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Wertschätzung - Verkauf nach Unfall

Mercedes CLK 208 Coupé
Themenstarteram 15. April 2013 um 20:38

Hallo Freunde des gediegenen Gleitens,

meine Frau hatte heute mit ihrem Coupé einen kleinen Auffahrunfall im Stop-and-go-Stadtverkehr. Glücklicherweise gab es keine Personenschäden.

Wie schätzt ihr die Schadenhöhe bzw. den Fahrzeugwert vor und nach einer Reparatur ein und würdet ihr den Wagen mit dem Schaden verkaufen oder vor dem Verkauf reparieren lassen?

Der Wagen ist vollkaskoversichert, in den nächsten Tagen wird ein Sachverständigengutachten erstellt, weswegen ich mich gerne vorab etwas besser informieren möchte.

Hintergrund: Nach der Geburt unseres zweiten Kindes wollten wir den Wagen ohnehin ab Mai zum Verkauf anbieten.

Zum Fahrzeug:

CLK 230 K Avantgarde

2. Hand (ich habe den Wagen in 6/2002 neu mit einem Freund bei Mercedes-Benz abgeholt, im Frühjahr 2011 hat ihn dann meine Frau übernommen)

Aktuell ca. 140 TKM

EZ: 6/2002

TÜV: 4/2013 (bisher stets ohne Mängel)

Scheckheftgepflegt, alle Inspektionen (zuletzt im November 2012)

Original und unverbastelt

Obsidian-schwarz

Leder grau

Sitzheizung

Automatik

Klimaanlage

Audio 30 APS (Navigation, CD, Radio)

Einbautelefon-/Freisprechanlage

Panorama-Schiebedach

Einparkhilfe

elektrische Sitze & Fenster

Cup-Holder

ABS, ESP, Airbags

Regensensor

Tempomat

etc.

Erwähnenswerte Neuteile in den letzten beiden Jahren - abgesehen von den jährlichen Wartungen - waren u.a.:

Kofferdeckel (wg. Rost am Schloß)

Auspuff ab Kat (wg. Undichtigkeit am Endschalldämpfer)

Bremsscheiben und -beläge vorne und hinten

Gebläseregler

Zündkerzen

Zustandsbeschreibung VOR dem heutigen Unfall:

Technisch top

Lack/Innenraum gut mit normalen Gebrauchsspuren der Jahre

Radlauf hinten rechts mit leichtem Rostansatz

Alle elektrischen Helferlein funktionieren

Über Eure Meinungen und Hinweise würde ich mich sehr freuen!

Danke für's Lesen!

Maske

Beste Antwort im Thema

Guten Morgen Maske,

erst einmal hoffe ich das es Deiner Frau und den anderen beteiligten gut geht!

Ich habe gerade laut Deinen Daten über ADAC eine Bewertung erstellen lassen, nach Kilometer Korrektur und Automatikgetriebe SSD und Klima komme ich auf einen Händlerverkaufspreis / Wiederbeschaffungswert von 8040,-€

alles andere an Sonderausstattung wurde nicht berücksichtigt, der oben genannte Betrag bezieht sich auf den Zeitpinkt unmittelbar vor dem Unfall!

Der Wert des Wagens kann sich noch erhöhen, das ergibt aber dann das genaue Gutachten!

Zuerst einmal sei Erwähnt das Du die Freie Gutachterwahl hast.

Wenn Du den Wagen eh Verkaufen wolltest war der Zeitpunkt nie besser als jetzt,

alles was jetzt kommt bezieht sich darauf das Du den Wagen Verkäufen willst und entweder nicht der Verursacher bist, bzw Deine Frau nicht der Verursacher ist oder aber das der Wagen Vollkasko Versichert ist, sollte Deine Frau Schuld sein würde die Vollkasko eintreten

Was die Anzahl der Halter angeht, wenn Deine Frau zusammen mit Dir in einem Haushalt Wohnt bleibt es beim Erstbesitz.

