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Wie alt (DOT) dürfen neue Reifen vom Händler sein ?
Hallo Forum !
Ich habe gerade eine böse Überraschung erlebt :
Mein Motorradanhänger ist nun sechs Jahre alt und sollte endlich eine Tempo 100 Zulassung bekommen.
Da Anhängerreifen nicht älter als 6 Jahre sein dürfen, um 100 fahren zu dürfen, brauchte ich also zwei neue.
Als ich vorhin damit zwecks Zulassung zum TÜV fahren wollte hab ich erstmals auf die DOT geschaut :
(0708), also 7.KW 2008 !?
Für die 100er Erlaubnis zählt aber das Produktionsdatum und nicht das Kaufdatum
Mit diesen Pneus also nicht mal mehr vier statt sechs Jahre !
Kann ich als Kunde nagelneu produzierte Reifen verlangen, oder dürfen die tatsächlich schon einige Jahre gelagert sein ?
Beste Antwort im Thema
naja das passiert eben bei online einkäufen....
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24 Antworten
Das Thema hatten wir gerade
http://www.motor-talk.de/.../...n-die-noch-verwenden-t2419475.html?...
http://www.reifenwimmer.de/reifen_abc
> Kann ich als Kunde nagelneu produzierte Reifen verlangen, oder dürfen die tatsächlich schon einige Jahre gelagert sein ?
Verlangen kann man vieles, man muss ja nicht 2 Jahre alte Neureifen kaufen.
Ich hab mir den verlinkten Thread gerade mal ganz durchgelesen.
Die Fragestellung dort ist eigentlich eine andere : Ab welchem Alter Reifen aufgrund negativer Alterungserscheinungen aus dem Verkehr gezogen werden sollten.
Mir gehts jedoch darum, ob ich als Kunde ein Recht darauf geltend machen kann wirklich nagelneue Reifen zu bekommen ?
Meine Anhängerreifen wurden vom Händler extra beim Lieferanten bestellt, müssen also beim Importeur schon gelagert worden sein.
Bei einem PKW Reifen, für den man erst nach 10 Jahren (ab DOT) Probleme bei der HU bekommt sind 2 Jahre Lagerung nicht so schlimm.
Da Anhängerreifen nur 6 Jahre (ebenfalls ab DOT) drauf bleiben dürfen sind zwei Jahre Lagerung vor dem Kauf schon ein enormer finanzieller Nachteil. Schließlich verkürzt sich die Lebensdauer um 1/3.
Ja nun, die relevante Antwort auf deine Frage ist trotzdem schon im Link enthalten.
Zitat:
...
bis 3 Jahre: darf ein Reifen als „Fabrikneu“ bezeichnet werden
bis 5 Jahre: darf ein Reifen als „Neu“ bezeichnet werden
Rein rechtlich wird es also schwer sein, deinen Reifenkauf rückgängig zu machen. Aber auf Kulanz geht vielleicht etwas, erschwerend kommt hinzu, das du sie ja schon aufgezogen hast.
naja das passiert eben bei online einkäufen....
Zitat:
...
bis 3 Jahre: darf ein Reifen als „Fabrikneu“ bezeichnet werden
bis 5 Jahre: darf ein Reifen als „Neu“ bezeichnet werden
Das ist nicht mehr der neueste Stand der Rechtsprechung...
Ein zwei Jahre und vier Monate alter Ladenhüter gilt als mangelhaft und darf nicht mehr als Neureifen verkauft werden. Dies hat das Amtsgericht Starnberg entschieden (AG Starnberg, AZ. 6C 1725/09). Der Käufer dürfte erwarten, dass ein Produkt dem neuesten werbemäßig angepriesenen Stand der Technik entspricht, so die Begründung des Gerichts.
Beim Onlinekauf kann sowas durchaus passieren, muss aber nicht...mach von deinem Rückgaberecht gebrauch...das Urteil kannst du ja als Grund für die Rückgabe angeben...
Evtl. kannst du dem Verkäufer nochmal ne Chance geben die frischeste Ware zu liefern, wenn nicht geh mal bei www.reifen-vor-ort.de suchen...da sind Händler in deiner Nähe gelistet, denen kannst du das dann persönlich sagen, dann lässt sich das garantiert machen...
Mal abgesehen davon, das das Urteil nur von einem kleinen Amtsgericht kommt, also keine allgemeine Rechtsverbindlichkeit besteht, ging es in dem konkreten Fall wohl um einen Auslaufmodell eines Reifens ... könnte also nach wie vor schwierig sein.
