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Widerrechtliches Abschleppen

Themenstarteram 14. Oktober 2019 um 6:22

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe am Wochenende auf dem Parkplatz der Firma geparkt in der ich arbeite. Wir haben hierzu von unserem Geschäftsführer extra Parkausweise von einem Abschleppunternehmen ausgehändigt kommen, die mit unserem Unternehmen einen Abschleppvertrag haben. Diesen hatte ich natürlich schön unter meiner Windschutzscheibe ausgelegt. Nicht mal eine dreiviertel Stunde später war mein Auto abgeschleppt. Dies natürlich widerrechtlich, da ich die Berechtigung habe hier zu parken. Um 1:00 Nachts wollte ich eigentlich gehen und musste dann einen Freund anrufen der einen 30 km Anfahrtsweg hatte um mich abzuholen und zu dem Abschleppunternehmen zu bringen.

Der Angestellte der mich abschleppte entschuldigte sich direkt und meinte er hätte auf den Ausweis nicht geachtet. Er wollte mir mein auto direkt mitgeben. Jedoch der Chef dieses Abschleppunternehmen zitierte mich in sein Büro und forderte mich trotzdem auf einen Betrag von 249,90.- zu zahlen. Er wölle erst am Montag meinen Geschäftsführer fragen ob ich überhaupt die Berechtigung habe auf diesen Parkausweis, denn er selbst hätte diesen nicht mir sondern meinem Geschäftsführer ausgehändigt. (Man hat offensichtlich gemerkt, dass er seinen Fehler nicht eingestehen wollte.) Er sagte dann ich müsse den Betrag jetzt zahlen sonst bekomme ich mein Auto nicht zurück. Leider bin ich vor lauter Aufregung nicht darauf gekommen die Polizei einzuschalten...

Nun bin ich heute direkt zu meinen Geschäftsführer gegangen und habe Ihm den Sachverhalt geschildert. Dieser ist natürlich auf meiner Seite und nimmt sich dem Fall an, dies mit dem Abschleppunternehmen zu klären damit ich mein Geld erstattet bekomme.

Nun meine Frage.. da ich nun 3 1/2 Stunden in den Sand setzen musste da ich statt um 1:30 um 4:00 zuhause war und einen Fahrer kommen lassen musste der mich zu dem Unternehmen fährt frage ich mich in wie fern ich hier noch zusätzlich Schadensersatz fordern kann. Gibt es hier irgendwie einen KM Satz oder Stunden Satz den man in solchen Fällen fordern kann?

Hoffe mir kann hier schnell jemand weiter helfen..

Vielen Dank vorab an alle helfenden Antworten!! :-)

Beste Antwort im Thema

Schade, somit nichts mehr zu diskutieren ;-)

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Normalerweise sage ich ja, dass wenn man miteinander redet das meiste aus der Welt schaffen kann und auf sich beruhen lässt. Da der Abschleppunternehmer jedoch auf die Zahlung bestanden hat, würde ich eine Rechnung schreiben.

 

Als Grundlage würde ich dieses anwenden:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Zeugengeld

 

0,25€¢ pro gefahrenen Kilometer und 3,50€ pro Stunde pro Person als Zeitaufwand, da es außerhalb der Arbeitszeit war.

Zitat:

@AlinaMathers schrieb am 14. Oktober 2019 um 08:22:21 Uhr:

Hoffe mir kann hier schnell jemand weiter helfen..

Wenn du wirklich auf Schadenersatz aus bist: Ab damit zum Anwalt.

Wenn sich der Abschleppunternehmer schon bezüglich des unzulässigen Abschleppens so verhält, wird deine private Kostenaufstellung nur ein müdes Lächeln erzeugen.

Ob sich bei der Summe ein Anwalt damit beschäftigen wird? Die Kosten für den Mahnbescheid, wenn es soweit kommt, muss man eh vorerst selbst tragen und sich beim Ausfüllen damit auskennen. Der Aufwand wäre mir für die Summe zu hoch. Eine Rechnung kann man selbst schreiben und dann hoffen, dass diese beglichen wird.

 

Wenn der Geschäftsführer bei dir ist, dann wird es den Abschleppunternehmer am ehesten treffen, wenn dieser ein anderes Unternehmen beauftragt.

Themenstarteram 14. Oktober 2019 um 6:55

Ja ich kenne mich halt gar nicht aus wie viel so ein Anwaltsschreiben kostet, da ich sowas noch nie gebraucht habe. Aber da dieser Abschleppchef so unverschämt war, werde ich dies auf jeden Fall anfordern.

Ich denke ich werde erst eine eigene Rechnung schreiben und wenn diese nicht bewirkt dann einmal mit einem Anwalt darüber sprechen.

Meine Verlorene Zeit 3 1/2 Stunden

Verlorene Zeit von meinem Freund: 2 Stunden

Meine verlorenen KM: 31,5 ( Strecke vom Abschlepper nach Hause)

Von meinem Freund verlorene KM: 34,7 KM weg zu mir anschließend Abschlepper)

41,5 KM weg zu ihm nach Hause

Was nach der obigen Auflistung eine riesen Rechnung von 46,18€ wären.....Da wird dir kein Anwalt bei helfen. Ja es ist ärgerlich und ja solchen Ar..... möchte man es "zeigen", aber letztendlich hast du nur Ärger damit. Ich denke, dass das Ganze jetzt über seinen Auftraggeber (deinem Chef) läuft, wird schon peinlich genug für ihn sein.