Nachdem der Gutachter den Schaden des Wagens Ermittelt hat wird er ein Gutachten erstellen, da steht Selbstverständlich erst einmal die Schadenshöhe drin, des weiteren steht aber auch der Wiederbeschaffungswert drin, ausserdem wird der Restwert (Auto im kaputten Zustand) (auf Deinen Wunsch) ermittelt, dieser Wert ist für Dich wichtig.

Nachdem Du diesen Beträge erfahren hast teilst Du dem Versicherer mit das Du auf Totalschadensbasis mit RESTWERT abrechnest, der Restwert ist ein Garantierter Betrag, sobald der Versicherer dem Versicherten einen Restwert nennt Garantiert er auch das der Wagen zu mindestens diesem Betrag von einem Aufkäufer gezahlt wird! Kurze Erklärung, der Gutachter setzt den Wagen in so etwas ähnlichem wie eBay allerdings für Autohändler, das nennt sich Restwert Börse, die Fahrzeuge sind auch nur kurz da Eingestellt da man ja keine Wochen Zeit hat, i. Der Regel holt sich der Gutachter mindestens 3 Angebote, da höchste zählt und was ganz ganz wichtig ist, diese Angebote sind für den Bieter/Aufkäufer verbindlich, holt er den Wagen ab darf er keinen Cent abziehen, die Kerle versuchen das schon mal gerne haben aber keine Chance! Super Interessant ist auch das die Gebote für Dich nicht Verbindlich sind, wenn Du jemanden hast der Dir mehr gibtdarfst Du den Wagen auch dahin Verkäufen, Du kannst ihn natürlich auch behalten aber da ging es ja nicht drum ;-)

der Restwert steht Dir ohne Abzüge zu, würde der Versicherer keinen Aufkäufer finden müsste der Versicherer selbst Einspringen und Dir den Wagen abkaufen, aber wir Reden ja nicht über einen 10 Jahre Alten Dacia etc sondern über ein Hochwertiges Auto!

Zum Restwert kommt nun noch der Schadenswert, dann aber abzüglich der MwsT. beide Beträge zusammen ergeben dann wieder den Wiederbeschaffungswert!

Es ist Sinnvoll das der Schaden so hoch wie möglich beziffert wird, also nicht nach dem Motto da vorne an der Stoßstange hat schonmal ein Vogel gegengetreten Oder so, ist der Schaden zu gering wird nicht nach Restwert abgerechnet, in dem Fall geht der Utachter nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Schadenssumme!

Dann müsstest Du den Wagen selbst Verkäufen, wobei Du aber auch hier die Möglichkeit hast den Gutachter zu bitten das Fahrzeug in die Restwertbörse zu setzen!

Ich hoffe das war jetzt nicht zuviel und Du bist jetzt nicht zu sehr Verwirrt!

gib doch mal Bescheid wie alles gelaufen ist

viel Erfolg

Hennaman

8 weitere Antworten
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8 Antworten
am 16. April 2013 um 4:35

Moin

ich schätze den Schaden knapp am wirtschaftlichen Totalschaden um die 5000,-€ (Gutachten)

Restwert ca. 1500 - 2000,-

lass dir nach Gutachten auszahlen (Achtung 19% MwSt. abziehen)

verkauf Ihn und such dir was anderes..

Es sei denn du hängst emotional an dem Fahrzeug?

Dann muss dein Bauch entscheiden...

Aber da Vollkasko: Beauftrage erst mal einen Gutachter, und wenn du du die Summen kennst,

bist du ja schon schlauer....

servus

Guten Morgen Maske,

erst einmal hoffe ich das es Deiner Frau und den anderen beteiligten gut geht!

