1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wie am sichersten Vertraglich ein Auto kaufen?

Wie am sichersten Vertraglich ein Auto kaufen?

Themenstarteram 31. Januar 2023 um 10:38

Einen wunderschönen!

Ich wollt die Tage ein Fahrzeug besichtigen, Preis und alles passt, laut Vorbesitzer hatte das Fahrzeug eine Nachlackierung hinten links - mehr Infos hat er auch nicht da das wohl im Besitz der 1. Hand passiert ist, er selbst ist aktuell 2. Hand.

Mich stört dieses nachlackierte nicht, vermutlich wurde das auch über die Versicherung und alles abgerechnet, stört mich alles nicht solange das Fahrzeug keinen Unfall hatte.

Unfall verneint er und glaubt das dies ein Einbruchschaden hatte.

Nichts desto trotz möchte ich das Fahrzeug haben und wollt mich erkundigen wie ich mich "Schützen" kann falls doch was größeres passiert ist.

Reicht es wenn wir im Vertrag festhalten "Einbruchsschaden, hinten links lackiert" würden?

Sobald das Fahrzeug dann in meinem Besitz ist, möchte ich eine HIS Abfrage machen was um die 2 Wochen dauert, der jetzige Besitzer hat da keine Lust drauf - auch verständlich.

Gruß,

Bressco

Ähnliche Themen
18 Antworten

Für mich einfache Sache - zu den vollständigen Unterlagen gehört der Nachweis darüber, was da gemacht wurde. Hat den der Vorbesitzer nicht, und hat er keine Lust auf Aufklärung = dann kaufe ich das Fahrzeug nicht, außer es ist so preiswert dass ich das Risiko eingehe, oder so selten dass ich die nächsten Jahre nix vergleichbares Finde

Die Nachlackierung muss ja einen Grund gehabt haben.

Es ist komisch dass der Verkäufer glaubt das der Schaden von einem Einbruch stammt aber weiß das der Schaden nicht von einem Unfall stammt.

Würde ich von einer Werkstatt oder TÜV überprüfen lassen

Themenstarteram 31. Januar 2023 um 10:50

Der Preis ist in Ordnung - die Ausstattung ist eher seltener.

Ich hab mal nach den Unterlagen verlangt ob da irgendwas existiert - danke.

Meine Frage wäre allerdings, was ist wenn man das so vertraglich festhält und es stellt sich aber doch als ein anderer Schaden heraus? Was kann man dann machen? Zurück geben? Preislich entgegenkommen? Nichts?

Zitat:

@Bressco schrieb am 31. Januar 2023 um 11:50:29 Uhr:

Der Preis ist in Ordnung - die Ausstattung ist eher seltener.

Ich hab mal nach den Unterlagen verlangt ob da irgendwas existiert - danke.

Meine Frage wäre allerdings, was ist wenn man das so vertraglich festhält und es stellt sich aber doch als ein anderer Schaden heraus? Was kann man dann machen? Zurück geben? Preislich entgegenkommen? Nichts?

Lass den Wagen vorher kontrollieren dann bist du auf der sicheren Seite und ersparst dir den Ärger im Nachgang

Was nützen Dir irgendwelche Wörter in einem Vertrag?

Sollte sich dann hinterher etwas für Dich Problematisches herausstellen, dann wird das ein elendiges Gezerre und Du hast ein Auto, was Du so nicht wolltest.

Nutze die Möglichkeiten, die Du vor dem Kauf hast und wenn Dir das nicht genügt, dann lass es einfach.

Ansonsten kommt bei solchen Erwartungen nur ein Neuwagen in Frage.

Zitat:

Meine Frage wäre allerdings, was ist wenn man das so vertraglich festhält und es stellt sich aber doch als ein anderer Schaden heraus? Was kann man dann machen? Zurück geben? Preislich entgegenkommen? Nichts?

Du kannst vieles machen (wollen). Ob das aber Erfolgreich sein wird steht auf einem anderen Papier.

Und der Hintergedanke deine Ansprüche über einen Rechtsanwalt geltend zu machen, das kannst du dir abschminken.

MfG kheinz

Der Zweitbesitzer kann kaum für den Erstbesitzer bürgen, was der wirklich mit dem Auto gemacht hat. Von daher, Auto einfach gut anschauen und dann kaufen oder nicht.

Wenn im Kaufvertrag vom Verkäufer zugesichert wird, dass es sich um einen Einbruchschaden handelt, dies sich im Nachhinein aber als etwas anderes herausstellt, würde wohl ein Mangel vorliegen. Den Mangel beheben kann er aber ja schlecht. Insofern könntet Ihr Euch dann auf Rückabwicklung oder Preisnachlass verständigen. In der Theorie. Praktisch stelle ich mir das anstregend vor.

Wenn er sich sicher ist, dass es sich tatsächlich um einen Einbruchschaden handelte, könntet Ihr für den Negativfall vorsorglich im Kaufvertrag die Konsequenz vereinbaren, i.e. Rückabwicklung oder Preisnachlass um x Euronen. Wird er sich darauf einlassen? Vermutlich kaum. Zudem wäre das Durchholen der Konsequenz bei einer Verweigerung auch anstregend.

