ForumKFZ Leasing
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. KFZ Leasing
  6. Wert Leasingfahrzeug nach Totalschaden

Wert Leasingfahrzeug nach Totalschaden

Themenstarteram 3. November 2024 um 12:44

Hi,

Ich habe leider mit meinem Dienstwagen (Audi Q5 / Januar 2023) einen Unfall gebaut - sieht aus wie ein wirtschaftlicher Totalschaden - leider wird es unter grob fahrlässig fallen und ich muss damit rechnen, dem AG das Auto zu ersetzen. Der Anschaffungspreis waren ca 52t EUR nach ettlichen Rabatten - die Bruttolistenpreis für den GW Vorteil war mit EUR 71t angesetzt. Das Auto ist jetzt fast 2 Jahre alt, mit ca 28t KM. Meine Frage ist - wie qird der Ersatzwert des Fahrzeugs berechnet? Mit dem Restwert nach Abschreibung? Wiederbeschaffungswert? Wenn ein gleichwertiges Fahrzeug zB jetzt EUR 55t am Markt Wert ist, der AG aber EUR 51t für den Wagen neu bezahlt hat - kann er die EUR 55t ansetzen?.

Ein Gutachter ist noch nicht bestellt worden.

Wenn ich den Schaden bezahlen muss, kann ich mir das Auto aushändigen lassen zwecks Verkauf zum Ausschlachten etc, damit ich den Schaden etwas mindern kann?

Danke

Ähnliche Themen
24 Antworten
Themenstarteram 3. November 2024 um 13:03

Korrwktur: Anschaffungskosten (ohne MWSt) waren EUR 47t, Restwertbasis EUR 59t, GW Vorteil Basis EUR 71t (inkl Mwst), Restwert nach 4 Jahren EUR 24t.

Hallo, kurze Nachfrage. Ist das Auto gekauft und Eigentum des AG oder ein Leasing? Du schreibst zwar gekauft durch AG , aber wenn doch Leasing sieht es ein bisschen anders aus. In der Überschrift schreibst Du „Leasing“. Grob Fahrlässig kann ja zu schnell oder eine rote Ampel sein, oder fahrt unter Alkohol. Manche Große Versicherungen nehmen die Grobe Fahrlässigkeit mit rein, aber keine Drogen und Alkohol.

Was steht den in Deinem Arbeitsvertrag Vertrag oder den AGB des Versicherer? Wichtig, was ist mit der GAP?

 

Grüße

Themenstarteram 3. November 2024 um 19:58

Hi, im Fahrzeugschein ist der Name des AGs, läuft aber über eine Leasing-Firna (nehme an als Flottenmanagement). Ich befürchte, es ist die grobe Fahrlässigkeit, die nicht versichert ist. Jetzt scheint ea auch so zu sein, dass der AG eh nur Haftpflicht abgeschloasen hat . Von GAP sehe ich nichts in der Leasingratenübersicht , lediglich von "Haftpflicht".

Nur Haftpflicht kann sogar sein, bei meinem Firmenwagen früher (großer Bonner Konzern) waren die Fahrzeuge auch nicht Vollkaskoversichert. Es war für die Firma bei der Menge an Fahrzeugen einfach billiger, das Risiko selbst zu tragen. Trotzdem hatte ich in der Geschäftswagenvereinbarung eine feste SB die ich im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls bei einer Privatfahrt hätte zahlen müssen. Ob da irgendwelche Ausschlüsse drin standen weiß ich nicht mehr…

Das wäre sehr ungewöhnlich, weil eigentlich alle Leasinggeber eine Vollkasko vorschreiben.

Aber bei Fahrten unter Alkohol o.Ä. hilft das aber auch eher wenig.

Ich glaube wenn die Firma um 20.000 Autos in der Flotte hat - das war damals so der Stand - lässt die sich wenig vorschreiben. Aber mit Alkohol/Drogen hast du vermutlich Recht…

Themenstarteram 3. November 2024 um 20:10

Ich kann euch nur sagen, was ich im "Einzelvertrag" zwischen AG und Leasingfirma als Bestandteil der Rate gefunden habe. Kein Wort von irgendeinem Kasko...? Wenn der AG im FS steht, dann gehört das Auto doch ihm?

Bild #211208187
Themenstarteram 3. November 2024 um 20:26

Oh, dass wird noch lustig. Bei Teil/Vollkasko hätten die einen Anrecht auf Neupreis (und damit Regress gegen mich). Bein Hadtpflicht bekommen die doch nur den Widerverkaufswert minus Restwert?

1000076531

Zitat:

@Hopeless schrieb am 3. November 2024 um 21:10:34 Uhr:

Ich kann euch nur sagen, was ich im "Einzelvertrag" zwischen AG und Leasingfirma als Bestandteil der Rate gefunden habe. Kein Wort von irgendeinem Kasko...? Wenn der AG im FS steht, dann gehört das Auto doch ihm?

Nein der AG steht drin weil er der Halter ist aber der Besitzer ist die Leasinggesellschaft.

Warum Sollte der Leasinggeber unterschiedliche Ansprüche haben in Abhängigkeit der abgeschlossen Versicherung? Das ist doch dafür völlig egal. Es ist nur eine Frage wer die geforderte Summe zahlt aber wenn du von grober Fahrlässigkeit ausgehst ist die Versicherung ja eh raus sofern das nicht in den Bedingungen ausgeschlossen ist

Bei uns im Unternehmen zahlt die Firma den Schaden selbst, ist günstiger als die Versicherungsprämien zu zahlen. Wenn das Auto wirklich Totalschaden ist, wird es an einer Schrottbörse veräußert. Dann bleibt halt noch der Restwert als Differenz und noch was mit dem Leasingvertrag ist. Jedes Unternehmen handelt das unterschiedlich. Der Fuhrparkmanager kann Dir da am besten Auskunft geben. Alles andere wäre nur Spekulativ.

Zitat:

@hoinzi schrieb am 3. November 2024 um 21:03:26 Uhr:

Das wäre sehr ungewöhnlich, weil eigentlich alle Leasinggeber eine Vollkasko vorschreiben.

Aber bei Fahrten unter Alkohol o.Ä. hilft das aber auch eher wenig.

Das ist nur bei Privatleasing so vorgeschrieben. Das ist halt eine Risikokalkulation. Mit den hohen Laufleistungen die im Gewerbeleasing einhergehen, kann es günstiger sein den Schaden selbst zu regulieren.

Themenstarteram 3. November 2024 um 22:45

Wäre es nicht besser, ich zahle denen alles und verkaufe das Auto selbst? Finde das model online zu ziemlich guten Preisen

Themenstarteram 3. November 2024 um 22:48

Also meins siehf besser aus :-)))

I found this offer at ????????????.????:

Audi Q5 35 TDI S line

First Registration: 06/2023 Mileage: 7,583 km Fuel: Diesel Power: 120 kW (163 hp)

Price: €24,600

https://link.mobile.de/o95UJ8ugVyQhYzQE8

Es muss doch eine schriftliche Vereinbarung existieren mit dem Arbeitgeber, welche Pflichten du im Zusammenhang mit dem Auto hast, insbesondere Schadensersatzpflichten?

Wenn der AG in den Papieren steht, ist er der Halter. Der Eigentümer ist trotzdem der Leasinggeber.

Der Leasinggeber hat Anspruch auf den Ersatz des aktuellen Buchwerts des Fahrzeugs, abzgl. Restwert, je nachdem wer das Unfallauto verwertet. Der Buchwert liegt zur Halbzeit des Vertrags etwas über der Mitte zwischen Anschaffungspreis und Restwert. Wahrscheinlich wird er sich zwecks Schadensersatz an den Leasingnehmer (deinen AG) wenden und der sich (mangels Versicherung) wiederum an dich.

Dies ist keine verbindliche Auskunft, bin weder Jurist noch Leasingprofi.

Ich könnte auch Fahrzeuge meines AG für dienstliche Fahrten benutzen, wenn ich unterschreiben würde, dass die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit (z.B. kleinen Tieren ausweichen) nicht deckt. Daher unterschreibe ich das nicht. Und dabei geht es bei mir nur um die sporadische Nutzung eines Golf und dessen Wert, nicht um den täglich auf dem Spiel stehenden Wert eines Q5.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. KFZ Leasing
  6. Wert Leasingfahrzeug nach Totalschaden