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Wertminderung nach Unfall erhalten - angemessen hoch?

VW Polo 5 (6R / 6C)
Themenstarteram 5. Januar 2017 um 23:07

Nabend zusammen,

ich fahre einen Polo Comfortline BJ Juli'16 mit einem BLP von ca. 23000€. Vor ein paar Wochen ist jemand in mein parkendes Auto gefahren bzw. an der ganzen Fahrerseite entlang. Die gegnerische Versicherung hat die Reparatur bezahlt. Der hintere Teil des Fahrzeuges musste an zwei Stellen ausgebeult werden + neue Lackierung. Der Rückspiegel musste ebenfalls lackiert werden. Die hintere 17" Felge sah am schlimmsten aus, war aber laut Werkstatt eher Abrieb. Sie wurde nur poliert und nicht ausgetauscht. Da im Moment so schlechtes Wetter ist, konnte ich nur weiße Schlieren/Spuren auf der Oberfläche der Felge erkennen, die ich nicht mit Wasser abschrubben konnte. Gerade bei den schönen Felgen bin ich sehr empfindlich... kann ich hier eine Neue verlangen?

Heute erhielt ich dann die Wertminderung i.H.v. 225€. Ist das angemessen dafür, dass mein nagelneues Auto jetzt nur noch als Unfallfahrzeug veräußert werden kann? Falls nicht, wie würde ich dagegen am Besten vorgehen?

Zudem hat der Unfallverursacher Fahrerflucht begannen und kam erst am nächsten Morgen klingeln. Ich tippe darauf, dass er/sie betrunken war, da auf der Straße ausreichend Platz ist und derjenige von der Gegenspur aus in mein parkendes Auto gefahren ist. Mein Nachbar hat um 2 Uhr eine lautes Geräusch vernommen, weshalb er auf die Straße ging, aber niemand war dort. Die Dame hat mir gegenüber angegeben, es wäre gegen 23 Uhr passiert.

Vielen Dank im Voraus!

Beste Grüße

Krait

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8 Antworten

Du hast das Recht so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nicht passiert. Wenn die Felge durch Polieren nicht wieder herzustellen ist, hast du u.U. den Anspruch auf eine neue! Gerade wenn der Reparaturversuch erfolglos war, sollte hier eine neue Felge drin sein!

Bei bestehender rechtsschutzversicherung würde ich einen Anwalt beauftragen. Meiner meinung nach braucht man als Geschädigter bei einem unfall auch keinen Anwalt, da den die gegnerische Haftpflicht bezahlt, erkundige dich ml beim Anwalt!

225€ hören sich für mich erst mal ok an (ca. 1 % des Zeitwertes?).

PS: Ja, grundsätzlich Unfallflucht, egal ob um 23.00 oder 02:00 Uhr passiert. Alkohol dürfte ihr jetzt nur noch schwer nachzuweisen sein, bringt dir aber gar nichts bei der Schadensregulierung! Eigentlich kannst du zufrieden sein, dass sie sich überhaupt gemeldet hat. Wir sind schon mehrfach auf dem Schaden sitzen geblieben, weil sich keiner meldete, auch später nicht!

Ist kein Gutachten erstellt worden ?

Im Gutachten steht die Höhe der Wertminderung und des Nutzungsausfalls

225.- gleichen den wirklichen Wertverlust nie aus

Ich z.B. würde grundsätzlich keinen Unfallwagen kaufen

am 6. Januar 2017 um 11:15

Die Pflicht der Nachbesserung bei Unzufriedenheit (Optik der Felge) liegt bei der ausführenden (reparierenden) Werkstatt, nicht hier im Forum... Nachfragen, nochmaliges Polieren verlangen oder wenn es nichts nützt, dann Austausch.

Ob Anwalt oder nicht, bedenke immer dabei: "Wie in den Wald reingerufen wird, so schallt es wieder heraus."

Oft reicht ein einfaches Nachhaken auf freundlicher Ebene, da kommt man mitunter manchmal viel weiter im Leben. Man muss ja die Ellenbogengesellschaft nicht noch weiter fördern...