Ich habe gerade laut Deinen Daten über ADAC eine Bewertung erstellen lassen, nach Kilometer Korrektur und Automatikgetriebe SSD und Klima komme ich auf einen Händlerverkaufspreis / Wiederbeschaffungswert von 8040,-€

alles andere an Sonderausstattung wurde nicht berücksichtigt, der oben genannte Betrag bezieht sich auf den Zeitpinkt unmittelbar vor dem Unfall!

Der Wert des Wagens kann sich noch erhöhen, das ergibt aber dann das genaue Gutachten!

Zuerst einmal sei Erwähnt das Du die Freie Gutachterwahl hast.

Wenn Du den Wagen eh Verkaufen wolltest war der Zeitpunkt nie besser als jetzt,

alles was jetzt kommt bezieht sich darauf das Du den Wagen Verkäufen willst und entweder nicht der Verursacher bist, bzw Deine Frau nicht der Verursacher ist oder aber das der Wagen Vollkasko Versichert ist, sollte Deine Frau Schuld sein würde die Vollkasko eintreten

Was die Anzahl der Halter angeht, wenn Deine Frau zusammen mit Dir in einem Haushalt Wohnt bleibt es beim Erstbesitz.

Nachdem der Gutachter den Schaden des Wagens Ermittelt hat wird er ein Gutachten erstellen, da steht Selbstverständlich erst einmal die Schadenshöhe drin, des weiteren steht aber auch der Wiederbeschaffungswert drin, ausserdem wird der Restwert (Auto im kaputten Zustand) (auf Deinen Wunsch) ermittelt, dieser Wert ist für Dich wichtig.

Nachdem Du diesen Beträge erfahren hast teilst Du dem Versicherer mit das Du auf Totalschadensbasis mit RESTWERT abrechnest, der Restwert ist ein Garantierter Betrag, sobald der Versicherer dem Versicherten einen Restwert nennt Garantiert er auch das der Wagen zu mindestens diesem Betrag von einem Aufkäufer gezahlt wird! Kurze Erklärung, der Gutachter setzt den Wagen in so etwas ähnlichem wie eBay allerdings für Autohändler, das nennt sich Restwert Börse, die Fahrzeuge sind auch nur kurz da Eingestellt da man ja keine Wochen Zeit hat, i. Der Regel holt sich der Gutachter mindestens 3 Angebote, da höchste zählt und was ganz ganz wichtig ist, diese Angebote sind für den Bieter/Aufkäufer verbindlich, holt er den Wagen ab darf er keinen Cent abziehen, die Kerle versuchen das schon mal gerne haben aber keine Chance! Super Interessant ist auch das die Gebote für Dich nicht Verbindlich sind, wenn Du jemanden hast der Dir mehr gibtdarfst Du den Wagen auch dahin Verkäufen, Du kannst ihn natürlich auch behalten aber da ging es ja nicht drum ;-)

der Restwert steht Dir ohne Abzüge zu, würde der Versicherer keinen Aufkäufer finden müsste der Versicherer selbst Einspringen und Dir den Wagen abkaufen, aber wir Reden ja nicht über einen 10 Jahre Alten Dacia etc sondern über ein Hochwertiges Auto!

Zum Restwert kommt nun noch der Schadenswert, dann aber abzüglich der MwsT. beide Beträge zusammen ergeben dann wieder den Wiederbeschaffungswert!

Es ist Sinnvoll das der Schaden so hoch wie möglich beziffert wird, also nicht nach dem Motto da vorne an der Stoßstange hat schonmal ein Vogel gegengetreten Oder so, ist der Schaden zu gering wird nicht nach Restwert abgerechnet, in dem Fall geht der Utachter nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Schadenssumme!

Dann müsstest Du den Wagen selbst Verkäufen, wobei Du aber auch hier die Möglichkeit hast den Gutachter zu bitten das Fahrzeug in die Restwertbörse zu setzen!

