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Wichtig für ALLE 2er-Fahrer!! Reinschauen!

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 27. November 2007 um 22:47

Hey leutz! (werd in 14 min 25!, Yippie!!):D

zum thema, was euch alle angehen wird:

ich habe mich mal wieder mit dem thema scheinwerferhöhe beschäftigt..

okay, kennen wir schon alle..aaaaber:

im §50 Stvzo steht ja:

"Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. (...)"

Soweit bekannt..aber ich habe heute mal diese 'blatt-papier-an-scheinwerfer-halten' durchgeführt und gesehen, das beim abblendlicht ja NUR die obere hälfte des normalen golf2-rundscheinwerfers leuchtet!

so, dann hab ich folgendes gefunden (is ne eu-seite, so nenn ichs mal):

" 1.6.1 . " Leuchtende Fläche eines Scheinwerfers ":

( 1.5.7 bis 1.5.10 ) ist die Parallelprojektion der gesamten Öffnung des Spiegels des Scheinwerfers auf eine Querebene . Hat der Scheinwerfer keinen Spiegel , so gilt die Definition in 1.6.2 . Bedeckt ( bedecken ) die Streuscheibe(n ) eines Scheinwerfers nur einen Teil der Gesamtöffnung des Spiegels , dann gilt als leuchtende Fläche nur die Projektion dieses Teils .

Bei Scheinwerfern für Abblendlicht ist die leuchtende Fläche an der Hell-Dunkel-Grenze durch die Spur der Hell-Dunkel-Grenze auf der Streuscheibe begrenzt . Sind der Spiegel und die Streuscheiben gegeneinander verstellbar , ist die mittlere Einstellung zu benutzen . "

der golf2-scheinferfer hat einen trennenden spiegel, der abblendlicht vom fernlicht trennt. der paragraph 50 absatz 3 bezieht sich nur auf abblendlicht! ergo, gilt auch nur die kante eben dieses spiegels in der mitte des scheinwerfers als maß!!

so, nun sagt mal was dazu..! bin auf meineungen gespannt!!

grüße!! und vielen dank fürs lesen und nen kopp machen ;)

edition82

3.8.: "Die grösste Höhe über der Fahrbahn ist vom höchsten Punkt der leuchtenden Fläche und die kleinste Höhe über der Fahrbahn vom niedrigsten Punkt der leuchtenden Fläche aus zu messen . Bei Scheinwerfern für Abblendlicht wird die kleinste Höhe über dem Boden vom unteren Rand des Spiegels aus gemessen . "

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55 Antworten

alles gute zum geburtstag!..

schiebs 8 minuten vor XD

Themenstarteram 27. November 2007 um 22:53

paar minunten sinds noch..aber schonmal vielen dank!!!

jetzt aber XD

sorry aber das isses spammen ja mal wert!

'n Abend ! :)

Zitat:

Original geschrieben von Edition82

...

so, nun sagt mal was dazu..! bin auf meineungen gespannt!!

...

Du hast nach Meinungen gefragt und meine Meinung tue ich dann auch hiermit kund:

Dein Topic würde hier so mancher leider bzw. verständlicherweise als "sehr dürftig" (...äusserst gelinde ausgedrückt!) bezeichnen, da es das eigentliche Thema betreffend leider Null (!!) Aussagekraft darüber hat, worum es in diesem Thread denn überhaupt geht! :rolleyes:

Ich und dann wohl auch so manche/r andere User/in wären Dir dann äusserst dankbar, wenn Du Dir dann für zukünftige Thread-Erstellungen eine Überschrift mit etwas mehr Bezug zum Thema einfallen lassen würdest! Danke! ;)

Dazu dann auch noch -> Learn To Post

(...u.a. dann aber auch in meiner Sig zu finden!)

