- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Wie am besten Auto von Ehefrau versichern?
Wie am besten Auto von Ehefrau versichern?
Hallo,
meine Freundin und ich haben geheiratet, und unseren bisherigen SF-Klassen sind, bedingt dadurch dass meine Frau 10 Jahre jünger ist als ich, sehr unterschiedlich: Ich habe mein Fahrzeug derzeit mit SF20 Vollkaskoversichert, sie ist jedoch noch bei SF1. Wenn ich jetzt einen Versicherungsvergleich bei einem der Portale mache, wirkt sich der Status "verheiratet" kaum bis gar nicht aus. Allerdings kann ich bei meinem Fahrzeug sie als Fahrerin mit eintragen, das wirkt sich offenbar (vermutlich da sie Ehefrau ist) nicht wirklich negativ auf die Beiträge aus.
Nun die Frage: kann ich ihr Auto einfach als Hauptfahrer auf mich versichern? Wie ist das, wenn sie eigentlich hauptsächlich damit fährt, bin ich dann im Schadensfall regresspflichtig? Oder anders gefragt: wie würdet ihr die Situation: verheiratet, unterschiedliche SF Klassen, zwei vollkaskoversicherte Fahrzeuge handlen?
Danke für alle Tipps.
Ähnliche Themen
12 Antworten
Naja, kommt drauf an
Ihr wollt zwei Fahrzeug versichern.
Ihr habt zwei SFR`s einmal SF 20 einmal SF 1
Ehepartner darf das Fahrzeug normal immer "kostenlos" mit fahren. Einzig "jüngster Fahrer" spielt hier eine Rolle wenn sie unter 25 bzw. 23 ist.
Fahrzeug sollte der versichern der auch als Halter im Brief steht, da es sonst zu einem Zuschlag für Abweichenden Halter, kommen kann.
Das Fahrzeug, das "teurer" ist sollte mit dem besseren SFR versichert werden. Das "günstigere" mit dem schlechteren.
Welches ist teurer, da kommt es auf hauptsächlich auf die Typ-Klassen und die jährliche Fahrleistung an und ob eines oder beide Vollkasko versichert werden sollen.
Die günstigste Angelegenheit ist, das beide ein Fahrzeug jeweils auf sich anmelden und versichern.
Nicht alle Versicherungen haben einen Aufschlag, wenn der Versicherungsnehmer vom Halter abweicht.
Knöllchentechnisch ist es allerdings deutlich besser, "über Kreuz" anzumelden.
Also vielleicht eine Versicherung suchen, die keinen Zuschlag für abweichende Halter nimmt.
Bei welchem VS gibts den abweichenden-Halterzuschlag für die Ehefrau
@TE: Frag mal Deine VS, ob sie nicht die Frau als Halterin in SF 2 oder SF 4 einstufen (Sondereinstufung). Den SF1-Vertrag würde ich nur erwähnen, wenn sie danach fragen.
Es soll Vers. geben die das Zweitfahrzeug wie das Erste einstufen, möglich wenn keine Fahrer unter 25 mal suchen.
War vor paar Tagen hier schon mal Thema.
Zitat:
@UliBN schrieb am 9. August 2017 um 18:24:24 Uhr:
Nicht alle Versicherungen haben einen Aufschlag, wenn der Versicherungsnehmer vom Halter abweicht.
Klar, dass sind Direktversicherer die einen abweichenden Halter gar nicht nehmen.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 10. August 2017 um 07:30:13 Uhr:
Es soll Vers. geben die das Zweitfahrzeug wie das Erste einstufen, möglich wenn keine Fahrer unter 25 mal suchen.
War vor paar Tagen hier schon mal Thema.
Das Problem dabei ist wenn der Zweitwagen hochgestuft wird geht der Erstwagen mit hoch.
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 10. August 2017 um 08:25:27 Uhr:
Zitat:
@UliBN schrieb am 9. August 2017 um 18:24:24 Uhr:
Nicht alle Versicherungen haben einen Aufschlag, wenn der Versicherungsnehmer vom Halter abweicht.
Klar, dass sind Direktversicherer die einen abweichenden Halter gar nicht nehmen.
Ich hatte jahrelang mein Moppet bei einem Direktversicherer. Versicherungsnehmer war ich, Halter meine Mutter. Ist überhaupt kein Problem oder Kostenfaktor gewesen.
Hier gehts ja auch ums Auto und nicht ums Mopped.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 10. August 2017 um 00:29:57 Uhr:
Bei welchem VS gibts den abweichenden-Halterzuschlag für die Ehefrau
@TE: Frag mal Deine VS, ob sie nicht die Frau als Halterin in SF 2 oder SF 4 einstufen (Sondereinstufung). Den SF1-Vertrag würde ich nur erwähnen, wenn sie danach fragen.
bei uns - und nicht zu knapp.
Halterzuschlag für die Ehefrau, wenn ich VN bin
Wäre ja dann schon mal ein Grund, nicht zu wechseln . Wer weiß, was die Apotheke sonst noch im Portfolio hat .