Besser ist es, sowas vorher abzuklären, aber da sie ja nun schon aufgezogen sind, bringts wohl nix mehr.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
naja das passiert eben bei online einkäufen....
manschmal schon aber ich habe noch nie alte reifen bei meinen online einkäufen gemacht,immer recht neue reifen bekommen
Dass hier ist wohl schon der x-te Thread zu diesem Thema ...
Mein Fazit: Eine allgemeingültige Definition was als ein "Neureifen", "neuer Reifen", "neuwertiger Reifen", "alter Reifen", "zu alter Reifen" etc. ist, existiert nicht.
Das Problematik begründet sich weniger in der Definition "neu" als in der Definition "alt" bzw, "zu alt". Es gibt kein gesetzlich definiertes Maximalalter für Reifen welches sich ausschlisslich auf das Produktionsdatum bezieht! Ausnahme: Anhänger mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Es gibt diverse Gerichtsurteile, die jedoch nicht alle identisch sind. Ein aktuelles Urteil hebt aber weder die "alten" vorhergehenden Urteile nicht auf, noch hat es rechtsverbindlichen Charakter für alle gleichen bzw. ähnlich gelagerten Fälle.
Bei Fahrzeugen die mehr stehen als fahren (Anhänger zähle ich mal dazu, aber auch Wohnmobile etc) wird man sowieso nie die Profiltiefe ausnutzen können sondern immer den Reifen vorher demontieren müssen.
Habe mit Online-Käufen von Reifen keine Erfahrungen gemacht, kaufe die schwarzen Dinger immer im Fachhandel. Habe einmal einen Satz Reifen gekauft die älter waren als zweieinhalb Jahre, hat der Händler ohne Zucken umgehend wieder demontiert und dann Reifen montiert die ein halbes Jahr alt waren. Habe aber auch erst geschaut und dann reklamiert und bin nicht einfach so vom Hof gefahren.
So'ne Standard Anhänger-Decke kostet wohl so um die 40 - 50 € / Stück + Montage also ca. 140 für 2 macht auf 4 Jahre hochgerechnet einen Preis von € 3 pro Monat, bei 6 Jahren 2 € pro Monat (sollte ich mich hier wieder mal verrechnet haben bitte melden...) Dafür lohnt eigentlich die Aufregung nicht!
Gruß
c.
Also,
ich würde Reifen für diesen Einsatz immer im Netz kaufen oder beim Händler um die Ecke der ein maximales Alter im kaufvertrag zusichert.
Im ersten Fall kann ich den Reifen auf Grund des Fernabsatzgesetz zurückgeben/widerrufen (selbst VErsand dürfte keine Frage sein, da der Preis für 2 Reifen meist über 40€ ist) und bei einigen Ebayern wird die echte Dot mit angegeben. WIrd ne andere geliefert hat man wiederum einen Mangel der zum Rücktritt befähigt.
Gruß
Genau 5 Jahre dürfen die Reifen als Neuwertig verkauft werden.
Wie ich bereits schrieb sind die Reifen ja vom Händler, nicht aus dem Internet !
Genauergesagt von einem Point-S in meiner Nähe. Er hatte sie extra bei seinem Lieferanten bestellt und auch schon auf meine zuvor angelieferten Felgen montiert.
Hatte also keine Chance sie davor noch auf ihr Produktionsdatum hin zu checken
Da es sich schließlich um einen Anhänger dreht, der eine 100er Zulassung bekommen soll, ist das Maximalalter des Reifens von vornherein per Gesetz auf 6 Jahre begrenzt.
Durch die beiden bereits verstrichenen Jahre sehe ich also eine Nutzwertminderung von rund 30% !
naja der reifen is ja net schlecht...die zugelassene zeit fahren und dann eben abziehen und bei ebay verkaufen.
Rein Rechtlich wirst du wohl nichts machen können,die Reifen sind ja nicht mangelhaft und entsprechen der üblichen Rechtssprechung eines Neureifens. Du hättest die Reifen gleich bei Erhalt ablehnen müssen.Mit etwas Glück ist der Händler ja so Kulant und tauscht sie aus. Sonst wie schon gesagt wurde,4 Jahre fahren und dann verkaufen...
Zitat:
Original geschrieben von Acura1977
...
Genauergesagt von einem Point-S in meiner Nähe. Er hatte sie extra bei seinem Lieferanten bestellt und auch schon auf meine zuvor angelieferten Felgen montiert.
Hatte also keine Chance sie davor noch auf ihr Produktionsdatum hin zu checken
...
Aber bei Abholung hätte man das kontrollieren und somit bemerken können. Ich hätte die so NICHT genommen.