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Widerrufsrecht Bestellung Neuwagen übers Internet
Hallo
Habe über das Internet einen Neuwagen bestellt -Bar. Alles lief über Fernkommunikationsmittel.
Der Händler ist auch dafür ausgerichtet - verkauft viele Neuwagen über Fernabsatz. Soweit so gut.
In der Widerrufsbelehrung steht folgendes:
Sie haben das recht binnen vierzehn tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen Benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Heißt das etwa, erst nach Empfang des Neuwagen beginnt die Widerrufsfrist? Kann doch nicht sein!
Und nein, ich möchte nicht widerrufen, es interessiert mich nur. Da hat der Händler ja ein großes Risiko.
VG
Beste Antwort im Thema
@StephanRE Ganz ehrlich: ich habe dich schon sehr oft gebeten, zu rechtlichen Themen nichts zu schreiben, da du dich dort nicht auskennst und fast immer vollständig daneben liegst. Vielleicht kennst du dich ja mit technischen Themen aus und kannst dich da einbringen? Wenn du es partout nicht lassen kannst, dann schreib wenigstens „Ich glaube es könnte soundso sein“ und nicht „es ist soundso“..
Der oben im Ausgangspost zitierte Text IST der ganz normale gesetzlich vorgeschriebene Text. Da ist keine Abweichung per AGB oder so. Zudem sind natürlich nicht alle Abweichungen vom Gesetz in AGB unzulässig. Aber ich gebe es echt auf mit dir.
Nochmal: das einzige Problem des TE ist dass er nicht verstanden hat, dass er natürlich vor Beginn der Widerrufsfrist widerrufen kann.
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13 Antworten
Doch, das ist so. Das ist gesetzlich geregelt.
Klar, ist doch bei anderen Dingen (Sachen), die Du online kaufst, exakt auch so...!
Gensu so steht es ja da drin denk msl daran das das Auto bei ihm auf dem Hof stehen würde. Dss es Lieferzeiten giebt ist halt dessen Problem. Das nennt man Verbraucherschutz. Die yhändler tragen das Risiko bzw. Haben auch div. Versicherungen gegen alles Mögliche.
Hmtja - das wissen nicht alle Händler.
Mein aktueller Kauf: "Sie kriegen den Wagen frühestens in 14 Tagen - denn in dieser Zeit haben Sie Widerrufsrecht und ich habe keine Lust, dass dieser Wagen einen Halter mehr eingetragen bekommt, falls Sie widerrufen."
Dieser Blödsinn war dem Händler nicht auszutreiben.
BMW Vertragshändler in einer Landeshauptstadt ("Glaspalast")
Ich habe das Auto trotzdem früher gekriegt (10 Tage - schneller ging's adminsitrativ nicht).
Das ust dann eigene Dummheit des Verkäufers. Wenn sein Chef das so sagt....
Da habe ich ganz sndere viel dümmere Sprüche von Autoverkäufer gehört.
Du kannst natürlich auch widerrufen bevor die Widerrufsfrist anfängt!
Gibt es nicht auch beim online Kauf Ausnahmen beim Widerruf? Bei personalisierten Dingen, Sonderanfertigungen u.s.w. ... weiß jetzt aber nicht inwieweit ein individuell konfiguriertes Neufahrzeug unter diese Ausnahme fällt, bzw. ab welchem Konfigurationsgrad das Widerrufsrecht wegfällt .. ? ...
Also der pinke BMW 7er individual mit rosa Lederausstattung wird wohl darunter fallen, der silbergrau Golf Basis von der Stange evtl. nicht?
Dieser BMW würde im Gegenzug bestimmt nicht online verkauft. Wenn es solche Ausnahmen gibt, dann gelten die bestimmt nicht für ein ganz normales Serienauto was du bei einem normalen ( online) Händler kaufst.
Das war ja nur ein krasses Beispiel ...
Aber auch online kann man so einiges konfigurieren ... Zumindest bei anderen Waren ist das Widerrufsrecht dann teilweise weg ...
Anderseits evtl. wird da in Zukunft auch was nachgebessert, wenn der reine Onlinevertrieb + evtl. Lieferung vor die Haustür an Bedeutung gewinnt ... Das man ein Auto nicht wie ein Toaster mal so eben retournieren kann ist zumindest mir einleuchtend ... Wie sieht das dann mit der Zulassung/Versicherung aus ? Stelle mir gerade die AmtsstubenDame vor ... "Bitte meine Zulassung von vor 1 1/2 Wochen rückgängig machen, hab den Wagen widerrufen und retourniert" ..
Vielleicht hat man auch tatsächlich laut dem verkäufer AGB ein widerrufssrecht, aber es hat schlicht noch keiner ausgeübt und daher steht es so gedruckt ? Wer bestllt auch einen Wagen und widerruft dann, zumal man dann auch die Zulassungsangelegenheiten hat ...
Ich weiß jetzt nicht wie man das bezeichnet ... es steht zwar da, aber genutzt hat es noch keiner ...
Wir sind in Deutschland eh verwöhnt vom Widerruf, so weit geht der aber garnicht, das meiste ist oftmals nur Kulanz ... Es heißt ja, die Ware kann so getestet werden wie man sie auch im Laden testen könnte .. also das paar schuhe mit heftigen Abnutzungserscheinungen wird zwar oftmals von zalando, Amazon und Co zurückgenommen, müssen müsste sie es aber nicht mehr ...
Das ist übrigens mehr oder weniger EU Recht mit dem Wiederruf, soweit ich weiß.
Und ob es in den AGB steht oder nicht ist egal. Entscheidend ist die gesetzliche Lage. Ein Passus in den AGB die den Kunden in irgendeiner Form schlechter stellen wie gesetzlich vorgegeben sind schlichtweg unwirksam.
@StephanRE Ganz ehrlich: ich habe dich schon sehr oft gebeten, zu rechtlichen Themen nichts zu schreiben, da du dich dort nicht auskennst und fast immer vollständig daneben liegst. Vielleicht kennst du dich ja mit technischen Themen aus und kannst dich da einbringen? Wenn du es partout nicht lassen kannst, dann schreib wenigstens „Ich glaube es könnte soundso sein“ und nicht „es ist soundso“..
Der oben im Ausgangspost zitierte Text IST der ganz normale gesetzlich vorgeschriebene Text. Da ist keine Abweichung per AGB oder so. Zudem sind natürlich nicht alle Abweichungen vom Gesetz in AGB unzulässig. Aber ich gebe es echt auf mit dir.
Nochmal: das einzige Problem des TE ist dass er nicht verstanden hat, dass er natürlich vor Beginn der Widerrufsfrist widerrufen kann.
Zitat:
Nochmal: das einzige Problem des TE ist dass er nicht verstanden hat, dass er natürlich vor Beginn der Widerrufsfrist widerrufen kann.
Das habe ich schon verstanden - dann ist es aber Kulanz und soweit auch logisch das der Händler dies annimmt.
Für mich war es einfach komisch.
Bestellt - holt das Auto ab - sieht ein "günstigeres" Angebot und gibt das Auto zurück.
Da hat der Händler die Ar..karte gezogen.
Ok, haben wir es ja. An dieser Stelle ist dann schluss.
VG