Ich hoffe das war jetzt nicht zuviel und Du bist jetzt nicht zu sehr Verwirrt!

gib doch mal Bescheid wie alles gelaufen ist

viel Erfolg

Hennaman

am 16. April 2013 um 6:11

Ich denke auch das es für die Versicherung ein wirtschaftlicher Totalschaden ist - zumindest wird es knapp.

Was hat es denn unter der Motorhaube alles in Mitleidenschaft gezogen?

Rein optisch - Scheinwerfer, Haube (inkl. Grill), Stoßstange samt Träger. Ich nehme an den Schlossträger hat es auch erwischt so wie der aussieht - Kühler wahrscheinlich ebenfalls.

Müsste man es "privat" machen wären alle Teile zu normalen Kursen gebraucht über die Bucht beschaffbar, max. 1000,- Eu. Da es schwarz ist wahrscheinlich sogar in der richtigen Farbe so dass Du wahrscheinlich nicht mal voll lackieren müsstest.

Sofern unter der Haube nicht nochmehr kaputt ist und wäre es meiner würde ich mir die Teile besorgen, einbauen, als "Unfallwagen" verkaufen (alles andere wäre Betrug) - um die 4k solltest Du dann noch bekommen (schätze ich).

+ Den Rest der Versicherungssumme - ergibt eine gute Basis für den "neuen".

Ich denke, hier werden die Meinungen auseinandergehen - vorallem wenn man alles machen lassen muss und nicht selbst macht (dann würde ich ihn so versuchen zu verkaufen, ohne Reparatur).

Edit: Wenn man gar keine Arbeit haben will ist der von Henna vorgeschlagene Weg der wahrscheinlich Beste ;o)

Moin Maske,

das ist ja echt ärgerlich, zumal der Wagen 'eh verkauft werden sollte.

! ABER ! viel wichtiger ist doch das es 'Mutter und Kind' gut geht :p , so etwas passiert nun mal.

Hinweise kann ich keine geben, dafür hab' ich von der Materie zu wenig Ahnung. Ich denke jedoch,

das einen Instandsetzung zum anschließenden Verkauf für Euch wenig bringt.

Grüße aus Reinbek

janirewind

Wenn der Rahmen gestaucht ist, dann ists vorbei. War bei mir damals so. Wirschaftlicher Totalschaden.

Habe aber mehr Geld bekommen, als ich dafür ausgegeben hatte =D

Hatte ihn für 3.900 € gekauft undhabe von der Versicherung ca 5000€ bekommen & nochmal 1000€ vom Schrotthändler fürs Auto.

Ich empfehle dir selber ein Gutachter einzuschalten. Die von den Versicherung gestellten bewerten anders, als ein freier. (Versicherung will natürlich nur möglichst wenig zahlen).

Themenstarteram 16. April 2013 um 18:03

Hallo Leute!

Erstmal herzlichen Dank für's Lesen und Eure freundlichen Hinweise und Kommentare!

Zu eurer Info:

Freie Gutachterwahl hat man ausschließlich bei einem (unverschuldeten) Haftpflichtschaden. Im Falle eines Kaskoschadens - wie hier - obliegt es der Versicherung

1) im Einvernehmen mit dem Versicherungsnehmer (mir) das Fahrzeug - ohne Gutachten, anhand eines Kostenvoranschlags und ein paar netten Fotos - abzuholen und in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren zu lassen (Problem: kein Gutachten => keine unabhängige Dokumentation über Schadenart und -umfang => keine Beweissicherung => nicht gerichtsfest => im Zweifel leider verloren.

Praktischer Anwendungsfall: die Versicherung weigert sich nach durchgeführter Reparatur, für bestimmte Lohn/-Ersatzteilkosten aufzukommen, weil sie den gewählten Reparaturweg der von ihr beauftragten (!) Werkstatt nicht richtig findet und entsprechende Abzüge vornimmt.

Die Werkstatt will aber am Ende natürlich trotzdem ihr Geld haben - entweder von der Versicherung oder vom Versicherungsnehmer.

