Wie abmelden, wenn kein brief vorhanden?
Hallo
wie sieht das eigentlich aus, kann ich mein wagen abmelden, der blöde händler hat es nicht gemacht , wenn ich garkeine papiere mehr habe, sprich den wagen schon verkauft habe und der in richtung schweden ist?
ich könnte nur fahrzeugschein und kennzeichen vorzeigen?!?!
wie sieht das aus? bitte um schnelle hilfe...
falls ich meine kennzeichen mitgebe, kann ich mich da irgendwie absichern?
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22 Antworten
nein, geht meines wissens nicht. du musst den wagen vorher abmelden und überführungskennzeichen für den wagen holen. absicherung bei mitgabe deiner kennzeichen gibt es grundsätzlich keine.
deiner ging auch nach schweden? lustig +g+ mein alter auch.
Wenn man seinen alten Brief verloren hat kann man auf dem Amt eine Aktenabschrift (oder wie das heißt) beantragen. Das Amt, auf dem du dein Auto zuletzt angemeldet hast, hat alle Daten deines Autos aufm Rechner und erstellt dann einen neuen Brief.
Nein das wird nicht gehen! Ich wollte mal ein Fahrzeug abmelden und hatte meinen Brief zuhause liegen lassen.
Hatte nur den Schein und die Schilder dabei.
Die freundliche Dame hinter dem Schreibtisch grinste mich nur blöd an und sagte "tut mir Leid, da kann ich nichts machen".
Dumme Kuh
Zitat:
Original geschrieben von Suppamaehn
Nein das wird nicht gehen! Ich wollte mal ein Fahrzeug abmelden und hatte meinen Brief zuhause liegen lassen.
Hatte nur den Schein und die Schilder dabei.
Die freundliche Dame hinter dem Schreibtisch grinste mich nur blöd an und sagte "tut mir Leid, da kann ich nichts machen".
Dumme Kuh
aha und wie hast du es dann abgemeldet?
Hallo,
abmelden brauchst Du ihn nicht, Kopie des Kaufvertrags an die Zulassungsstelle schicken, ggfs. Kaufpreis schwärzen. Hauptsache Adresse des Käufers und Übergabedatum und -uhrzeit sollen drinstehen. Die Zulassungsstelle wendet sich nach einer Frist an den Käufer, wenn der den Wagen nicht stillegt oder ummeldet. Wenn du den schein noch hast, dann schau mal in das Kleingedruckte deines Fahrzeugscheins, das steht nämlich genauso drin.
Gruß
Martin
und wenn das auto nach schweden geht? ist das dann was anderes?
Zitat:
Original geschrieben von MumiMB
aha und wie hast du es dann abgemeldet?
Bin wieder nach Hause und am nächsten Tag extra nochmal hin
Hatte ihn ja nur zuhause liegen lassen...
Wegen so einem bisschen so viel Fahrerei
Wer ist denn der Käufer nach Kaufvertrag?
Händler nach deinem Post. - Der kriegt dann Ärger und muss den Verbleib klären.
Wie sollte der Händler den Wagen eigentlich abmelden?
Da muss der Fahrzeugbrief vorgelegt werden.
Der Fahrzeugschein wird von der Zulassung eingezogen
Die Kennzeichen entstempelt oder eingezogen.
Wenn Du die Kennzeichen noch hast und ggf. den Fahrzeugschein, dann wollte der Händler das Fahrzeug eventuell sogar abmelden, aber konnte es nicht, weil ihm wichtige "Zutaten" fehlten.
Ruf einfach mal den Händler an und kläre das. Vielleicht wartet er nur auf Schein und Kennzeichen.
Gruß
Martib
Zitat:
Original geschrieben von touringpur
Wer ist denn der Käufer nach Kaufvertrag?
Händler nach deinem Post. - Der kriegt dann Ärger und muss den Verbleib klären.
Wie sollte der Händler den Wagen eigentlich abmelden?
Da muss der Fahrzeugbrief vorgelegt werden.
Der Fahrzeugschein wird von der Zulassung eingezogen
Die Kennzeichen entstempelt oder eingezogen.
Wenn Du die Kennzeichen noch hast und ggf. den Fahrzeugschein, dann wollte der Händler das Fahrzeug eventuell sogar abmelden, aber konnte es nicht, weil ihm wichtige "Zutaten" fehlten.
Ruf einfach mal den Händler an und kläre das. Vielleicht wartet er nur auf Schein und Kennzeichen.
