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widersprüchliche TÜV Papiere(Anbauprüfung) bereiten mir sorgen! Eintragen oder Nicht?
Hallo an Alle,
Ich hatte vor gut acht Jahren(2004) Mein Sportfahrwerk und Rad/Reifen-Kombi vom TÜV FSP Abnehmen lassen. Dafür habe ich dann zwei Dokumente erhalten.
Dokument 1: Änderungsabnahmenachweis
Dokument 2: das Prüfergebnis
Problem: Ich wurde gestern Abend von der Polizei kontrolliert und aufgefordert, innerhalb von 10 Tagen, diese Änderungen im Fahrzeugschein eintragen zu lassen. Obwohl mir damals vom TÜV Prüfer mitgeteilt wurde, dass ich diese Dokumente nur mitzuführen hätte(inkl. Fahrzeugschein natürlich).
Ich wurde schon ca. 3 bis 5 mal kontrolliert und immer hat jeder Beamte alles akzeptiert.
Im Dokument 1 steht: Hinweis - Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich
Dokument 2 steht: Bitte bewahren sie diesen immer zusammen mit ihrem Fahrzeugschein auf,ODER legen sie diesen bei ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt zur Änderung ihrer Fahrzeugpapiere vor"
Die Beamtin meinte das sich die Kollegen in den letzten Jahren, als ich kontrolliert wurde, wohl geirrt hatten und ich es jetzt in meine Fahrzeugpapiere eintragen soll.
Welche Partei hat hier nun Recht? Polizei oder TÜV(auf dem ich mich verlassen hatte).
Aber in den Dokumenten stehen widersrpüchliche Aussagen?!?!?
Vielleicht kennt sich ja Jemand damit aus.
Vielen Dank schon mal vorab!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von matze-bmw
Zusammenfassend kann man wohl sgaen das die Dokumente durch zweierlei Aussagen ein wenig verwirrend sind. Nicht nur für mich, sondern auch für andere Personen die nicht aus dieser Branche kommen.
Eigentlich ist es nicht verwirrend, weil ziemlich eindeutig drauf steht, dass eine Berichtigung sofort zu erfolgen hat. Dass du jetzt da aufgrund der zweiten Seite was anderes reininterpretierst, kann dem Prüfer nicht angehängt werden. Und wenn es wirklich so verwirrend gewesen wäre, dann hätte man schon damals nachfragen können. Die Begutachtung ist ja nicht erst gestern erstellt worden...
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23 Antworten
Heuzutage muss da nix mehr eingetragen werden, aber 2004 war das wohl noch anders. Warum du 2 Papiere hast ist mir ein Rätzel, außer es handelt sich um unterschiedliche Eintragungen.
Fahr doch einfach mit der Mängelkarte zur Zulassungsstelle und lass es eintragen...un wenn die das nicht machen, dann lass dir halt bestätigen das es heutzutage nicht mehr eingetragen wird.
Zitat:
Original geschrieben von matze-bmw
Hallo an Alle,
Ich hatte vor gut acht Jahren(2004) Mein Sportfahrwerk und Rad/Reifen-Kombi vom TÜV FSP Abnehmen lassen. Dafür habe ich dann zwei Dokumente erhalten.
Dokument 1: Änderungsabnahmenachweis
Dokument 2: das Prüfergebnis
Problem: Ich wurde gestern Abend von der Polizei kontrolliert und aufgefordert, innerhalb von 10 Tagen, diese Änderungen im Fahrzeugschein eintragen zu lassen. Obwohl mir damals vom TÜV Prüfer mitgeteilt wurde, dass ich diese Dokumente nur mitzuführen hätte(inkl. Fahrzeugschein natürlich).
Ich wurde schon ca. 3 bis 5 mal kontrolliert und immer hat jeder Beamte alles akzeptiert.