Hallo,

meiner Freundin ist ebenfalls jemand beim Parekn reingefahren (VW Polo Bluer GT EZ 08/2015), da war der Polo gerade 13 Monate alt bei 15T Km. Es musste der hintere Stoßfänger repariert werden +Lack und diverse Kleinteile neu. Die Reparaturkosten lagen bei rund 1000 Euro. Lt. Gutachter wurde der merkantile Minderwert mit 115 Euro angegeben. Das sind dann also 11,5% der Reparturkosten. Der merkantile Minderwert berechnet sich nach Fahrzeugalter, Reparaturumfang, Laufleistung und Allgemeinzustand. Bzgl. der Felge würde ich, wenn Spuren sichtbar bleiben, auf eine Neue plädieren. Dazu musst du eben noch mal zu dem Gutachter hin. Hast du dich von der gegnerischen Versicherung "einseifen lassen", den Schaden über deren Partnerwerkstätten abzuwickeln? Du hast als Geschädigter freie Gutachter und Werkstattwahl! Wenn "Dein" Gutachter feststellt, dass die Felge beschädigt ist, muss die neu werden, auch wenn noch ein Schleier vom Polieren zurückbleibt, ist das eine Verschlechterung zum vorherigen Zustand, dann muss die Felge eben neu, Basta! Sollten die die Felge nur neu Lackieren, hättest du sogar Anspruch, dass beide Felgen einer Seite lackiert werden, damit der Farbtonunterschied nicht auffällt. Genauso hast du Anspruch, dass beim Lackieren nicht nur die beschädigten Teile lackiert werden, sondern auch die angrenzenden Karosserieteile mit Beilackiert werden, damit man einen gleichmäßigen Farbverlauf hinbekommt. Besonders ist das bei hellen Farben (silber) sehr zu empfehlen!

Viel Erfolg und Daumen Drück, dass du zu deinem Recht kommst.

MfG. Nieli

am 7. Januar 2017 um 14:04

Mein Polo war erst 2 Wochen alt, hatte kaum 1000km und wurde durch einen "Parkrempler" so stark beschädigt dass fast die komplette Front, Motorhaube, ein Kotflügel, ein Xenon Scheinwerfer und eine Tür ersetzt und Lackiert werden mussten.

Ich hatte einen unabhängigen Gutachter der den Schaden auf rund 3500€ und als merkantile Wertminderung €750 veranschlagt hat.

Die €750 habe ich auch bekommen.

Gefühlt wurde ich sagen, da mein Schaden deutlich größer war (schätze ich) und das Auto neuer (nahezu Neuwagen), das da nicht viel mehr drin sein wird.

Aber im Zweifel hilft da nur ein Anwalt&Gutachter um das zu klären.

Für einen Gutachter ist es jetzt zu spät,der Wagen ist schon repariert

Die Höhe des Schadens ist unbekannt.Die ganze Fahrerseite entlang können locker 3500.- werden.

Kann aber so niemand etwas zu sagen...

Bj Juli 2016 ist erst ein halbes Jahr alt,das wird keinen großen Unterschied zu einem neuen machen

2 Wochen altes Fahrzeugs hätte ich gleich abgegeben und neu bestellt

am 7. Januar 2017 um 17:46

Ein Gutachter kann aber Anhand der Werkstatt-Rechnung wahrscheinlich immer noch beurteilen ob die Wertminderung in der Höhe angemessen ist.

Zitat:

Bj Juli 2016 ist erst ein halbes Jahr alt,das wird keinen großen Unterschied zu einem neuen machen

Kann ja sein das es nicht sonderlich ins Gewicht fällt, einen Unterschied wird es aber trotzdem machen ob ein Auto 2 Wochen, ein halbes Jahr, 1000 oder vielleicht schon 5000km alt ist.

Zitat:

2 Wochen altes Fahrzeugs hätte ich gleich abgegeben und neu bestellt

Und hättest den Wertverlust beim Verkauf getragen (den Wertverlust ersetzt dir niemand ) und noch mal 2-3 Monate auf ein Neufahrzeug gewartet (ohne Ersatzfahrzeug)? Ich nicht.

Natürlich ist sowas immer ärgerlich, aber es war ja nichts verzogen und musste gerichtet werden, es wurden halt nur relativ viele Teile ersetzt.

Bei einem 2 Wochen alten Fahrzeug mit 1000km und Fremdverschulden kannst

Neuwagenentschädigung vergessen, falls du glaubst das die Versicherung die Kosten dafür übernimmt. https://www.anwalt.de/.../...n-anspruch-auf-schadensersatz_005999.html

Und wer soll den Gutachter bezahlen ?

Neuwertentschädigung gibt es allgemein bis 1000km und 4 Wochen.Aber auch da gibt es verschiedene Urteile

Kann sein das es einen Unterschied von von 5.- € ausmacht wenn der Wagen 5 Monate älter ist

Wenn es 4 Jahre wären wäre es sicher mehr

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