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Werkstattfehler - zuviel Öl ?! AGR Ursache ? HILFE !!

Renault Espace IV ( JK )
Themenstarteram 8. Juni 2011 um 19:39

wir hatten letzte Woche unseren espace 4 – 2,2 dci bj. 2003 – 90000 km , in die freie werkstatt im nachbarort gebracht. es sollten öl + filter gewechselt werden.

am nächsten tag holten wir den wagen wieder ab. die darauffolgende autobahnfahrt

war nach ca. 20 km abrupt zu ende. bei 120km/h gab es einen plötzlichen leistungsverlust ,

ein warnlicht leuchtete und starker schwarzer qualm kam aus dem auspuff.

wir hielten mit dem wagen auf dem standstreifen . die vermutung eines telefonisch hinzugezogen kfz-mechanikers, das beim ölwechsel zuviel öl eingefüllt wurde , konnten wir beim sofortigen messen bestätigen. der ölstand war etwa 1 mm über maximum. Wir fuhren noch etwa 2 km sehr langsam und stark qualmend bis zur nächsten ausfahrt . dort benachrichtigten wir den abschleppdienst, der den wagen zu der zuletzt besuchten werkstatt abschleppte. bei der überprüfung der werkstattrechnung stellten wir fest das uns 6,3 liter öl in rechnung gestellt wurden, aber am einfüllstutzen im motorraum war ein schriftlicher hinweiszettel mit datum , kilometerstand und eingefüllten 7 liter angebracht !?

wir besprachen unser vermutung mit dem werkstattleiter und baten um überprüfung und evtl.

kulanz. zwei tage später war der wagen wieder fahrbereit.

man präsentierte uns eine rechnung über 400 euro. es wurde ein neues agr ventil eingebaut , schläuche und leitungen gereinigt. auf unsere vermutung das die zu hohe öl füllmenge die ursache des schadens war, ging er nicht ein und bestritt jeglichen fehler der werkstatt. er zeigte uns ein manipuliertes und somit stillgelgtes agr-ventil , es war an einem ende mit vielen schweißpunkten verschlossen. er behauptete, das dieses stark verrußte agr ventil in unserem espace, die einzige ursache für unsere panne war und somit hätten wir die volle rechnungssumme zu zahlen. nach einem langen streitgespräch über 2 stunden ohne jede übereinkunft , bot er an das neuteil wieder gegen das alte auszutauschen.

mein befürchtung geht dahin, das er jede schuldzuweisung ablehnt um nicht durch evtl folgeschäden weiterhin belangt zu werden. er behauptet weiterhin das nur 6,3 liter öl eingefüllt wurden und er es persönlich überprüft hatte.

wir fahren den wagen seit 12 monaten – 25000 km .der espace wurde immer scheckheft geflegt. die einzige vorbesitzerin war eine rechtsanwältin aus bayern und wir können mit bestimmtheit ausschließen das diese das agr ventil manipulieren ließ.

was können wir nun tun ? bezahlen und ärgern ? ständig in der angst als folge einen turboladerschaden oder schlimmeres zu erwarten . wir haben keinen rechtschutz.

einen gutachter einschalten und einen rechtanwalt bezahlen mit der hoffnung es klärt sich alles auf ?! schiedsstelle des kfz-gewerbes hinzuziehen ? wir sind verzweifelt…

was raten sie uns ??

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5 Antworten

Wendet euch an die Innung, da sollte die Werkstatt Mitglied sein. An das erzielte Ergebnis ist die WS gebunden!

Falls die WS nicht in der Innung ist, sagt das schon genug aus.

Wer hat denn jetzt den Zettel aus Motorraum, mit dem Vermerk der eingefüllten Ölmenge?

Themenstarteram 10. Juni 2011 um 10:29

...die odyssee geht weiter. heute hat mir die werkstatt das alte, gereinigte agr wieder eingebaut - ohne systemanschluß.

nach dem einbau und starten des motors war auf dem display die fehlermeldung mit den zacken und der motor läuft jetzt nur auf notlauf.

auf mein hinweis das man den fehler auslesen und löschen muss, antwortete er das das nicht möglich ist und es allein am defekten, manipulierten agr liegt. ist das möglich? kann man das notlauf prolem im sytem erkennen und lösen ??

am 25. Juni 2011 um 19:06

...das kommt mir doch recht merkwürdig vor: Das stillgelegte AGR- Ventil ist normalerweise eine "Notlösung" um auch mit defektem AGR fahren zu können. Insofern bezweifle ich, dass dieses Teil aus deinem Auto stammt.

Zu große Füllmenge scheint plausibel:

1) das Problem trat bei Tempo 120 auf. Bei mir hatte ich das Problem bisher IMMER aus dem Leerlauf oder nach Neustart auf. Das AGR- Ventil soll ja eigentlich auch nur zur Verbesserung der Abgaswerte im unteren Lastbereich aktiv sein.