Im Dokument 1 steht: Hinweis - Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich
Dokument 2 steht: Bitte bewahren sie diesen immer zusammen mit ihrem Fahrzeugschein auf,ODER legen sie diesen bei ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt zur Änderung ihrer Fahrzeugpapiere vor"
Die Beamtin meinte das sich die Kollegen in den letzten Jahren, als ich kontrolliert wurde, wohl geirrt hatten und ich es jetzt in meine Fahrzeugpapiere eintragen soll.
Welche Partei hat hier nun Recht? Polizei oder TÜV(auf dem ich mich verlassen hatte).
Aber in den Dokumenten stehen widersrpüchliche Aussagen?!?!?
EINE BERICHTIGUNG DER FAHRZEUGPAPIERE IST UNVERZÜGLICH ERFORDERLICH !
Du wirst feststellen, dass für diese Umbauten eine Betriebserlaubnis erforderlich ist. Dieser bekommst Du nur durch die Eintragung dieser Umbauten bei der zuständigen Zulassungsstelle.
Ich empfehle Dir dies schnellsten zu erledigen.
Gruß und schönes WE
Vielleicht kennt sich ja Jemand damit aus.
Vielen Dank schon mal vorab!
Die zwei Dokumente gehören zusammen. Ist alles von einer einzelnen Abnahme. Sicherlich wäre die Eintragung in die Fahrezugpapiere ein Mittel, aber mir geht es hier ums Prinzip. ICh kann mir auch nicht vorstellen das die Beamten in den vergangenen acht Jahren einen Fehler gemacht haben, wie mir Gestern die recht junge Beamtin klar machen wollte?
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Zitat:
Original geschrieben von matze-bmw
Hallo an Alle,
Ich Du wirst feststellen, dass für diese Umbauten eine Betriebserlaubnis erforderlich ist. Dieser bekommst Du nur durch die Eintragung dieser Umbauten bei der zuständigen Zulassungsstelle.
Ich empfehle Dir dies schnellsten zu erledigen.
Gruß und schönes WE
und was ist mit diesem Satz: Bitte bewahren sie diesen immer zusammen mit ihrem Fahrzeugschein auf, oder lassen ihn.... ?
Unverzüglich ist das Zauberwort. Eben morgen oder übermorgen.
Solange sollst du die Papiere mit deinem FZ-Schein mitführen, bis es eingetragen ist. Die Zeitdauer für "unverzüglich" ist nicht extrem ausdehnbar, sagen wir mal ein zwei Monate. Innerhalb dieser Zeit sollte es dir möglich sein, das Fahrwerk unverzüglich eintragen zu lassen.
Ein Fahrwerk mit ABE habe ich noch nie gesehen. Der TÜV prüft ( hast du schon erledigt!) und dann wird das Zeugs eingetragen, damit du die Papiere zu Hause in den Auto-Ordner tun kannst.
Zitat:
Original geschrieben von matze-bmw
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
und was ist mit diesem Satz: Bitte bewahren sie diesen immer zusammen mit ihrem Fahrzeugschein auf, oder lassen ihn.... ?
Das gilt für die zweite Abnahme der Reifen !!!
Zitat:
Original geschrieben von hoechst
Unverzüglich ist das Zauberwort. Eben morgen oder übermorgen.
Solange sollst du die Papiere mit deinem FZ-Schein mitführen, bis es eingetragen ist. Die Zeitdauer für "unverzüglich" ist nicht extrem ausdehnbar, sagen wir mal ein zwei Monate. Innerhalb dieser Zeit sollte es dir möglich sein, das Fahrwerk unverzüglich eintragen zu lassen.
Ein Fahrwerk mit ABE habe ich noch nie gesehen. Der TÜV prüft ( hast du schon erledigt!) und dann wird das Zeugs eingetragen, damit du die Papiere zu Hause in den Auto-Ordner tun kannst.
