Wichtige Infos zum COMAND Diebstahl
Es ist ja nun bekannt, das erstens die COMANDs gern gestohlen werden und zweitens die Versicherungen diese ungern erstatten.
Bei Fahrzeugen die mit dem COMAND auch eine Rückfahrkamera und / oder den Geschwindigkeitslimitassistenen verbaut haben gilt das COMAND nicht als Navi, sondern als Ersatzteil ohne dieses einige Funktionen des Fahrzeuges nicht mehr gehen und dann wird das COMAND ohne Abzug (sonst 1% pro Monat) bezahlt.
Ich denke die Info kann einem bei der leidlichen Diskussion mit der Versicherung helfen.
Beste Antwort im Thema
Es ist ja nun bekannt, das erstens die COMANDs gern gestohlen werden und zweitens die Versicherungen diese ungern erstatten.
Bei Fahrzeugen die mit dem COMAND auch eine Rückfahrkamera und / oder den Geschwindigkeitslimitassistenen verbaut haben gilt das COMAND nicht als Navi, sondern als Ersatzteil ohne dieses einige Funktionen des Fahrzeuges nicht mehr gehen und dann wird das COMAND ohne Abzug (sonst 1% pro Monat) bezahlt.
Ich denke die Info kann einem bei der leidlichen Diskussion mit der Versicherung helfen.
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19 Antworten
Hi benzport,
das ist sicherlich hilfreich. Ich habe mich ohnehin gefragt, wie Versicherungen die Commands als Kombigeräte bewerten. (Radio, DVD-Spieler, Navigationsgerät, Freisprecheinrichtung etc.) Wenn ich denen erkläre, dass man mir mein Radio (gut, Navi war dabei) geklaut hat - dann sollte die Versicherung keinen Abzug machen dürfen?!? Wenn doch, wie will man hier ansetzen wieviel von dem Gerät: Radio, Navi etc. sind und anteilig bewerten. Der Abzug ist in der Regel doch speziell auf Navigationsgeräte bezogen.
lg
Sven
Das Thema Zeitwert ist eh ein blöder Trick der Versicherungen...dafür gibt es nämlich keinen "Zweitmarkt" (daher sind die 1%/Monat auch schlichtweg fiktiv - bei Unfallfahrzeugen gibt es wenigsten eine Restwertbörse, die tatsächlich einen Markt darstellt), der einen Zeitwert abbilden könnte...die geklauten aus der Bucht kann man da juristisch kaum heranziehen, bei Verwertern gibt es sie kaum...bei seriösen Dritthändlern bekommt man neue zu Sätzen, dass man lieber auf Gutachten-Basis abrechnen sollte...das machen sogar MB-NDL, um Ihre Kunden zufrieden zu stellen...ist günstiger, als über die eigene Ersatzteilversorgung!
Ja, und fiktiv ist genau was Versicherungen mögen.
Ich habe mir das mit den 1% anhören müssen, das wären bei mir 18% gewesen, steht wohl auch irgendwo in den Versicherungsbedingungen.
Die Bearbeiterin fing an mit mir zu diskutieren, so ein Navi braucht doch keiner und es wird sowieso wieder geklaut.
Erst als ich dann den Anwalt erwähnte und die Rückfahrkamera kam dann die Info, glaube aber eher das sie sich verquatscht hat.
benzsport, danke für die wertvolle Info!
Ach von mir danke für die Info !
Hoffe die muss allerdings nie angewendet werden
Moin, ein Update zu diesem Thema.
KFZ-Teilkasko wird für einen solchen Fall verwendet.
Die Hinweise an den Gutachter auf Verkehrsschilderkennung/anzeige, Linguatronik und Distronic Plus Funktionen im Comand perlen bei der Versicherung ab und sie zieht platt 1% pro Monat vom Beschaffungswert ab.
Dieser Abzug betrifft dann das Comand und das Display dazu.
Ich bleibe damit auf einem vierstelligen Betrag sitzen - zusätzlich zum Selbstbehalt.
Dann solltest du dir einen Anwalt nehmen.
OK - meine RechtschutzV ist zum Glück bei einer anderen Versicherung. :-)
Danke & Gruß
Wieso das macht doch richtig Spaß mit der eigenen Versicherung die Versicherung zu beklagen.
Zitat:
@maboML400 schrieb am 6. März 2017 um 09:36:52 Uhr:
OK - meine RechtschutzV ist zum Glück bei einer anderen Versicherung. :-)
Danke & Gruß
Wäre schön wenn Du über den Ausgang berichten würdest Viel Erfolg.
Da gibt es nicht zu berichten.
Sobald der Anwalt eingeschaltet wird, Knicken die Versicherungen ein.
Spätestens beim einreichen der Klage.
Habe ich schon selbst durch.
Zitat:
@benzsport schrieb am 6. März 2017 um 10:08:16 Uhr:
Da gibt es nicht zu berichten.
Sobald der Anwalt eingeschaltet wird, Knicken die Versicherungen ein.
Spätestens beim einreichen der Klage.
Habe ich schon selbst durch.
Ich habe auch schon mal die Huk verklagt und gewonnen, darauf hin hatten Sie die Vertragsbedingungen geändert. Das war aber in den 90igern.
Bei mir wurde auch schon 2 x das Comand geklaut. Ich habe gemäß den Versich.-Bedingungen auf "Wiederbeschaffungswert"
bestanden und auch daraufhin Recht bekommen. Die Wiederbschaffung erfolgte durch MB!
Also nicht abwimmeln lassen mit Abzügen etc.
Wichtig: sofort die Versicherung im Schadensfall selbst kündigen.
Zitat:
@AtzeKalle schrieb am 6. März 2017 um 11:38:21 Uhr:
Zitat:
@benzsport schrieb am 6. März 2017 um 10:08:16 Uhr:
Da gibt es nicht zu berichten.
Sobald der Anwalt eingeschaltet wird, Knicken die Versicherungen ein.
Spätestens beim einreichen der Klage.
Habe ich schon selbst durch.
Ich habe auch schon mal die Huk verklagt und gewonnen, darauf hin hatten Sie die Vertragsbedingungen geändert. Das war aber in den 90igern.
Ich schon mehrfach.
Auch mit der huk.
Ist die letzte Versicherung die man empfehlen kann.
Nur Tricks die die anwenden.
Schrecklich