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Wert-Frage

Themenstarteram 25. September 2008 um 16:29

Hallo.

Es geht um eine Frage zum Wert eines Autos. Mein bruder beantragt gerad sein Bafög und ich helfe ihm etwas (hab das vor Jahren auch schonmal gemacht). Die (in)offiziele grenze des Wertes liegt 7500€ bevor Abzüge kommen. Der Wagen wurde vor etwa 5 Monaten gekauft für 9600€. Laut autobudget.de liegt der Händlerverkaufswert bei 8900€, der Privatverkaufspreis bei 6900€ und der Händlereinkaufspreis bei 6100€.

Das Bafög-Amt möchte den zeitwert des Fahrzeugs haben. Welcher dieser Werte ist denn nun der ->Zeitwert<-?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Das wird ja bisher auch unterschiedlich gehandhabt. Letzlich zählt ein Auto schon eher zu Haushaltsgegenständen.

Aber wer drei! Autos besitzt und unterhält, der bezieht meiner gefühlten Meinung nach völlig zu Unrecht Sozialleistungen, die eigentlich dazu dienen bedürftige Studenten und Auszubildende zu unterstützen.

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der wert den man bei verkauf erzielen koennte.

ist und bleibt schwammig, leider.

also eher die 6900 in diesem fall.

Harry

Hallöchen!

Ich bekomme BAFöG und ich wurde nie nach dem Wert der Autos gefragt, die alle drei auf mich zugelassen sind. Einen der drei könnte ich von heute auf morgen für 12000 € verkaufen.

Liebe Grüße

Meehster

Das wird ja bisher auch unterschiedlich gehandhabt. Letzlich zählt ein Auto schon eher zu Haushaltsgegenständen.

Aber wer drei! Autos besitzt und unterhält, der bezieht meiner gefühlten Meinung nach völlig zu Unrecht Sozialleistungen, die eigentlich dazu dienen bedürftige Studenten und Auszubildende zu unterstützen.

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Das wird ja bisher auch unterschiedlich gehandhabt. Letzlich zählt ein Auto schon eher zu Haushaltsgegenständen.

Aber wer drei! Autos besitzt und unterhält, der bezieht meiner gefühlten Meinung nach völlig zu Unrecht Sozialleistungen, die eigentlich dazu dienen bedürftige Studenten und Auszubildende zu unterstützen.

ohne die situation im detail zu kennen ist das so sicherlich eher fehl am platz und auch nicht fair.

grundsätzlich haste völlig recht, hier wurde aber nur von "auf mich zugelassen" gesprochen und nicht von "ich habe drei autos" ;)

denke doch das dies ein unterschied ist...

Ich denke auch es wird unterschieden welche Form von Bafög man bezieht. Es gibt ja eine Möglichkeit bei der man studiert und das Bafög später dann, zumindest zum Teil/oder zur Hälfte zurückbezahlt. So ne Art "zinsloses Darlehen".

 

Dann gibt es aber auch Bafög-Arten während der normalen Berufsausbildung, oder eben wenn man einfach zur Schule geht.

 

Das sind alles unterschiedliche Fälle, die gewissermaßen dann wohl auch etwas unterschiedlich gehandhabt werden. So genau kenn ich mich damit zugegebenermaßen nicht aus - ich habe für mein Geld stets selbst gearbeitet *fg* :D :D

In meinem Fall ist es Studentenbafög, das ich irgendwann wieder zurückzahlen darf. Und die drei Autos nutze selbstredend nicht ich allen. Sie sind auf mich angemeldet, weil ich relativ gute Versicherungsprozente habe und ich zu einer relativ günstigen "Berufsgruppe" gehöre ;)

Zitat:

Original geschrieben von meehster

In meinem Fall ist es Studentenbafög, das ich irgendwann wieder zurückzahlen darf....

Meine Frau hat ca. 25% des erhaltenen Bafög zurückzahlen müssen. Die anderen 75% waren dementsprechend eine "Sozialleistung", die Zinsen ebenso.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Ich bekomme BAFöG und ich wurde nie nach dem Wert der Autos gefragt, die alle drei auf mich zugelassen sind. Einen der drei könnte ich von heute auf morgen für 12000 € verkaufen.

Beim BAFÖG Antrag wurdest Du sicherlich zu Deinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen befragt. Wenn Du ein Auto besitzt, welches *Du* jederzeit für 12000€ verkaufen könntest, dann bist Du auch der Eigentümer und hättest das Fahrzeug als eigenes Vermögen angeben müssen.

Oliver

Ich wollte nur noch sicherheitshalber sagen: Die 12000 € sind ein Liebgabergebot. Nur weil ich den Wagen nicht hergeben möchte, hat der Interessent so viel geboten. Den Wert haben wir übrigens vor Kurzem hier erörtert. Wenn dieser Liebhaber nicht mehr interessiert sein sollte und ich den Wagen verkaufen müßte, wäre sicher nicht dieser Preis zu erzielen.

Danke für die Erklärung. Das klingt nun ganz anders, als in Deinem früheren Beitrag, der sich dahingehend misverstehen lässt, daß sich der Leistungsträger nicht ernsthaft für die wahren Vermögensverhältnisse der Antragsteller interessieren würde.

Oliver

Zitat:

Original geschrieben von heltino

 

ohne die situation im detail zu kennen ist das so sicherlich eher fehl am platz und auch nicht fair.

grundsätzlich haste völlig recht, hier wurde aber nur von "auf mich zugelassen" gesprochen und nicht von "ich habe drei autos" ;)

denke doch das dies ein unterschied ist...

für mich nicht. in köln wurde ein renter von nem hartz 4 empfänger im cl500 die beine abefahren und der ist daraufhin gestorben. eine tankfüllung und 1/3 seines hartz4 wäre weg. für euch also auch kein betrug?

Ich hab ne Art Meisterbafög bekommen und das ist unabhängig vom Einkommen. Rückzahlungsquote liegt bei grob 70%. Ne Freundin hat Bafög bekommen um eine schulische Berufsausbildung zu machen - Keine Rückzahlung sofern die Finanzen niedrig genug sind - einschließlich Geld der Eltern, da sie noch nicht Volljährig war und bei ihren Eltern gewohnt hat.

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