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Werkstudent und Firmenfahrzeug

Themenstarteram 28. Juni 2017 um 15:50

Hallo zusammen,

In den letzten Tagen ist in der Firma der Gedanke aufgekommen, dass ich als Werkstudent einen kleinen Flitzer bekommen könnte. Nun ist die Frage wie rechnet sich das?

Aktuelle Situation:

Ich bin derzeit für 16 Stunden in dem Unternehmen und habe so im Schnitt 800€ im Monat als Lohnauszahlung. Zwischendurch kann es mal mehr oder mal weniger werden. Arbeitsvertraglich sind 3 Tage im Unternehmen vorgesehen.

Privat fahre ich einen Mazda 3 der monatlich bei Spritkosten ca. 200€ liegt inkl. Privatfahrten natürlich.

Der mögliche Plan

Ich soll ein Jahreswagen z.b. bekommen wo der Listenpreis ca. bei 10.000 - 15.000€ liegt. Der einfache Weg liegt so bei ca. 32km.

Nun ist die Frage wie wirkt sich das auf mich aus? Lohnt sich das überhaupt für mich. Ich weiß hier gibt es eine 1% Regel und ich muss steuerlich aufpassen usw.

Hat hier jemand Erfahrung damit? Ich kann das leider null einschätzen und auch mein Arbeitgeber war bisher nicht mit der Situation konfrontiert.

Vielen Dank für eure Antworten :) Grüße

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17 Antworten

Wie lange bist Du als Werkstudent arbeitsvertraglich an den AG gebunden bzw. wann ist die Zeit als Student dort planmäßig zu Ende?

Würde der AG auch Sprit, Wartung, Reifen und Co übernehmen?

Entscheidend für die 1% Versteuerung ist alleine nur der Bruttolistenpreis des Neuwagens.

Ein Jahreswagen mit hohem Wertverlust im 1. Jahr, den der AG dann kauft, bringt Dir also gar nichts.

Wenn Dein Grundgehalt unberührt bleibt, ist das wie eine Gehaltserhöhung anzusehen.

Durch die 1% Regelung wirst Du etwas weniger Netto haben.

Sinn würde es mMn nur machen, wenn auch Spritkosten und Co übernommen werden.

Du zahlst vermutlich aktuell keine Steuern, da dein Gehalt unter Grundfreibetrag + Arbeitnehmerpauschale + Vorsorgeaufwendungen liegt. Mit dem zu versteuernden Anteil für den Firmenwagen könnte sich das ändern. Genau kann dir das aber ein Steuerberater oder der/die Abrechner in der Firma sagen. Zusätzlich musst du den Arbeitsweg versteuern, kannst im Gegenzug aber die Entfernungskilometer absetzen. Und dein Rentenversicherungsbeitrag steigt (im Gegenzug aber auch dein Rentenanspruch).

Wenn der Arbeitgeber für die Nutzung des Fahrzeugs nichts von dir nimmt, sollte es sich eigentlich für dich rechnen!

am 29. Juni 2017 um 9:26

Ich weiß nicht genau wie es aussieht, werfe es aber mal in den Raum:

Wie sieht es mit den Sozialversicherungen aus, insbesondere mit der Krankenversicherung?

Als Student kann man ja durchaus noch über die Eltern oder studentisch für kleines Geld versichert sein. Nicht dass da irgendwelche Grenzen geknackt werden und man plötzlich ganz normal versichert ist?

Die Grenze ist längst geknackt, er sollte als Student versichert sein (das Einkommen spielt dabei keine Rolle)

Es gibt zwei Grenzen zu unterscheiden:

- Bis 20 h auf´s Jahr hoch gerechnet und Schwerpunkt auf Studium, egal wie hoch das Gehalt ausfällt -> Werkstudent und nur RV-pflichtig

- Bis 450 Euro -> familienversichert, darüber selber KV-pflichtig als Student

Zitat:

Die Werkstudenten-Regel besagt: Ist ein Student als Werkstudent beschäftigt, zahlen weder Student noch Arbeitgeber aus dieser Beschäftigung Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung - egal, wie hoch das Entgelt ist. Lediglich der Beitrag zur Rentenversicherung fällt an. Voraussetzung ist, dass der Werkstudent tatsächlich seinen Schwerpunkt auf das Studium legt und nur nebenher arbeitet. Deshalb ist die Anzahl der Wochenstunden für Werkstudenten grundsätzlich auf 20 Stunden pro Woche begrenzt.

