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Werkstattbindung rechtens wenn die Werkstatt woanders reparieren lässt?

Themenstarteram 13. Januar 2025 um 17:22

Hallo,

habe eine kurze Frage da mich gerade eine andere Werkstatt darauf aufmerksam gemacht hat.

Ich habe einen Verdeckschaden den die Versicherung schon längst freigegeben hat zur Reparatur bei ihrer Werkstatt,da Werkstattbindung.Diese Werkstatt kann aber ein Verdeck nicht reparieren/erneuern und fährt es zu einem x beliebigem Sattler lässt es dort richten und fährt das Auto wieder zurück und ich hole es ab.Wo ist denn da die Werkstattbindung?Das kann ich doch selber machen?Den Sattler auswählen.

Meine andere Werkstatt sagt das die Versicherung die Werkstatt gar nicht aussuchen darf wenn diese nicht in der Lage dazu ist den Schaden zu reparieren.

Was sagt ihr?

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52 Antworten

Hallo,

ist Deine Versicherung über diesen Vorgang informiert ?

Wenn ja, was sagt sie dazu ?

Findet sie das OK ?

Wenn ja, dann wäre bei einer ordentlichen Reperatur für mich alles in Ordnung .

Gruss

summercap

Themenstarteram 13. Januar 2025 um 17:51

Ob meine Versicherung das weiss,weiss ich nicht.

Glaube aber eher nicht.Zeigt alleine schon die Tatsache das die Werkstatt mir den Sattler verschweigt wo es eigentlich repariert werden soll.

Habe jetzt einen Sattler gefunden der sich auf genau mein Fahrzeugmodell spezialisiert hat,anstatt das das zu dem erstbesten Sattler hier in der Nähe der Bindungs-Werkstatt geht.

Warte übrigens bereits seit 3 Monaten auf die reparatur da angeblich die teile noch nicht da sind.

Und der Sattler wo ich jetzt in Kontakt bin,die haben ihre eigenen Teile aus eigener produktion und noch verbessert,da die orginalen Spannseile anfällig sind für längungen.

Also ich würde am liebsten mir das Geld doch auszahlen lassen und dann zu diesem Sattler gehen.da würde ich auch 15% Abzug in Kauf nehmen,obwohl ich mich gerade frage ob das rechtens wäre,wenn die Versicherung selber die Werkstattbindung übergeht.

Selbst mit den 15% abzug,bleiben nach Reparatur bei dem neuen Sattler immer noch 2000 Euro über.

Bin da jetzt so ein bischen nervös und weiss nicht genau wie ich vorgehen soll.

Mir liegt das Wohl des Fahrzeugs an erster Stelle.

Und der sattler ist echt top wo ich jetzt das Angebot herhabe.

Und wenn man da noch Geld sparen kann,warum nicht.

In 25 jahren das erste mal das ich was von der Versicherung erstattet bekomme.

Zitat:

@wonni2000 schrieb am 13. Januar 2025 um 18:22:14 Uhr:

…Was sagt ihr?

Ich sehe da kein Problem.

Man hat seine Mitbestimmung durch die Werkstattbindung aufgegeben. Das Outsourcing bestimmter Arbeiten ist doch auch alltäglich. Kaum eine Werkstatt lackiert selber, hat einen eigenen Sattler usw. Scheibentausch übernimmt Carglass. Motoren macht der Motorenspezi usw.

Lieber den Sattler der seit Jahren nichts anderes macht oder den KFZ Gesellen der höchstens zweimal im Jahr ein Verdeck macht?

Selbst wenn das Ergebnis nicht stimmt bleiben Versicherung und Partnerwerkstatt Ansprechpartner.

Aber es steht natürlich jedem frei das juristisch zu hinterfragen.

Hallo,

ich würde die Versicherung informieren und

eine Entscheidung einfordern.

Gruss

summercap

Ich täte mir da keinen Kopf machen. Unabhängig davon, ob Du eine Werkstatt selbst aussuchst und dort selbst beauftragst oder von der Versicherung dortzu gebeten wirst - Denkst Du, dass eine Werkstatt immer alle Arbeiten selbst ausführt? Ich vermute eher nein. Kann Dir aber auch egal sein, da die kontrahierende Werkstatt Dir im Falle von Mängel, Nachbesserung etc. verantwortlich ist. Und sollte Deine Versicherungsgesellschaft die marktführende pöse HUK bzw. HUK24 sein ... dann bekommst Du im Anschluss von denen sogar eine Garantie von 6 Jahren, also weit über die übliche Gewährleistung der Werkstatt hinaus.

Das ist alles in Ordnung.

Werkstattbindung heisst nur, dass du dein Auto in die von der Versicherung vorgegebene Werkstatt zu bringen hast.

Wie oft und wohin die Reparaturen dann unter- und weitervergeben werden geht dich nichts mehr an.

Dein Vertragspartner ist die Versicherung, nicht die Werkstatt.

Möchte man das alles nicht, investiert man 3,50 in einen Vertrag ohne Werkstattbindung.

In deinem Fall sei froh, dass das Verdeck ein Sattler macht und keine Wald- und Wiesenbude.

nennt sich auch den Punkt gebracht auch Innenverhältnis

Das Vorgehen ist üblich.

