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Werkstattbindung unverschuldeter Unfall

Themenstarteram 6. September 2018 um 13:27

Hallo Zusammen,

ich habe Werkstattbindung, das ist auch gut so. Wenn ich jetzt in einen unverschuldeten Unfall gerate, ist mir einer hereingefahren z.B.

Wie ist die Lage dann? Melde ich mich wegen Ansprüchen bei dessen Versicherung? Nehme ich mir sofort einen Anwalt? Kann ich die Werkstatt dann selbst aussuchen?

Kann mir bitte einer so freundlich sein die Handlungskette aufzuzeigen.

 

1. das

2. das usw. damit ich nicht gar so unwissend dar stehe.

 

Danke im voraus für eure Hilfe.:)

Beste Antwort im Thema

immer diese polemische Dummscheiße..........:rolleyes:

Als wenn ausgerechnet diese Schreiberlinge auch nur den Hauch einer Ahnung haben, welche Kriterien zum steigen

der Versicherungsprämien führen.........

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Eine (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung wäre ggf. eine ergänzende Überlegung wert. Ansonsten: wenn man sich so garnicht auskennt, geht man nach einem unverschuldeten Unfall mit allen Unterlagen zum Anwalt und lässt sich beraten. Oft läuft es auf die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinaus, der den Schaden und den Reparaturweg ermittelt. Die ganze Abwicklung läuft dann in der Regel über den Anwalt. Hat man keinen eigenen Beitrag zum Unfall gesetzt, dann hat man in aller Regel Anspruch auf vollständige Kostentragung durch den/die Verursacher. Ist man mitverantwortlich, so wird der Schaden quotal aufgeteilt.

Die Einzelheiten findest Du in den FAQ und auch tausendfach in den Themen in diesem Forum.

Bei unverschuldetem Unfall, hast du mit der Werkstattbindung nichts zu tun.

Der erste Schritt ist immer eine grobe Abschätzung des Schadens.

Liegt der oberhalb der Bagatellgrenze, hast du Anspruch auf einen Gutachter DEINER Wahl.

Termine mit einem Gutachter der gegnerischen Versicherung solltest du immer ablehnen.

Wenn die gegnerische Versicherung anfängt, Schwierigkeiten zu machen,

solltest du dir eine Fachanwalt für Verkehrsrecht suchen.

Den Anwalt muss die gegnerische Versicherung bezahlen.

Themenstarteram 6. September 2018 um 13:53

Danke Berlin Paul,

was ist wenn der Wagen an der Unfallstelle nicht mehr fahrbereit ist? Wen rufe ich da an um abgeschleppt zu werden? Die Opel Hotline? Bin nicht beim ADAC. Meine Versicherung da ich dort einen Schutzbrief habe? Und explizit sagen "Ich bin nicht schuld".

Da greift der Schutzbrief deiner Versicherung. Ob Du schuld bist oder nicht, das ist dann erstmal zweitrangig. Wenn die im Schutzbrief genannten Bedingungen vorliegen (ggf. bestimmte Entfernung zum Wohnort), beauftragt die Hotline direkt den Abschlepper. Falls das nicht gelingt, dann arbeiten die meisten Pannendienste auch unter Abtretung der entsprechenden Ansprüche gegen die Schädiger/Versicherungen.

Kannst jeden Abschlepper deiner Wahl anrufen. Sollte natürlich keiner sein der erst von München nach HH kommen muss und sich das bezahlen lassen will;)

Themenstarteram 6. September 2018 um 14:04

Eher weniger da der Unfall ja wohl kaum von Opel verschuldet wurde.

Wo soll er denn repariert werden? Opel, dann ruf die an und lass abholen wenn die das machen.

Themenstarteram 6. September 2018 um 14:11

Ich dachte da dort Unfall steht, würden die das auch machen. Wieder was gelernt.

 

Tausend Danke für eure Antworten. Jetzt weiß ich bescheid, wenn es mich mal treffen sollte. Hoffentlich wird das nie vorkommen.

Jain, machen tun die das auf jeden Fall wenn die das können aber abrechnen werden die das auch auf jeden Fall mit der geg. Versich. Wie jeder andere Abschlepper dann auch.

Themenstarteram 6. September 2018 um 15:03

Also die von Opel machen es dann eventuell auch! Fragen kostet ja nichts. Danke.

Nochmal, ja, jeder der einen Abschlepper hat kann das machen.

werkstattbindung: eigene teil/voll kasko, welche kosten an deinen fahrzeug übernimmt

keine werkstattbindung: die versicherung des anderen, zb bei unverschuldeten unfall

keine werkstattbindung: eigene haftpflicht (zahlt nur die schäden des anderen, welchen du verursacht hast)

im grunde einfach. die werkstattbindung gilt nur für dein fahrzeug und nur dann, wenn du deine versicherung in anspruch nimmst.

Blade 1,8 - so ganz viel Ahnung scheinst Du nicht zu haben, wenn mehr als ein Kratzer an Deinem Auto ist würde ich Dir die Einschaltung eines Anwalts für Verkehrsrecht empfehlen.

Wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt und hilft im Vorfeld gegen unberechtigte Kürzungen. Wenn die gegnerische Versicherung erst mal gekürzt hat, findest Du unter Umständen keinen Anwalt mehr, der für so kleines Geld arbeiten will...

(Beispiel: Schaden 3.000 €, die Versicherung kürzt 500 €, nimmst Du den Anwalt gleich, errechnet sich sein Honorar auf Basis von 3.000 €, nach der Kürzung auf Basis von 500 €. Bei einem Schaden ab 1.000 € aufwärts ist in meinen Augen ein Anwalt Pflicht, wer das anders sieht, soll die Zeche eben zahlen.

Zitat:

@Blade 1.8 schrieb am 6. September 2018 um 16:11:55 Uhr:

Ich dachte da dort Unfall steht, würden die das auch machen. Wieder was gelernt.

 

Tausend Danke für eure Antworten. Jetzt weiß ich bescheid, wenn es mich mal treffen sollte. Hoffentlich wird das nie vorkommen.

Das werden die auch machen,aber die Abschleppkosten anschließend vom Unfallverursacher wiederholen

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