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Werkstattauftrag, Betrug bei Schwellerersatz?

Opel
Themenstarteram 18. Juli 2009 um 6:09

Eure Meinung ist gefragt!

Bei meinem Kadett sind nun endlich beide Schweller fällig.

Karosserieprofis sind bekanntlich teuer, aber ein Bekannter empfahl mir eine Meisterwerkstatt, die die Arbeit relativ günstig machen sollte.

Gesagt, getan...

Dem Chef gab ich den mündl. Auftrag (in Beisein meines Bekannten), an beiden Seiten den auf der ganzen Länge befallenen Teil herauszutrennen, die Verstärkung im hinteren Schwellerteil ebenfalls herauszunehmen, instandzusetzen, den Innenschweller zu entrosten und mit geeigneten Mitteln zu konservieren. Die Verstärkung muß natürlich wieder angeschweißt werden.

Der Chef hatte zwar Bedenken hinsichtlich der angelieferten Klokkerholm-Bleche (1 mm Blechdicke) wegen der Passform als Ersatz, doch sind die originalen Opel-Bleche stärker?

Das Auto war zwei Tage dort, gemacht wurde nur die rechte Seite, die nächste Seite soll in der kommenden Woche folgen. Den Wagen habe ich zum WE zuhause. Bezahlung soll erst nach Ende aller Arbeit erfolgen.

Bei der Kontrolle durch den Stopfen im Radlauf hinten nun stellte ich fest, daß der neue Schweller einfach auf den alten Gammel aufgesetzt wurde und innen nichts getan wurde. Also Pfusch, der in spätestens zwei Jahren wieder hinüber ist. Innenkotflügel vorne hängt auch schief.

Habe jetzt gar kein Vertrauen mehr, und möchte jetzt eine Karosseriewerkstatt ranlassen, mit der ich schon sehr gute Erfahrungen vor Jahren gemacht hatte.

Ich mag gute Arbeit oder lieber gar nichts, aber nicht solch Flickwerk.

Ob ich jetzt für den Pfusch zahlen muß oder soll? Was meint ihr? Ein Laie hätte sicher gar nichts bemerkt... Ich werte das als Betrug.

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14 Antworten
am 18. Juli 2009 um 7:42

Hi ich würde nicht zahlen weil das is keine richtige arbeit was gemacht wurde so lange du keinen schriftlichen vertrag hast wo du und der chef unterschrieben habt kann er dir nix weil es unter schwarzarbeit läuft.Einr Karosseriewerkstadt ist sehr teuer aber die machen das aber auch richtig mit entrosten und die werden dich auch drauf hinweißen wenn noch was sein sollte.

 

MfG... chris

am 18. Juli 2009 um 7:47

Lass dir erst mal nen arbeitsauftrag geben. Wenn du den in der hand hast, Dann sag ihm erst mal nett das er dann die gemachte seite nochmal machen darf. Und dann nach dem auftrag und nicht so. wenn er das nicht macht. Ab zum anwalt und gut

Da Du das ganze mündlich gemacht hast - auch in Beisein eines Zeugen - wird es schwer den genauen Arbeitsauftrag zu beweisen. Deswegen IMMER schriftlich erledigen um genau solche Dinge aus dem Weg zu gehen.

cu...Marcus

Themenstarteram 18. Juli 2009 um 12:52

Danke Jungs für Eure Anworten.;)

am 22. Juli 2009 um 18:07

Ja, richtig:

Erst mal den schriftlichen Auftrag!  Und dann drauf hinweisen, das er gepfuscht hat!

Pass aber auf:

Wenn du einfach nicht bezahlst, darf er das Auto bis zu einem eventuellen Gerichtsurteil einbehalten!!!!

 

Wenn ich das richtig mitbekommen habe, bist du ein Mädel, oder? Dann würde ich dir auf jeden Fall empfehlen, noch einen (männlichen) Bekannten mitzunehmen!!!

Die Leute in dem Handwerk werden darauf geschult, alte Menschen und Frauen übers Ohr zu hauen! Leider klappt es auch sehr gut! Komme selbst aus dem Handwerk, und weiß, wovon ich rede!

am 22. Juli 2009 um 18:56

mädel? wär mir neu ;)

Themenstarteram 22. Juli 2009 um 19:59

:)

Danke für Eure Tipps!

Nein, nur Dalia (14) auf dem Avatar ist ein Mädel!:D Ist aber immer dabei.

Also das Auto ist nicht mehr in der Werkstatt, bezahlt ist auch noch nichts. Habe dort aber vorgesprochen, und meine Unzufriedenheit bekundet. Der Chef ist z.Z. in Urlaub.

Morgen werden wohl neue Bleche von Opel Classic Parts ankommen, und dann geht der Kadett in eine bekannte Karosseriewerkstatt, bei der das Auto vor neun Jahren schon einmal gut gemacht wurde.