Definition: unverzüglich = § 121 BGB " Ohne schuldhaftes verzögern "
Baut Du einen Unfall und man stellt fest, dass hätte schon längst erledigt sein können = Arschkarte
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Heuzutage muss da nix mehr eingetragen werden, aber 2004 war das wohl noch anders. Warum du 2 Papiere hast ist mir ein Rätzel, außer es handelt sich um unterschiedliche Eintragungen.
Fahr doch einfach mit der Mängelkarte zur Zulassungsstelle und lass es eintragen...un wenn die das nicht machen, dann lass dir halt bestätigen das es heutzutage nicht mehr eingetragen wird.
sorry aber so ein QUATSCH! auch HEUTE muss man gewisse änderungen eintragen lassen.
es steht "UNVERZÜGLICH". das bedeutet SOFORT eintragen lassen. das es im widerspruch zum 2. zettelchen steht is was anderes. hier würde eine nachfrage beim tüv etc weiterhelfen. prüfer sind auch nur menschen. ich hab schon einen falschen hersteller eingetragen bekommen (asa ar1 felgen wird von asa gebaut, aber das gutachten wurde von hankook in auftrag gegeben, somit hatte ich hankook felgen eingegtragen bekommen ) oder selbst ein tipfehler (es wurden felgen on 5,8*18 eingetragen anstatt 8,5*18) und BEIDES mal war zuerst der schwarze peter bei mir. eine schriftliche erklährung des prüfers hat das ganze dann gelöst.
ich würde einfach den krempel eintragen lassen. das kost dann n 10er und du hast erstmal deine ruhe.
Kannst du die Bescheinigungen vielleicht mal einscannen und hier einstellen?? Namen etc. gerne auch geschwärzt. Ich denke, damit kann man ein bisschen besser arbeiten. Derzeit würde ich mal drauf tippen, dass eher die jetzige Polizisten Recht hat.
Und selbstverständlich gibt es mehr als genug Änderungen, die eingtragen werden müssen. Kommt halt einfach nur drauf an, was man einbauen lässt. Und man kann sogar Sachen eintragen lassen, obwohl sie gar nicht eingetragen werden müssten. Da spielt es dann einfach nur eine Rolle, wie gerne man sein Geld hat
Hier die beiden Dokumente die ich vom Tüv zusammen bekommen habe!
unverzüglich=pronto. und das is jetzt dein problem. lass gleich montag eintrag, die mängelkarte stempeln und gut im singen.
@TE
Na endlich hast die Abnahmeprotokolle eingestellt, damit man weiß, worüber man redet.
Also: Da ist, auf Deine Ausgangsfrage bezogen, nichts widersprüchliches dran. Im Nachweishat der Prüfingenieur festgelegt, dass eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ünverzüglich zu erfolgen hat. Warum er diese Festlegung getroffen hat, wird sein Geheimnis bleiben, überrascht mich aber bei der Qualität des vorliegenden Nachweises nicht wirklich.
Er hätte üblicherweise die Berichtigung der Fahrzeugpapiere auch zurückstellen können, ich sehe nicht die Notwendigkeit der unverzüglichen Berichtigung, aber er hat es nunmal so festgelegt, dann hat es auch so zu erfolgen.
Der Satz auf Seite 2 des von Dir gescannten Dokuments ist eine Standardfloskel, welche immer auf die 19(3)er und 19(4)er Abnahmen gedruckt wird. Er gilt also für unverzügliche UND zurückgestellte Berichtigungen der Fahrzeugpapiere und ist somit nicht widersprüchlich.
Merke: Lesen bildet. Es steht klar im Nachweis der Änderungsabnahme, dass die Fahrzeugpapiere unverzüglich berichtigt werden müssen, egal ob der Prüfer was anderes mündlich geäußert hatte.
Und unverzüglich heißt, wie schon richtig im thread geäußert, ohne schuldhafte Verzögerung.
