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Widerspruch gegen Blitzen mit Laser

Themenstarteram 25. Juli 2003 um 5:18

morgen zusammen,

hat irgendwer von euch erfahrung bzgl einlegen eines widerspruchs wenn man mit der laserpistole geblitzt worden ist??? hab mal gehört, dass diese dinger ziemlich ungenau sein sollen. bin mit 75 inna ortschaft geblitzt worden und bekomm irgendwann in den nächsten wochen post. wäre schön, wenn irgendwer nen paar tips für mich hat.

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15 Antworten
am 25. Juli 2003 um 5:52

Hallo,

habe mal in einem ADAC Bericht so einen Beitrag gelesen,

da ging es um das Thema Laserpistolen und ihre Ungenauigkeit.

Da waren auch Gerichtsurteile zu Gunsten des Drivers dabei.

Am besten mal beim ADAC nachfragen.

Mfg Kick

am 25. Juli 2003 um 6:30

tja, da ich selber bei der polizei war, und auch sonen schwulen laser lehrgang habe mitmachen müssen kann ich dir sagen: no way!

Das steht alles im Protokoll, wie und wo auf welcher entfernung die gelasert haben, und das ist meistens hieb und stichfest!

Die neueren Laserpistolen sind schon ganz gut und ziemlich genau.

Und lasern und blitzen ist was vollkommen anderes!

Beim blitzen bekommst ja noch das beweisfoto, zudem wirst meist nicht direkt angehalten, und blitzen läuft meist üder die Gemeinde\Stadt, selten via Polizei!

Re: Widerspruch gegen Blitzen mit Laser

 

Zitat:

Original geschrieben von chains

morgen zusammen,

hat irgendwer von euch erfahrung bzgl einlegen eines widerspruchs wenn man mit der laserpistole geblitzt worden ist??? hab mal gehört, dass diese dinger ziemlich ungenau sein sollen. bin mit 75 inna ortschaft geblitzt worden und bekomm irgendwann in den nächsten wochen post. wäre schön, wenn irgendwer nen paar tips für mich hat.

Wieso willst du Einspruch einlegen, wenn du selbst sagst, dass du mit 75km/h erwischt wurdest?

Du kannst mit 50 EUR und einem Punkt Rechnen. Wenn du schneller als 75 warst... dann sind's 60 EUR und 3 Punkte. Führerschein verlierste doch in beiden Fällen nicht (außer du bist noch in der Probezeit).

am 25. Juli 2003 um 6:46

@chains: Eine Laserpistole blitz nicht! Normalerweise solltest Du danach angehalten worden sein und ein netter Herr von der Rennleitung hätte ein paar Worte mit einer Zahlungsaufforderung an Dich gerichtet.

Gruß

Themenstarteram 25. Juli 2003 um 7:27

@crime

so wars ja auch. bin natürlich direkt angehalten worden. und das beste war, dass ich weder perso, führerschein, geld oder sonst was bei hatte. lediglich der fahrzeugschein war dabei. war ja das auto von meiner freundin. die haben mir dann halt gesagt, dass ich post bekomme, weil ich über 21 km/h zu schnell war.

war auch nur sonne idee mit dem widerspruch. hätt ja sein können, dass es da mögilchkeiten gibt.

www.radarfalle.de

 

Obwohl Du es locker verdient hättest......

Echte 75 in der Stadt sind schon mit Vorsatz!

 

MFG

Themenstarteram 25. Juli 2003 um 8:37

@gibgummi

klar hab ich es verdient. war nachts um halb zwei und ich kannte mich nicht aus und wusste nicht, ob wir noch innerorts sind oder schon auf der landstraße. will mich auch nicht rechtfertigen, ich werd da lacken müssen. hab gerade mal geguckt, wird wohl auf 50 euronen bußgeld + 18 euronen bearbeitungsgebühr und 1 punkt in flensburg hinauslaufen.

was solls. gut, dass es nicht mein bmw war und nur die a-klasse meiner freundin, sonst wäre ich wohlmöglich noch schneller unterwegs gewesen *g

mit ner A-Klasse ist das auch noch "Gefährdung des Straßenverkehrs" :- D :-D *gggggg*

Bekommst noch 3 Ikea Punkte für den nächsten Elchtest ;-)

MFG

Themenstarteram 25. Juli 2003 um 8:48

*lol*

und der hammer kommt ja noch. war auch noch nen automatik. gibts da auch noch was für???? *ggg

Die Lasermessung ist bei Bedienfehlern ziemlich ungenau. Ansonsten ist die Gerätegenauigkeit ähnlich wie bei der Radarmessung, also etwa 3 km/h +/- Fehler.

Anders sieht es natürlich mit Deinen Rechten aus. Hier brauchst Du definitiv einen spezialisierten Anwalt. Sonst hast Du keine Chance.

Wie schnell warst Du denn wirklich? (Warst Du wirklich langsamer oder suchst Du blos einen Ausweg?)

bin auch schon in der 30ger mit 25 zuviel geblizt wurden, un das in der probezeit. resultat: 98€ strafe und kein einzigen punkt :)

und weill es so schön ist, hier noch eins: Bin vor ca.4 Wochen auf der A5 Frankfurt - Darmstadt unterwegs gewesen richtung Italien und hatte mir geschworen ganz vorsichtig zu fahren, jetz bin ich seit eine Woche zurück und da liegt schon ein Schreiben da ich sei auf eine 80er Strecke 106 gefahren abzüglich tolleranz sollen es dann 21Kmh zu viel sein,weiss da vielleicht jemand was ich zu erwarten habe?

Du solltest Dir auf jeden Fall das Eichprotokoll von dem Messgerät anfordern.

Du hast ein Recht darauf, dieses einzusehen.

Ich habe schon oft gehört, dass die Geräte nicht pünktlich nachgeeicht werden und die Eichung lange überfällig ist. Sollte das bei dem Gerät mit dem du gemessen worden bist der Fall sein, dann ist die ganze Messung nicht rechtens und dir passiert gar nix.

@ cheyney :

innerhalb geschlossener Ortschaften (auch 30 km/h-Zone) :

 

bis 10 km/h 15,- EUR

11-15 km/h 25,- EUR

16-20 km/h 35,- EUR

21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt

26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte

31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

außerhalb geschlossener Ortschaften :

bis 10 km/h 10,- EUR

11-15 km/h 20,- EUR

16-20 km/h 30,- EUR

21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt

26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte

31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte

41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Dazu kommen jeweils noch 18,12 € Bearbeitungsgebühr.....

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