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WICHTIG Auto Stillgelegt (Fahrwerk)

Opel Combo B
Themenstarteram 10. April 2005 um 16:38

Ich mußte heut bei den grünen vorbei und die haben mein auto auf den kopf gestellt.Fazit ich muß mein Fk 60/40 Fahrwerk ausbauen inerhalb von 14 Tagen. Grund war dass ich die 50 cm zur scheinwerferunterkante unterschreite(46cm). Was kann ich dagegen tun oder ist es zwecklos?

Ich will mir dann ein gewindefahrwerk einbauen.

Jetzt meine frage welches würdet ihr mir raten zu holen kenn mich nämlich nich so aus mit den Gewinde. .

Würd gern eins mit HA verstellung.

Danke im vorraus

Gruß MC

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52 Antworten
am 10. April 2005 um 16:41

Tja da is nix dran zu machen.. nur kann ich dich nen bissel trösten.. bei den meisten die 60/40 haben isses hart an der grenze mit den 50cm .. leider..

Und wenn ich das Fahrwerk eingetragen habe dann müsste es doch stimmen oder nicht??

Habs noch nie nachgemessen, mich aber drauf verlassen das der TÜVer sowas überprüft.

Ich bin grad n bissel geschockt. Also wenn ich das eingetragen habe und alles kontrolliert wurde müsste es doch stimmen, oder?

am 10. April 2005 um 17:51

In Deutschland wunder ich mich über GARNIX mehr in der kack Bürokratie etc... :)

am 10. April 2005 um 18:19

Zitat:

Original geschrieben von Linda2910

Und wenn ich das Fahrwerk eingetragen habe dann müsste es doch stimmen oder nicht??

einen eintragung bedeutet mal gar nix!

tüver sind auch bloß menschen!

ich war sogar mit mein 16" und 195/45er reifen mit dem FK 60/40 unterhalb von 50cm (49 um genau zu sein!)

also sind eigentlich alle die ein FK 60/40 mit kleineren rädern fahren schwer gefärdet *g*

die 14" fahrer ja sowieso *g*

höher kommt man nur durch 2 änderungen anderes FW oder räder mit einem größeren gesamtdurchmesser!

Zitat:

Original geschrieben von Linda2910

Und wenn ich das Fahrwerk eingetragen habe dann müsste es doch stimmen oder nicht??

Habs noch nie nachgemessen, mich aber drauf verlassen das der TÜVer sowas überprüft.

Ich bin grad n bissel geschockt. Also wenn ich das eingetragen habe und alles kontrolliert wurde müsste es doch stimmen, oder?

Eintragung hin oder her, biste unter 50cm ist Ende im Gelände. Steht auch in der StVZO

Hab grad nachgemessen, es sind 48cm (Von der Straße bis zur unteren Kante des Scheinwerfers) und es muss mindestens 50cm rauskommen???!!

Naja, dann hab ich wohl jetzt Pech gehabt. Machen kann ich da jetzt wohl eh nichts mehr :-(

Da die Kumpels in grün in der letzten Woche öfter mal mit nem Zollstock in der Hand am Straßenrand standen wirds wohl nicht mehr lange dauern...

Lichtaustrittsunterkant ist nicht gleich Scheinwerferunterkante!!

Also messe ich von der Lichtaustrittsunterkante?

Ist die noch n bissel höher?

Dann passt es also vielleicht noch gerade so, mit wohlwollen sind es bis zur Scheinwerferunterkante 49cm und bis zu dieser Lichtkante könnte ich dann auch auf 50cm kommen.

Gut zu wissen, ich bin grad echt schockiert :-(

hat jemand nen H&R mit 15" oder 16"? Wenn ja messt mal nach! :)

Themenstarteram 10. April 2005 um 20:36

Muß Morgen zur verkehrsüberwachung zu so einem experten der schaut sich des dann an und der entscheidet morgen ob ichs drinn lassen kann oda nicht also wünscht mir viel glück.

am 11. April 2005 um 7:17

Zitat:

Original geschrieben von /2adi

hat jemand nen H&R mit 15" oder 16"? Wenn ja messt mal nach! :)

die frage ist da ja mal was für ein H&R und was für 15"/16"? bzw reifen fehlen auch noch...

wie soll man da ne halbwegs vernünftige aussage tätigen?

wennd as fahrwerk eingetragen ist vom Prüfer und so geblieben ist, können die garnichts machen. Es wurde so abgenommen vom Prüfer. Da können sich die Polizisten auf dem Kopf stellen.

am 11. April 2005 um 8:26

Hallo

Das mag _vielleicht_ Punkte und Strafe verhindern.

Rückbauen wird er müssen, wenn er die 50cm

unterschreitet.

Bleibt die Frage was ist, wenn das Fehrwerk nachgesackt ist, sprich bei der Eintragung 50cm hatte und jetzt eben nicht mehr.

Als Halter ist er dann dran, fertig. (und das ist richtig so)

Servus

Thomas

Zitat:

Original geschrieben von lucullus

Hallo

Das mag _vielleicht_ Punkte und Strafe verhindern.

Rückbauen wird er müssen, wenn er die 50cm

unterschreitet.

Bleibt die Frage was ist, wenn das Fehrwerk nachgesackt ist, sprich bei der Eintragung 50cm hatte und jetzt eben nicht mehr.

Als Halter ist er dann dran, fertig. (und das ist richtig so)

Servus

Thomas

aber wenn der TÜV die federn sag jetzt mal mit den Kennbuchstaben VR60N eingetragen hat und diese noch verbaut waren, wo der wagen stillgelegt wurde und nichts dran gemacht wurde, das er tiefer kommt, sprich Federteller oder so, kann er nicht bestraft werden, weil es im Teilegutachten drin steht z.b. für tieferlegung bis 60mm dann muss die Firma dafür aufkommen, da die die Garantie gegeben haben und extra ein teilegutachten dafür machen ließen

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