Du stellst aber bitte die Rechnung deinem Chef und nicht dem Abschleppunternehmen, denn der Abschlepper handelte im Auftrag deines Chefs und wenn sein Auftragnehmer Mist baut, ist dein Chef dein erster Ansprechpartner.

Themenstarteram 14. Oktober 2019 um 11:22

Zitat:

@Goify schrieb am 14. Oktober 2019 um 10:56:35 Uhr:

Du stellst aber bitte die Rechnung deinem Chef und nicht dem Abschleppunternehmen, denn der Abschlepper handelte im Auftrag deines Chefs und wenn sein Auftragnehmer Mist baut, ist dein Chef dein erster Ansprechpartner.

Nein das ist nicht ganz richtig. Der Abschlepper hat das Recht dort abzuschleppen, jedoch habe ich ja einen Ausweis innen liegend gehabt, auf den dieser Abschlepper nicht geachtet hat. Dies ist laut aussage vom Chef schon mal passiert. Mein Chef meinte ich soll das über die Verkehrsrechtschutz mal versuchen ein zu fordern...

Schreibe eine Rechnung und beauftrage ein Inkasso-Unternehmen, dann bekommst du durch die Gewinnbeteiligung des Inkasso-Unternehmen allerdings nicht den ganzen Rechnungsbetrag.

Mit anderen Worten: zeige den Abschleppunternehmer wo der Hammer hängt - aber erstmal noch versuchen so alles ersetzt zu bekommen - durch reden!

Alina, doch, dein Chef hat dich aus Versehen abschleppen lassen und an den wendest du dich.

Aber müsste der Chef dann nicht eine Rechnung des Abschleppunternehmens bekommen, die dieser dann weiterleiten muss? Ich hätte jetzt auch an den Abschlepper berechnet, da dieser nun die Parkfläche "verwaltet".

 

Wie seid ihr denn nun mit den Abschleppkosten verblieben? Sind die denn schon aus der Welt?

Themenstarteram 14. Oktober 2019 um 11:43

Zitat:

@Goify schrieb am 14. Oktober 2019 um 13:31:20 Uhr:

Alina, doch, dein Chef hat dich aus Versehen abschleppen lassen und an den wendest du dich.

Nein mein Chef hat mich nicht abschleppen lassen. Ihm gehören zwar diese Parkplätze aber die Verantwortung was das abschleppen angeht trägt das Abschlepp Unternehmen. Ich habe einen Parkausweis wo sogar das Abschleppunternehmen unseren Unternehmen zum auslegen im Fahrzeug ausgehändigt hat, was mich als Mitarbeiter berechtigt dort so oft und so lange zu stehen wie ich möchte. Und auf diese Ausweise hat das Abschlepp Unternehmen zu achten.

Knapp neben unserem Unternehmen befindet sich ein Club und deswegen stehen diese Abschlepper immer schmiere und schleppen einen nach dem anderen ab. Ihr Pech wenn die nicht auf dene Ihre Ausweise achten.

Dann viel Glück.

Themenstarteram 14. Oktober 2019 um 11:48

Zitat:

@Schubbie schrieb am 14. Oktober 2019 um 13:37:18 Uhr:

Aber müsste der Chef dann nicht eine Rechnung des Abschleppunternehmens bekommen, die dieser dann weiterleiten muss? Ich hätte jetzt auch an den Abschlepper berechnet, da dieser nun die Parkfläche "verwaltet".

Wie seid ihr denn nun mit den Abschleppkosten verblieben? Sind die denn schon aus der Welt?

Ja mein Chef hatte mit dem Chef der so dumm zu mir war telefoniert und dem gesagt, dass es nicht sein kann das hier nicht auf die Ausweise geachtet wird. Darauf hin meinte der Abschlepper dass ich keinen Ausweis draußen gelegt hatte, was gelogen war. Mein Chef gab Ihm dann zu verstehen dass wenn ich sage ich hätte den Ausweis innen liegend gehabt dann glaubt er mir, da ich Ihn jeden Tag im Auto liegend habe. Da war der Abschlepper Chef dann ziemlich kleinlaut und meinte in Zukunft achtet er drauf.

Die Aufwandskosten solle ich nun halt nur über meine Rechtschutz einfordern meinte mein Chef. Werde heute aber mal zur Polizei gehen und mich informieren zwecks anzeige und allem.

Sowas unseriöses habe ich noch nie erlebt.

Themenstarteram 14. Oktober 2019 um 11:50

Zitat:

@Schubbie schrieb am 14. Oktober 2019 um 13:37:18 Uhr:

Aber müsste der Chef dann nicht eine Rechnung des Abschleppunternehmens bekommen, die dieser dann weiterleiten muss? Ich hätte jetzt auch an den Abschlepper berechnet, da dieser nun die Parkfläche "verwaltet".

Wie seid ihr denn nun mit den Abschleppkosten verblieben? Sind die denn schon aus der Welt?

Bekomme jetzt aber die 249,90.- erstattet. So war zumindest mal die Aussage des Abschleppers.

Bin gespannt...

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