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Werkstattreperatur nicht erfolgreich. Wie geht man vor?
Guten Tag,
vor 2 Wochen ist bei mir etwas am Kühlsystem kaputt gegangen. Die Hälfte des Kühlwasser ist dann im Stand auf nem Parkplatz ausgelaufen.
Also ihn zur nächstgelegenen Werkstatt gebracht, da er ja nicht mehr wirklich fahrtauglich war.
Die haben ihn dann "repariert", haben den Ausgleichsbehälter gewechselt und das System wieder nachgefüllt.
Dann zu mir nach Hause gefahren, ca. 200km gefahren und als ich wieder in die Garage kam, ist wieder alles ausgelaufen gewesen. Also nicht fahrbereit
Was habe ich jetzt für Rechte, die ich bei der Werkstatt wahrnehmen kann? Oder wie sollte ich jetzt am besten vorgehen?
MfG Christian
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10 Antworten
Wenn nicht der Ausgleichsbehälter defekt ist, dann wird das nichts.
Und in dem Fall, muss man dem Händler 3 Nachbesserungsversuche geben.
Also 200 km hin und zurück, bleibt bei Dir hängen.
Hatte so einen Fall, alle möglichen Teile getauscht und es war letztendlich, ein Ausgleichsbehälter, der an der Naht, bei Hitze Wasser gelassen hat.
Die 800 € unnötige Reparaturen, blieben bei mir hängen.
Danke, ja leider ist er ohne Kühlwasser ja nichtmal fahrbereit, also kriege ihn ja nicht auf eigener Achse zur Werkstatt.
Eigentlich haben sie ja nen neuen Behälter eingebaut, der wird ja wohl hoffentlich dicht sein.
Wahrscheinlich werd ich mich zuhause demnächst selbst dran versuchen und versuchen, wenigstens das Geld, was die Werkstatt fürs Kühlmittel und entlüften genommen hat, zurückzubekommen. Die werden sich aber ja wahrscheinlich sehr quer stellen...
Es gibt eine Schiedsstelle für das Kfz-Handwerk. Ich hatte auch mal Probleme mit einer VAG-Werkstatt. Die wollten mir bei meinem 200er € 600,-- für Fehlersuche abknöpfen obwohl klar war dass es der Zündverteiler ist. Die haben den 200er nicht rausgerückt bis ich bezahlt habe. Nachdem ich die Angelegenheit nach Bezahlung und Rechnungserhalt dann der Schiedsstelle übergeben hatte bekam ich 1 Monat später von der Werkstatt dann € 400,-- zurück.
1. Rechnung (auf der sollte draufstehen was gemacht wurde) verlangen und bezahlen.
2. Bei der Werkstatt die Reparatur reklamieren und wenn uneinsichtig nicht auf lange Diskussionen einlassen.
3. Wagen mitnehmen zwecks evtl. Beweissicherung
4. Ab zur Schiedsstelle.
Wenn definitiv der Behälter defekt war und getauscht wurde, ist das richtig. Wenn das Fahrzeug eine Prüfung nach der Reparatur überlebt hat, sollte es i.O. sein.
Frage ist, was jetzt nachgegeben hat. Der Behälter oder die Anschlüße daran oder was ganz anderes. Z.B. der Kühler, der aufgrund des frischen Kühlmittels jetzt undicht ist, was erst nach einer gewissen Betriebsdauer auftritt. Dann muß halt jetzt der Kühler ersetzt werden.
Man will ja auch nicht, das die Werkstatt einem ein neues Auto zwischen die Nummernschilder schraubt. Und selbst das könnte nach 200km versagen. Hätte dann aber Gewährleistung. Kostet aber auch entsprechend.
Solange wir hier nicht wissen was jetzt überhaupt kaputt ist, braucht man sich darüber keine Gedanken machen.
Bevor hier eine mega Diskussion los geht, sollte man erst einmal den Fehler suchen.
Wasser drauf und schauen wo es herkommt.
Es gibt viele Ursachen.
Kühler, Wasserpumpe, Schläuche und und und.
Also, jetzt ist ziemlich wahrscheinlich die Wasserpumpe undicht, aber dort läuft auch richtig viel raus.
Also ist das, was die Werkstatt repariert hat, dicht.
Also werde wohl nichts von der Werkstatt wiederholen
Eigentlich typischer Fehler nach Kühlwassererneuerung. Dann wird der Dreck der noch dichtet abgewaschen.... und undicht.
Kann das sein, dass die das System abgedrückt haben und das ein wenig viel war?
Wenn deine Kopfdichtung tot ist, dann hast du Überdruck im System. Mach mal ein CO Test. Das wird Klarheit bringen. Das war bei mir das Problem. Da kannst du versuchen alles abzudichten. Das Schwächste Glied zeigt sich in dem Falle immer und du hast eine Pfütze unterm Auto.
Dann hat aber die Werkstatt nicht richtig die Fehlersuche betrieben. Normalerweise sollte eine Werkstatt das Problem im Kühlsystem finden.