1200 Ocken kostet der Spaß - Schweller instandsetzen komplett (hoher Qualitätsanspruch) incl Lack und noch die Ecken am Kofferraum flicken (TÜV-Konform).

Ist nicht billig, aber ich kann schlecht durch ganz Deutschland fahren für ein günstigeres Angebot.

Und natürlich stellt sich die Frage, ob sich die Sache lohnt. Denn irgendwann kommen noch die anderen bekannten Stellen am Kadett. Aber ich mag eben keine halben Sachen.

Ein anderes Auto wäre vielleicht sinnvoller, aber das kostet auch und üblicherweise ist daran auch meistens was zu tun.

am 22. Juli 2009 um 20:41

Oh, sorry, dachte.........(wegen Mädel)

 

Aber deine Einstellung gefällt mir! Zumal diese neuen Karren eh nix taugen! Lieber das gute alte Kulturgut erhalten! Werde meinen Kadett jedenfalls niemals für so einen billigen Schrott eintauschen, ganz gleich, wie hoch irgendeine "Umweltprämie" angesetzt wird!

Zitat:

Original geschrieben von KadettenDaniel

 

Die Leute in dem Handwerk werden darauf geschult, alte Menschen und Frauen übers Ohr zu hauen! Leider klappt es auch sehr gut!

??? Also schult man dich hin und wieder zum "Betrüger"....? Schön für dich aber deine Pauschalisierung kannst du mal ganz getrost stecken lassen.

am 23. Juli 2009 um 8:25

Also ich sage mal einfach so, wenn du mit deinem Bekannten zusammen mit dem Chef ausgemacht hast, das er Schwellertausch plus Entrostung im Reparaturbereich ohne schriftlichen Auftrag ausgemacht hast ist dies auf jeden Fall vorsetzliche Schwarzarbeit, und damit ne echt harte Nuss, da natürlich ( falls zweifelsfrei nachweisbar ) nicht nur der Werkstattchef sich strafbar gemacht hat, sondern du natürlich auch. denn auch das in Auftrag geben einer nicht Steuer etc. ausgeführten Arbeit ist in Deutschland nach steuergesetz etc. verboten und unter empfindliche Strafe gestellt. Ich kann dir nur empfehlen behalte den Wagen fahr zum Karosseriebauer und lass es da machen. Bei dem "pfuscher" meldest dich einfach erstmal nichtmehr und zahlst auch nicht, da er "erstens" seinen Job nicht gemacht hat (du zahlst ja bei MC Donalds auch keinen Cheeseburger wenn du nen Big Mäc bestelt hast), und "zweitens", ja schön blöd wäre wenn er selber damit nen Aufstand machen würde, da ihr wie gesagt beide erstmal "gleichschuld" seid , also quasie "Kompliezen" ich würde allerdings schonmal mit deinem Rechtsanwalt über die Sache sprechen, und den auch Notieren lassen das ihr darüber gesprochen habt, damit wenn er später auf dich zukommt du immer sagen und vorallem nachweisen kannst das du dich gkümmert hast...Bin kein Rechtsanwalt sind nur erfahrungswerte...

Ich wollte hier gestern antworten, das ist ein langer Text geworden und ich hatte am Ende keine Lust das nochmal Korektur zu lesen ;)

Aber ein paar Sachen müssen hier mal dringend klragestellt werden, deshalb mal in Kurzform:

1. Schwarzarbeit ist es für den Kunden erst wenn bezahlt und nicht versteuert wird, und keinen Moment früher! Niemand macht sich als Kunde strafbar weil er einen Auftrag nur mündlich erteilt.

2. Der Kunde ist nicht verantwortlich für die Buchführung der Werkstatt! Und er muss auch nicht als Kontrolleur agieren indem er aufpasst dass die Werkstatt den Aufztrag versteuert!

3. Der Kunde darf nur nicht auf eine Rechnung verzichten, bzw damit einverstanden sein dass der Auftrag schwarz läuft!

4. Ganz einfach Lösung der Schwarzarbeit Nummer: Erst zahlen wenn man eine Rechnung in der Hand hat. Fertig und Problem gelößt.

Sollte die Werkstatt die Nummer schwarz durchziehen wollen und der Chef diskutiert mit dir rum weil er meint man hätte sich anfangs darauf geeignigt, auf eine Rechnung bestehen und fertig.

5. Die Werkstatt darf nicht einfach so Kundeneigentum einbehalten. Dir Eigentum als Pfand wegnehmen darf nur ein Gerichtsvollzieher der ein urteil vorliegen hat. Evtl. kann sich die Werkstatt vor Gericht das recht holen einen gegenstand zurück zu halten. Aber ich kann mir nicht vorstellen dass ein Richter bei einem Auto, auf das du angewiesen bist so entscheidet. Außerdem geht das nicht von heute auf morgen, erst muss die Rechnung raus, dann gibt es Mahnfristen und dann kann er vor Gericht und solche verfahren dauern lange, weiß ich aus eigener Erfahrung. Ich hatte letztes Jahr eine verhandlung wegen eines Kunden der eine rechnung aus 2002 nicht bezahlt hat.

