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Werkstattanbindung in der Versicherung. Darf man jetzt keine andere Werkstatt aufsuchen?

Themenstarteram 4. Oktober 2011 um 21:36

Hallo Leute, brauche mal eure Hilfe. Meine Frau hat einen kleinen Unfall mit unserem Auto gehabt. Zum Glück nur kleiner Schaden (Kosten ca. 2500 € gegenüber und ca. gleicher preis bei unserem).

Unser Auto ist Vollkaskoversichert mit 300 € SB und Werkstattanbindung.

Kann ich jetzt eine andere Karosseriewerkstatt aufsuchen und den Schaden selber beheben lassen oder muss ich zu der Werkstatt hin, wo mich meine Versicherung hinschickt. Heute Vormittag den Schaden bei der Versicherung gemeldet und heut Nachmittag hat sich schon eine Werkstatt bei mir gemeldet mit der bitte doch bez. der Schadensaufnahme vorbeizukommen.

Das heißt im kurzem:

Gutachten bzw. Kostenvoranschlag machen lassen, Geld kassieren und den Schaden bei der Karosseriewerkstatt um die Ecke machen lassen oder Stoßstange und Kotflügel selber bersorgen lackieren lassen und selber montieren. Denn sonst ist noch in Ordnung an dem Auto.

Danke für eure Antworten schonmal im voraus.

Gruß

lordnrw

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von self

Moment, Moment, Moment. Der TE hat bisher nicht mitgeteilt, ob sein Schaden über seine Vollkasko oder über die gegnerische HP bezahlt wird (Schuldfrage?). Bei einem HP-Schaden gibt es nämlich keine Werkstattbindung!

Das schreibt der TE am 04.102.011

Unser Auto ist Vollkaskoversichert mit 300 € SB und Werkstattanbindung.

 

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Zitat:

Original geschrieben von Lordnrw

Kann ich jetzt eine andere Karosseriewerkstatt aufsuchen und den Schaden selber beheben lassen...

ja, kannst du machen...

um wieviel die schadenssumme dann gekürzt wird, sollte im kleingedruckten deines vers.vertrages stehen...rechne aber mal mit irgendwas um die 15% die du weniger bekommst...

Zitat:

Das heißt im kurzem:

zunaechstmal ... gutes schadenmanagement. die zeit zwischen meldung des schadens und kontakt mit der werkstatt, scheint ja gut funktioniert zu haben.

ein auszahlen (mit abzuegen) des schadenbetrags geht auch.

einfacher/besser scheint mir allerdings eine fachgerechte instandsetzung (auch bzgl. wiederverkauf/weiterem schadenfall).

kommt aber sicher auf den einzelfall an.

Themenstarteram 4. Oktober 2011 um 21:59

Ich werde mal morgen erst nur nen Kostenvoranschlage machen lassen. Ich gehe mal davon aus, das die nicht schon mein wagen dort behalten wollen.

Vielleicht weiß ich ja übermorgen mehr.

Danke euch...

Gruß Lordnrw

der kostenvoranschlag, kann dich aber was kosten (bei auftragsvergabe verrechnet).

ueberleg mal: da arbeiten auch leute die fuer gute arbeit (auch kalkulation) bezahlt werden wollen/muessen.

mach dir also lieber vorher gedanken,ob du deinen wagen korrekt repariert haben willst, oder nur billigst eine neue optik willst.

Hallo,

was das wieder für Ratschläge sind....... Manchmal ist Schweigen Gold! Due musst D e i n e Versicherung anrufen und von deren Gutachter den Schaden kalkulieren lassen und dabei sagen, dass Du auf Gutachtenbasis abrechnest. Danach darfst Du dann machen, was Du willst. Dein eigener Gutachter brauch nicht von Deiner Versicherung akzeptiert werden. Die Kosten für das Gutachten "Deines" Gutachters werden erst recht nicht bezahlt.

Gruß

L.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von leander19

Hallo,

 

was das wieder für Ratschläge sind....... Manchmal ist Schweigen Gold! Due musst D e i n e Versicherung anrufen und von deren Gutachter den Schaden kalkulieren lassen und dabei sagen, dass Du auf Gutachtenbasis abrechnest. Danach darfst Du dann machen, was Du willst. Dein eigener Gutachter brauch nicht von Deiner Versicherung akzeptiert werden. Die Kosten für das Gutachten "Deines" Gutachters werden erst recht nicht bezahlt.

 

Gruß

L.

genau so ist das..... :D

am 5. Oktober 2011 um 10:38

Was anderes hat auch bisher niemand von sich gegeben…

am 5. Oktober 2011 um 10:52

Moment, Moment, Moment. Der TE hat bisher nicht mitgeteilt, ob sein Schaden über seine Vollkasko oder über die gegnerische HP bezahlt wird (Schuldfrage?). Bei einem HP-Schaden gibt es nämlich keine Werkstattbindung!

Zitat:

Original geschrieben von self

Moment, Moment, Moment. Der TE hat bisher nicht mitgeteilt, ob sein Schaden über seine Vollkasko oder über die gegnerische HP bezahlt wird (Schuldfrage?). Bei einem HP-Schaden gibt es nämlich keine Werkstattbindung!