 

Gruß, Dynator :)

 

PS: ...aber das spammen wollen "wir" dann aber jetzt doch wohl lieber nicht übertreiben! ;)

PPS: Glückwunsch zum 25.! ;) :)

Themenstarteram 27. November 2007 um 23:19

@dynator: erstamal danke!

dann aber: deine meinung zum thema hab ich jetztz nicht wirlich sehen können..

und generell: ist mir klar, dass die überschrift nicht auf das thema schließen lässt. aber es regt doch zum lesen an, wie man sieht. ha#ätte ich als topic "scheinwerferhöhe" oder sowas gewählt, dann hätten viele wohl eher gedacht "ach man, du nappel, benutz die suchfunktion!" und sich lieber dem thread "benzin ist ganz schön teuer" (aber nicht annährend so teuer, wie es 2005 war!) gewidmet..

daher..

also, meineungen zu meinem themensart sind geftagt!!

greetz!

Zitat:

Original geschrieben von Edition82

...

und generell: ist mir klar, dass die überschrift nicht auf das thema schließen lässt.

...

Dann handele bitte demnächst ausschliesslich danach, dass genau das dann doch der Fall ist! Danke! ;)

...und ansonsten bitte jetzt "BTT!" !

 

Dynator

am 28. November 2007 um 6:06

Zitat:

Original geschrieben von Edition82

also, meineungen zu meinem themensart sind geftagt!!

Also, nachdem ausdrücklich alle G2-Fahrer angesprochen sind, tue ich meine Meinung halt kund. Ich habe nicht nachgemessen, in welcher Höhe VW die Scheinwerfer in den G2 gebaut hat. Ich gehe aber mal davon aus, dass VW sie in legaler Höhe angebaut hat. *achselzuck* Reicht das als Meinung?

Arvin S.

am 28. November 2007 um 8:53

Ich weiss nicht, steh ich auf der Leitung? Was zum teufel willst du uns sagen???

am 28. November 2007 um 9:06

Er will damit andeuten, dass du mit nem 80er Fahrwerk noch im legalen Rahmen liegst, wenn du nach der Lichtaustrittskannte gehst so wie es in dem "EU"-Schreiben zu lesen ist. Mehr will er nicht damit sagen.

Geht ja nicht um die heiligen "ich-lass-alles-orginal-golfer" hier.

du hast hier aber jetzt ne milchmädchenrechnung dir rausgesucht.

 

§50 zwcks lichtaustrittskannte von 50cm bezihet sich nicht auf die spiegelfläche von abblendlicht oder fernlicht sondern auf die Lichtaustritskannte. diese kann man nur mir einen blatt papier auf dem glas ermitteln und ist anders als deine beschriebene spiegelfläche. was denkste warum es lichtaustrittskannte und nicht reflektorkannte heisst?

 

und bei abblendlicht leuchtet zwar nur die obere spiegelkannte aber das licht wird auch durchd en unteren glasteil geworfen. nicht umsonst muss man im unteren teil ein feld abkleben wenn man nach england fährt.

 

achja dein eu artikel hat aber keinen bezug zu §50 dastehen

 

mir kommts so vor als suchst du hier fieberhaft nen grund um dein auto so tief es geht zu machen und dabei machst du schwachsinnige verbindungen und argumentationen die weder hand noch fuss haben

ich fahre einen einser golf mit 80 er fahrwerk und 14 zoll habe 42cm lichtunterkannte hat niemand beim tüv interessiert und dann habe ich nen passat 35 i mit gewinde da habe ich 46 cm zur lichtunterkannte ist auch eingetragen worden wo liegt das problem

ab 1.1.1988(oder wars 89) sind 50cm lichtaustrittkante pflicht sonst sind solche eintragungen ungültig da sie gegen die stvzo verstossen

der passat ist bj 92 habe ich vor 4 wochen beim tüv eintragen lassen aber mit den 9x16 kommt es fast hin, jetzt aber mit den winterreifen nicht mehr. Und der golf 1 ist ein cabrio bj 93 ist aber so eingetragen mit ca 4 cm bodenfreiheit ist 2000 eingetragen worden

tja da es isch auf die erstzulassung bezieht also alles was ab 1.1.19988 in betrieb genommen wurde fahren deine fahrzeuge ohne BE rum da die eintragung ungültig ist. das wird für dich lustig in ner kontrolle

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