Gehe also schnell zur Zulassungsstelle, backe kleine Brötchen und lass das eintragen. Du allein hast es versaut, weil Du als Halter veraantwortlich für die Karre bist. Halt den Ball flach, denn genau genommen wäre die BE von Deinem Autojetzt futsch.
Ich frage mich natürlich besorgt,wie die Karre seit der Änderung anscheinend schon mehrfach erfolgreich durch die Hauptuntersuchung gekommen ist, ohne dass der o.g. Mangel aufgefallen ist. Da sieht man mal wieder, wie wach die hiesigen Kollegen Prüfer sind und wie aufmerksam die die vorgelegten Prüfzeugnisse lesen.
Zu der Abnahme selbst fällt mir auf, dass es wohl vorher schon mehrere Änderungen gegeben haben muss, für die es Änderungsabhahmen gegeben haben muss. Ich sehe z.B. Luftfilter, Schalldämpfer und eine Tieferlegung als vorhergehende Änderung. Glücklicherweise hat der FSP-Mann sogar diese vorhergehende Tieferlegung bei seiner Änderungsabnahme berücksichtigt, wie großzügig! Oder war die Tieferlegung da und es wurde nun lediglich zusätzlich eine geänderte Rad-Reifen-Kombi dazu verbaut?
Ich verstehe es nicht. Für mich liest sich das so, dass es schon mal eine Tieferlegung gab, diese nun ausgebaut wurde und ein neues Fahrwerk plus Rad-Reifen-Kombi eingebaut wurde. Dann jedoch hätte das "alte" Fahrwerk ausgetragen werden müssen....
Meihr Eindeutigkeit wäre hier sehr zielführend bei den Eintragungen, aber wahrscheinlich frisst Gier wieder Hirn...
Gardiner
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
nichts widersprüchliches dran. Im Nachweishat der Prüfingenieur festgelegt, dass eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ünverzüglich zu erfolgen hat. Warum er diese Festlegung getroffen hat, wird sein Geheimnis bleiben, überrascht mich aber bei der Qualität des vorliegenden Nachweises nicht wirklich.
Er hätte üblicherweise die Berichtigung der Fahrzeugpapiere auch zurückstellen können, ich sehe nicht die Notwendigkeit der unverzüglichen Berichtigung, aber er hat es nunmal so festgelegt, dann hat es auch so zu erfolgen.
Als Ottonormalverbraucher(NICHT TÜV Prüfer) ist es nicht deutlich da auf der einen Seite eine Unverzügliche Eintragung verlangt wird und auf der nächsten Seite die Aufbewahung zusammen mit den Fahrzeugpapieren genügt. Hast du das überlesen?
Ich finde es sowieso quastch, diese Sache in den Fahrzeugpapieren einzutragen wenn´s denn schon eingetragen ist. Nur eben auf einem Extra Dokument( Bei einer ABE ja auch nicht anders).
Ich werde trotzdem zur Zulassungsstelle gehen weils die unkomplizierteste und schnellste Lösung ist.
Trotzdem Danke ich dir gardiner für deine Informationen.
Zu der Sache mit dem Widerspruch. Auf beiden Dokumenten steht Seite 1. Beide Dokumente gehören zusammen und beziehen sich aufeinander.
2. Auf den Dokumenten stehen unterschiedliche Vorgehensweisen(wie oben erähnt wurde--> siehe Eintragen oder mitführen inkl. Papiere)
Zusammenfassend kann man wohl sgaen das die Dokumente durch zweierlei Aussagen ein wenig verwirrend sind. Nicht nur für mich, sondern auch für andere Personen die nicht aus dieser Branche kommen.
Mahlzeit.
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
Im Nachweishat der Prüfingenieur festgelegt, dass eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ünverzüglich zu erfolgen hat. Warum er diese Festlegung getroffen hat, wird sein Geheimnis bleiben,
Möglicherweise enthalten die verschleierten Teile, das Gutachten oder die Voreintragungen im Fahrzeugschein entscheidende Hinweise. Allerdings hätte ich zu streichende Eintragungen oder Änderungen außerhalb von Feld 22 / Ziffer 33 erwartet.