Wenn er nix zu verbergen hat, warum macht er dann nicht die HIS Abfrage? Vermutlich weil er das Fahrzeug zeitnah auch ohne diese verkaufen kann, oder?

Wenn Du Dich unwohl fühlst, wäre eine Gebrauchtwagencheck bei einem der üblichen Anbieter gemeinsam mit dem Verkäufer vor dem Kauf wohl das Minimum. Sofern er zustimmt.

Anderenfalls musst Du das Risiko wohl eingehen, wenn das Objekt der Begierde so unwiderstehlich ist.

Zitat:

@Bressco schrieb am 31. Januar 2023 um 11:50:29 Uhr:

....

Meine Frage wäre allerdings, was ist wenn man das so vertraglich festhält und es stellt sich aber doch als ein anderer Schaden heraus? Was kann man dann machen? Zurück geben? Preislich entgegenkommen? Nichts?

Nein, wenn der Verkäufer privat handelt und nicht arglistig etwas verschweigt und auch nicht wissen muss, was beim Erstbesitzer war, ist das dann Pech bzw. dein Risiko.

Themenstarteram 31. Januar 2023 um 11:55

Bedanke mich - Ich gehe das Risiko mal ein und auch den Stress falls es sich doch um ein Unfallwagen handelt.

Schriftlich halten wir fest das es ein Einbruchsschaden war und kein Unfall - HIS hat er keine Lust weil er es binnen einer Woche locker verkauft bekommt, die Abfrage dauert ~2 Wochen.

Gut reparierte Seitenwände sind kaum noch von außen kontrollierbar ob diese getauscht wurde oder nicht.

Bei mein A238 wurde das Seitenteil getauscht, von einer Deutschen Firma eingebaut und lackiert, Lackdicke und die Spaltmaße etc. waren einfach wie Original - Gutachter + Mercedes konnte kein repariertes Seitenteil feststellen.

Hab das Fahrzeug Privat verkauft vor 1 Jahr, heute versucht der Händler das als Unfallfrei zu verkaufen... immer noch online.

Wenn der Verkäufer den Vertrag richtig Formuliert kannst du dir die Rücknahme vergessen.

Standartmäßig wird nach bekannten Schäden gefragt ( da schreibt ihr den Einbruchschaden rein) und keine weiteren Bekannten Schäden.

Falls sich dann rausstellt das der Wagen einen Unfall hatte musst du dem Verkäufer beweisen das er davon wusste, er den Mangel also absichtlich verschwiegen hat. Außer natürlich der Schaden ist während der Haltedauer des Verkäufers passiert ;)

Ansonsten ist das halt ein Privatverkauf ohne Gewährleistung.

Wenn dir der Wagen gefällt und alles passt, kaufen auf die HIS abfrage verzichten -> Unwissenheit ist ein sanftes Ruhekissen. Und wenn du den Wagen mal wieder verkaufen willst kannst du auch nicht angeben was du nicht weißt.

Wenn du herausfindest das der Wagen einen Unfall hatte musst du das bei einem Verkauf immer angeben.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 31. Januar 2023 um 13:33:49 Uhr:

Wenn dir der Wagen gefällt und alles passt, kaufen auf die HIS abfrage verzichten -> Unwissenheit ist ein sanftes Ruhekissen. Und wenn du den Wagen mal wieder verkaufen willst kannst du auch nicht angeben was du nicht weißt.

Wenn du herausfindest das der Wagen einen Unfall hatte musst du das bei einem Verkauf immer angeben.

Und genau das wird einer der Gründe sein, warum der jetzige Verkäufer keine HIS-Abfrage möchte. Sollte nämlich in der Tat ein Vorschaden beim Erstbesitzer eingetragen sein, hat er damit davon Kenntnis und verliert Marktwert, da er es ab der Abfrage selbst angegeben muss.

am 31. Januar 2023 um 13:08

Steht jeder über eine Versicherung regulierte Schaden im HIS oder nur die Schäden, die fiktiv abgerechnet wurden ohne Nachweis einer vollständigen bzw. fachgerechten Reparatur?

Zitat:

@motor_talking schrieb am 31. Januar 2023 um 14:08:24 Uhr:

Steht jeder über eine Versicherung regulierte Schaden im HIS oder nur die Schäden, die fiktiv abgerechnet wurden ohne Nachweis einer vollständigen bzw. fachgerechten Reparatur?

Normal nur Schäden die Fiktiv abgerechnet wurden und deren Reparatur nicht nachgewiesen wurde.

Nach einem Gewissen Zeitraum ( 4 Jahre?) muss wohl alles gelöscht werden.

Die Aussagekraft ist also relativ begrenzt, zumindest bei den Daten die offiziell rausgegeben werden.

Eigentlich Schade eine Zentrale Datenbank in der die komplette Historie eines Fahrzeugs gespeichert wird ( ähnlich wie Carfax in den USA) fände ich sehr positiv.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit