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Wertminderung bei verstecktem und instandgesetztem "kleinen" Unfallschaden.Wie hoch ist der Schaden?

BMW 5er F11
Themenstarteram 6. Juli 2021 um 16:49

Hallo zusammen,

im Rahmen einer Reklamation wurde festgestellt, dass der vor 5 Monaten gekaufte premium selection Wagen einen versteckten Unfallschaden hatte, weshalb Wasser durch die Rücklichtdichtung eintrat, da diese rausrutschte und nicht hielt. Angeblich eine Kleinigkeit laut Verkäufer. Die Verrechnung erfolgte zwischen den Niederlassungen für mich ohne Kosten, wie auch der Leihwagen für 1 Woche.

Heute habe ich nach mehrmaligem Nachfragen endlich schriftlich den Umfang der Arbeiten erhalten, kann dies aber nicht so richtig von der Schadenshöhe her einschätzen. Folgende Arbeiten wurde gemacht:

4 Reifen ersetzt AZ:28

Stoßfängerverkleidung abbauen AZ:3

Vorbereirung Lackierarbeiten und Zeitzuschlag für Hauptlackarbeit AZ:3

Abschlussblech instandsetzten AZ:24

Abschlussblech lackieren AZ:29

Heckleuchten beide wieder einbauen AZ:2

Summe Schaden (AZ:61) zu Winterreifen 4x Goodyear 225/45/18 (AZ:28)

Frage:

1.) Wie bewertet man die Verrechnung zwischen den Niederlassungen der AZ-Punkte in EUR? Vier Reifen mit Aufziehen würde ich mit 700Eur ansetzten, dann läge der Schaden bei gut 1.500Eur!?

2.) Über die Kleinigkeit und die Aussage des Verkäufers die Reifen wären teurer als der Rest der Reparartur bin ich schon mehr als irritiert. Wie ist die Wertminderung bei einem gebrauchten 520d (KP:21T€, Bj.8/16, 70tkm) bei diesem Vorschaden anzusetzten!? Ich muss diesen Schaden im Verkaufsfall ebenfalls angeben und damit lässt sich der Wagen nicht unbedingt besser verkaufen.

Wer hat Erfahrung und kennt sich aus wie Niederlassung in solch einem Fall reagieren und dies monetär abwickeln/ev. rückabwickeln!? Die Lust ist mir am Wagen mittlerweile vergangen.

Gruß Christian

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22 Antworten

War nicht Deine Frage, aber die aufgeführten Reifen passen nicht. Vertippt?

Ich würde auf Rückgabe pochen. Unter Premium Selection darf kein Wagen Verkauft werden der irgend ein Unfallschaden hatte. Es sei den die BMW AG hat da was in Letzten Jahren geendert.

Themenstarteram 6. Juli 2021 um 17:24

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 6. Juli 2021 um 18:51:16 Uhr:

War nicht Deine Frage, aber die aufgeführten Reifen passen nicht. Vertippt?

Die Reifen waren auch falsch drauf, so dass diese ebenfalls kostenlos ersetzt wurden. Damit habe ich zumindest ein Anhaltspunkt zur Schadenshöhe und hab sie deshalb mit aufgeführt.

Der Wagen hatte vorne auch einen Unfallschaden der mir bekannt war. Es wurde dort nur der Stoßfänger und sonst nichts ersetzt. Mein Heckschaden hört sich da mit Abschlussblech instandsetzen deutlich schlimmer an!? Daher scheint Premium Selektion auch Unfall Fahrzeuge zuzulassen oder ab wann gilt ein Wagen als Unfaller? Mein E93 war 2011 auch mit Türinstandsetzung nicht schadensfrei und Premium Selektion.

In welchem Zeitraum muss ich Rückabwickeln bzw. da ich derzeit keine Fahrzeug-Alternative habe: Was kann man an Wertminderung ansetzen?

Wie kann man eine AZ bewerten? Ist das eine AW => 12AW = 1h = 150eur? Aber wie passt das mit den Reifen?

@Christian123

Interessant! Habe mir eben mit meiner Frau einen Mini (Ez: 05/2018- 42tkm) als Leasingrückläufer mit 24 Monaten PSG bei Mini angeschaut! Im Gespräch kam dann raus, dass ein Heckschaden ohne Lackierarbeiten (Heckklappe, Heckstoßfänger und 2 Rückleuchten) instandgesetzt worden sei.

 

@DerDrug

Scheinbar gibt es inzwischen wirklich die PSG auch für Fahrzeuge, die einen "Bumms" hatten.

Für mich, aber ich bin Laie, hört sich das nach einer Lappalie an. Liest sich wie ein fachmännisch reparierter Parkrempler. Mich würde das nicht vom Kauf abschrecken, wäre ich ein Interessent. Daher in meinen Augen kaum Wertverlust, aber das mögen andere anders bewerten.

Sagte dem Verkäufer, dass ich vor Kauf definitiv die Bilder vom Dekra- Gutachten sehen möchte, um genau das Ausmaß des Schadens einschätzen zu können. Grundsätzlich hast Du aber Recht, dass ein Schaden an austauschbaren "Verkleidungsteilen" nicht so wild sein muss.

Es geht hier um einen 1.500€ Schaden? Das ist eine absolute Bagatelle. Und PS können auch Unfallwagen haben. Mein E91 war ein PS Jahreswagen, der ebenfalls als Unfallwagen verkauft werden musste. Es wurden Ausbesserungsarbeiten im Wert von ca 1.000€ durchgeführt. Damals sagte mir der Verkäufer dass alles über 600€ wohl entsprechend angegeben werden muss, und das ist bei BMW ja ruck zuck erreicht.

Kann jedenfalls (noch) nicht nachvollziehen, wie einem die Lust am Wagen vergehen kann, zumindest mit den bisherigen Angaben des TE. Eine Wertminderung sehe ich soweit auch noch nicht.

Beim Mini sagte er, es wären €4000,- gewesen. Passt eigentlich auch bei den Teile- und Lackierungspreisen. Aber ja, meine F11 Stoßstange hat auch bereits €2300,- gekostet.

Unfall ist Fakt...Wiederverkaufswert dadurch niedriger. Dran bleiben!

Hast du das Auto als Unfallfrei gekauft? Dann würde ich dem Händler schon um ein persönliches Gespräch bitten. Der Händler muß einen Unfallschaden angeben. Du müsstest jetzt wo du vom Schaden weißt, bei einem Verkauf des KFZ,den Schaden auch angeben. Dein Wiederverkaufswert wird ja auch geringer. Bei meinem F11 wurde seinerzeit ein behobener Hagelschaden verschwiegen, habe da eine Einigung mit dem Händler getroffen und etwas Geld zurück erhalten. Dies war dann für mich okay, denn auch einen Hagelschaden muss man angeben. Ich würde mir die komplette Werkstatthistorie besorgen, dann kannst du mit Sicherheit sehen was alles gemacht wurde. https://www.motor-talk.de/.../...tthistorie-auslesen-t5918127.html?...

20210706_215914.jpg

@Kunkel73

Verlinke mal bitte die Quelle.

@Christian123

 

Ich würde von maximal 10 % Wertminderung vom Reparaturpreis ausgehen, weil das der Wert ist den Leasinggesellschaften ansetzen im Fall einer Reparatur.

 

Das Ersetzen von Reifen würde ich aber keinesfalls als Unfallschaden oder gar wertmindernd ansehen, denn neue Reifen erhöhen ja den Wert.

Themenstarteram 6. Juli 2021 um 20:28

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 6. Juli 2021 um 21:53:56 Uhr:

Es geht hier um einen 1.500€ Schaden? Das ist eine absolute Bagatelle. Und PS können auch Unfallwagen haben. Mein E91 war ein PS Jahreswagen, der ebenfalls als Unfallwagen verkauft werden musste. Es wurden Ausbesserungsarbeiten im Wert von ca 1.000€ durchgeführt. Damals sagte mir der Verkäufer dass alles über 600€ wohl entsprechend angegeben werden muss, und das ist bei BMW ja ruck zuck erreicht.

Kann jedenfalls (noch) nicht nachvollziehen, wie einem die Lust am Wagen vergehen kann, zumindest mit den bisherigen Angaben des TE. Eine Wertminderung sehe ich soweit auch noch nicht.

....da sind noch andere Sachen im Vorfeld gewesen. Aber wie du schon sagst sind 1.500Eur nicht viel, aber ich muss es beim Verkauf mit angeben. Die Ausbesserung meiner Stoßstange sollte damals schon 900Eur

beim E93 kosten, daher glaube ich nicht, dass die genannten Arbeiten 1.500Eur waren

Die Frage nochmal wie man die AZ (kenne nur AW) für die interne Verrechnung bewerten kann. Frage mich auch wie bei einem Parkrempler das Abschlussblech so verbogen sein kann, das die Rücklichtdichtung nicht mehr hält und sogar lackiert werden muss, die Stoßstange aber o.k. ist !?

Kennt jemand die Bewertung von einer AZ-Einheit? Komisch finde ich auch dass man AZ für Reifen nutzen kann

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