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Widerruf in meinem Fall möglich?

Themenstarteram 10. Dezember 2010 um 21:38

Hallo,

mein Versicherungsmakler meinte er kann mir meinen 2t-Wagen in der gleichen SF-Klasse wie mein Erstwagen versichern (SF15), soweit so gut mach ich habe ich gesagt und mein Auto angemeldet (Ende Okt.) am 26.11.10 kam die Police und siehe da das Auto wurde SF2 eingestuft, statt 380€ soll ich jetzt 820€ bezahlen!!!

Mein Makler meinte er hätte sich vertan und er kümmert sich drum, das war vor 8 Tagen seit dem nichts mehr von Ihm gehört!!!

Habe heute Abende ein FAX an die Versicherung geschickt um zu widerrufen, es wären heute genau 14 Tage nach Auststellung der Police, was meint Ihr nehmen die das an?

Gibt es noch andere Möglichkeit da raus zukommen?

Danke für jeden Tip.

Gruß

Patrick

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15 Antworten

welche alternativen hättest du denn sonts deinen 2t Wagen zuversichern...vieleicht ist die Prämie in Ordnung...

Du könntest natürlich, wenn du auskunft von deinem Makler schriftlich hast, diesen auf die Differenz verklagen....

am 10. Dezember 2010 um 21:57

Wenn der TE nachweisen kann das ein Schaden entstanden ist. Dafür reicht es nicht, das er mehr bezahlt als ursprünglich berechnet. Vielleicht haben sich ja auch Angaben des TE geändert z. B. bezüglich Fahrerkreis.

Ansonsten muss belegt werden, was der TE den alternativ getan hätte. Z. B. gar kein Zweitfahrzeug angeschafft, dann könnte der Schaden noch weit darüber liegen.

Oder aber er hätte auch so das Angebot genau so angenommen, weil er trotz höherem Beitrages immernoch Preis-/Leistung angemessen versichert ist, dann ist es zwar ärgerlich aber kein Schaden entstanden, den man einklagen könnte. Ausserdem ist vor der Klage erstmal zu klären, ob nicht anderweitig was geht, der Makler wird sich jedenfalls ins Zeug legen, den seiner weitreichenden Haftung wird er sich wohl bewusst sein.

Themenstarteram 10. Dezember 2010 um 22:01

Er meinte er kann den Zweitwagen genauso versichern wie den Erstwagen wenn ich Ihn ausschließlich alleine fahre was ich auch tue.

Nun sagt er habe sich vertan es würde nur gelten wen der Erstwagen auch nur von mir alleine gefahren wird, den fährt aber meine Frau! Deswegen werde ich SF2 gestuft.

Hoffe die nehmen meinen Widerruf an.

Du hast recht soppelfreund, ich wollte jedoch nicht so detailliert hier antworten, da auch viele Details nicht bekannt sind...

am 10. Dezember 2010 um 22:15

Bei welcher Versicherung bist Du den versichert ? Ich schau dann gerne mal nach, was geht.

Themenstarteram 10. Dezember 2010 um 22:17

VHV bei beiden

am 10. Dezember 2010 um 22:44

Prüfe doch mal (oder Frag Deinen Makler) ob die Vorraussetzungen bei der Janitos (bis SF 10), Direct Line (Direktversicherer), Condor / Optima (bis SF 8 + oft günstig bei Ehepaaren) erfüllt werden können.

Themenstarteram 10. Dezember 2010 um 22:49

Direct Line hab ich mal angerufen, die würden mein 2t-Wagen tatsächlich auf SF15 versichern, aber wie komme ich aus meinem Vertrag raus, wenn Sie mein Widerruf nicht annehmen, das ist das Problem.

am 10. Dezember 2010 um 23:04

Dabei ist allerdings der Rest der Bedingungen auch noch zu berücksichtigen und die sind bei der VHV wirklich sehr gut. z. B. Eigenschäden (nur ein Beispiel)

A.1.5.6.2 Abweichend zu A.1.5.6.1 besteht jedoch Versicherungsschutz für Sachschäden,

die von Ihnen oder mitversicherten Personen mit Ihrem Personenkraft -

wagen an anderen, auf Sie zugelassenen Pkw – sogenannte Eigenschäden – verursacht

werden. Eine Eintrittspflicht besteht nur dann, wenn die Verpflichtung zur

Leistung auch bei einem Fremdschaden bestehen würde.

Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Schaden nicht auf Ihrem Grundstück ereignet

hat. Ferner haben Sie bei derartigen Schäden eine Selbstbeteiligung in Höhe von

500 EUR je Schadenereignis zu tragen und unsere Entschädigungsleistung ist auf

100.000 EUR je Versicherungsjahr maximiert.

im Gegensatz zur Direct Line

A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter

oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden,

wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Patrick1277

Habe heute Abende ein FAX an die Versicherung geschickt um zu widerrufen, es wären heute genau 14 Tage nach Auststellung der Police, was meint Ihr nehmen die das an?

Gibt es noch andere Möglichkeit da raus zukommen?

Danke für jeden Tip.

Gruß

Patrick

Also normalerweise läuft, wenn ich mich nicht irre, die Widerrufsfrist nicht ab Datum Ausstellung der Police, sondern ab dem Zugang bei dir im Briefkasten. Lies doch mal das Widerrufsrecht in deiner Police, da steht das ganz genau.

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund

Dabei ist allerdings der Rest der Bedingungen auch noch zu berücksichtigen und die sind bei der VHV wirklich sehr gut. z. B. Eigenschäden (nur ein Beispiel)

A.1.5.6.2 Abweichend zu A.1.5.6.1 besteht jedoch Versicherungsschutz für Sachschäden,

die von Ihnen oder mitversicherten Personen mit Ihrem Personenkraft -

wagen an anderen, auf Sie zugelassenen Pkw – sogenannte Eigenschäden – verursacht

werden.