Weiterhin: Wenn ich mein Fahrzeug über viele Jahre immer bewusst zur MB gebracht habe und dort im Mittel 100,- bis 125,- € pro Stunde angelegt habe, möchte ich es nun nicht von einer x-beliebigen Hinterhofwerkstatt repariert wissen, nur damit mein Versicherer 40-50% der Lohn- und Teilekosten sparen kann. Das ist in meinen Augen weder zumutbar, noch stellt es eine werterhaltende Maßnahme dar.

Im Ergebnis habe ich das freundliche Angebot meiner Versicherung daher auch dankend abgelehnt!

2) im Einvernehmen mit dem Versicherungsnehmer einen bei ihr angestellt beschäftigten, öffentlich bestellten Sachverständigen mit der Begutachtung des Fahrzeugs zu betrauen.

=> Ergebnis: Gutachten von einem abhängig Beschäftigten: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Auch diese großzügige Angebot habe ich - mittlerweile deutlich weniger freundlich gestimmt- abgelehnt!

3) eigenständig und damit ohne Einvernehmen des Versicherten eine unabhängige Prüforganisation (TÜV, Dekra) mit der Begutachtung zu beauftragen. Dagegen kann man sich bei Kaskoschäden - ganz im Gegensatz zum Haftpflichtschäden - leider nicht wehren.

Trotzdem bleibt ein Geschmäckle, schließlich hat die beauftragte Prüforganisation doch ein wirtschaftliches Interesse, auch zukünftig vom Versicherer bei der Vergabe entsprechender Aufträge berücksichtigt zu werden. Dass das Ergebnis eines Gutachtens (zumindest in Teilen) durchaus im Ermessen des Prüfers liegt, muss an dieser Stelle wohl nicht weiter vertieft werden

Im Ergebnis werde ich nun also mit einem von der Versicherung extern beauftragten Gutachter vorlieb nehmen müssen; vorab werde ich den Wagen aber noch beim Sachverständigenbüro meines Vertrauens vorführen und das Fahrzeug (auf meine Kosten) durch Kurzgutachten bewerten und mich umfassend beraten lassen.

Sollten alle Stricke reißen, werde ich dort ein komplettes Gegengutachten in Auftrag geben bzw. den Wagen im Zweifel über die 130%-Regelung direkt von Mercedes reparieren lassen.

@Hennaman

Dürfte ich dich mal 10 Minuten telefonisch belästigen? Weiteres gerne per Privatnachricht.

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und sorry für den langen Text. Das musste jetzt aber einfach mal raus ...

So long, Maske

Hi Maske,

nur mal als Vergleich ein Foto meines CLKs vor 2 1/2 Jahren. Reparaturkosten laut Gutachten damals: 11500€. War damals schon ein Totalschaden aber noch innerhalb der 130%. Heute wäre die Reparatur nicht mehr gegangen. Ich würde es aber auch nicht nochmal machen lassen. Bei dem damals viel zu hoch geschätzten Wiederbeschaffungswert hätte ich besser das Geld nehmen sollen und hätte mir noch den Ärger über die fehlerhafte Reparatur in der Werkstatt (MB-Niederlassung) gespart.

Je nach geschätztem Wiederbeschaffungswert wirst du mit einem Verkauf des Unfallwagens vermutlich besser darstehen.

01092010107

Hallo ,

 

ich würde erstmal das Gutachten erstellen lassen . Mit dem dann zu MB und dort prüfen lassen . Sollte sich dabei eine höhere Differenz ergeben , ab zum RA . Gegengutachten erstellen lassen ( natürlich nur wenn Du eine RSV hast ).Hatte vor ein paar Jahren das selbe Theater ; Wildschaden , Gutachten Versicherung 4900.- Gegengutachten 8400.- . Das ganze hat zwar ein paar Wochen gedauert ,aber die Versicherung hat gezahlt und ich mußte mit nichts in Vorlage .

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