur ein, wenn auch unbequemer, Wechsel der Werkstatt sinnvoll. Das Alles hat sich irgendwie viel zu lange hingezogen. Wird halt gerne von den Händlern gemacht, zumal anscheinend immer noch viele Käufer nicht ihre gesetzlichen Rechte bei der Sachmängelhaftung kennen.
Manny
Üblicherweise geht man so vor:
Werkstatt nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen schriftlich in Verzug setzen und Ersatzvornahme androhen.
Schlichtungsstelle der Kfz-Innung schriftlich informieren.
Bei Vorhandensein einer Rechtschutzversicherung anwaltlichen Rat einholen.
Na dann viel Erfolg! Die wievielte RS-Versicherung hast du denn schon. Ich habe sie einmal in Anspruch genommen, danach hat mich fast niemand mehr aufgenommen. Bin jetzt beim ADAC. Teuer, aber immerhin haben sie mich genommen.
Ich bin immer noch bei der Ersten.
Zweimal habe ich sie in Anspruch genommen in den ganzen Jahren, mehrfach eine kostenlose, telefonische Erstberatung in Anspruch genommen.
Ansonsten rechtliche Vorgehensweise zusammen 'gegoogelt' und angedroht. Dabei so vorgegangen wie beschrieben.
Bis jetzt mit Erfolg, toi, toi, toi.
Wenn der Rechtsstreit erfolgreich war, muss die gegnerische Seite ja idR. auch die Kosten des Verfahrens tragen.
Zuvor sollte man natürlich die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung ausschöpfen.
Einem 'Prozesshansel' droht natürlich die Kündigung.
Zitat:
@RFR schrieb am 29. November 2024 um 01:07:11 Uhr:
Was sollen denn das für "erhebliche Mängel" sein, die dazu führen, dass das Auto "mehr oder weniger verkehrsunsicher" sein soll?
Wenn es um die Werksgarantie geht, kannst du deswegen zu jeder Vertragswerkstatt gehen. Also, wo ist das Problem, wenn die einen sich blöd stellen, gehst du halt zu einer anderen. Normalerweise sind Garantiearbeiten für Vertragswerkstätten ein gutes Geschäft, ich habe noch nie gehört, dass eine Werkstatt das verweigert, wenn VW es als Garantiefall anerkannt hat. Und wenn es eine Gebrauchtwagengarantie von VWFS ist, geht es im Prinzip genauso, nur mit dem Unterschied, dass die Werkstatt nicht mit VW, sondern mit VWFS abrechnet.
Und da sind wir dann bei der Frage, worum es denn überhaupt geht? Einerseits schreibst du von "Neuwagen-Anschlussgarantie", dafür ist die Volkswagen AG selbst Garantiegeber. Andererseits soll eine Garantieversicherung über VWFS mit im Spiel sein, das wäre dann eine Gebrauchtwagengarantie.
Arbeitest du zufällig in einer VW-Werkstatt? Der Ton kommt mir bekannt vor
Zitat:
@groschi2 schrieb am 29. November 2024 um 06:57:17 Uhr:
Nein, so einfach ist das mit Garantiemängeln nicht. Bei eindeutigen Sachen ja, aber bei Dingen, bei denen die Werkstatt suchen muss, wird es schwierig. Sind Fehler, die man suchen muss, nach der Garantiezeit, ist das kein Problem, da lassen sie den Kunden einen Reparaturauftrag unterschreiben, der helfen könnte. Hilft er, ist es gut, hilft er nicht, ist es für die Werkstatt auch gut, denn der Kunde zahlt auf jeden Fall. Das Spiel wird solange wiederholt, bis der Fehler wirklich weg ist, oder der Kunde keine Lust mehr hat. Bei Garantiearbeiten spielt das Werk, als zahlender Kunde, da nicht mit. Die defekten Teile gehen zurück und werden geprüft. Sind sie nicht defekt, gibt es auch kein Geld. Außerdem hat eine Werkstatt nur ein prozentuales Garantiebudget, dass sich nach den verkauften Autos richtet. Oft verkaufen aber große Häuser Firmenflotten zentral, die dann dezentral an den Orten, an denen sie eingesetzt werden, für Garantiearbeiten kommen. Das geht dann auf das Budget, das die kleinen dann nicht haben. Aus gleichem Grund ist man auch mit Re-Importen sehr schlecht dran. Sie sagen dann nicht direkt, dass sie nicht wollen, stellen sich aber solange quer etwas zu machen, bis man woanders hingeht. Bei Ford ist dies übrigens noch viel schlimmer, da dort die Budgets noch knapper und härter kalkuliert sind.