Quelle: https://www.tk.de/.../234592

Als Student war ich auch noch weiterhin über meine Eltern versichert? Oder verstehe ich deine Aussage gerade einfach falsch.

Nein, das war früher anders. Inzwischen gilt die Grenze von 450 € für Lohn bzw. 425 € für Zinsen oder selbständige Tätigkeiten. Wer darüber liegt, muss sich als Student zu niedrigeren Beiträgen für Studenten selbst versichern. Nur wissen das viele nicht und laufen dann in die Falle, wenn sie zum Arzt gehen und keine Versicherung mehr haben.

am 29. Juni 2017 um 10:53

Könnte es sein, dass es evtl. gar nicht um einen klassischen Firmenwagen geht, sondern um WA-JW-Leasing???

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@hydrou schrieb am 29. Juni 2017 um 12:50:35 Uhr:

Nein, das war früher anders.

Nein, das war früher auch nicht anders. Die kostenfreie Familienversicherung für Studenten bis zum 25. Lebensjahr, die Einkommensgrenzen, die günstige Pflichtversicherung für Studenten und die versicherungsrechtlichen Sonderregelungen für Werkstudenten gab es schon, als ich 1977 meine Krankenkassenausbildung begonnen habe.

Zitat:

@hydrou schrieb am 29. Juni 2017 um 12:50:35 Uhr:

Nur wissen das viele nicht und laufen dann in die Falle, wenn sie zum Arzt gehen und keine Versicherung mehr haben.

Was nicht passieren kann, weil Versicherungspflicht besteht. Schlimmstenfalls sind Beiträge nachzuentrichten. Plötzlich ohne Krankenversicherung dastehen kann man in D schon lange nicht mehr.

Zum einen: Ich hatte früher geschrieben, aber nicht wann früher. Ganz früher war das in der Tat anders, aber ich habe jetzt wenig Luft, heraus zu suchen, wann es geändert worden ist.

Zum anderen: Auch wenn man nicht ganz ohne Versicherung dasteht, dürfte es fast allen Studenten nicht leicht fallen, mal eben spontan einen höheren Betrag rückwirkend nachzuzahlen.

Themenstarteram 29. Juni 2017 um 21:00

Also vielleicht melde ich mich dann auch mal.

1.) Arbeitsvertrag ist unbefristet bzw Werkstudentenvertrag

2.) ich bin schon als Student versichert und zahle irgendwas mit 93,00 Euro selber im Monat dafür

3.) der AG hat mir gesagt Sprit , Wartung und Co würden übernommen werden.

4.) von meinem Gehalt gehen aktuell alle normalen Abgaben runter da ich jeden Monat so um die 700-900 Euro bekomme, zahle ich also Richtung RV und Co auch ein.

5.) mein Arbeitsvertrag sieht 16h die Woche vor, daher bin ich noch Vollzeit Student ;-)

 

Was ist denn ein WA-JA Leasing?

Also ist nicht wirklich klar ob es sich lohnt oder?

Grüße

Mit Sprit, Wartung, Reifen und Co (GEZ, Steuer, Versicherung) lohnt sich das bei 32km Arbeitsweg immer.

Verkauf Dein Auto zu einem guten Kurs und nimm die Kiste.

Meine Empfehlung wäre noch, sei sparsam bei der Fahrzeugwahl; bedenke, es zählt für die 1% Regelung der Bruttolistenpreis. Dabei ist es egal, ob die Kiste neu oder gebraucht ist auch und auch, was die Kiste den AG tatsächlich kostet, wenn er kauft.

Also Kleinwagenklasse, kleiner Motor und feddisch.

Neuwagen würde ich nehmen, wenn der AG es erlaubt, denn Du versteuerst eh den Neuwagenpreis laut Liste.

am 30. Juni 2017 um 17:25

Zitat:

@DaDdYless schrieb am 29. Juni 2017 um 23:00:36 Uhr:

Was ist denn ein WA-JA Leasing?

WerksAngehörigen-JahresWagen Leasing ... normalerweise für Mitarbeiter von Automobilherstellern.

Wird auf dich nicht zutreffen.

Ich würde bei deinem Firmenwagen zuschlagen.

Bei 12.000€ Listenpreis macht ein 1% ca. 120€ + 0,03% x 32 = ca. 240€ zu versteuern ... die Karre kostet dich unterm Strich konservativ halb so viel ... also 120€ ... das ist unschlagbar günstig wenn alles drin ist.

12 k Listenpreis, was ist denn das für ein Auto?

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