Selbst Werkstätten der Premiummarken verbringen Fahrzeuge für Karosseriearbeiten oder zur Lackierung in wirkliche Fachbetriebe. Das ist oft auch besser so.

Der Kunde erfährt davon natürlich nichts.

Er weiß oft gar nicht dass seine Premiumwerkstatt überhaupt nicht, oder nur über eine ganz kleine, Lackiererei verfügt.

Weiß doch längst keiner mehr, wieviel Stufen Subunternehmer da wirklich arbeiten. Ich wäre auch in der noblen BMW-Werksniederlassung längst nicht mehr sicher, ob der Schrauber dort noch auf der BMW-Lohnliste steht.

Im Rahmen der Werkstattbindung hast du die Wahl der Werkstatt Kraft Vertrag der Versicherung zu überlassen. Ein Gewisser Spielraum bei der Auswahl der Partnerwerkstatt besteht jedoch unter Umständen. Wenn die Partnerwerkstatt den Auftrag weitergibt, dann ist das zu akzeptieren.

Jetzt könntest du natürlich in deinem speziellen Fall in Erfahrung bringen, was die Reparatur in der Partnerwerkstatt kosten würden. Falls die von dir ausgewählte Werkstatt die gleichen Arbeiten günstiger durchführen kann, dann kannst du durchaus auf deine Versicherung zugehen. Eine Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen. Wenn die Reparatur in deiner Werkstatt noch günstiger möglich wäre, dann lass dir das Okay für eine Reparatur dort geben. Das wäre dann ein Win-Win für alle. Du verzichtest dann jedoch auf die üblicherweise 6 Jahre Garantie auf die durchgeführten Arbeiten.

Themenstarteram 13. Januar 2025 um 20:27

Zitat:

@beachi schrieb am 13. Januar 2025 um 21:13:53 Uhr:

Im Rahmen der Werkstattbindung hast du die Wahl der Werkstatt Kraft Vertrag der Versicherung zu überlassen. Ein Gewisser Spielraum bei der Auswahl der Partnerwerkstatt besteht jedoch unter Umständen. Wenn die Partnerwerkstatt den Auftrag weitergibt, dann ist das zu akzeptieren.

Jetzt könntest du natürlich in deinem speziellen Fall in Erfahrung bringen, was die Reparatur in der Partnerwerkstatt kosten würden. Falls die von dir ausgewählte Werkstatt die gleichen Arbeiten günstiger durchführen kann, dann kannst du durchaus auf deine Versicherung zugehen. Eine Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen. Wenn die Reparatur in deiner Werkstatt noch günstiger möglich wäre, dann lass dir das Okay für eine Reparatur dort geben. Das wäre dann ein Win-Win für alle. Du verzichtest dann jedoch auf die üblicherweise 6 Jahre Garantie auf die durchgeführten Arbeiten.

Der Reparaturunterschied beträgt 3000 Euro.

Partnerwerkstatt: 6000€ bewilligt laut Gutachten mit Originalverdeck und selbem anfälligem System

meine Werkstatt: 3000€ deren Produktion/Teile und schon verbesserte Version und jungs sind genau auf dieses verdeck spezialisiert.

 

Aber wenn ich das ok meiner Versicherung einhole für die günstigere Reparatur,was passiert mit dem restbetrag?Kriege ich den dann?

Weil ich sehe es nicht ein der Versicherung geld zu schenken.

Ach, so wird ein Schuh daraus. Du möchtest deinen Vollkaskoschaden reparieren lassen und noch ein paar Scheinchen zusätzlich von der Versicherung kassieren?

 

Das ist ein interessantes Geschäftsmodell.

Zitat:

@wonni2000 schrieb am 13. Januar 2025 um 21:27:29 Uhr:

Aber wenn ich das ok meiner Versicherung einhole für die günstigere Reparatur,was passiert mit dem restbetrag?Kriege ich den dann?

Weil ich sehe es nicht ein der Versicherung geld zu schenken.

Nun, bei der Differenz kannst du ggf. auch über eine fiktive Abrechnung der Reparaturkosten der Partnerwerkstatt nachdenken. Was du dann mit dem Geld der Versicherung machst, obliegt ja dir. Je nach Fahrzeugtyp und -alter kann aber ggf. auch eine Totalschadenabrechnung in Frage kommen. Besprich es einfach mit deiner Versicherung. Bei der fiktiven Abrechnung landet dein Kfz in der HIS-Datei. Wenn du es günstiger reparieren lassen kannst und deine Versicherung dem zustimmt, bist du auf jeden Fall sicher. Sieh es von der Seite, die günstigeren Reparaturkosten wirken sich positiv auf deine Schadenquote aus und eine Kündigung sollte nicht unmittelbar drohen.

Themenstarteram 14. Januar 2025 um 9:30

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 13. Januar 2025 um 21:42:13 Uhr:

Ach, so wird ein Schuh daraus. Du möchtest deinen Vollkaskoschaden reparieren lassen und noch ein paar Scheinchen zusätzlich von der Versicherung kassieren?

Das ist ein interessantes Geschäftsmodell.

Jedes Geschäftsmodell was legal ist,ist intressant.Und das worüber du dich hier wunderst ist seit ca 80 jahren gängige Praxis,sonst würden Versicherungen keine Werkstattbindungen anbieten.Nicht dein ernst oder,diese Ironie?:rolleyes:

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