Vielleicht wollte der betreffende Kollege diese Festlegung auch garnicht treffen, sondern hat sich schlichtweg nur verklickt o.ä.
Zitat:
Gehe also schnell zur Zulassungsstelle, backe kleine Brötchen und lass das eintragen. Du allein hast es versaut, weil Du als Halter veraantwortlich für die Karre bist.
Ack.
Zitat:
Halt den Ball flach, denn genau genommen wäre die BE von Deinem Autojetzt futsch.
Ist das wirklich so?
Ich sehe hier eher einen Verstoß gegen §13 Absatz 1 Nr. 11 FZV. Das Fortbestehen der Betriebserlaubnis ist nach meinem Verständnis schon durch die (positiv abgeschlossene) Änderungsabnahme gesichert.
Zitat:
Zu der Abnahme selbst fällt mir auf, dass es wohl vorher schon mehrere Änderungen gegeben haben muss, für die es Änderungsabhahmen gegeben haben muss. Ich sehe z.B. Luftfilter, Schalldämpfer und eine Tieferlegung als vorhergehende Änderung. Glücklicherweise hat der FSP-Mann sogar diese vorhergehende Tieferlegung bei seiner Änderungsabnahme berücksichtigt, wie großzügig! Oder war die Tieferlegung da und es wurde nun lediglich zusätzlich eine geänderte Rad-Reifen-Kombi dazu verbaut?
Dann wäre tatsächlich die "alte" Tieferlegung aus den Papieren zu streichen (dummerweise steht davon aber nichts im Nachweis), aber dann hätte auch für die "neue" Tieferlegung ein Prüfzeugnis genannt werden müssen (oder enhält das angewandte Prüfzeugnis tatsächlich die Tieferlegung _und_ die Rad-/Reifen-Kombination, so wie es der Nachweis suggeriert?).
Zitat:
Meihr Eindeutigkeit wäre hier sehr zielführend bei den Eintragungen, aber wahrscheinlich frisst Gier wieder Hirn...
Du willst jetzt aber nicht andeuten, da wäre eine Tieferlegung ohne Prüfzeugnis verbaut worden?
Das würde erklären, dass kein Prüfzeugnis genannt wurde, und dann bräuchte man auch eine sofortige Änderung der Fahrzeugpapiere zur Wiedererlangung der BE. Dummerweise bräuchte man dann aber auch eine 19(2) und keine 19(3). Die aber darf bei FSP niemand machen...
Ich glaube da eher an das Gute im Menschen und gehe davon aus, dass die immer mal auftretenden Fehler bei Änderungsabnahmen eher von Unsicherheit als von Gier verursacht werden.
Meine Theorie wäre dementsprechend viel einfacher:
Der PI hat ganz normal eine geänderte Rad-/Reifen-Kombination abgenommen, und alle vorhergehenden Änderungen ordnungsgemäß aufgeführt. Weil aber das Fahrwerk in der Beeinflussungsmatrix für Rad-/Reifen markiert ist, hat er das nochmal extra dazugeschrieben. (nach dem Motto "doppelt hält besser"). Dem Halter hat er die eigentlich richtige Auskunft gegeben, dass eine Änderung der Fahrzeugpapiere nicht notwendig ist. Beim Erstellen des Nachweises hat er dann aber irrtümlich/versehentlich die Festlegung "unverzüglich" ausgelöst.
Bleiben als Fragen an den TE:
War vor der Abnahme schon eine Tieferlegung verbaut und im Fahrzeugschein eingetragen?
Enthält das im Nachweis genannte Prüfzeugnis Räder _und_ Tieferlegung?
und, um noch einen weiteren Aspekt aufzugreifen: Hat das Fahrzeug heute noch den gleichen Fahrzeugschein wie 2004??
Gruß,
HK