Es wäre zu schön wenn man Kundeneigentum erst nach bezahlter Rechnung herausgeben müsste!!! Mittlerweile scheint es in Mode zu sein handwerker nicht zu bezahlen. Jeder Zehnte Kunde lässt es bei uns mittlerweile drauf ankommen ob wir vor Gericht gehen wenn er nicht zahlt. Wir nehmen Aufträge mittlerweile zum Leid der zahlenden Kunden größere Aufträge nur noch gegen Vorkasse der Materialkosten entgegen. Aber das ist ein anderes Thema.

6. Wer sich einen Auftrag nicht schriftlich bestätigen lässt ist selbst Schuld, weil es nachher schwierig wird den genauen Auftrag nachzuweisen. Aber mit Schwarzarbeit hat das nichts zu tun.

7. Was den Fall hier angeht: Einfach eine rechnung abwarten, dann schriftlichen widerspruch einlegen wegen falsch ausgeführter arbeit. Evtl. Mahnungen abwarten. Und solange die Werkstatt damit nicht vor Gericht geht, einfach aussitzen. Vor Gericht kann es aber so ausgehen dass du zumindest einen Teil zahlen musst, wenn nciht alles! weil es Missverständnisse beim erteien des Auftrages gegeben haben könnte. Da hätte es an dir gelegen das genau schriftlich festhalten zu lassen. Ein zeuge ist gut, aber auch keine sichere Nummer. Wenn dir die Wekstatt einen größeren Preisnachlass anbietet wäre zu überlegen darauf einzugehen um die Sache aus der welt zu schaffen. Heißt nicht dass du das unbedingt tun solltest, aber drüber nachdenken kann man mal.

So würde ich das machen. Wenn du einen juristischen Rat willst solltets du einen Anwalt fragen.

7. Roter Text auf blauem Hintergrund kann kein Mensch lesen.

Themenstarteram 24. Juli 2009 um 14:18

Danke für Eure ausführlichen Beiträge.

Ich werde erst abwarten, was der Werkstattinhaber vorschlägt. Aber ich denke, es wird auf eine gütliche Einigung hinauslaufen.

Ich bin auch bereit, einen gewissen Betrag zu zahlen. Zumal ich nicht möchte, daß nachgebessert wird, sondern qualifizierte Arbeit in einer anderen Werkstatt ausgeführt wird.

Themenstarteram 7. August 2009 um 20:43

Also, bis heute habe ich von der Werkstatt noch nichts gehört und folglich auch nichts zahlen müssen.

Inzwischen war mein Kadett in einer spez. Werkstatt für Karosseriebau, wo die mißglückte rechte Schweller-Seite nochmal ganz neu gemacht wurde, und natürlich auch die linke. Lackierung ist nun auch wieder top!

Leider wurde bei der Reparatur der rechte Sicherheitsgurt etwas beschädigt, ein neuer ist bestellt und wird mir noch eingebaut.

Ecken links und rechts Kofferraum instandgesetzt, und Fensterrahmen links Hintertür beilackiert (nach länger zurückliegendem Einwurf des Fensters durch Vandalen).

1300 Ocken bin ich jetzt leichter, aber zufrieden.

am 8. August 2009 um 12:40

hi hi

also das ist erstaml mist was der gemacht hat

ich würde dir empfehlen ein gutachter zu holen

egal ob vertrag oder keiner zustande gekommen ist du hast zeugen das es dort gemacht wurde

und eine werkstatt muss es nach din normen machen das heist wiederum

es darf nicht einfach was drauf geschweist werden oder so

es muss das alte raus neue rein so das es der din en norm gerecht ist das ist hier nicht der fall

also muss die werkstatt dafür gerade stehn

das kannst du bemängeln

wenn nicht gehe einen schritt weiter gutachter der wird dir das allergleiche sagen wie ich es enspricht nicht denn normen wo deutschland hat

und wenn er pech hat bekommt er noch ne verwarnung wegen din en norm fälschung

da in deutschland alles danach gemacht werden muss

und wenn das nicht der fall ist darf es nicht verbaut werden oder sogar nicht damit gefahren werden weil es nicht wirklich den halt bietet was bringt es wenn der unten voll durch ist und oben nur drauf gepunktet oder so was wenn der unten weg ist geht der opben auch gleich weg

tipp von mir auf keinen fall ein euro bezahlen

rede mit ihm was er dazu sagt wenn es dir nicht passt oder er nicht von alleine drauf kommt das er scheisse gabut hat gehe wie gesagt zum gutachter

mfg kadetti

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