Naja, das klingt ja erstmal nicht schlecht, aber durch die Klausel

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund

Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Schaden nicht auf Ihrem Grundstück ereignet

hat.

dürften 99% der derartigen Schäden wieder nicht versichert sein... Also meiner Meinung nach eher ein Schaufensterargument für die Werbebroschüre und weniger eine echte Mehrleistung mit Mehrwert für den VN.

Hallo,

dieses thema mit den SF klasse ist eine leidige.

Häufig verwechselt mit den % die eigentlich nichts aussagen. Sie sind sogar von versicherung zu versicherung unterschiedlich.

Das einzige was wirklich wichtig ist sind die SF klassen.

Gut, ohne deinen Markler zu kennen und ohne alle abläufe zu wissen wage ich den schuss ins blaue und sage dir im vertrauen das er dir was vom pferd erzählt hat.

Ich habe es bisher noch nie erlebt das ein zweitwagen in die gleiche SF klasse kommt wie der erstwagen (was nicht heißen soll das es sowas nicht geben kann!), aber eben noch nie erlebt und dies ist immerhin mein täglich brot.

Deswegen würde ich mich schon mal an deiner stelle seelisch sowie finanziell mit der SF klasse 2 anfangen freunde zu werden.

Was mich neugierig macht ist die sache mit der directline. hast du denen gesagt das es sich bei diesem lieferwagen um einen zweitwagen handelt?

Diese sog. "zweitwagen regel" ist ein entgegenkommen der Versicherung, und du hast kein "recht" auf diese leistung, also warum sollte die directline den lieferwagen als zweitwagen in SF 15 anerkennen ohne den erstwagen bei sich im bestand zu haben? du verstehst worauf ich hinaus will, oder?

D.H. im klartext für dich:

Du hast bei der VHV den vertrag widerrufen, sprich somit keinen anspruch mehr auf die "zweitwagen regelung" in die SF klasse 2.

Bedeutet. Wenn du den wagen jetzt bei der Directline versicherst hast du ein mächtiges eigentor geschossen! Warum? Weil dann dein Lieferwagen eine "neueinstufung" ist und mit der SF klasse 0 anfängt.

Warum mit 0 und nicht mit 15 wie am Telefon?

Ganz einfach. Deine SF 15 ist schon mit deinem ersten wagen belegt und du kannst eine SF klasse nur für ein Fahrzeug benutzen und die "zweitwagen regelung" ist auch für nüsse, da deine ertwagen ja noch gar nicht bei der directline wäre/ist :)

Was ist meine empfehlung an dich?

Bleib bei der VHV, nimm die SF klasse 2 für den lieferwagen mit, bedanke dich bei deinem Makler ;) und alles wird gut. Den alles andere wäre aus dem oben genannten gründen nur noch schlechter für dich. (es sei den dein Markler schafft es dich in die SF klasse 15 für deinen lieferwagen einzustufen, was dann ebenfalls nur bei der VHV möglich wäre ;) )

Hoffe geholfen zu haben :)

 

Gruß Olaf

Themenstarteram 11. Dezember 2010 um 4:39

Zitat:

Was mich neugierig macht ist die sache mit der directline. hast du denen gesagt das es sich bei diesem lieferwagen um einen zweitwagen handelt?

Mein letzter Zweitwagen war auch bei der DirectLine in der gleichen SF gestuft wie der Erstwagen damals SF14, da dies aber ein Sondertarif ist wird dieser nicht weitergegeben.

Da ich eigentlich in den letzten 10 Jahren bis auf die letzen 9 Monate immer ein Zweitwagen hatte wunderts mich das Sie nicht meine letzte reguläre SF vor DirectLine geben können, das war 2008 da war ich SF7 mit dem Zweitwagen gestuft dann ging ich zur DirectLine und die gaben mir den Sondertarif mit der gleichen SF wieder Erstwagen.

Habe meinen Zweitwagen auch bei DirectLine versichert, obwohl meine Erstfahrzeug bei einer anderen Versicherung versichert ist und dort auch bleibt. DirectLine räumt die SF-Klasse des Erstfahrzeugs ein und selbstverständlich können Mitnutzer, beispielsweise die Ehefrau, angegeben werden. Eine Mitnahme der Zweitwagen-SF-Klassen ist bei einem Versicherungswechsel allerdings nicht möglich und die DirectLine schickt auch regelmäßig Werbebriefe, in denen sie drauf hinweist, dass auch das Erstfahrzeug gut bei ihr zu versichern wäre. Aber wie schon gesagt, dies ist nicht Voraussetzung für den Zweitwagentarif.

 

Gruß

Peter

am 11. Dezember 2010 um 11:23

@ Olaf - Dein Zitat" also warum sollte die directline den lieferwagen als zweitwagen in SF 15 anerkennen ohne den erstwagen bei sich im bestand zu haben?"

Antwort: weil es so in den Versicherungsbedingungen/Verbraucherinformationen steht.

@ TE warum nutzt Du dann nicht die noch freien SFR aus dem Jahr 2008 (SFR 7 ?), wenn der Makler findig ist und es schaft, das die Direct line noch zwei Jahre bestätigt, dann könnten es sogar SFR 9 bei der VHV werden.

Im übrigen müssen und sollten vorhandene SFR immer angegeben werden, die Direct Line hätte diese dann intern weiter führen können, bzw. möglicherweise gar nicht genehmigen dürfen wenn schon SFR vorhanden sind.

Meist ist nämlich die Sondereinstufung für Zweitwagen davon abhängig, das keine Zweitwagen SFR vorhanden sind oder waren (in den letzten 7 Jahren)

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