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Widerruf KFZ Darlehen (Erfahrungen, Infos, Fakten)

BMW
Themenstarteram 7. Oktober 2021 um 10:39

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 09.09.2021 entschieden, die Verbraucherrechte bei Kreditverträgen zu stärken. Die Darlehensnehmer bei der Finanzierung von Autokäufen können dadurch alte Kreditverträge widerrufen, auch wenn der Vertragsabschluss Jahre her ist.

Wer seinen Auto finanziert hat und der Vertrag noch läuft und folgende Vorraussetzungen erfüllt kann ab sofort einige tausend Euro Entschädigung erhalten oder den Wagen gegen eine Nutzungspauschale abgeben. Widerrufen werden können alle

Verzinste Darlehen, die direkt über den Verkäufer vermittelt wurden (z. B. Audi-Händler und Audi-Bank) wenn:

1. das Darlehen zwischen Juni 2010 und ende 2020 aufgenommen wurde,

2. der Darlehensvertrag noch nicht beendet wurde,

3. das Darlehen privat aufgenommen wurde (nicht gewerblich)

4. eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

So wie ich aus anderen Foren gelesen habe sind bis zu 15 % Entschädigung drin.

Wer überlegt denn eine Entschädigungsklage einzureichen? Oder hat das schon getan. Es gibt ja viele Gründe, bei ist es, das mein Modell vom Dieselskandal nach dem Schummelupdate viel schlechter fuhr, jedoch die Kriterien für die Klage leider nicht passten. Hier seh ich die Möglichkeit nun eine Entschädigung zu bekommen, oder das Auto gegen eine Nutzungsgebühr abzugeben und mir dann ein "ehrliches" Auto holen kann und nicht Jahrelang mich rumärgere.

 

 

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18 Antworten

Wofür möchtest du denn entschädigt werden? Dir ist doch gar kein Schaden entstanden! Die Autobauer werden von allen Seiten grundlos attackiert.

Themenstarteram 7. Oktober 2021 um 10:57

Bei mir fährt das Auto unter aller Sau nach dem Betrugsupdate und ich habe nicht umsonst eine Rechtsschutzversicherung für die ich bezahle. Wenn ich angelogen werde bei so einem teurem Kauf bin ich ein Geschädigter. Aber natürlich wird es viele geben die nur für die Entschädigung klagen werden.

Welches "Betrugsupdate" bei welchem Auto?

Bei BMW und insbesondere beim G3x gibt es sowas ja nicht.

Auch das o.g. EuGH-Urteil betrifft zunächst nur Audi, VW und Skoda und die Voraussetzungen sind eng gesteckt. Der BGH sieht es ohnehin anders.

Hast du dich womöglich ins falsche Forum verirrt?

Themenstarteram 7. Oktober 2021 um 11:43

@KaiMüller

bin auch Audi Besitzer, hatte bei meinem Audi Riesenprobleme und ein Freund hat mich darauf aufmerksam auf das Urteil. Selber bin ich ein Fan vom 5 erTourer und hab mir den Finanzieren lassen.

Ich dachte das EuGH Urteil betrifft auch BMW, darum find ich grade interessant darüber zu reden. Warum ist BMW denn nicht betroffen? Und warum sieht der BGH das anders.

Um welches "Sau" Auto handelt es sich denn???

Brauchst du dringend Geld??

Wir sind im Gx Forum...

Hab nichts vom Schummel mitbekommen..

Definitiv falsches Forum.

Zitat:

@QBolide81 schrieb am 7. Oktober 2021 um 13:43:09 Uhr:

@KaiMüller

bin auch Audi Besitzer, hatte bei meinem Audi Riesenprobleme und ein Freund hat mich darauf aufmerksam auf das Urteil. Selber bin ich ein Fan vom 5 erTourer und hab mir den Finanzieren lassen.

Ich dachte das EuGH Urteil betrifft auch BMW, darum find ich grade interessant darüber zu reden. Warum ist BMW denn nicht betroffen? Und warum sieht der BGH das anders.

BMW war davon nicht betroffen. Da bist du im falschen Laden.

Sorry das ich hier widersprechen muss (Passt ja zum Thema Widerruf)

BMW ist absolut davon betroffen.

Von dem EuGH Urteil sind alle Auto Kreditverträge Deutschland betroffen, also auch die von BMW. Er hat ausdrücklich einen BMW Fall entschieden. Das Urteil betrifft einen VW und einen BMW Fünf. Da wurden 3 Verfahren zusammen gefasst. Zweimal VW und einmal BMW.

Gerne kannst Du mich anpiepsen, wenn Du mehr wissen magst.

Wie LWH019 schon fragte: wofür soll eine Entschädigung erfolgen? Wie lautet der erlittene Schaden? Antwort würde hier vielen helfen!

Weiters: wenn ein Auto schlecht fährt, dann hat das mit Technik zu tun und nicht mit Finanzierung, oder welche Bank der Kreditgeber ist. Es mögen Formfehler in der Dokumentation solche Urteile auslösen, hat dann aber wieder nicht mit Technik zu tun. "Schummelsoftware" triftt wiederum auch Vollzahler.

Wie gesagt, eine präzisere Fragstellung ist der beste Start um nützliche Antwort zu erwarten.

Das sind doch zwei Sachverhalte:

1. Dieselgate und Entschädigung/Rückabwicklung der Finanzierung

2. Kredite mit nicht wirksam aktivierter Widerspruchsfrist wegen fehlerhaften Formulierungen. Die gibts auch bei BMW

Viele Grüße,

Thorsten

Und warum sollte man ein sauberes Geschäft (ausserhalb des möglichen Formfehlers) rückgängig machen und dem Händler gegen das Schienbein treten?

Geiz ist halt „geil“.

Und beim nächsten Mal wundert man sich, dass die Konditionen schlechter sind …

Da werden ein paar Dinge durcheinander gebracht: VW und ein paar andere haben mit den Abgaswerten betrogen ( und betrügen wohl immer noch). Deshalb mussten sie Fahrzeuge zurücknehmen und eine Entschädigung zahlen - davon ist BMW nicht betroffen.

Das andere sind Kredit-/Finanzierungsverträge. Das betrifft nicht nur Autofinanzierungen, sondern Finanzierungen allgemein. Diese sind teilweise unwirksam und können daher gekündigt werden und die geleisteten Zahlungen zurückgefordert werden.

P.S. @ Bandark war schneller.

Aber eine Nutzungsgebuehr wird auch da fällig

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