Gruß
Martib
???
also, der beantragt doch nen export kennzeichen, wenn er raus muss. muss ja auch dementsprechend irgendwas vorlegen. gleichzeitig ist der wagen doch komplett abgemeldet?!?! oder nicht!
Zitat:
Original geschrieben von MumiMB
und wenn das auto nach schweden geht? ist das dann was anderes?
ja, ist es. denn die mühe, in schweden nach nem käufer zu suchen, macht sich das amt sicherlich nicht. ich behaupte sogar, dass sie das nicht mal in deutschland machen. die veräusserungsanzeige bringt somit überhaupt nichts - ist ja auch nicht aufgabe des amtes, die ab- oder ummeldung zu veranlassen. soalnge irgendjemand die steuern für das auto zahlt, ist das denen schnuppe.
Zitat:
Original geschrieben von MumiMB
???
also, der beantragt doch nen export kennzeichen, wenn er raus muss. muss ja auch dementsprechend irgendwas vorlegen. gleichzeitig ist der wagen doch komplett abgemeldet?!?! oder nicht!
ja, wenn er n exportkennzeichen für das fzg holt wird es automatisch abgemeldet. denn das exportkennzeichen ist ja net nur son billiges blechschild wie diese kurzzeitkennzeichen, sondern eine richtige zulassung - der wagen muss also zwangsläufig "umgemeldet" werden, damit er ein exportkennzeichen bekommen kann. dafür ist aber der brief erforderlich.. und die alten schilder.. und der schein. anders gehts net
also, wie es mit Schweden aussieht kann ich nicht sagen.
Definitiv MUSS jeder Verkauf der Zulassungsstelle angezeigt werden. Steht auch so in jedem Fahrzeugschein als "Kleingedrucktes" drin. Tut meisstens Keiner und es stört sich auch Niemand dran, wenn der Wagen dann stillgelegt oder ordnungsgemäß umgemeldet wird. Die Frist dazu beträgt 5 Werktage. Mit der Mitteilung durch Kopie des Kaufvertrags an Zulassung endet Deine Steuerplicht und Versicherung nach diesen 5 Werktagen. Die Zulassung meldet das auch an die Versicherung. Der Käufer erhält dann "Besuch" von Polizei, die die eventuell noch am Fahrzeug befestigten Kennzeichen entstempelt...
So geschehen bei meinem Motorradverkauf. Der nette Arbeitskollege war etwas chaotisch, hatte den Brief innerhalb 2 Tagen verschlampt und konntre angeblich nicht ummelden.
Da ich den Kaufvetrag an die Zulassung gefaxt hatte bekam er ganz schön Ärger. Nur weil es ein Arbeitskollege war erfuhr ich überhaupt davon. Der beschwerte sich wegen der Unannehmlichkeiten bei mir, Die Steuerabrechnung und Rückzahlung - auch Versicherung - alles lief für mich so als hätte er das Moped umgemeldet. Keine Schwierigkeiten für mich - alles lief normal und ich hätte nie erfahren was für Ärger der Kollege hatte, wenn er es mir nicht "erzählt" hätte.
Gruß
Martin
Zitat:
Original geschrieben von bigurbi
... absicherung bei mitgabe deiner kennzeichen gibt es grundsätzlich keine.
Doch die gibt es... im Kaufvertrag festlegen, dass der Käufer innerhalb von 2 Werktagen den Wagen abzumelden hat, damit du versicheurngstechnisch wenigstens raus bist!
Wenn jetzt etwas passiert, muss die Versicherung vom Threadersteller für den Wagen und die Schäden aufkommen, und er wird hochgestuft!
Und die Knöllchen bekommste auch
Gruss,
Mfg MICHA
Zitat:
Original geschrieben von mfg22m
Doch die gibt es... im Kaufvertrag festlegen, dass der Käufer innerhalb von 2 Werktagen den Wagen abzumelden hat, damit du versicheurngstechnisch wenigstens raus bist!
Wenn jetzt etwas passiert, muss die Versicherung vom Threadersteller für den Wagen und die Schäden aufkommen, und er wird hochgestuft!
Und die Knöllchen bekommste auch
Gruss,
Mfg MICHA
hää und was bringt im der satz innerhalb von 2 tagen abmelden dann ???????
Zitat:
Original geschrieben von 325ci
hää und was bringt im der satz innerhalb von 2 tagen abmelden dann ???????
für die versicherung! das hilft mir!