2) die Leitungen mussten gereinigt werden (!?!). Bei mir war bisher einzig das AGR- Ventil zu reinigen oder zu tauschen, damit wieder alles i.O. war. Selbst nach etwa 2- 3000 Kilometern Fahrt mit verschlossenem AGR (das hat im übrigen der Freundliche in Dänemark selbst eingebaut, weil kein neues Ventil da war!!!) brauchte ich keine Leitung zu reinigen.

am 27. Juni 2011 um 9:56

Hi,

also ich kenn diesen AGR-Ventil nicht..... aber kann dir von rechtliche Seite was sagen.... meine Schwester hatte mal auch so ein Fall, war aber ein anderes Problem (nicht der AGR-Ventil ).... wenn einem nach einer Werkstattreparatur das Auto kaputt geht, NICHT in die selbe Werkstatt fahren!!! Man muss in eine andere Werkstatt fahren, damit eine dritte Meinung vorhanden ist.... meine Schwester ist auch in die selbe Werkstatt gefahren und hat eine neue Rechnung bekommen.... sie war auch bei einem Anwalt und er meinte, da sie in der selben Werkstatt war, wird es schwierig etwas nachzuweisen, da keine dritte Meinung vorliegt :( .... daher weiss ich nicht, ob es sich lohnt zur einem Anwalt (ohne Rechtsschutzversicherung) zu gehen :(

LG

Monster

am 27. Juni 2011 um 18:04

Zitat:

Original geschrieben von Monsterr

Hi,

also ich kenn diesen AGR-Ventil nicht..... aber kann dir von rechtliche Seite was sagen.... meine Schwester hatte mal auch so ein Fall, war aber ein anderes Problem (nicht der AGR-Ventil ).... wenn einem nach einer Werkstattreparatur das Auto kaputt geht, NICHT in die selbe Werkstatt fahren!!! Man muss in eine andere Werkstatt fahren, damit eine dritte Meinung vorhanden ist.... meine Schwester ist auch in die selbe Werkstatt gefahren und hat eine neue Rechnung bekommen.... sie war auch bei einem Anwalt und er meinte, da sie in der selben Werkstatt war, wird es schwierig etwas nachzuweisen, da keine dritte Meinung vorliegt :( .... daher weiss ich nicht, ob es sich lohnt zur einem Anwalt (ohne Rechtsschutzversicherung) zu gehen :(

LG

Monster

Ich kann Monster nur beipflichten: mit einer unabhängigen Meinung hast du eher die Möglichkeit etwas zu beweisen. Hat die Werkstatt erst die Möglichkeit etwas zu verschleiern, dann tut sie das im Hinblick auf drohende Sanktionen sicherlich auch - sie wäre ja auch schön blöd, wenn nicht. Wenn niemand mitbekommt, dass das neue Problem auf einem "Werkstattfehler" beruht, kann man doch im Gegenteil an der neuen Reparatur weiteren Umsatz generieren :D.

Als ausgebildeter Kfz- Mechaniker möchte ich allerdings darauf hinweisen, dass einem bei der Komplexität des Jobs leider jeden Tag ein Fehler unterlaufen kann, ob man es nun will oder nicht, denn nur derjenige, der nicht arbeitet, macht auch keine Fehler. Wichtig ist für's Vertrauen und im Sinne der schwerverdienten Kohle, dass beide Seiten fair spielen....

Nachtrag zum Thema AGR- (EGR-) Ventil:

- Der wirksame Regelbereich, in dem Abgas zur Temp.-Absenkung der Verbrennung (Stickoxidredukzierung) mittels AGR- Ventils zuteilt wird, ist meines Wissens nach bis etwa 60% Leistung und bis 3000 U/min.

- bei stillgelegtem AGR- Ventil sollte es nicht von Belang sein, ob der Rückführungskanal dicht ist oder nicht, da ohnehin deaktiviert! Das Ventil regelt ja ins Leere. Es kann höchstens sein, das das Steuergerät die unterschiedlichen Stellungen des Ventiles abfragt und für's Motormanagement benötigt. Nur im Falle eines defekten (und nicht mehr ins Leere regelnden) Ventils könnte in diesem Falle überhaupt eine Störung am deaktivierten AGR- Strang auftreten. Zur Erinnerung: das Stillegen des Ventils wird eigentlich gemacht, weil Ruß und Ölkohle die Wirkung irgendwann behindern. Wenn also die Werkstatt des Vertrauens deiner Rechtsanwältin das funktionsfähige (!) EGR- Ventil deaktiviert hatte (Achtung: Auto ist dann nicht mehr AU- fähig! - wer hat die letzte AU gemacht?) und dies dann jetzt seinen Dienst quittiert hatte, dann und nur dann ist der von dir beschriebene Fehler aus meiner Sicht möglich.

- Bei Euro4- oder Euro5- soll die Stillegung durch einfaches "mechanisches Deaktivieren" der AGR.- Leitung übrigens nicht mehr möglich sein.

l.G.

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