Danke, sehr hilfreich. Dies kommt unserem Empfinden sehr nahe.
Zitat:
@MannyD schrieb am 29. November 2024 um 08:36:33 Uhr:
Solche Überlegungen sind aber nicht das Problem des Kunden.
Irgendwie scheinen die Ausführungen des TO etwas nebelhaft, so dass eine Einschätzung von außen schwierig ist.
Im vorliegenden Fall scheint wohl nur ein, wenn auch unbequemer, Wechsel der Werkstatt sinnvoll. Das Alles hat sich irgendwie viel zu lange hingezogen. Wird halt gerne von den Händlern gemacht, zumal anscheinend immer noch viele Käufer nicht ihre gesetzlichen Rechte bei der Sachmängelhaftung kennen.
Manny
Ja, leider konnten wir unsere Ansprüche nicht schneller umsetzen aufgrund schwerer Krankheit. Das Fahrzeug musste von Hilfspersonen in die Werkstatt gefahren werden, die dann natürlich einfach abgespeist worden. Kommunikation per Mail/Telefon wird verweigert
Zitat:
@schweik6 schrieb am 29. November 2024 um 15:46:28 Uhr:
Üblicherweise geht man so vor:
Werkstatt nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen schriftlich in Verzug setzen und Ersatzvornahme androhen.
Schlichtungsstelle der Kfz-Innung schriftlich informieren.
Bei Vorhandensein einer Rechtschutzversicherung anwaltlichen Rat einholen.
Würde vielleicht funktionieren, wenn sie denn Reparaturversuche unternommen hätten, aber sie verweigern ja. Ich habe zwar mal einen Werkstattauftrag erhalten, aber zwei Betriebe der Unternehmenskette haben die Umsetzung dann verweigert.
Zitat:
@schweik6 schrieb am 29. November 2024 um 17:05:41 Uhr:
Ich bin immer noch bei der Ersten.
Zweimal habe ich sie in Anspruch genommen in den ganzen Jahren, mehrfach eine kostenlose, telefonische Erstberatung in Anspruch genommen.
Ansonsten rechtliche Vorgehensweise zusammen 'gegoogelt' und angedroht. Dabei so vorgegangen wie beschrieben.
Bis jetzt mit Erfolg, toi, toi, toi.
Wenn der Rechtsstreit erfolgreich war, muss die gegnerische Seite ja idR. auch die Kosten des Verfahrens tragen.
Zuvor sollte man natürlich die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung ausschöpfen.
Einem 'Prozesshansel' droht natürlich die Kündigung.
Eine Ersteinschätzung von einem RA bei JustAnswer kann hilfreich sein.
Also., ich fasse den Sermon mal zusammen:
Ein ernsthaftes Problem gibt es offenbar nicht, jedenfalls wird immer noch keines genannt.
Ansonsten zeigen die Beiträge die ungesunde Mischung aus Querulantentum, Verfolgungswahn, Frechheit und Wichtigtuerei, mit der man auch wohlmeinende Mitmenschen so ärgern kann, dass die nur noch auf Durchzug schalten. Womöglich ist der Punkt bei den Werkstatt-Mitarbeitern schon erreicht worden. Da auch hier im Forum aber keine ernsthafte Hilfe erwartet wird und nicht einmal angegeben wird, woum es in der Sache überhaupt geht, sondern es offenbar nur darium geht, sich mal wieder so richtig auszumähren, investiere ich jetzt auch keine Hilfsbereitschaft mehr. Und nein, ich arbeite nicht für eine VW-Werkstatt.
Was für ein Auto konkret (Motor, genaues Baujahr)?
Was ist denn konkret alles "defekt"?
Nur 5400 Km, in über 4 Jahren... Der stand ja fast nur, eventuell ist die Batterie schwach, was meist zu unzähligen Fehlermeldungen führt.
Wenn etwas konkret defekt ist, den Fehler melden, dokumentieren lassen und die Werkstatt hat 2 Versuche zur Behebung, ansonsten kann der Wagen gewandelt werden.
Werkstatt (Unternehmensgruppe) wechseln hilft auch.
Im Titel heißt es: „DSG-Defekt“. Ist das der Fall oder nicht? Also gibt es einen belegbaren Getriebeschaden? Oder geht es um „Komfortmängel“ wie unsauberes Schalten/Ruckeln/Klappern etc.? Was genau ist in diesem Zusammenhang mit „verkehrsunsicher“ gemeint? Etwas genauere Fehlerbeschreibung des TE wäre sicher hilfreich.