Das schreibt der TE am 04.102.011

Unser Auto ist Vollkaskoversichert mit 300 € SB und Werkstattanbindung.

 

Zitat:

Original geschrieben von Lordnrw

Kann ich jetzt eine andere Karosseriewerkstatt aufsuchen und den Schaden selber beheben lassen oder muss ich zu der Werkstatt hin, wo mich meine Versicherung hinschickt.

Wenn du die Option "Werkstattbindung" wählst, bekommst du einen Preisnachlass und ein paar kleine extras (Hol- und Bringservice, Wagenreinigung, etc). Dafür verpflichtest du dich, bei Kaskoschäden zu einer Vertragswerkstatt zu gehen.

Wenn du dies nicht machst, wird die Versicherung trotzdem zahlen, jedoch mit kleinen Nachteilen für dich. Dazu am besten mal die AKB deiner Versicherung durchlesen oder kurz anrufen.

Bei uns ist es so, dass der Kunde 20% Abzug auf die Entschädigungssumme bekommt ( 2.500€ - 300€ SB = 2.200 € -20% = 1.760 € Leistung ) und zusätzlich die Option "Werkstattbindung" aus dem Vertrag genommen wird ( Folge: der nachlass, meist zwischen 7% - 10% entfällt).

am 5. Oktober 2011 um 19:36

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von self

Moment, Moment, Moment. Der TE hat bisher nicht mitgeteilt, ob sein Schaden über seine Vollkasko oder über die gegnerische HP bezahlt wird (Schuldfrage?). Bei einem HP-Schaden gibt es nämlich keine Werkstattbindung!

Das schreibt der TE am 04.102.011

Unser Auto ist Vollkaskoversichert mit 300 € SB und Werkstattanbindung.

Das heisst nicht zwingend, dass der TE unbedingt einen Kaskoschaden hat - oder?

Zitat:

Original geschrieben von Crymo

 

Wenn du die Option "Werkstattbindung" wählst, bekommst du einen Preisnachlass und ein paar kleine extras (Hol- und Bringservice, Wagenreinigung, etc). Dafür verpflichtest du dich, bei Kaskoschäden zu einer Vertragswerkstatt zu gehen.

 

---

Ist ja interessant! "ER" bekommt also diesen Preisnachlass! Dann soll er doch mal anschließend mit einer anderen Reparatur zu dieser Werkstatt fahren, ich glaube kaum das ihm dieser Preisnachlass gewährt wird. Wetten!

 

Und diese kleinen Extras bekommst du als Ottonormalkunde sicher auch. Die Werkstatt in die mein Fahrzeug gebracht wird holt ihn auch ab und bringt ihn gereinigt zurück ohne das es mich etwas kostet und das auch für eine *nur* kleine Inspektion.

am 5. Oktober 2011 um 20:46

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

 

Ist ja interessant! "ER" bekommt also diesen Preisnachlass! Dann soll er doch mal anschließend mit einer anderen Reparatur zu dieser Werkstatt fahren, ich glaube kaum das ihm dieser Preisnachlass gewährt wird. Wetten!

 

Und diese kleinen Extras bekommst du als Ottonormalkunde sicher auch. Die Werkstatt in die mein Fahrzeug gebracht wird holt ihn auch ab und bringt ihn gereinigt zurück ohne das es mich etwas kostet und das auch für eine *nur* kleine Inspektion.

Habe ich nur ein Fahrzeug, ist die Neigung einer Kfz-Werkstatt gering, mir kleine Extras zu geben.

Habe ich mehrere Fahrzeuge, ist die Neigung einer Kfz-Werkstatt schon etwas größer, mir kleine Extras zu geben.

Habe ich ganz viele Fahrzeuge, ist die Neigung einer Kfz-Werkstatt so groß, dass die kleinen Extras auch schon mal größer ausfallen können.

 

So läuft das Geschäft im Leben und nicht nur mit einer Kfz-Werkstatt :D

 

Bekomme ich von einem Kfz-Meister einen Besichtigungsauftrag, ist die Neigung gering, ihm ein kleines Weihnachtsextra zu geben.

Bekomme ich von einem Kfz-Meister mehrere Aufträge, ist die Neigung schon etwas größer, ihm ein kleines Weihnachtsextra zu geben.

Bekome ich von einem Kfz-Meister ganz viele Aufträge, ist die Neigung so groß, dass das kleine Extra auch schon mal größer ausfallen könnte.

 

So läuft das Geschäft im Leben und nicht nur bei Kfz-Sachverständigen :D

 

Übrigens - weder eine Kfz-Werkstatt noch ein Kfz-Sachverständiger noch ein sonstiger Unternehmer ist verpflichtet, kleine Extras zu geben. Er macht das aus freiem Willen, zur Kundenbindung und/oder weil er sich davon etwas verspricht.

am 6. Oktober 2011 um 7:47

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Ist ja interessant! "ER" bekommt also diesen Preisnachlass!

Ich schätze er meinte einen Nachlaß auf die Versicherungsprämie, nicht auf Lohn- und Materialkosten…

 

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